Donnerstag, 13. November 2008

Die höchste Riester-Förderung aller Zeiten

Zulagen

Zum 01.01.2008 wurde die letzte Stufe der Riester Förderung erreicht. Die Zulagen erhöhten sich letztmals und betragen nun 154 € (Grundzulage) und 185 € (Kinderzulage).

Darüber hinaus wurde die Kinderzulage für alle ab dem 01.01.2008 geborenen Kinder auf 300 € angehoben.


Steuervorteile

Zum 01.01.2008 wurde die letzte Stufe der Riester Förderung erreicht. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt nun jährlich 2.100 €.


Freitag, 7. November 2008

Riester-Rente: Informationen zum Anbieterwechsel


Finanztest bescheinigt der HUK-COBURG bei der Riester-Rente einen Platz unter den Top 10.

Vor allem in der Rentenhöhe konnte die HUK im Vergleich zu den Mitbewerbern punkten. Daher lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Informationen zum Anbieterwechsel

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass der Riester-Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Dazu kann der bisherige Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.
Wird dann ein neuer Vertrag abgeschlossen, fließen die Beiträge und Zulagen in den neuen Vertrag.

Wird der bisherige Vertrag nur beitragsfrei gestellt (und nicht gekündigt), fallen die laufenden Vertrags-/Depotkosten doppelt an.
Daher ist es meist kostengünstiger, wenn der alte Riester-Vertrag gekündigt und gleichzeitig das Kapital auf das neu zu eröffnende Riester-Produkt übertragen wird. Die Riester-Förderung muss nicht zurück gezahlt werden.

Hinweis: Wird kein Übertrag des Kapitals vorgenommen und der Riester-Vertrag einfach nur gekündigt, um sich das Kapital auszahlen zu lassen, muss die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt und die Erträge in diesem Moment versteuert werden.


Was kostet ein Anbieterwechsel?

Bei einem Anbieterwechsel können Kosten beim bisherigen Anbieter entstehen. Genauere Informationen zu den Anbieterwechsel-Kosten beim bisherigen Anbieter (üblich sind oftmals Kosten in Höhe von ca. 100 € oder mehr) kann in den den Produktbedingungen des bisherigen Anbieters nachgelesen werden.

Der Kunde erhält außerdem die einbezahlten hohen Abschlussprovisionen aus der alten Versicherung nicht mehr zurück.

Als neuer Anbieter überträgt die HUK-COBURG das bisherige Guthaben auf den neuen Vertrag kostenfrei.

Trotz eventueller Kosten für den Kunden, lohnt sich in den meisten Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Wie startet man den Riester-Rente Anbieterwechsel?

  • Sie kündigen Ihren bisherigen Riester-Vertrag. Ein Kündigungsschreiben finden Sie hier.
  • Sie stellen zeitgleich bei uns einen neuen Antrag zur Riester-Rente mit dem Hinweis zum Anbieterwechsel und ergänzt die Vertragsnummer und Adresse seines bisherigen Anbieters.
  • Alles Weitere zur Überführung des Guthabens veranlassen wir.


Wie funktioniert die Riester-Rente?

  • Förderberechtigt sind alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sowie Beamte, Soldaten und Richter
  • Bis zum Rentenbeginn wird mit hoher staatlicher Förderung eine zusätzliche Rente angespart
    (Beispiel Single, Beispiel Familie)
  • Einstieg durch die hohe staatliche Förderquote auch im Alter attraktiv

Welche wichtigen Leistungen umfasst die Riester-Rente?

  • Lebenslange und steigende Rentenzahlung
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% als Kapitalleistung ausgezahlt werden
  • Rentenbeginn kann vorverlegt oder nach hinten geschoben werden
  • Der Riester-Vertrag ist "HARTZ IV-sicher" – der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen

Förderbeträge
Gehören Sie dem förderfähigen Personenkreis gem. §§ 10a, 79 EStG an, wird ab dem 01.01.2002 jährlich – in Abhängigkeit von den individuell gezahlten Altersvorsorgebeiträgen und sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind – auf Antrag von der Finanzverwaltung eine Zulage auf Ihren Altersvorsorgevertrag geleistet.

Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und ggf. aus einer Kinderzulage zusammen und ist wie folgt über die Jahre gestaffelt:


Grundzulage in €

Kinderzulage je Kind in €

2002/2003

38

46

2004/2005

76

92

2006/2007

114

138

Ab 2008

154

185


Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 €.
Die volle Grund- und Kinderzulage wird gewährt, wenn im jeweiligen Kalenderjahr der nachfolgend genannte Mindesteigenbetrag gezahlt worden ist:
– 2002/2003 1 % (höchstens 525 €)
– 2004/2005 2 % (höchstens 1.050 €)
– 2006/2007 3 % (höchstens 1.575 €)
– ab 2008 4 % (höchstens 2.100 €)
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der o. g. Zulagen.

Der Mindesteigenbeitrag muss einen sog. Sockelbetrag erreichen, der wie folgt gestaffelt ist:


2002 bis 2004

ab 2005

Zulagenberechtigter ohne Kind

45 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 1 Kind

38 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 2 oder mehr Kindern

30 €

60 €

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage im entsprechenden Verhältnis gekürzt, also nur anteilig gewährt.


Versicherungsbedingungen, Riester-Rente

TIPP: Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.


Beitrag berechnen / Onlineantrag


Mittwoch, 5. November 2008

Wechsel der privaten Krankenversicherung und Alterungsrückstellungen



Alterungsrückstellungen
Im 1. Halbjahr 2009 dürfen privat Versicherte in eine andere Gesellschaft wechseln und dabei einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen.

Bei kurzen Vorversicherungszeiten ist in der Regel der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt sinnvoller.
  • Beitragsersparnis sofort
  • Keine „Zwangsfrist von 18 Monaten im Basistarif“
  • Es wären nur vergleichsweise geringe Alterungsrückstellungen vorhanden

Kündigungsfrist
Bitte beachten Sie die ordentliche Kündigungsfrist beim Vorversicherer von 3 Monaten zum Jahrestag. Bei einer Beitragsanpassung kann innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe gekündigt werden.

Allerdings müssen Sie bei einem Wechsel unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 kündigen.


Längere Vorversicherungszeit
Bei längerer Vorversicherungszeit prüfen wir, ob ein direkter Wechsel (ohne Mitgabe der Alterungsrückstellungen) oder ein Wechsel unter Mitgabe von Alterungsrückstellungen sinnvoller ist.



Wechseltermin
Sie sind zum nächstmöglichen Wechseltermin 18 Monate im Basistarif versichert (der Beitrag des Basistarifes liegt im Regelfall über den momentanen Beiträgen bzw. über den Beiträgen der Vollversicherung der HUK-COBURG Krankenversicherung, so dass Sie für die Dauer von 18 Monaten höhere Beiträge zu zahlen haben) und anschließend in die Vollversicherung der HUK-COBURG Krankenversicherung wechseln (und damit erst nach 18 Monaten eine Beitragsersparnis erzielen).


Einheitlicher Basistarif
Der bundesweit einheitliche Basistarif bietet ein Leistungsniveau weitgehend analog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), PKV – Wechsler haben damit für 18 Monate meist ein niedrigeres Leistungsniveau als beim Vorversicherer. Die Beiträge des Basistarifes dürfen maximal den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV erreichen (derzeit 533 € im Monat).

Faire Beratung
Wir prüfen kostenlos, ob sich für Sie trotz Mehrbeitrag für die 18monatige Dauer im Basistarif und ggf. für die Zusatzversicherung und Optionsversicherung - auf Grund der dauerhaften Beitragsersparnis bei der HUK-COBURG Krankenversicherung - ein finanzieller Vorteil ergibt.

