Posts mit dem Label Riesterrente werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Riesterrente werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 24. November 2013

Top-Tarif für die Riester Rente der HUK-COBURG (Capital 10/2013)

Riester für junge Leute:

Staatlich geförderte Sicherheit im Alter


Als Azubi oder junger Berufseinsteiger beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Bestimmt freuen Sie sich, zum ersten Mal Ihr eigenes Geld zu verdienen.

Leider reicht die gesetzliche Vorsorge nicht aus, Ihren hart erarbeiteten Lebensstandard im Alter zu sichern.

Mit der Riester Rente besteht eine attraktive Möglichkeit diese finanzielle Lücke zu schließen – ohne dabei viel selbst einzahlen zu müssen.

  • Beispiel (Azubi 1. Ausbildungsjahr, Vorjahreseinkommen = 0 €)
monatlicher Eigenbetrag nur 10 Euro
154 €      Grundzulage (jährlich)
200 €      Berufseinsteigerbonus (einmalig)

Geschenke vom Staat.
Jahr für Jahr – ein Leben lang

Die Riester Rente ist eine staatliche geförderte private Altersvorsorge.

Auf folgende Geschenke können Sie sich dabei freuen:

  • Berufseinsteiger-Bonus 
Wenn Sie bis zum Alter von 25 Jahren eine Riester Rente abschließen, erhalten Sie einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €.
  • Grundzulage
 Sie bekommen jedes Jahr 154 € vom Staat geschenkt.
  • Kinderzulage
Für jedes ab 2008 geborene Kind erhalten Sie 300 € pro Jahr. 
  • Steuergeschenk 
Sie können den Beitrag von der Steuer absetzen.
  • Lebenslange Rente 
damit Sie sich im Ruhestand auch noch Ihre Wünsche erfüllen können.

Weitere Informationen zur Riesterrente für junge Leute

Montag, 25. Februar 2013

Unser sozialer Auftrag 2013

Obwohl in den Medien immer wieder berichtet wird, dass die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht, zögern viele Kunden mit dem Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung.
 

Ein Grund hierfür ist die Unsicherheit und Unwissenheit im Thema Versicherungen.


Daher ist es unsere Aufgabe,
  • unseren Kunden auf ihre Fragen rund um unsere Produkte eine passende Antwort zu geben,
  • ihre gesetzlichen Ansprüche aufzuzeigen,
  • und ihren Bedarf an zusätzlicher privater Vorsorge zu ermitteln.
Mit unserer Vorsorgeanalyse haben Sie die notwendige Unterstützung, die Sie zur Berechnung der bereits erworbenen Ansprüche benötigen.

Übrigens, wussten Sie, dass…
…im vergangenen Jahr in Deutschland ca. 200.000 Personen berufs- bzw. dienstunfähig geworden sind. Auffällig ist, dass das Durchschnittsalter der Betroffenen sinkt.



Nutzen Sie jetzt die Unisex-Vorteile!

Für Frauen sind Rentenversicherungen jetzt besonders attraktiv, da sie in den neuen Unisex-Tarifen bei gleichem Beitrag nun dauerhaft eine höhere Rente erhalten.

Männer sparen nun bei Versicherungen für die Hinterbliebenenversorgung – die Beiträge zu einer Kapitallebens-, Risikolebens- oder einer Sterbegeldversicherung sind durch die neuen Tarife für Männer günstiger geworden.

Aber auch für Männer gilt: für eine solide Vorsorge ist es nie zu spät.
Wenn Sie jetzt handeln, profitieren Sie!

Beispiel 1:
Frau, geb. 01.04.1978; private Rentenversicherung – Tarif RAGT, Monatsbeitrag 200 Euro, Rentenbeginn mit 67, Rentengarantiezeit: 10 Jahre
Abschluss zum 01.04.2013:         Gesamtrente 734 Euro
Abschluss zum 01.04.2014:         Gesamtrente 693 Euro
Mehrleistung (Differenz):              41 Euro pro Monat,  d.h. diese Frau erhält jedes Jahr rund 500 Euro mehr Rente.

Beispiel 2:
Mann, geb. 01.03.1978; Risikolebensversicherung - Tarif WP, Nichtraucher,  VSU: 150.000 Euro, Laufzeit 30 Jahre
Abschluss zum 01.03.2013          32,80 Euro Beitrag pro Monat
Abschluss zum 01.03.2014:         36,42 Euro Beitrag pro Monat
Mehrbeitrag (Differenz):                  3,62 Euro pro Monat, d.h. dieser Mann spart bei einem Abschluss in diesem Jahr auf die gesamte Laufzeit gerechnet rund 1.300 Euro.

