Montag, 26. März 2012

HUK-COBURG-Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung

Bereits nach 6 Jahren Geschäftstätigkeit der HUK-COBURG Krankenversicherung konnten wir erstmals für das Jahr 1996 mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) beginnen und seitdem ohne Unterbrechung fortführen.

Für 2012 (Auszahlung in 2013) können folgende Sätze gutgeschrieben werden:

 ■ Die Höhe der Beitragsrückvergütung beträgt für die Tarife BA und BZ 4 Monatsbeiträge – bereits ab einem leistungsfreien Kalenderjahr (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag).

■ Für die Tarife A0 – A2000, Z100 und Z80, die Select-Tarife 0 – 1200, den Komfort-Tarif Compact sowie die Einsteigertarife E100 und E1000 – alle mit zugehörigen Studententarifen (S) – beträgt die Beitragsrückerstattung 3 Monatsbeiträge (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag) – ebenfalls bereits ab dem
1. leistungsfreien Kalenderjahr.
Damit sind alle Vollkostenversicherungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beihilfeberechtigte BRE-berechtigt (mit Ausnahme Standard- und Basistarif).

■ Für die Anwärtertarife BAA, BSA und BZA werden 6 Monatsbeiträge zurückgezahlt, wenn alle 3 Tarife leistungsfrei waren.
Ebenfalls 6 Monatsbeiträge werden in den Anwärtertarifen BG und BP ausgezahlt, im Tarif BC sind es
4 Monatsbeiträge.

■ Ihr Vertrag muss jedoch ungekündigt ein volles Kalenderjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres ohne Beitragsrückstand bestehen. Bedingt durch die nur kurzen Vertragsdauern ist bei den Anwärtertarifen eine anteilige Beitragsrückerstattung möglich.

■ Ihre Gegenleistung: Sie dürfen für dieses Jahr keine Erstattungen aus den genannten Tarifen erhalten haben, maßgebend ist das Behandlungs- bzw. Bezugsdatum.

■ Sie erhalten die Beitragsrückerstattung unaufgefordert, ein Antrag auf Auszahlung ist nicht erforderlich.

Wir erwarten, dass wir auch in Zukunft eine attraktive (erfolgsabhängige) Beitragsrückerstattung gutschreiben können.

Donnerstag, 22. März 2012

Krankenversicherung

Krankenversicherung der HUK-COBURG baut Kooperationsnetz aus

Die beiden Krankenversicherer der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, die HUK-COBURG Krankenversicherung AG und die PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG, setzen ihre Politik des Ausbaus der Kooperation mit Leistungserbringern im Gesundheitswesen weiter fort.

So haben sie aktuell das Kooperationsnetz durch acht weiteren Medizinischen Versorgungszentren erweitert sowie im ambulanten Versorgungssektor mit der „NOVOTERGUM AG“ sowie mit der „therapeutenverbund.de GmbH“ einen Kooperationsvertrag geschlossen.

Die Therapiezentren von NOVOTERGUM bieten an über 45 Standorten in Deutschland physiotherapeutische Leistungen an. Die Versicherten profitieren hier unter anderem von diversen Serviceleistungen wie verlängerten Öffnungszeiten.

Durch die Kooperation mit der therapeutenverbund.de GmbH soll das Problem der langen Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung gelöst werden. Die Kunden erhalten unverzüglich einen Therapieplatz und profitieren darüber hinaus von zusätzlichen Serviceleistungen, wie z.B. Terminen in den Abendstunden.

In den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ACURA Baden-Baden, ÄrztePunkt München, ÄrztePunkt Nymphenburg, nuwamed Leipzig, MVZ Klinikum Coburg, MVZ Wiesloch, MVZ Mittelrhein Koblenz sowie dem Radiologischen Zentrum Dr. Neumaier & Kollegen erhalten die Versicherten eine breite medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung unter einem Dach. Darüber hinaus wird im Bereich der Prävention den Kunden ein Paket an Vorsorgeuntersuchungen zu günstigen Preisen angeboten.