Pflichtversicherung für Alle

Ab 01.01.2009 gilt eine „Pflicht zur Krankenversicherung“ für Alle.
Der geforderte Mindestversicherungsschutz umfasst:
eine ambulante und stationäre Absicherung im Krankheitsfall und maximal 5.000 € Selbstbehalt pro Jahr.

Alle bisher Unversicherten haben die Pflicht zur Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV), je nachdem wo sie zuletzt versichert waren.

Gesundheitsfond: Einheitlicher Beitragssatz (GKV)

Ab 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einführung eines Gesundheitsfonds in der GKV mit einem „Zwangsbeitragssatz“ von 15,5 %.

Privatpatient beim Zahnarzt

Als Kassenpatient vergeht Ihnen beim Zahnarzt schnell das Lachen. Denn alles, was beim Zahnersatz gut ist, das ist leider auch teuer.

Von Ihrer „Gesetzlichen“ erhalten Sie nur einen geringen Festzuschuss auf die wirklich unbedingt notwendige Standardversorgung. Mehr ist nicht drin.

Sie können sich zähneknirschend damit abfinden. Sie müssen es aber nicht:

Für nur einen geringen Betrag im Monat haben Sie gut Lachen.
• Behandlung beim Zahnarzt als Privatpatient
• Kostenerstattung bis zu 80 % für hochwertigen Zahnersatz und Implantate
• Selbst teuere Keramik•Inlays werden bis zu 65 % bezahlt

Vertrauen Sie auf die HUK-COBURG.

Durch niedrige Verwaltungskosten sind wir eine der günstigsten Krankenversicherungen am Markt.
Auch die unabhängige Rating-Agentur „Assekurata“ bewertet unser Preis-Leistungs-Verhältnis, die Kundenorientierung und Beitragsstabilität mit „Sehr gut“.

Am besten Sie schließen noch heute Ihre finanzielle „Zahnlücke“.

Details zu unserem Zahn-Zusatzschutz PLUS.

Informieren Sie sich auch gerne über private Kranken-Vollversicherungen oder weitere sinnvolle Zusatzversicherungen.

1.1.2009: Selbstständige verlieren Ihren Anspruch auf Krankengeld


Selbstständige, die ab 1. Januar 2009 krank werden, haben ein Problem: Sie bekommen kein Krankengeld mehr ausbezahlt.

Dabei sind sie darauf angewiesen: Selbstständige bekommen im Gegensatz zu Angestellten keine Lohnfortzahlung.

Die Lösung: Wechseln Sie mit Ihrer Krankenversicherung zur HUK-COBURG!

Es lohnt sich garantiert für Sie:
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• Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus
• günstiger Beitrag

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Wir begrüßen Sie gerne als neuen Kunden in der privaten Krankenversicherung.

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Wie viel bezahlen Sie?

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10/2008)
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Dienstag, 4. November 2008

Krankenversicherung | Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze


Rechengrößen für die private Krankenversicherung

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst nach vollen 3 Jahren Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze möglich.
Das voraussichtliche Einkommen muss auch die im Folgejahr maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen.

Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze:

Das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht.

Beitragsbemessungsgrenze:

Bis zu dieser Höhe des Bruttoeinkommens werden Beiträge zur Sozialversicherung erhoben.
Der Anteil des Bruttoeinkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt bleibt unberücksichtigt.

2006

2007

2008

2009

Versicherungspflichtgrenze p.a.

47.250 €

47.700 €

48.150 €

48.600 €

Versicherungspflichtgrenze mtl.

3.937,50 €

3.975 €

4.012,50 €

4.050 €

Versicherungspflichtgrenze für bereits Ende 2002 PKV-versicherte

42.750 €

43.200 €

44.100 €

Beitragsbemessungsgrenze GKV p.a.

42.750 €

43.200 €

44.100 €

Beitragsbemessungsgrenze GKV mtl.

