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Donnerstag, 16. Juni 2011

Unfall: Kaum ein Autofahrer bleibt verschont

Der Sommer naht - die Urlaubszeit steht vor der Tür: Wie in jedem Jahr quälen sich Autokolonnen über deutsche Straßen und Unfälle nehmen sprunghaft zu. Fast jeder Autofahrer wird irgendwann in einen Unfall verwickelt. Das Risiko ist bekannt: Doch was ist im Fall der Fälle zu tun?

Bei Personenschäden Polizei alarmieren

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei gerufen werden. Die Beamten halten alle Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, so die HUK-COBURG, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Den sollte jeder Autofahrer griffbereit im Handschuhfach liegen haben. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Falls es Zeugen gibt, sollten deren Personalien notiert werden. Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Kontakt mit der Versicherung aufnehmen

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Unfall mit ausländischem Pkw?

Deutschland ist Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden (Tel: 040/33440-0; Mail: claims@gruene-karte.de; Fax 040/ 33440-7040). In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten dürfen nicht fehlen

Soweit die versicherungstechnische Seite. Zusätzlich sollten Autofahrer an die Ausstattung denken, die man zum Aussteigen und Absichern der Unfallstelle sowie zur Ersten Hilfe braucht: Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten. Die Warnweste gehört ins Handschuhfach, damit sie greifbar ist und der Verbandskasten sollte ab und an auf seine Verwendbarkeit überprüft werden. 
Wenn der Unfall passiert ist, sollte man wissen, was zu tun ist: Wer auf Nummer sicher gehen will, hat einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach liegen.

Schutzbrief-Unternehmen organisiert Pannen- und Unfallhilfe im Ausland

Erholung und Entspannung winken: Bis zum Urlaubsort hin sind es nur noch ein paar hundert Kilometer. Plötzlich beginnt der Motor zu stottern und das Auto bleibt stehen - mitten in Italien! Was tun? Auto abstellen, in den nächsten Ort laufen und sich um eine geeignete Werkstatt kümmern? Mit einem Autoschutzbrief in der Tasche kann man sich im Autositz zurücklehnen, zum Handy greifen und die Notrufnummer wählen.
Wer einen Schutzbrief hat, muss nicht selbst Hand anlegen: Bei einer Panne greift man zum Handy und wählt die Notrufnummer. Hilfe wird dann organisiert.

Notrufnummer ins Handy einprogrammieren

In Stress-Situation zahlt es sich aus, schon vor Reisebeginn die Notrufnummer ins Handy einprogrammiert zu haben. Am besten gleich mit deutscher Vorwahl.
Von Deutschland aus wird dann die Pannenhilfe auf den Weg gebracht, erklärt die HUK-COBURG-Assistance. Entweder wird das Auto vor Ort wieder fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine nahe gelegene Werkstatt abgeschleppt. Dorthin sollte man sein Auto unbedingt begleiten, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Außerdem: Nur der Fahrer des Wagens kann die Reparatur in Auftrag geben. Ebenso müssen Kosten und die Reparaturdauer geklärt werden. Sprachbarrieren spielen an dieser Stelle keine Rolle. Bei Verständigungsproblemen hilft der Assistance-Mitarbeiter per Telefonkonferenz Gesprächsinhalte zu übersetzen.

Unterstützung bei nötiger Umorganisation des Urlaubs

Lässt sich die Reparatur nicht gleich erledigen, bietet ein Schutzbrief auch Unterstützung bei der nötigen Umorganisation des Urlaubs. So kann man die Fahrt für ein paar Tage unterbrechen. Bis zu drei Übernachtungen im Hotel sind im Schutzbrief mit eingeschlossen. Eine andere Möglichkeit, die der Schutzbrief bietet: Die Fahrt zum Urlaubsort per Mietwagen oder Bahn fortsetzen, und das reparierte Auto später abholen. In diesem Fall bleiben Assistance-Mitarbeiter mit der Werkstatt in Kontakt und informieren den Fahrer über den Abholtermin.

Kreditkarte hilfreich

Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten sollte man dabei haben. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern einfach nur um die Legitimation und Garantieabsicherung.

Montag, 23. Mai 2011

Damit die Gesundheit im Urlaub nicht zu kurz kommt

Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall helfen kann

Den Alltag vergessen, sich entspannen, Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland. Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.
Behandlungen nach dem Leistungskatalog vor Ort

Wichtig: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom Deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt. Gesetzlich Versicherte, die so schwer erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten dafür selbst tragen.

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung Privatpatient sein

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Privat Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.

Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall - wenn man zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden. Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.


Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die die Auslandsreise-Krankenversicherung dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung des Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.
Pässe, Flugtickets, Reiseführer, Impfpässe… wer in den Urlaub fährt, muss vieles bedenken. Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört bei Auslandsaufenthalten ins Gepäck. Und wer dann noch zu Hause zum Handy greift, um in aller Ruhe die Notrufnummer seiner Auslandsreise-Krankenversicherung einzuspeichern, kann sich im Notfall viel Stress ersparen.

Montag, 21. Juni 2010

Erholung ausgeschlossen



Was muss man als Urlauber tun, wenn sich das gebuchte Luxushotel vor Ort als renovierungsbedürftige Bleibe entpuppt?



Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Mängel sofort beanstanden

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät, Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel derselben Kategorie zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im Allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Mängelliste von Reiseleitung und Zeugen unterschreiben lassen

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt, – soweit möglich – fotografieren.

Ansprüche bis einen Monat nach Reiseende einreichen

Wer den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen will, muss nicht allein die Mängel beweisen können, sondern auch seine nachdrückliche Forderung, eben diese Mängel zu beseitigen. Übrigens sollte man zu Hause seine Ansprüche möglichst schnell schriftlich beim Veranstalter geltend machen. Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Telefonische Rechtsberatung möglich

Rechtsschutzversicherte der HUK-COBURG können sich auch jederzeit an ihren Versicherer wenden, der ihnen auf Wunsch sofort eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt ermöglicht.

Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man – statt den Urlaub zu genießen – benötigte, um Mängel zu dokumentieren.

Montag, 14. Juni 2010

Urlaub und Gesundheit



Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.


Pässe, Flugtickets, Reiseführer, Impfpässe…wer in den Urlaub fährt, muss vieles bedenken. Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört bei Auslandsaufenthalten ins Gepäck. Und wer dann noch zu Hause zum Handy greift, um in aller Ruhe die Notrufnummer seiner Auslandsreise-Krankenversicherung einzuspeichern, kann sich im Notfall viel Stress ersparen.


Krankenrücktransport kann teuer werden

Wichtig zu wissen: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt.
Gesetzlich Versicherte, die so schwer erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten dafür selbst tragen.


Mit Auslandsreise-Krankenversicherung als Privatpatient zum Arzt gehen

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Privat Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.


Notrufnummer ins Handy einprogrammieren

Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall - wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden können. Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.


Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die die Auslandsreise-Krankenversicherung dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.