Montag, 6. September 2010

HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung

HUK Coburg Rechtsschutz


HUK Rechtsschutzversicherung
Neuer Tarif zum 1.10.2010




Prämien
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG senkt ihre Prämien in nahezu allen Risikoarten.


Leistungserweiterungen

Erweiterung beim Wohnungs-Rechtsschutz
Der Rechtsschutz für Haus und Wohnung gilt ab Tarif 10/2010 für alle selbst genutzten Wohnungen im Inland. Zweitwohnsitz oder selbst genutztes Ferienhaus sind also künftig mitversichert.

Lebenspartner mitversichert
Lebenspartner sind im neuen Rechtsschutztarif mitversicherte Personen – ob eingetragen oder nicht.
Voraussetzung: es besteht eine häusliche Gemeinschaft und beide Partner sind unverheiratet. Eine Antragstellung ist im neuen Tarif nicht mehr erforderlich.

Neuer Rechtsschutz PLUS
Mit dem neuen Rechtsschutz PLUS kann der Versicherungsschutz um zahlreiche Leistungsbestandteile erweitert werden.

Der Rechtsschutz PLUS enthält folgende Leistungserweiterungen:
  • Mediation in Bausachen
    Die Kosten einer Mediation für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit werden übernommen.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    Die Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist versichert (bis 250 €, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung).
  • Mitversicherung von Eltern
    Mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende und dort gemeldete Eltern des VN oder des Ehe-/ Lebenspartners sind mitversichert, wenn sie sich im Ruhestand befinden.
  • Erweiterung des Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
    auf das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungsrechtsschutz
    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um den Einzug einer Waffenbesitzkarte, einer Jägerprüfung oder einen Maulkorb für den Hund geht.
  • Weitergehender Beratungsrechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerschaftsrecht und Erbrecht
    Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts bis 1.000 €.
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
    Die Kosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person) werden übernommen.
  • Rechtsschutz für Kapitalstreitigkeiten
    Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 5.000€ je Rechtsschutzfall mitversichert.

Samstag, 4. September 2010

Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Ruhestand

Ein Blick in die Zukunft – die Situation im Rentenalter
Wiederholt wurden in den letzten Jahren in den Medien über hohe Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung diskutiert. Eins vorab: Ein privater Krankenversicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft. Er ist generationengerecht und zukunftsfest. 

Ihre Situation im Rentenalter

  • Grundsätzlich sind Sie als Rentner in dem Krankenversicherungssystem versichert, in dem Sie auch vor dem Ruhestand versichert waren: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer Pflichtversicherung als Rentner, als freiwilliges Mitglied oder – falls keine eigenen Rentenansprüche bestehen, in der Familienversicherung
  • In einer privaten Krankenversicherung (PKV)
    Welchen Beitrag Sie in der GKV als Rentner zahlen, hängt davon ab, ob Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wann sind Sie als Rentner in der GKV pflichtversichert?
  1. Sie beziehen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche beantragt und
  2. Sie waren in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 9/10 gesetzlich krankenversichert (unabhängig von der Art der Mitgliedschaft)

Die gesetzliche Krankenkasse prüft bei Rentenantragstellung, ob Sie diese Vorversicherungszeiten erfüllen. Wenn Sie diese nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern (wenn Sie vorher in der GKV versichert waren) oder privat versichern.

Beiträge – womit Sie als gesetzlich pflichtversicherter Rentner rechnen müssen
Als versicherungspflichtiger Rentner zahlen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem Zahlbetrag Ihrer Rente. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des um 0,9% geminderten allgemeinen Beitragssatzes.

Erhalten Sie mehrere Renten, müssen Sie aus jeder Rente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Auch Versorgungsbezüge (z. B. aus der betrieblichen Altersvorsorge) sind für Sie beitragspflichtig,
wenn diese über einem Mindestbeitrag liegen (2010: 127,75 €). Diese Beiträge tragen Sie in voller Höhe allein.

Die Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Pflegeversicherungsbeiträge gibt eskeinen Zuschuss!