3.562,50 €

3.600 €

3.675 €

Durchschnittlicher mtl. Höchstbeitrag GKV

rd. 527 €

rd. 533 €

rd. 570 €1

Maximaler mtl. Arbeitgeberzuschuss zur PKV

236,91 €

250,20 €

268,28 €

Maximaler mtl. Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung
(in Sachsen)


30,28 €
(12,47 €)

30,60 €2
(12,60 €)

35,83 €
(17,46 €)

1 (bei 15,5% Beitragssatz)
2 ab 01.07.2008: 35,10 € (17,10 € in Sachsen)

Samstag, 1. November 2008

HUK - Ausland-Schadenschutz-Versicherung

Reisen ohne Sorgen
Jährlich fahren viele Millionen Deutsche mit ihrem Fahrzeug in das europäische Ausland, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Leider wird die Urlaubsfreude getrübt, wenn man im Ausland in einen Unfall verwickelt wird.

Die möglichen Komplikationen während einer Urlaubsreise im Zusammenhang mit der Schadenregulierung ist groß.

Angefangen bei Problemen mit der polizeilichen Unfallaufnahme und der Sicherung von Beweisen, über Verständigungsschwierigkeiten bis hin zu einem langwierigen Papierkrieg mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Nach Abschluss dieses zeitraubenden Verfahrens drohen unter Umständen erheblich geringere Entschädigungsleistungen oder gar die Ablehnung der eigenen Schadenersatzansprüche.

Der ausländische Versicherer reguliert den Schaden nach dem nationalen Recht des Unfallorts. Seine Leistungen bleiben möglicherweise hinter den hohen Standards des deutschen Rechts zurück.
So ist es nicht selbstverständlich, dass Schadenpositionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigen- und Anwaltskosten oder Wertminderung entschädigt werden. Nicht zu vergessen sind die teilweise weit unter dem deutschen Niveau liegenden Versicherungssummen.

Der geschädigte deutsche Autofahrer könnte also auf einem Großteil seines Schadens sitzen bleiben. Genau hier setzt die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) an.


Für welche Fahrzeugarten kann die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung abgeschlossen werden?
Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht.

Versichert sind der Versicherungsnehmer, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.

Versicherungsschutz besteht in den ersten 12 Wochen einer Reise.

Wird der Versicherungsnehmer auf einer Reise mit seinem versicherten Fahrzeug im Ausland teil- oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt, übernimmt die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) die Rolle des ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherers.

Der Versicherungsnehmer kann damit seinen Schaden bei der HUK-COBURG geltend machen. Der Haftungsgrund wird weiterhin nach ausländischem Recht beurteilt. Die Schadenregulierung erfolgt aber so, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Wir regulieren für den ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherer und nehmen diesen in Regress, um unsere Leistungen wieder zu erhalten.
Wir nehmen unseren Kunden alle schon erwähnten Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Schadenregulierung ab.

Darüber hinaus sind wir bei der Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) auch mit folgenden Zusatzleistungen nach einem Unfallereignis behilflich:

Vermittlung ambulanter Behandlung
Wir informieren, auf Anfrage, über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Ausland und benennen hierzu einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.

Benachrichtigungsservice
Wir benachrichtigen, auf Wunsch, nahe stehende Personen und übernehmen die dadurch entstehenden Übermittlungskosten.

Hilfe bei Sprachproblemen
Wir sind über unseren 24-Stunden-Notrufservice bei den Gesprächen oder bei der Vermittlung eines Dolmetschers vor Ort behilflich, wenn eine versicherte Person eine Übersetzungshilfe benötigt.

