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Dienstag, 6. März 2012

Im Scheidungsfall den gemeinsamen Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen

Geschlossen werden Ehen im siebten Himmel, gelebt auf Erden:

Quelle: HUK-COBURG
Knapp 400.000 Paare geben sich in Deutschland jedes Jahr das Ja-Wort, doch laut Statistischen Bundesamt endet mehr als ein Drittel aller Ehen vor dem Scheidungsrichter. In diesem Moment, in dem die gesamte Lebenssituation neu geordnet werden muss, rät die HUK-COBURG auch kurz an den Versicherungsschutz zu denken.


In der Regel ist ein Ehepartner Versicherungsnehmer, während der andere in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung mitversichert ist. Diese Konstellation hat Konsequenzen für den Mitversicherten: So erlischt sein Schutz in der Privathaftpflichtversicherung mit dem Tag der Scheidung. Dasselbe gilt auch für die Rechtsschutzversicherung. Zudem ist der Mitversicherte während der Trennungsphase darauf angewiesen, dass sein Ex-Lebensgefährte den Versicherungsfall meldet. Entscheidet sich der Mitversicherter während der Trennungsphase oder im unmittelbaren Anschluss an die Scheidung für eigenen Versicherungsschutz, verzichtet der Rechtsschutzversicherer dafür auf die dreimonatige Wartezeit.

Etwas anders stellt sich die Situation in der Hausratversicherung dar. Stichtag ist hier nicht automatisch der Scheidungstermin. Bleibt der Mitversicherte in der gemeinsamen Wohnung zurück, hat er weiterhin Versicherungsschutz - allerdings nur bis zum Ende des Versicherungsjahres. Fraglich ist zudem, ob die Versicherungssumme für zwei Wohnungen überhaupt noch ausreicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit der Hausratversicherung Kontakt aufnehmen und solche Fragen abklären. Sucht sich der Mitversicherte während der Trennungsphase oder nach der Scheidung eine neue Wohnung, muss er seinen Hausrat auf jeden Fall selbst versichern.

Nach Trennung gleich zum neuen Partner

Doch nicht jede Ehe endet zwangsläufig damit, dass jeder Partner sich eine eigene Wohnung sucht. Oft ziehen Geschiedene gleich mit einem neuen Partner zusammen. Ein Versicherungscheck beugt der Doppelversicherung vor und hilft Geld zu sparen. In der Regel steht der Kündigung einer der beiden Hausratversicherungen schon vor Ablauf des Versicherungsjahres nichts im Wege. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, welche Police den individuellen Lebensumständen am besten gerecht wird. - Ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, kann man zumindest die Versicherungssummen der beiden Policen aufeinander abstimmen. So lassen sich eine Überversicherung und daraus resultierend zu hohe Beiträge vermeiden.

Auch in der privaten Haftpflichtversicherung kann Doppelversicherung ein Thema sein. Besitzen beide Partner eine eigene Police, sollte man nachfragen, ob sich einer der Verträge vorzeitig beendigen lässt, denn mit Beginn des Zusammenlebens ist der Partner in den allermeisten Fällen mitversicherbar. Genauso verhält es sich mit der Rechtsschutzversicherung. Wer hier aus einem Vertrag aussteigen will, sollte wissen: Fortgeführt wird der Vertrag mit dem besseren Versicherungsschutz: Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen. Ist der Versicherungsschutz gleichwertig, entscheidet die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden.

Mittwoch, 16. Januar 2008

HUK-COBURG und VHV Versicherungen kooperieren beim Schadenmanagement

Gemeinsame Nutzung eines Werkstattnetzes –
HUK-COBURG: Unterstützung für Werkstätten beim Ersatzteil-Einkauf


Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe und die VHV Versicherungen kooperieren ab sofort bei der Nutzung des Partnerwerkstattnetzes der HUK-COBURG. Die über 2 Millionen Kfz-Versicherungskunden der VHV können damit auf Wunsch ebenso wie die rund 7,8 Millionen Kfz-Kunden der HUK-COBURG im Schadenfall den Service der 1.200 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG nutzen, was deren Auslastung weiter verbessern wird. Gleichzeitig unterstützt die HUK-COBURG ihre Partnerwerkstätten bei der Beschaffung von Original-Ersatzteilen. Die Betriebe sollen dadurch in die Lage versetzt werden, den Kunden weiterhin höchste Reparaturqualität und umfassenden Service zu bieten.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe bietet seit 2002 bundesweit ihren freiwilligen Schadenservice PLUS an. Kunden im Kasko-Schadenfall ebenso wie Anspruchstellern in einem Kfz-Haftpflichtfall wird ein Bündel an zusätzlichen Serviceleistungen geboten, wenn sie ihr Fahrzeug in einer der 1.200 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG reparieren lassen. 2006 wurde das Angebot ergänzt durch Kasko SELECT, eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung: SELECT-Kunden verpflichten sich zu einer Reparatur in einer Partnerwerkstatt, erhalten dafür einen Nachlass von bis zu 20 Prozent auf die Kasko-Prämie. Im Neugeschäft entscheidet sich mittlerweile etwa jeder zweite Vollkasko-Kunde für die Kaskoversicherung mit Werkstattbindung.