Insbesondere die Versicherten im sogenannten Select-Tarif, der bei der Inanspruchnahme eines Kooperationspartners eine höhere Leistung vorsieht, profitieren von den Kooperationen. Das neue Tarifprodukt der HUK-COBURG Krankenversicherung AG sieht eine aktive Beratung und Steuerung des Kunden auf Kooperationspartner vor und ist zum Teil über 20 Prozent günstiger als vergleichbare Komforttarife.

„Die Kooperationsverträge sind ein weiterer Baustein, um die Gesundheit unserer Kunden auch in Zukunft in hoher Qualität und zu bezahlbaren Beiträgen zu schützen.“, kommentiert HUK-COBURG Vorstandsmitglied Dr. Hans Olav Herøy die Vereinbarungen.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen

HUK-COBURG Testsieger bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen

Die Hausratversicherung der HUK-COBURG bietet ebenso wie deren Wohngebäudeversicherung das beste Preis-Leistungsverhältnis. Das ergab ein Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag des Fernsehsenders n-tv. Auf dem zweiten Platz landete bei den Hausratversicherungen die zur HUK-COBURG Versicherungsgruppe gehörende BRUDERHILFE Sachversicherung.

Die Tester bewerteten sowohl die Beitragshöhe als auch den Leistungsumfang. Dabei gingen die Beiträge mit 40 Prozent in die Gesamtwertung ein, das Leistungsspektrum hatte ein Gewicht von 60 Prozent. Untersucht wurden die Beiträge für ein zweistöckiges Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche. Insgesamt wurden sowohl enorme Preisdifferenzen festgestellt als auch starke Schwankungen im Leistungsumfang. Laut DISQ konnten etwa bei der Hausratversicherung die Kunden in Leipzig bei der Wahl des günstigsten Tarifs bis zu 78 Prozent sparen. Bei der Wohngebäudeversicherung war die Preisspanne der Jahresbeiträge mit 178,40 bis 645,83 Euro in Minden am größten. Positiv vermerkten die Tester, dass  viele Tarife auch dann Leistungen vorsehen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei der Wohngebäudeversicherung überzeugte der Tarif Classic mit WGplus der HUK-COBURG. Damit kombiniere sie „einen umfangreichen Leistungskatalog mit günstigen Preisen“. In der Hausratversicherung gefiel der Tarif Classic der HUK-COBURG „mit umfangreichen allgemeinen und speziellen Leistungen“ am besten.

Samstag, 17. März 2012

Im Frühling machen Steinmarder Jagd auf Schläuche und Kabel


Mit demFrühling kommt der Marder: Wer auf der Straße parkt, muss besonders in dieserJahreszeit damit rechnen, dass das kleine Raubtier Kabel und Schläuchezerbeißt. Foto: HUK-COBURG
Er beißt wieder: Im Frühling beginnt die Paarungszeit der Steinmarder. Die Männchen verteidigen jetzt heftig ihr Revier. Unsichere Zeiten für Autofahrer. Besonders für alle, die zwischen Orten hin- und herpendeln, an denen unterschiedliche Marder den Motorraum heimsuchen. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert. Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, so die HUK-COBURG, nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden.

Zumal die Schäden oft unentdeckt bleiben, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden kommen, zum Beispiel am Motor. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers kann hier helfen. Geht der Zeiger in den roten Bereich, sollte man auf jeden Fall einen Blick unter die Motorhaube werfen. - Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht.

Einziger Trost: Schäden, die Marder anrichten, sind oftmals in der Teilkasko mitversichert. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diesen Schutz. Wer es genau wissen will, sollte nachfragen oder einen Blick in seine Bedingungen werfen. Zudem sind in der Teilkaskoversicherung manchmal auch nur die unmittelbaren Schäden - also die zerbissenen Schläuche und Kabel - versichert. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Bei manchen Versicherungen, wie zum Beispiel bei der HUK-COBURG, sind auch diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 3.000 Euro mitversichert.
  
Wenn sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen hat, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft und muss aus der eigenen Tasche einen Selbstbehalt von 300 Euro zahlen.