Fazit: Von der Ersparnis kann z.B. ein Bankkaufmann seine Arbeitskraft in Höhe von 1.000 Euro bis zum 65. Lebensjahre für fast 2 Jahre absichern.

Sonntag, 10. Februar 2013

Rentenberatung



In vier Schritten bis zur individuellen Lösung - HUK-COBURG - Einfach besser beraten!
Rentenberatung für Selbstständige, Beamte, Arbeitnehmer und Minijobber

Exakte Berechnung Ihrer persönlichen Versorgungssituation bei Berufs-/Dienstunfähigkeit und bei Eintritt in den Ruhestand.
Lösungsvorschläge - Steuersparmodelle - staatliche Förderung.

In vier Schritten bis zur individuellen Lösung - Einfach besser beraten!

Freitag, 20. Januar 2012

Riester für junge Leute: Staatlich geförderte Sicherheit im Alter

Als Azubi oder junger Berufseinsteiger beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Bestimmt freuen Sie sich, zum ersten Mal Ihr eigenes Geld zu verdienen. Leider reicht die gesetzliche Vorsorge nicht aus, Ihren hart erarbeiteten Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit der Riester Rente besteht eine attraktive Möglichkeit diese finanzielle Lücke zu schließen – ohne dabei viel selbst einzahlen zu müssen.
 
Hervorragende Leistungen der HUK-COBURG Lebensversicherung

Riester Rente – Ihre wichtigsten Vorteile:

  • Lebenslange Rente mit jährlicher Steigerung
  • Hohe staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
  • Sie können die Beiträge Ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen
  • Rentenanspruch auch bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV
  • Unabhängige Experten bestätigen unsere hervorragenden Leistungen (€uro 06/2011)

Weitere Informationen

Montag, 4. Oktober 2010

Mit umfassender Produktoffensive an die Spitze des Marktes

Für alle Lebens- und Rentenversicherungsprodukte führt die HUK-COBURG-Lebensversicherung zum 1. Oktober 2010 Tarife mit deutlich verbesserten Leistungen ein. Darüber hinaus bieten die neuen Angebote mehr Transparenz und größere Flexibilität. Erreicht wurde dies durch eine weiter optimierte Kostenstruktur, die traditionell bereits zu den günstigsten im Markt zählt.

Die neuen Tarife bieten den Kunden sowohl höhere Garantie- als auch höhere Ablaufleistungen.

So liegen zum Beispiel für einen 35-jährigen Kunden beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung die garantierte Rente jetzt um 6,5 Prozent und die Gesamtrente um 14,0 Prozent höher als im Marktdurchschnitt*.
Günstigere Beiträge erhalten zudem Studenten bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sowie Kunden mit mehreren Verträgen.

Für mehr Transparenz sorgen überarbeitete Produktinformationen sowie der separate Ausweis der Höhe der Bewertungsreserven in der Zukunftsrechnung. Ein verbessertes Antragsverfahren erspart dem Riester-Versicherten ab sofort, seine staatlichen Zulagen selbst zu beantragen. Marktrecherchen zeigen, dass dies in einer Vielzahl der Fälle vergessen wird. Mehr Flexibilität bieten die neuen Angebote durch den Ausbau der Nachversicherungsgarantie in der Risikolebens- und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mit den neuen Tarifen will die HUK-COBURG-Lebensversicherung ihre Position im Vorderfeld des Wettbewerbs weiter ausbauen. Bereits jetzt landen ihre Angebote bei Produktvergleichen regelmäßig unter den günstigsten. Im Lebensversicherungs-Rating des unabhängigen Branchen-Informationsdienstes mapreport erhält das Unternehmen seit Jahren die Bestnote "mmm". Die Kölner Ratingagentur Assekurata vergab der HUK-COBURG-Lebensversicherung zuletzt zum vierten Mal in Folge die sehr gute Note A+.