Wir ersetzen Ihnen z. B.:

  • Sachschäden an Ihrem Pkw, Motorrad bzw. Camping-Fahrzeug
  • Sachschäden an Kleidung und Ladung
  • Kosten für die ärztliche Versorgung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Abschlepp- bzw. Bergungskosten
  • Die Wertminderung Ihres Kfz

Vorteile auf einen Blick

  • Als Versicherungsnehmer müssen Sie sich mit Ihren Schadenersatzansprüchen nicht an den ausländischen Versicherer wenden.
    Sie können sich direkt an die HUK-COBURG wenden.
  • Die Regulierung erfolgt in deutscher Sprache. Sie müssen nicht in einer fremden Sprache korrespondieren.
  • Wenn das ausländische Schadenersatzrecht geringere Schadenersatzleistungen vorsieht als das Deutsche, erhalten Sie den höheren Schadenersatz nach deutschem Recht.
  • Wir übernehmen Schadenpositionen, die nach ausländischem Schadenersatzrecht nicht ersetzt werden.
  • Die Regulierung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen des Kraftfahrthaftpflicht-Vertrags.

Für die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Bei Inanspruchnahme der ASSV im Schadenfall erfolgt keine Rückstufung des Kraftfahrt-Haftpflicht-Vertrags.

Bei alleinigem Verschulden des Unfalls, reiner Kraftfahrthaftpflichtschaden, besteht kein Versicherungsschutz in der ASSV. Werden hier Ansprüche bei uns geltend gemacht, regulieren wir und stufen den Vertrag zurück.



Der Ausland-Schadenschutz gilt in den meisten Ländern Europas:
Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.



Es ist ratsam, neben der HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) noch die Schutzbriefleistungen abzuschließen, um im Schadenfall bestens abgesichert zu sein.



Der Beitrag beträgt für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge, 21,50 EUR/Jahr.

Kfz-Schutzbrief der HUK-COBURG

Pannen-/Unfallhilfe für Pkw, Campingfahrzeug (Reisemobil) und Motorrad



HUK-Coburg: Kfz-Schutzbrief; Leistungen

Generell werden im Rahmen des Auto-Schutzbriefes fahrzeugbezogene von personenbezogenen Leistungsarten unterschieden. Bei Fahrten oder Reisen mit dem versicherten Fahrzeug einschließlich mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger besteht für fahrzeug- und personenbezogene Leistungsarten Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen.

Bitte beachten Sie:
Versicherungsschutz für die Schutzbriefleistungen besteht in den ersten sechs Wochen einer Reise.

Fahrzeugbezogene Leistungsarten

Für die nachfolgenden fahrzeugbezogenen Leistungsarten besteht Versicherungsschutz nur für Fahrten und Reisen mit dem im Versicherungsschein genannten Fahrzeug. Sobald ein anderes Fahrzeug genutzt wird, wie zum Beispiel der Pkw des Ehepartners, für den kein Schutzbrief vereinbart wurde, besteht kein Versicherungsschutz.


Pannen- und Unfallhilfe
Wir organisieren die Unfall-/Pannenhilfe zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs direkt an der Schadenstelle (auf der Straße).
Die entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 110,00 EUR, inklusive der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile (z. B. Keilriemen, Zündkerzen, Kühlwasser, Öl etc.).

Abschleppen
Wir organisieren das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und Ladung.
Die entstehenden Kosten werden bis zu 160,00 EUR übernommen. Eventuelle Pannenhilfskosten werden angerechnet.

Bergung
Wir organisieren die Bergung und tragen die entstehenden Kosten in voller Höhe, wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist.

Fahrzeugverzollung/ -verschrottung im Ausland
Wir helfen bei der Verzollung und tragen die Verfahrensgebühren. Der Zollbetrag und sonstige Steuern werden nicht ersetzt.
Kann durch die Verschrottung eine Verzollung vermieden werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.

Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
Entstehen dem Versicherungsnehmer nach einem Fahrzeugausfall Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis, erstatten wir diese nachgewiesenen Kosten bis zu 30,00 EUR.