Als Rentner freiwillig gesetzlich versichert – Beiträge aus allen Einkünften
Waren Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als zu 9/10 gesetzlich krankenversichert, erfüllen Sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht. In diesem Fall können Sie sich in der GKV nur freiwillig weiterversichern. Auch Beamte und andere versicherungsfreie Personen (z. B. Richter, Soldaten) können sich im Ruhestand (Pension) nur freiwillig in der GKV versichern, sofern Sie nicht privat versichert sind.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn Sie bereits vor dem Ruhestand in der GKV versichert waren. Sind Sie freiwillig versicherter Rentner, werden all Ihre Einkünfte (bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze) für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Mieten, Pacht, private Lebensversicherungen oder auch Kapitalerträge. Hierauf ist der ermäßigte Beitragssatz (14,3%) zu zahlen. Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Den vollen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse.

Freiwillig gesetzlich versichert – Alle Einkünfte werden für die Höhe des GKVBeitrags berücksichtigt.
Sowohl versicherungspflichtige, freiwillig versicherte, als auch privat versicherte Rentner müssen ihre Pflegeversicherungsbeiträge allein finanzieren.

Die Situation in der privaten Krankenversicherung
Auch im Alter genießen Sie die Vorteile der PKV

Ihre Beiträge:
Als privat versicherter Rentner richtet sich Ihr Beitrag nach dem Risiko. Ihre Einkünfte (z. B. gesetzliche Rente und Betriebsrenten sowie Ihre Altersvorsorge z. B. Lebensversicherungen, Kapitalerträge) bleiben unberührt.

Haben Sie als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so erhalten Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss entspricht der Höhe eines gesetzlich versicherten Rentners, maximal aber der Hälfte des PKV-Beitrages.


Ihre Leistungen
  • Sie bestimmen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Ihr Vertrag ist von gesetzlichen Reformen unbetroffen.
  • Leistungskürzungen können nur Sie vornehmen. In diesem Fall reduziert sich auch Ihr Beitrag. In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz und die Beiträge individuell an Ihre persönliche und finanzielle Situation anpassen. Alle bereits gebildeten Alterungsrückstellungen wirken sich dabei beitragsmindernd aus.

Beitragsersparnis nutzen
Wechseln Sie bereits in jungen Jahren in die PKV, sparen Sie Beiträge gegenüber einem gesetzlich Versicherten. Nutzen Sie einen Teil Ihrer Einsparungen aus unserer preisgünstigen Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Unsere HUK-COBURG-Lebensversicherung erstellt Ihnen gern ein Angebot, wie Sie zusätzliches Vermögen für Ihre Ruhestandsplanung aufbauen.

Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie – ganz wie Sie es später möchten – für Ihre persönlichen Wünsche und Ziele investieren oder auch einsetzen, um Ihre Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu mindern. Sie entscheiden damit völlig frei über die Mittel und haben doppelte Sicherheit.

Durch Beitragsersparnis Rente finanziert
* Berechnung mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit; Überschuss-Sätze 2010.
Das zeigt, dass Sie mit der Rente, die Sie aus der Beitragsersparnis finanziert haben, Ihren privaten leistungsstarken Krankenversicherungsschutz begleichen können.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Wir werden alle älter
In den nächsten Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur weitreichend verändern. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger erwerbstätiger Menschen. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es gerade älteren Menschen, selbst nach schweren Erkrankungen, zunehmend wieder zu Gesundheit, zumindest aber zu einer guten Lebensqualität trotz Krankheit zurückzufinden.

Länger und besser zu leben wird in Zukunft aber auch immer mehr Aufwand und Vorsorge erfordern.

In der PKV sorgen Sie in jungen Jahren für Ihr Alter vor
Insgesamt kennt die PKV drei Säulen der Beitragsvorsorge:
  • Es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Damit wird für den Umstand vorgesorgt, dass mit steigendem Lebensalter mehr Gesundheitsleistungen benötigt werden. Ein 80-Jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-Jährigen. In der PKV verschieben sich die Beiträge nicht auf andere Generationen. Durch die Alterungsrückstellungen sind Sie als Privatversicherter gut für die Zukunft gerüstet und unabhängig von der Alterszusammensetzung der Bevölkerung.
  • Die Alterungsrückstellungen werden verzinslich angelegt. Die über den Rechnungszins von 3,5% erwirtschafteten Erträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90% der Überzinsen werden als zusätzliche Altersvorsorge verwendet.
  • Seit 1.1.2000 wird bei Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der zusätzlich der Altersvorsorge dient. Dieser sorgt dafür, im Rentenalter Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu mildern.
…zudem ermäßigt sich Ihr PKV-Beitrag mit Eintritt in den Ruhestand um den Beitrag für das Krankentagegeld und ab 60 Jahren um dem 10%igen gesetzlichen Zuschlag.