* Modellvorgaben:
Privatrente mit Versicherungsbeginn: 1.10.2010, Eintrittsalter 35, Lauf-zeit 30 Jahre, Jahresbeitrag 1.200 €,
HUK-COBURG-Lebensversicherung:
garantierte Rente: 184,33 €, Gesamtrente: 307,79 €
Marktdurchschnitt (Vergleichsprogramm von Morgen & Morgen): garantierte Rente: 173 €, Gesamtrente: 270 €

Dienstag, 8. Juni 2010

Zulagenberechtigung Riester-Rente neu geregelt

Für Neuabschlüsse ab 01.01.2010 gilt: Staatliche Zulagen erhalten alle EU-Bürger, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands sind. Die Förderung ist somit unabhängig von Nationalität, Wohnort und Steuerpflicht. Steuervorteile erhalten darüber hinaus alle Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und im EU-Ausland arbeiten, erhalten für Neuabschlüsse keine Förderung mehr. Die Zulagenberechtigung für bestehende Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2010 bleibt hiervon unberührt. Bei einem Anbieterwechsel kommen die Richtlinien für Neuverträge ab 01.01.2010 zur Anwendung. Es sollte daher geprüft werden, ob die Zulagenberechtigung durch den Wechsel entfallen würde.

Durch die Neuregelung gilt nun auch ein Wegzug innerhalb der EU/EWR nicht mehr als "schädliche Verwendung". Es erfolgt somit keine Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen auf Grund des Umzugs.

Mehr Information

Freitag, 30. Oktober 2009

Alle Jahre wieder - doch es geht auch anders

Staatliche Förderung für Riesterverträge muss individuell beantragt werden

Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag: Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose.

Wer vier Prozent seines Einkommens - maximal 2.100 Euro - auf die hohe Kante legt, bekommt die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind packt der Staat auf den Vertrag von jeweils einem Elternteil noch einmal 185 Euro an Zulagen drauf. Für alle ab 2008 Geborenen erhöht sich die jährliche Förderung für ein Kind sogar auf 300 Euro.

3,4 Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle in den vergangenen Jahren schon an die Riestersparer überwiesen.

Doch immer noch versäumen Zig-tausende jedes Jahr, die Zulagen zu beantragen. Man verschenkt dabei nicht allein die staatliche Zulagen, sondern auch die Zinsen, die dafür fällig werden. Wenn Verträge über einen so langen Zeitraum laufen, summiert sich solch ein Zinseszinseffekt schnell auf ein paar tausend Euro.

Grundsätzlich ist es möglich die Riesterförderung zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Wer also bis Ende Dezember zur Tat schreitet, kann sich noch die Zulagen für die Jahre 2006 und 2007 sichern.

Schlafmützen aufwachen

Es ist ganz einfach, sich die staatlichen Prämien zu sichern. Wie das geht, erklärt die HUK-COBURG Lebensversicherung: Riestersparer erhalten automatisch jedes Jahr einen Zulagen-Antrag von dem Unternehmen, bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben. Mit dem Formular lassen sich sowohl die persönliche Zulage als auch die Fördermittel für die Kinder beantragen. Der Anbieter, zum Beispiel eine Versicherung, leitet den zurück geschickten Antrag an die Zulagenstelle weiter, die veranlasst, dass das Geld dem Vertrag sofort gutgeschrieben wird.

Sobald dies geschehen ist, bekommt ein Riestersparer Post von seinem Versicherer: Zum einen erhält er eine Bescheinigung über die Höhe der geflossenen Zulagen. Zum anderen schickt ihm das Unternehmen eine Bescheinigung fürs Finanzamt, in der detailliert die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt werden. Damit lassen sich die Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil größer ist als die bereits geflossenen Zulagen. In diesem Fall wird die verbliebene Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil zurück erstattet.

Einen Zulagen-Antrag muss man aber nicht jedes Jahr aufs Neue verschicken. In jedem Antrag findet sich ein Passus für einen Dauerzulagen-Antrag. Wer sich dafür entscheidet, muss erst wieder zur Tat schreiten, wenn sich in seinem Leben zulagenrelevante Dinge ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes. Damit immer die maximale Förderung fließt, sollte die Versicherung auch von Gehaltserhöhungen erfahren.

Donnerstag, 23. Juli 2009

Auch Studenten können mit Riester-Rente für das Alter vorsorgen

Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.

Mit 5 Euro dabei sein

Mini-Jobber können, so die HUK-COBURG, auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen. Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Anpassung möglich

Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.

Warum sich Aufstocken noch lohnt

Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.

Je früher desto besser

Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.

HUK Vorsorgeberatung - persönlich. individuell und unverbindlich!