Schlüsselhilfe
Sollte der Versicherungsnehmer seine Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortsetzen oder antreten können, weil ihm sein Fahrzeugschlüssel gestohlen wurde, er ihn verloren hat oder weil dieser unbrauchbar ist, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und zahlen die anfallenden Versandkosten für den Ersatzschlüssel bis zu 110,00 EUR.
Die eigentlichen Kosten für die Anfertigung des Ersatzschlüssels zahlen wir nicht.

Die weiteren nachfolgenden Leistungen werden nur ersetzt, wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt liegt = Domizilklausel.

Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug bis zur Reparatur, Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung gebührenpflichtig untergestellt werden, tragen wir für die Dauer von 2 Wochen die Kosten.

Übernachtung nach Fahrzeugausfall oder Diebstahl
Wir übernehmen bis zu 3 Übernachtungen für alle berechtigten Insassen zu 65,00 EUR pro Person und Nacht.
Werden allerdings zusätzlich noch Fahrt- oder Mietwagenkosten in Anspruch genommen, zahlen wir, außer bei Diebstahl oder Totalschaden, nur eine Übernachtung.

Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall oder Diebstahl (öffentliche Verkehrsmittel und Mietwagen)
Hier besteht die Wahlmöglichkeit zwischen folgenden Leistungen:

  • Der Versicherungsnehmer und die berechtigten Insassen fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter zum Zielort und nach erfolgter Reparatur zurück zum Schadenort.
  • Alle Insassen fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach Hause. Nach erfolgter Reparatur holt der Versicherungsnehmer oder eine von ihm beauftragte Person das reparierte Fahrzeug ab.
  • Bei Diebstahl bzw. Totalschaden fahren alle Insassen weiter zum Zielort und zurück nach Hause.

Bei einer Entfernung über 500 KM übernehmen wir die Bahnfahrt 1. Klasse, über 1000 KM Schlafwagen oder Flug.
Anstelle der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen wir die Kosten für einen Mietwagen.
Für einen Mietwagen übernehmen wir für die Dauer der Reparatur die Kosten für max. 7 Tage und 60,00 EUR pro Tag. Bei einer Mietdauer von höchstens drei Tagen erhöht sich der Tagessatz auf 80,00 EUR.
Bei Heimreisen aus dem Ausland werden bis zu 550,00 EUR, unabhängig von der Mietdauer, übernommen.

Ersatzteilversand ins Ausland
Wir besorgen das notwendige Ersatzteil und organisieren den Transport zur ausländischen Werkstatt.
Die Kosten des Transportes werden durch uns übernommen, allerdings nicht die Kosten des eigentlichen Ersatzteils.

Die Rücktransportkosten von ausgetauschten Achsen, Motoren oder Getrieben tragen wir auch.

Fahrzeugrücktransport
Sofern kein Totalschaden vorliegt, organisieren wir bei einem Schaden im Inland den Transport des Fahrzeugs zusammen mit den Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder zum Zielort, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.
Bei einem Schaden im Ausland sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder zum Zielort, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

Ersatzfahrer
Wir sorgen für die Abholung des Fahrzeugs zum ständigen Wohnsitz und übernehmen hierfür die Kosten.
Wird die Abholung vom Versicherungsnehmer selbst organisiert, erstatten wir für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung des Ersatzfahrers bis zu 0,60 € pro Kilometer einfacher Entfernung.
Des weiteren übernehmen wir bis zu drei Übernachtungen bis zu 65,00 EUR pro Nacht bis zur Abholung, sofern diese durch den Fahrerausfall bedingt sind.

Versorgung eines Haustiers
Kann auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug der mitgeführte Hund oder die Katze nicht mehr versorgt werden und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tieres.
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier).
Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers am Wohnort, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.