In der PKV bestimmen Sie Ihren Beitrag selbst Sie können Ihren Beitrag und Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Dabei wirken Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen beitragsmindernd.

In der PKV gibt es Basis-Tarife für Rentner mit Beitragsgarantie:
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht,
in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel wie der Höchstbeitrag der GKV. Wechseln Sie in den Basistarif, sorgen die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen zusätzlich für eine erhebliche Beitragsenkung. Unser Ziel ist es, dass unsere leistungsstarken Vollkostentarife bezahlbar bleiben, so dass ein Wechsel in den Basistarif nicht nötig wird.

Fazit:
  • In der PKV wählen Sie die Gesundheitsleistungen, die Ihren Ansprüchen und Wünschen gerecht werden.
  • In der PKV sind Ihnen die vereinbarten Leistungen garantiert – ein Leben lang.
  • In der PKV sparen Sie heute Ihre Krankenversicherungsbeiträge von morgen und entscheiden sich für eine sichere, zukunftsfähige, leistungsstarke PKV!

Donnerstag, 2. September 2010

Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert:
Das Wichtigste über Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

PKV-Beiträge im Alter – Was Sie darüber wissen sollten
Die schon seit längerem geführte Diskussion um steigende PKV-Beiträge im Alter führt bei vielen Versicherten und Interessenten zu einer verständlichen Verunsicherung und Fragen.

Diese Informationen sollen Ihnen das nötige Wissen über die Beitragskalkulation in der PKV, die Wirkung von Alterungsrückstellungen, Ursachen von Beitragsanpassungen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter vermitteln.

Das Kalkulationsprinzip der PKV:
Was ist unter Alterungsrückstellungen zu verstehen?
Der Beitrag eines PKV-Tarifs setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:
  1. einem Risikoanteil, mit dem die Versicherungsleistungen bezahlt werden,
  2. einnem Kostenanteil, z. B. für Verwaltung und Leistungsbearbeitung und
  3. einem Anteil, mit dem in den ersten Jahren die Alterungsrückstellungen finanziert werden.
Außerdem bildet die HUK Krankenversicherung zusätzliche Alterungsrückstellungen (AR), die nur zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet werden dürfen
Das Risiko, krank zu werden, steigt mit zunehmenden Alter erheblich an, daher wird von der PKV ein Teil des Gesamtbeitrags – er bewegt sich anfänglich zwischen rd. 30% und 50% des Tarifbeitrags, je nach Alter, Tarif und Geschlecht – für das Alter zurückgelegt. Er vermindert sich im Laufe der Jahre auf Grund des steigenden Risikobedarfs.

Die so angesammelte Alterungsrückstellung wird später dazu verwendet, die im Alter steigenden Krankheitskosten zu finanzieren.
Grundsätzlich ist der Beitrag so kalkuliert, dass er zeit Lebens gleich bleiben müsste, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern. Das ist aber leider nicht so: Die Kosten für unser Gesundheitssystem bleiben leider nicht konstant, eine bessere und aufwändigere medizinische Versorgung und Medizintechnik haben ihren Preis, zusätzlich steigt die Lebenserwartung – so erfreulich dies für den einzelnen ist –, so dass die höheren Krankheitskosten im fortgeschrittenen Alter auch länger finanziert werden müssen.

Notwendigkeit von Beitragsanpassungen
Die Beiträge der PKV müssen regelmäßig an diese Entwicklung angepasst werden. In § 8 b der AVB der HUK Coburg Krankenversicherung ist für jeden Tarif eine jährliche Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen vorgeschrieben. Übersteigen die erforderlichen Leistungen die kalkulierten um 10% oder mehr, so ist grundsätzlich eine Anpassung erforderlich. Dabei sind auch neue Erkenntnisse bei den Rechnungsgrundlagen, wie etwa die neue Sterbetafel, einzubeziehen.

Die zusätzliche Leistung muss entsprechend dem bei der Anpassung erreichten Alter finanziert werden. Je kürzer die noch verbleibende Zeit ist, je älter der Versicherte also ist, umso höher fällt der Anpassungsbedarf aus.