Donnerstag, 4. Dezember 2008

Staatliche Förderung für Riesterverträge muss individuell beantragt werden

Alle Jahre wieder - doch es geht auch anders
Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag: Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose. Wer vier Prozent seines Einkommens - maximal 2.100 Euro - auf die hohe Kante legt, bekommt die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind packt der Staat auf den Vertrag von jeweils einem Elternteil noch einmal 185 Euro an Zulagen drauf. Für alle ab 2008 Geborenen erhöht sich die jährliche Förderung für ein Kind sogar auf 300 Euro.

3,4 Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle in den vergangenen Jahren schon an die Riestersparer überwiesen. Doch immer noch versäumen Zigtausende jedes Jahr, die Zulagen zu beantragen. Man verschenkt dabei nicht allein die staatliche Zulagen, sondern auch die Zinsen, die dafür fällig werden. Wenn Verträge über einen so langen Zeitraum laufen, summiert sich solch ein Zinseszinseffekt schnell auf ein paar tausend Euro. Grundsätzlich ist es möglich die Riesterförderung zwei Jahre rückwirkend zu beantragen.

Wer also bis Ende Dezember zur Tat schreitet,
kann sich noch die Zulagen für die Jahre 2006 und 2007 sichern
.

Schlafmützen aufwachen


Es ist ganz einfach, sich die staatlichen Prämien zu sichern. Wie das geht, erklärt die HUK-COBURG Lebensversicherung: Riestersparer erhalten automatisch jedes Jahr einen Zulagen-Antrag von dem Unternehmen, bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben. Mit dem Formular lassen sich sowohl die persönliche Zulage als auch die Fördermittel für die Kinder beantragen. Der Anbieter, zum Beispiel eine Versicherung, leitet den zurück geschickten Antrag an die Zulagenstelle weiter, die veranlasst, dass das Geld dem Vertrag sofort gutgeschrieben wird.

Sobald dies geschehen ist, bekommt ein Riestersparer Post von seinem Versicherer: Zum einen erhält er eine Bescheinigung über die Höhe der geflossenen Zulagen. Zum anderen schickt ihm das Unternehmen eine Bescheinigung fürs Finanzamt, in der detailliert die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt werden. Damit lassen sich die Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil größer ist als die bereits geflossenen Zulagen. In diesem Fall wird die verbliebene Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil zurück erstattet.

Einen Zulagen-Antrag muss man aber nicht jedes Jahr aufs Neue verschicken. In jedem Antrag findet sich ein Passus für einen Dauerzulagen-Antrag. Wer sich dafür entscheidet, muss erst wieder zur Tat schreiten, wenn sich in seinem Leben zulagenrelevante Dinge ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes. Damit immer die maximale Förderung fließt, sollte der Versicherung auch von Gehaltserhöhungen erfahren.

Freitag, 7. November 2008

Riester-Rente: Informationen zum Anbieterwechsel


Finanztest bescheinigt der HUK-COBURG bei der Riester-Rente einen Platz unter den Top 10.

Vor allem in der Rentenhöhe konnte die HUK im Vergleich zu den Mitbewerbern punkten. Daher lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Informationen zum Anbieterwechsel

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass der Riester-Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Dazu kann der bisherige Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.
Wird dann ein neuer Vertrag abgeschlossen, fließen die Beiträge und Zulagen in den neuen Vertrag.

Wird der bisherige Vertrag nur beitragsfrei gestellt (und nicht gekündigt), fallen die laufenden Vertrags-/Depotkosten doppelt an.
Daher ist es meist kostengünstiger, wenn der alte Riester-Vertrag gekündigt und gleichzeitig das Kapital auf das neu zu eröffnende Riester-Produkt übertragen wird. Die Riester-Förderung muss nicht zurück gezahlt werden.

Hinweis: Wird kein Übertrag des Kapitals vorgenommen und der Riester-Vertrag einfach nur gekündigt, um sich das Kapital auszahlen zu lassen, muss die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt und die Erträge in diesem Moment versteuert werden.


Was kostet ein Anbieterwechsel?

Bei einem Anbieterwechsel können Kosten beim bisherigen Anbieter entstehen. Genauere Informationen zu den Anbieterwechsel-Kosten beim bisherigen Anbieter (üblich sind oftmals Kosten in Höhe von ca. 100 € oder mehr) kann in den den Produktbedingungen des bisherigen Anbieters nachgelesen werden.

Der Kunde erhält außerdem die einbezahlten hohen Abschlussprovisionen aus der alten Versicherung nicht mehr zurück.