Eine ähnliche Philosophie verfolgen die VHV Versicherungen. Auch sie bieten unter dem Namen „Easy Drive“ eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung an. Die Kunden der VHV, welche sich für den Schadenservice über Partnerwerkstätten („Easy Drive“) entschieden haben, erhalten neben einer hochwertigen Reparatur ebenfalls einen Nachlass auf die Kaskoprämie. „Die positive Kundenresonanz auf unseren Schadenservice ,Easy Drive’ war uns Anlass, in dieser Richtung einen weiteren Schritt zu gehen“, erläutert VHV-Vorstand Dietrich Werner die jetzt beschlossene Kooperation. „Wir haben uns für die HUK-COBURG als Partner entschieden, weil wir – wie die HUK-COBURG – höchsten Wert auf Service und Qualität der Reparaturleistungen legen und das Werkstattnetz der HUK-COBURG hier Maßstäbe setzt.“

Die 1.200 Partnerwerkstätten des zukünftig gemeinsam genutzten Netzes setzen sich etwa jeweils zur Hälfte aus herstellergebundenen Betrieben und freien, auf Unfallinstandsetzung spezialisierte Fachbetrieben zusammen. Um eine hohe Reparaturqualität sicherzustellen, unterziehen sich die Betriebe laufend einer Qualitätssicherung durch die Sachverständigenorganisation DEKRA. Bei Reparaturen werden ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet. Zudem geben sowohl die HUK-COBURG als auch die VHV ihren Kunden eine eigene Garantie von drei Jahren auf die Reparaturen in den Partnerbetrieben.

Die Zusammenarbeit der HUK Coburg und der VHV ist ausschließlich auf das Schadenmanagement bezogen. Darüber hinaus agieren beide Kfz-Versicherer unabhängig und im Wettbewerb im Markt.

Im Jahr 2007 konnte die HUK-COBURG mehr als 100.000 Schadenfälle mit einem Reparaturvolumen von über 185 Millionen Euro in ihr Werkstattnetz steuern. Die HUK-COBURG ist damit Marktführer beim Schadenmanagement. „Diese Position wollen wir weiter ausbauen“, erklärt Klaus-Jürgen Heitmann, für die Kfz-Versicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG. „Wir sind daher froh, mit der VHV einen der Top-5-Anbieter im Autoversicherungsmarkt als Kooperationspartner im Schadenmanagement gewonnen zu haben und mit der VHV zusammen eine hohe Auslastung unserer Partnerbetriebe sicherstellen zu können.“

Beschaffung von Original-Ersatzteilen optimieren

Die Werkstätten, so Heitmann weiter, müssten angesichts des heftigen Wettbewerbs verstärkt darauf achten, ihre Kostenstrukturen zu verbessern. „Auch dabei wollen wir sie noch intensiver als bisher unterstützen.“ Bereits 2007 hatte sich die HUK-COBURG an den Kosten von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Werkstattmitarbeiter sowie von Beratungen zur Prozessoptimierung beteiligt. Jetzt wird die HUK-COBURG ihren Partnerwerkstätten darüber hinaus dabei helfen, ihren größten Kostenfaktor - den Einkauf von Ersatzteilen – zu optimieren. Sie unterstützt daher die Betriebe bei der Beschaffung von Original-Ersatzteilen. Heitmann: „Die Zukunfts-fähigkeit jeder Partnerwerkstatt soll damit auf ein stabiles Fundament gestellt werden.“

Donnerstag, 15. November 2007

Zum zehnten Mal Bestnote A++ für HUK-COBURG und HUK-COBURG-Allgemeine von Assekurata

Die beiden Schaden- und Unfallversicherer der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, HUK-COBURG und HUK-COBURG-Allgemeine, liefern ihren Kunden dauerhafte Qualität auf höchstem Niveau: Bereits zum zehnten Mal in Folge erhielten sie im Unternehmensrating der Kölner Rating-Agentur Assekurata jetzt die Bestnote exzellent A++. Damit erfüllen diese Unternehmen die Qualitätsanforderungen der Versicherungsnehmer exzellent.