Ein paar Worte zur GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kennt keine Alterungsrückstellungen, keine Berücksichtigung geänderter Lebenserwartungen.
Sie beruht ausschließlich auf einem Umlageverfahren mit sozialpolitischer Komponente, d. h. die gesamten Krankheitskosten werden von den derzeitigen Versicherten entsprechend ihren Einkünften gezahlt.
Die erwerbstätige Generation trägt also in erheblichem Umfang die höheren Krankheitskosten der älteren Generation mit.
Angesichts der demographischen Entwicklung mit immer mehr älteren Versicherten sind die Zukunftsaussichten wenig erfreulich. Gesundheitsreformen, weitere Leistungseinschränkungen und Beitragssteigerungen sind vorprogrammiert.

Im Vergleich hierzu ist die PKV mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren in Form von Alterungsrückstellungen unter Berücksichtigung aktueller Rechnungsgrundlagen, siehe neue Sterbetafel, sicher besser gerüstet.


Zur Höhe und Wirkung der Alterungsrückstellungen
Immer wieder erreichen die HUK Krankenversicherung Fragen nach der Höhe der Alterungsrückstellung.
Für ein Musterbeispiel haben wir zur Verdeutlichung nachstehende Grafik erstellt: Auch dieses Beispiel basiert auf der Annahme unveränderter Verhältnisse, tatsächlich ist aber mit Änderungen in der Zukunft zu rechnen, die uns natürlich nicht bekannt sind.



Die Aussagekraft der absoluten Höhe der Alterungsrückstellung ist sehr gering. Je nach Tarif, Geschlecht, Eintrittsalter, zurückgelegter Versicherungsdauer errechnet sich für jedes Jahr ein geänderter Wert, jede Beitragsanpassung beeinflusst die Höhe.
Wichtig ist nicht die absolute Höhe der Alterungsrückstellung, die sich ständig ändert und von vielen Faktoren abhängt, sondern ihre Wirkung.

Es gibt eine einfache Möglichkeit, wie Sie diese Wirkung erkennen können:

Wirkung der Alterungsrückstellung für den Bestandskunden
Als Bestandskunde können Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung bzw. den Beitragsnachlass, der aus ihr resultiert, gut erkennen, wenn Sie den Beitrag, den Sie tatsächlich bezahlen, mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss mit Ihrem jetzigen Alter bei uns bezahlen müssten, vergleichen. Die Differenz resultiert aus Ihrer Alterungsrückstellung.

Wirkung der Alterungsrückstellung bei einer Beitragsanpassung
Bei einer Beitragsanpassung ist die Wirkung der Alterungsrückstellung ebenso zu ermitteln: Vergleichen Sie Ihren neuen tatsächlichen Beitrag mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss bei Ihrem jetzigen Eintrittsalter bezahlen müssten.

Wirkung der Alterungsrückstellung für Neukunden
Wenn Sie noch nicht bei der HUK krankenversichert sind, erkennen Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung beispielsweise für einen Zeitraum von 5 Jahren, in dem Sie den Tarifbeitrag, den Sie bei Ihrem jetzigen Alter zahlen müssten, mit dem Beitrag vergleichen, der Ihrem Alter vor 5 Jahren entsprechen würde. Dabei ist die Wirkung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen (aus Überzins und gesetzlicher Zuschlag von 10%, siehe unten), noch nicht berücksichtigt.

Wie wirkt sich die neue Sterbetafel bei der HUK Krankenversicherung aus?
Den Tarifen der HUK-Coburg Krankenversicherung liegt zum Teil die neueste Sterbetafel PKV 2010, die der weiter gestiegenen Lebenserwartung Rechnung trägt, zu Grunde, zum Teil die Sterbetafel PKV 2008 bzw. 2009.