Als neuer Anbieter überträgt die HUK-COBURG das bisherige Guthaben auf den neuen Vertrag kostenfrei.

Trotz eventueller Kosten für den Kunden, lohnt sich in den meisten Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Wie startet man den Riester-Rente Anbieterwechsel?

  • Sie kündigen Ihren bisherigen Riester-Vertrag. Ein Kündigungsschreiben finden Sie hier.
  • Sie stellen zeitgleich bei uns einen neuen Antrag zur Riester-Rente mit dem Hinweis zum Anbieterwechsel und ergänzt die Vertragsnummer und Adresse seines bisherigen Anbieters.
  • Alles Weitere zur Überführung des Guthabens veranlassen wir.


Wie funktioniert die Riester-Rente?

  • Förderberechtigt sind alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sowie Beamte, Soldaten und Richter
  • Bis zum Rentenbeginn wird mit hoher staatlicher Förderung eine zusätzliche Rente angespart
    (Beispiel Single, Beispiel Familie)
  • Einstieg durch die hohe staatliche Förderquote auch im Alter attraktiv

Welche wichtigen Leistungen umfasst die Riester-Rente?

  • Lebenslange und steigende Rentenzahlung
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% als Kapitalleistung ausgezahlt werden
  • Rentenbeginn kann vorverlegt oder nach hinten geschoben werden
  • Der Riester-Vertrag ist "HARTZ IV-sicher" – der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen

Förderbeträge
Gehören Sie dem förderfähigen Personenkreis gem. §§ 10a, 79 EStG an, wird ab dem 01.01.2002 jährlich – in Abhängigkeit von den individuell gezahlten Altersvorsorgebeiträgen und sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind – auf Antrag von der Finanzverwaltung eine Zulage auf Ihren Altersvorsorgevertrag geleistet.

Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und ggf. aus einer Kinderzulage zusammen und ist wie folgt über die Jahre gestaffelt:


Grundzulage in €

Kinderzulage je Kind in €

2002/2003

38

46

2004/2005

76

92

2006/2007

114

138

Ab 2008

154

185


Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 €.
Die volle Grund- und Kinderzulage wird gewährt, wenn im jeweiligen Kalenderjahr der nachfolgend genannte Mindesteigenbetrag gezahlt worden ist:
– 2002/2003 1 % (höchstens 525 €)
– 2004/2005 2 % (höchstens 1.050 €)
– 2006/2007 3 % (höchstens 1.575 €)
– ab 2008 4 % (höchstens 2.100 €)
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der o. g. Zulagen.

Der Mindesteigenbeitrag muss einen sog. Sockelbetrag erreichen, der wie folgt gestaffelt ist:


2002 bis 2004

ab 2005

Zulagenberechtigter ohne Kind

45 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 1 Kind

38 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 2 oder mehr Kindern

30 €

60 €

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage im entsprechenden Verhältnis gekürzt, also nur anteilig gewährt.


Versicherungsbedingungen, Riester-Rente

TIPP: Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.


Beitrag berechnen / Onlineantrag


Samstag, 11. Oktober 2008

Finanzmarktkrise - sicherste Garantie bietet die deutsche Lebensversicherung!

Die aktuelle Finanzmarktkrise erschüttert die Finanzmärkte und sorgt für erhebliche Verunsicherung bei den Kunden! Die Boulevardpresse verstärkt die Hysterie noch zusätzlich.

So berichten verschiedene Medien über die jüngste Garantieerklärung der Bundesregierung, die zwar Spareinlagen bei Banken umfasse, nicht aber das Geld bei den Versicherungen!

Das ist auch gar nicht notwendig, denn:

Versicherungen sind stärker geschützt als Banken!

Die deutsche Lebensversicherung gewährt seit jeher echte Garantien auf die Spareinlagen ihrer Kunden. Das hat zur Folge, dass das Versicherungsaufsichts-Gesetz vorschreibt, die Kapitalanlagen sehr vorsichtig zu betreiben und breit zu mischen und zu streuen.

Diese Anlagen sind entsprechend transparent und breit gestreut. Sie unterliegen zudem einer laufenden Kontrolle durch die Aufsicht!

Eine Notwendigkeit, die Spareinlagen der Versicherungswirtschaft zusätzlich durch eine staatliche Garantie abzusichern besteht daher zu keiner Zeit.