Das umfangreiche Assekurata-Rating bezieht neben veröffentlichtem Datenmaterial in hohem Maße auch vertrauliche Unternehmensinformationen und eine repräsentative Kundenbefragung mit ein. Das Gesamtrating ergibt sich aus der Zusammenfassung der Einzelergebnisse von vier Teilqualitäten, die aus Kundensicht zentrale Qualitätsanforderungen an ein Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen darstellen. Dabei handelt es sich nach Assekurata-Vorgehensweise um Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum.

Besonders hervorgehoben wird in den neuen Rating-Berichten bei allen drei Gesellschaften die exzellente Teilqualität Sicherheit. Der HUK-COBURG und der HUK-COBURG-Allgemeinen bescheinigen die Experten eine "außerordentlich hohe Schadenreserveausstattung" sowie eine "deutlich überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung".

Lobend äußert sich Assekurata auch bei der Kundenorientierung der Gesellschaften. Eine aktuell von Assekurata durchgeführte Kundenbefragung habe ein sehr hohes Zufriedenheitsniveau ergeben. Laut Assekurata äußerten sich 94,8 Prozent der Kunden weitgehend bzw. voll und ganz zufrieden mit der HUK-COBURG. 93,0 Prozent der HUK-COBURG-Kunden bescheinigen dem Unternehmen darüber hinaus ein sehr gutes Image. Außerdem bestätigten 92,6 Prozent der HUK-COBURG-Kunden zudem ihre grundsätzliche zukünftige Weiterempfehlungsbereitschaft. Im Durchschnitt der von Assekurata gerateten Unternehmen falle der entsprechende Anteil mit 83,1 Prozent deutlich geringer aus, so Assekurata. Des Weiteren würden 96,3 Prozent der Kunden ihren Versicherungsvertrag ganz bestimmt bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut bei der HUK-COBURG abschließen. Auch dieses Ergebnis liegt über dem Durchschnitt von 91,4 Prozent.

Bestnoten verteilte Assekurata auch für die Erfolgslage der Versicherer. Die HUK-COBURG und die HUK-COBURG-Allgemeine wurden mit "exzellent" eingestuft. Bei der HUK-COBURG und der HUK-COBURG-Allgemeinen hob Assekurata hervor, dass diese Gesellschaften bei einem deutlichen Beitragsrückgang weiterhin von der günstigen Schadenentwicklung sowie den anhaltend niedrigen Betriebskosten profitieren.

Schließlich bewertete Assekurata bei der HUK-COBURG und der HUK-COBURG-Allgemeinen auch den Teilbereich Wachstumsqualität beziehungsweise Attraktivität im Markt mit "exzellent". Nach Einschätzung der Rater könnten die Unternehmen ihr gutes Markenimage, insbesondere als kostengünstiger und zuverlässiger Versicherer zu gelten, auch zukünftig wie bisher zu einem stetigen Wachstum nutzen. Nach Assekurata-Einschätzung liegen die Unternehmen mit ihrer Prämienpolitik beim Kunden, die sich in einer vorteilhaften Preis-/Leistungsrelation bemerkbar macht, genau richtig.

Montag, 6. August 2007

VVG-Reform

Verbraucherfreundliches Recht bei der HUK-COBURG für alle Verträge
Die HUK-COBURG wird die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) allen bestehenden Verträgen in der Kfz-Versicherung sowie in den anderen Schaden- und Unfallversicherungen bereits ab 2008 bei der Regulierung neuer Schadenfälle zugrunde legen.
Der Gesetzgeber hat dies erst für 2009 vorgesehen; 2008 sollten nur Neuverträge von dem neuen Recht profitieren.

Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des so genannten Alles-oder-Nichts-Prinzips vor:
Das bedeutet, dass künftig bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer in allen Sachversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht befreit ist, sondern je nach dem Grad des Verschuldens des Kunden gegebenenfalls einen Teil des Schadens ersetzen muss.
Die HUK-COBURG wird nach dieser Quotelungsregel ab 2008 alle neuen Schadenfälle regulieren. In der Kaskoversicherung gilt dies für Kfz-Diebstähle und Trunkenheitsdelikte; für alle übrigen Tatbestände hat die HUK-COBURG bereits seit längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
In den anderen Schadenversicherungen profitieren alle älteren Verträge, die bei grober Fahrlässigkeit bis jetzt noch die Leistungsfreiheit vorsehen.
Auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung - in der Autoversicherung z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen - und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - etwa Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht - gilt künftig die Quotelung.
Darüber hinaus wird sich die HUK-COBURG ab 2008 in allen neuen Schadenfällen nicht mehr auf Leistungsfreiheit durch Fristablauf berufen, wenn ein Kunde nach einem ablehnenden Bescheid des Versicherers nicht innerhalb von sechs Monaten seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Auch diese Neuerung wäre nach der VVG-Reform erst 2009 für alle Verträge verbindlich, 2008 dagegen nur für neu abgeschlossene.