Dienstag, 6. März 2012

Im Scheidungsfall den gemeinsamen Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen

Geschlossen werden Ehen im siebten Himmel, gelebt auf Erden:

Quelle: HUK-COBURG
Knapp 400.000 Paare geben sich in Deutschland jedes Jahr das Ja-Wort, doch laut Statistischen Bundesamt endet mehr als ein Drittel aller Ehen vor dem Scheidungsrichter. In diesem Moment, in dem die gesamte Lebenssituation neu geordnet werden muss, rät die HUK-COBURG auch kurz an den Versicherungsschutz zu denken.


In der Regel ist ein Ehepartner Versicherungsnehmer, während der andere in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung mitversichert ist. Diese Konstellation hat Konsequenzen für den Mitversicherten: So erlischt sein Schutz in der Privathaftpflichtversicherung mit dem Tag der Scheidung. Dasselbe gilt auch für die Rechtsschutzversicherung. Zudem ist der Mitversicherte während der Trennungsphase darauf angewiesen, dass sein Ex-Lebensgefährte den Versicherungsfall meldet. Entscheidet sich der Mitversicherter während der Trennungsphase oder im unmittelbaren Anschluss an die Scheidung für eigenen Versicherungsschutz, verzichtet der Rechtsschutzversicherer dafür auf die dreimonatige Wartezeit.

Etwas anders stellt sich die Situation in der Hausratversicherung dar. Stichtag ist hier nicht automatisch der Scheidungstermin. Bleibt der Mitversicherte in der gemeinsamen Wohnung zurück, hat er weiterhin Versicherungsschutz - allerdings nur bis zum Ende des Versicherungsjahres. Fraglich ist zudem, ob die Versicherungssumme für zwei Wohnungen überhaupt noch ausreicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit der Hausratversicherung Kontakt aufnehmen und solche Fragen abklären. Sucht sich der Mitversicherte während der Trennungsphase oder nach der Scheidung eine neue Wohnung, muss er seinen Hausrat auf jeden Fall selbst versichern.

Nach Trennung gleich zum neuen Partner

Doch nicht jede Ehe endet zwangsläufig damit, dass jeder Partner sich eine eigene Wohnung sucht. Oft ziehen Geschiedene gleich mit einem neuen Partner zusammen. Ein Versicherungscheck beugt der Doppelversicherung vor und hilft Geld zu sparen. In der Regel steht der Kündigung einer der beiden Hausratversicherungen schon vor Ablauf des Versicherungsjahres nichts im Wege. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, welche Police den individuellen Lebensumständen am besten gerecht wird. - Ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, kann man zumindest die Versicherungssummen der beiden Policen aufeinander abstimmen. So lassen sich eine Überversicherung und daraus resultierend zu hohe Beiträge vermeiden.

Auch in der privaten Haftpflichtversicherung kann Doppelversicherung ein Thema sein. Besitzen beide Partner eine eigene Police, sollte man nachfragen, ob sich einer der Verträge vorzeitig beendigen lässt, denn mit Beginn des Zusammenlebens ist der Partner in den allermeisten Fällen mitversicherbar. Genauso verhält es sich mit der Rechtsschutzversicherung. Wer hier aus einem Vertrag aussteigen will, sollte wissen: Fortgeführt wird der Vertrag mit dem besseren Versicherungsschutz: Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen. Ist der Versicherungsschutz gleichwertig, entscheidet die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden.

Freitag, 2. März 2012

Kostenloses Mopedkennzeichen + kostenloses Girokonto + 55 Euro Gutschrift

Nur noch bis zum 31. März 2012
Wer bis zum 31. März 2012 ein Versicherungskennzeichen für Mofa, Moped, Mokick, Roller, Quad oder dreirädriges Kleinkraftrad für 45 Euro* inkl. Versandkosten bestellt und gleichzeitig ein kostenloses** Postbank Girokonto mit 100 Euro Prämie beantragt hat unterm Strich noch 55 Euro übrig.

*
Haftpflichtversicherung wenn Versicherungsnehmer und alle Fahrer mind. 23 Jahre alt sind.

**
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Postbank Giro plus: Kostenlos für alle mit monatlichem bargeldlosem Geldeingang ab 1.000 €. Entgeltbefreiung für Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende ab 22 Jahren mit entsprechendem Nachweis.
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