Zwar werden die Ergebnisse der Kapitalanlagen der Versicherer von den Entwicklungen der Finanzmärkte nicht unberührt bleiben, doch sind die Versicherer anders als die Banken stärker vor bösen Überraschungen geschützt. Ausfälle einzelner Anlagen machen nur einen Bruchteil der Gesamtanlagen aus und beeinflussen das Ergebnis nur geringfügig.

So hat die HUK-COBURG Lebensversicherung zum Beispiel derzeit nur ca. 4% ihrer Kapitalanlagen in Aktien investiert!

Besondere Stresstests und Sicherungsmechanismen, die unter dem Eindruck der Börsenturbulenzen von 2001 verschärft wurden, sorgen für zusätzliche Sicherheit. Die Anlagerestriktionen lassen keine spekulativen Anlagen zu.

Die HUK-COBURG Lebensversicherung zählt zu den Versicherungen mit den höchsten Sicherheiten. Die Wirtschaftswoche hat der HCL im letzten Test die „höchste Finanzstärke“ im Markt bestätigt und Capital hat die HCL zum „sichersten Versicherer Deutschlands“ erklärt.

Die HUK-COBURG Lebensversicherung ist eingebunden in die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, die über ein Eigenkapital von 4,3 Mrd. € verfügt. Dies sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit. An der Spitze dieser Gruppe steht ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Diese Rechtsform sorgt für zusätzliche Stabilität, da unsere starke Gruppe von der Bewertung durch Investoren und Aktionäre völlig unabhängig ist.

Zu bedenken ist auch, dass Versicherungen grundsätzlich ein völlig anderes Geschäftsmodell als Banken haben. Auf Grund üblicherweise sehr langfristig laufender Verträge agieren Versicherer vorsichtiger und nachhaltiger als Banken. Und gerade die Absicherung von Risiken ist ja die Kernkompetenz der Versicherungswirtschaft.

Samstag, 30. August 2008

Riester-Rente: Neuer 200 Euro Bonus für Berufseinsteiger - volle staatliche Förderung bei geringen Eigenbeiträgen

Um so eher, desto besser
Die Schule ist vorbei. Das Berufsleben beginnt. Welcher junge Erwachsene denkt da an Alter und Rente? Doch gerade für die, die jetzt in den Beruf einsteigen, ist private Altersvorsorge ein absolutes Muss. Rentenexperten prognostizieren, dass in den kommenden 30 Jahren das Rentenniveau auf unter 50 Prozent fallen wird. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, fördert der Staat mit der Riester-Rente private Altersvorsorge.

Für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die sich für den Abschluss einer Riester-Police entscheiden, besonders interessant:
Der Berufseinsteiger-Bonus. 200 Euro legt der Staat einmalig auf die Höchstförderung von 154 Euro drauf.

Gerade Azubis mit einem Monatsgehalt von durchschnittlich 644 Euro in den alten Bundesländern (551 Euro in den neuen) profitieren von der Riester-Rente, darauf macht die HUK-COBURG Lebensversicherung aufmerksam.

Warum?
Jedem, der im Jahr vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlt, versüßt der Staat das Sparen mit einer Zulage in Höhe von 154 Euro.
Ausgehend vom durchschnittlichen Azubigehalt heißt das: Von den rund 309 Euro (264 Euro), die für eine Riester-Police im Jahr fällig werden, zahlt der Azubi tatsächlich 155 Euro (110 Euro), knapp 13 Euro (rund 9 Euro) pro Monat.

Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang des Jahres einen einmaligen Berufseinsteiger Bonus in Höhe von 200 Euro.

Wissenswert:
Auch unter 25-jährige, deren Vertrag schon länger läuft, erhalten diesen Bonus rückwirkend. Die staatliche Zulagenstelle wird diese im kommenden Jahr ermitteln und den Bonus gemeinsam mit dem staatlichen Zuschuss auf das Riesterkonto überweisen.

Für Berufsanfänger wichtig:

Wer im September anfängt zu arbeiten, kann bereits zum Jahreswechsel im ersten Ausbildungsjahr die Riesterförderung beantragen. Der jährliche Mindestbeitrag beläuft sich auf 60 Euro. Dann fließen Zulage und Bonus in voller Höhe. Zudem lässt sich eine Riester-Police immer der individuellen Lebenssituation anpassen. Die Beiträge lassen sich jederzeit erhöhen, senken, aussetzen oder auch zur Immobilienfinanzierung verwenden.