Das ZIEL der HUK Krankenversicherung:
Auch im Alter günstige Beiträge
Damit die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben, sorgt die HUK Krankenversicherung durch eine Reihe von Maßnahmen vor:
  • Zusätzliche Alterungsrückstellungen
    • Aus Überzins
      Bereits seit 1992 schreibt die HUK-Coburg Krankenversicherung ihren Versicherten eine zusätzliche Alterungsrückstellung gut. Sie wurde ab 1995 auf 80%, ab Anfang 2000 weiter auf 90% der über die rechnungsmäßige Verzinsung (dzt. 3,5%) hinausgehenden Kapitalerträge, den sog. Überzins, erhöht.
    • Gesetzlicher Zuschlag von 10%
      Seit Anfang 2000 ist für Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein Beitragszuschlag von 10% auf Vollkostentarife gesetzlich vorgeschrieben. Für Bestandskunden erfolgte seit 2001 eine stufenweise Einführung. Dieser Zuschlag wird unseren Kunden individuell in voller Höhe als zusätzliche Altersrückstellung gutgeschrieben und verzinslich angesammelt; die HUK Krankenversicherung bildet für Sie also eine zusätzliche Altersvorsorge.
      Die Verzinsung erfolgt auch hier rechnungsmäßig mit 3,5%, außerdem werden aber auch darüber hinaus erzielte Kapitalerträge (Überzins) gutgeschrieben.
    • Verwendung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen
      Ab dem 65. Lebensjahr werden die vorhandenen Mittel aus den zusätzlichen Alterungsrückstellungen verwendet, Beitragsanpassungen möglichst zu vermeiden und die Beiträge stabil zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr werden verbleibende Mittel zur Beitragssenkung herangezogen.
  • Zusätzliche Sicherheit durch den Basistarif
    Mit dem Basistarif wird dem Versicherten zugesichert, dass er die Möglichkeit hat, nicht mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen, wenn er seinen Versicherungsumfang auf das Niveau der GKV reduziert; er stellt sich damit nicht schlechter als in der GKV.

    Bei Beihilfeberechtigten errechnet sich der Höchstbeitrag anteilig entsprechend dem vereinbarten Erstattungssatz.
Das Bestreben der HUK Krankenversicherung ist aber, Normaltarife bezahlbar zu halten, so dass ein Umstieg auf den Basistarif nicht notwendig ist, doch bietet er dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit.

Die Beiträge im Alter werden auch dadurch günstiger, dass ein bisher vereinbartes Krankentagegeld nicht mehr benötigt wird.
Bei Beihilfeberechtigten erhöht sich meist der Beihilfesatz mit Eintritt in den Ruhestand, so dass nur noch ein geringerer Versicherungsschutz benötigt wird und sich die Beiträge damit verringern.

Beitragsentwicklung 1990 bis 2010
Betrachtet man die Beitragsentwicklung in den letzten 20 Jahren seit Gründung der HUK-Coburg Krankenversicherung, so zeigt sich, dass die HUK Krankenversicherung eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik betreibt. Die Beiträge sind im Marktvergleich sehr günstig, obwohl die HUK Krankenversicherung großen Wert auf aktuelle Rechnungsgrundlagen und ausreichende Alterungsrückstellungen für den Bedarf im Alter legt.

So erhöhte sich in den Beihilfetarifen der Beitrag in der Tarifkombination BA/BS/BZ501/BEZ1 für einen 35-jährigen Mann in 20 Jahren um durchschnittlich 4,5% jährlich, bei einer gleichaltrigen Frau um rund 3,4% (ohne gesetzl. Zuschlag).

In den Vollkostentarifen für Nichtbeihilfeberechtigte erhöhte sich der Beitrag in der häufigen Tarifkombination A300/SE/Z100/KT6 mit 90 € Tagessatz für einen 35-jährigen Mann um durchschnittlich 5%, bei einer gleichaltrigen Frau um 4,8% jährlich (ohne gesetzl. Zuschlag).

Zum Vergleich: In der GKV stieg der Höchstbeitrag im gleichen Zeitraum von 300 € um 260 € auf rund 560 €, wobei hier keine Vorsorge für das Alter eingerechnet ist. Auch umfasst der Versicherungsschutz in der GKV deutlich geringere Leistungen, die zudem wiederholt gekürzt wurden.

Zusätzliche Vorsorge ist sinnvoll
Viele Kunden verwenden einen Teil ihrer Einsparungen aus der preisgünstigen HUK Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Die Schwestergesellschaft der HUK-Coburg-Krankenversicherung, die HUK-COBURG-Lebensversicherung, erstellt Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie ganz oder teilweise – ganz wie Sie es später wünschen – auch zur Verminderung der Beitragsbelastung Ihrer HUK Krankenversicherung einsetzen. Sie sind damit völlig frei bei der Entscheidung über die Mittelverwendung.

Die Wahl des Krankenversicherers ist Vertrauenssache
Sie treffen eine Entscheidung, die auf eine lange Dauer angelegt ist.
Umso wichtiger ist es, eine Gesellschaft zu wählen, bei der man sich fair behandelt fühlt und zu der man Vertrauen haben kann. Wichtig für ein gesundes Unternehmen sind in erster Linie stabile Beiträge, eine ausgesprochene Kundenorientierung und die Attraktivität im Markt.

Über 350.000 Kranken-Vollversicherte vertrauen der HUK-COBURG Krankenversicherung!