Personenbezogene Leistungsarten

Die nachfolgenden personenbezogenen Leistungsarten können sowohl auf Reisen mit dem versicherten Fahrzeug, wie auch auf Reisen ohne das versicherte Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

Erfolgt eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug, zum Beispiel mit der Bahn oder dem Flugzeug, können die personenbezogenen Leistungen nur der Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner/der in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner sowie deren minderjährige Kinder in Anspruch nehmen.

Krankenrücktransport
Wir klären mit dem vor Ort behandelnden Arzt alles Notwendige ab und organisieren den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz.
Die Kosten werden dann übernommen, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstandenen, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch für höchstens drei Nächte bis zu je 65,00 EUR pro Nacht und Person.

Kinderrückholung
Wir sorgen für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zum ständigen Wohnsitz und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten.
Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von der Entfernung zwischen dem Schadenort und dem ständigen Wohnsitz (siehe hierzu Fahrtkosten).
Leistungspflicht besteht nur, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt, welches von keiner weiteren Person betreut werden kann.

Krankenbesuch
Wir erbringen Leistungen bis insgesamt 550,00 EUR für Krankenbesuche, wenn sich eine versicherte Person auf einer Reise länger als zwei Wochen stationär in einem Krankenhaus aufhalten muss.
Weiterhin ist festgelegt, welche Personen den Erkrankten besuchen können. Dies sind neben dem Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bzw. der in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner des Erkrankten auch die Eltern oder Kinder des Erkrankten.

Hilfe im Todesfall
Nach Abstimmung mit den Angehörigen sorgen wir für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland.
Die anfallenden Kosten werden von uns übernommen.


Was kostet das?

6 €/Jahr, für Pkw, Campingfahrzeug (Reisemobil) und Motorrad.

HUK-COBURG Krankenversicherung: Gesundheitsreform 01.01.2009


Bessere Leistungen für weniger Geld
Höhere Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte durch Gesundheitsfonds


Der Gesundheitsfonds kommt und mit ihm der Einheitsbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung: 15, 5 Prozent werden die Krankenkassen ab Januar 2009 von ihren Mitgliedern verlangen.
Damit müssen gesetzlich Versicherte deutlich tiefer in die Tasche greifen als bisher.
Und für all die, deren Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird es noch teurer. Auch diese Grenze wird steigen, auf 44.100 Euro pro Jahr.
Für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer heißt das:
Im kommenden Jahr müssen sie ihrer Krankenkasse monatlich rund 300 Euro überweisen.
Viel Geld können freiwillig Versicherte sparen, wenn sie sich jetzt für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheiden.

So kostet einen 35-jährigen Mann ein Komfortschutz (mit 300 Euro Selbstbehalt für den ambulanten Bereich) bei der HUK-COBURG Krankenversicherung rund 148 Euro.
Eine gleichaltrige Frau zahlt dafür rund 208 Euro.
Wer solch einen Tarif wählt,
  • kann als Privatpatient zu allen niedergelassenen Ärzten, zu Heilpraktikern und ins Krankenhaus gehen.
  • Er hat freie Arzt- und Krankenhauswahl,
  • wird bei Klinikaufenthalten vom Chefarzt behandelt und liegt im Einbettzimmer.
Dieser Beitrag beinhaltet zudem 90 Euro Krankentagegeld ab der siebten Krankheitswoche. Wer die Leistungen nicht benötigt, erhält bereits ab dem ersten Jahr drei Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung.

Wer kann wechseln?

Wechseln in die private Krankenversicherung kann jeder Arbeitnehmer, dessen Verdienst drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat.
  • Momentan liegt diese Grenze bei 48.100 Euro.
Selbstständige und Beamte können jederzeit in die PKV wechseln.

Jeder, der in die PKV gehen will, sollte schnell zur Tat schreiten: Wer noch 2008 wechselt, erhält im Vergleich zum Abschluss im kommenden Jahr noch günstigere Beiträge.
Ein schneller Wechsel lohnt sich auf Dauer.
Das gilt auch für Selbstständige und Beamte.

Private Haftpflichtversicherung: Himmelslaternen


Himmelslaternen

Eine Himmelslaterne ist eine Laterne, die auf Grund ihrer Leichtbauweise und mittels eines Feuers aufsteigt und schwebt. Während der Brenndauer (je nach Größe bis zu 20 Minuten) erreicht die Himmelslaterne Höhen von bis zu 500 m.

Andere Bezeichnungen für eine Himmelslaterne sind z. B.: Feuerlaterne, fliegende Laterne, Fluglaterne, Himmelsfackel, Himmelsfeuer, Hochzeitslaterne, Kong-Ming-Laterne, Leuchtballon, Luftlaterne, Miniballon, Partyballon, Pyro-Ballon, Skyballon, Skylaterne, Schwebefeuer oder Wunschlaterne.



Kein Deckungsschutz in der Privathaftpflicht

In der Privathaftpflichtversicherung besteht kein Deckungsschutz für Schäden, die durch den Gebrauch einer Himmelslaterne verursacht werden, denn es handelt sich um Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), die der Versicherungspflicht unterliegen. Versicherungspflichtige Luftfahrzeuge sind in der Privathaftpflichtversicherung generell nicht versicherbar.

Gefahren aus dem Gebrauch von Himmelslaternen:

Himmelslaternen können zu einer Gefährdung des Flugverkehrs führen.

Außerdem beinhalten Himmelslaternen ein nicht kontrollierbares Brandrisiko. Insbesondere bei Trockenheit betrifft das Wälder, Wiesen, Gärten und sogar Häuser.

Himmelslaternen können erhebliche Sach- und auch Personenschäden hervorrufen.

Private Haftpflichtversicherung: Pedelecs und Elektro-Roller


Pedelecs und Elektro-Roller

Auf dem Markt gibt es „Fahrräder mit Motorunterstützung“. Üblicherweise unterscheidet man zwischen so genannten Pedelecs (Fahrräder mit Trethilfe durch Hilfsmotor) und Elektrorollern. In der Privathaftpflicht-Versicherung ist im Hinblick auf die kleine Benzinklausel eine genaue Abgrenzung erforderlich.

Pedelec (Fahrrad mit Trethilfe durch Hilfsmotor)

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle.

Der Gebrauch von Pedelecs ist in der Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert, die Benzinklausel (Ziffer III. RBH/PH) ist nicht anzuwenden. Denn Pedelecs gelten als Fahrräder und sind zulassungsfrei. Es sind weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung oder ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Auch besteht keine Helmpflicht.

Bei Pedelecs handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, deren Besonderheit darin besteht, dass der Motor seine Leistung zur Tretkraft hinzu gibt und ohne Treten keine Leistung abgibt. Gesteuert durch einen Bewegungssensor wird die Motorunterstützung nur freigegeben, wenn auch getreten wird. Die Motorunterstützung wird beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer das Treten einstellt, unterbrochen. Lediglich unterstützend (z. B. um das Anfahren am Berg zu erleichtern oder ein Schieben mit Motorunterstützung zu ermöglichen) sind einige Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h ausgestattet, d. h. bei diesen Modellen ist ein Fahren ohne Pedalhilfe bis 6 km/h möglich.

Elektroroller

Elektroroller werden teilweise auch als E-Bike oder Scooter bezeichnet.

Der Gebrauch eines Elektrorollers ist in der Privathaftpflicht-Versicherung nicht mitversichert und auch nicht versicherbar, denn es handelt sich um Kraftfahrzeuge im Sinne der Benzinklausel. Sie können allein mit Motorkraft, als reines Fahrrad oder im Mischbetrieb (Treten und Motorleistung) betrieben werden. Motorisierung und Muskelkraft wirken somit als Antriebssysteme unabhängig voneinander. Je nach Typ können sie eine Geschwindigkeit von ca. 20 km/h (teilweise auch mehr) erreichen.