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Mittwoch, 5. November 2008

Wechsel der privaten Krankenversicherung und Alterungsrückstellungen



Alterungsrückstellungen
Im 1. Halbjahr 2009 dürfen privat Versicherte in eine andere Gesellschaft wechseln und dabei einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen.

Bei kurzen Vorversicherungszeiten ist in der Regel der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt sinnvoller.
  • Beitragsersparnis sofort
  • Keine „Zwangsfrist von 18 Monaten im Basistarif“
  • Es wären nur vergleichsweise geringe Alterungsrückstellungen vorhanden

Kündigungsfrist
Bitte beachten Sie die ordentliche Kündigungsfrist beim Vorversicherer von 3 Monaten zum Jahrestag. Bei einer Beitragsanpassung kann innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe gekündigt werden.

Allerdings müssen Sie bei einem Wechsel unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 kündigen.


Längere Vorversicherungszeit
Bei längerer Vorversicherungszeit prüfen wir, ob ein direkter Wechsel (ohne Mitgabe der Alterungsrückstellungen) oder ein Wechsel unter Mitgabe von Alterungsrückstellungen sinnvoller ist.



Wechseltermin
Sie sind zum nächstmöglichen Wechseltermin 18 Monate im Basistarif versichert (der Beitrag des Basistarifes liegt im Regelfall über den momentanen Beiträgen bzw. über den Beiträgen der Vollversicherung der HUK-COBURG Krankenversicherung, so dass Sie für die Dauer von 18 Monaten höhere Beiträge zu zahlen haben) und anschließend in die Vollversicherung der HUK-COBURG Krankenversicherung wechseln (und damit erst nach 18 Monaten eine Beitragsersparnis erzielen).


Einheitlicher Basistarif
Der bundesweit einheitliche Basistarif bietet ein Leistungsniveau weitgehend analog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), PKV – Wechsler haben damit für 18 Monate meist ein niedrigeres Leistungsniveau als beim Vorversicherer. Die Beiträge des Basistarifes dürfen maximal den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV erreichen (derzeit 533 € im Monat).

Faire Beratung
Wir prüfen kostenlos, ob sich für Sie trotz Mehrbeitrag für die 18monatige Dauer im Basistarif und ggf. für die Zusatzversicherung und Optionsversicherung - auf Grund der dauerhaften Beitragsersparnis bei der HUK-COBURG Krankenversicherung - ein finanzieller Vorteil ergibt.

Pflichtversicherung für Alle

Ab 01.01.2009 gilt eine „Pflicht zur Krankenversicherung“ für Alle.
Der geforderte Mindestversicherungsschutz umfasst:
eine ambulante und stationäre Absicherung im Krankheitsfall und maximal 5.000 € Selbstbehalt pro Jahr.

Alle bisher Unversicherten haben die Pflicht zur Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV), je nachdem wo sie zuletzt versichert waren.

Gesundheitsfond: Einheitlicher Beitragssatz (GKV)

Ab 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einführung eines Gesundheitsfonds in der GKV mit einem „Zwangsbeitragssatz“ von 15,5 %.

1.1.2009: Selbstständige verlieren Ihren Anspruch auf Krankengeld


Selbstständige, die ab 1. Januar 2009 krank werden, haben ein Problem: Sie bekommen kein Krankengeld mehr ausbezahlt.

Dabei sind sie darauf angewiesen: Selbstständige bekommen im Gegensatz zu Angestellten keine Lohnfortzahlung.

Die Lösung: Wechseln Sie mit Ihrer Krankenversicherung zur HUK-COBURG!

Es lohnt sich garantiert für Sie:
• Individuelles Krankentagegeld
• Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus
• günstiger Beitrag

Sie gewinnen mit der HUK-COBURG noch mehr Vorteile:
• geringe Verwaltungskosten — niedrigster Wert im Marktvergleich
• hohe Beitragsstabilität
• 3 Monatsbeiträge Rückerstattung ab dem 1. leistungsfreien Jahr.


Entscheiden Sie sich jetzt für eine bessere Behandlung!
Wir begrüßen Sie gerne als neuen Kunden in der privaten Krankenversicherung.

Sind Sie privat krankenversichert? Die HUK-COBURG ist eine günstige Alternative für Sie!

Samstag, 1. November 2008

HUK-COBURG Krankenversicherung: Gesundheitsreform 01.01.2009


Bessere Leistungen für weniger Geld
Höhere Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte durch Gesundheitsfonds


Der Gesundheitsfonds kommt und mit ihm der Einheitsbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung: 15, 5 Prozent werden die Krankenkassen ab Januar 2009 von ihren Mitgliedern verlangen.
Damit müssen gesetzlich Versicherte deutlich tiefer in die Tasche greifen als bisher.
Und für all die, deren Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird es noch teurer. Auch diese Grenze wird steigen, auf 44.100 Euro pro Jahr.
Für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer heißt das:
Im kommenden Jahr müssen sie ihrer Krankenkasse monatlich rund 300 Euro überweisen.
Viel Geld können freiwillig Versicherte sparen, wenn sie sich jetzt für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheiden.

So kostet einen 35-jährigen Mann ein Komfortschutz (mit 300 Euro Selbstbehalt für den ambulanten Bereich) bei der HUK-COBURG Krankenversicherung rund 148 Euro.
Eine gleichaltrige Frau zahlt dafür rund 208 Euro.
Wer solch einen Tarif wählt,
  • kann als Privatpatient zu allen niedergelassenen Ärzten, zu Heilpraktikern und ins Krankenhaus gehen.
  • Er hat freie Arzt- und Krankenhauswahl,
  • wird bei Klinikaufenthalten vom Chefarzt behandelt und liegt im Einbettzimmer.
Dieser Beitrag beinhaltet zudem 90 Euro Krankentagegeld ab der siebten Krankheitswoche. Wer die Leistungen nicht benötigt, erhält bereits ab dem ersten Jahr drei Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung.

Wer kann wechseln?

Wechseln in die private Krankenversicherung kann jeder Arbeitnehmer, dessen Verdienst drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat.
  • Momentan liegt diese Grenze bei 48.100 Euro.
Selbstständige und Beamte können jederzeit in die PKV wechseln.

Jeder, der in die PKV gehen will, sollte schnell zur Tat schreiten: Wer noch 2008 wechselt, erhält im Vergleich zum Abschluss im kommenden Jahr noch günstigere Beiträge.
Ein schneller Wechsel lohnt sich auf Dauer.
Das gilt auch für Selbstständige und Beamte.

Dienstag, 2. September 2008

Wettbewerbsstärkungsgesetz im Juli 2008 geändert

Bundesgesundheits- und finanzministerium haben sich mit dem PKV-Verband auf ein Verfahren beim Wechsel der privaten Krankenversicherung geeinigt:

Wer die PKV-Vollversicherung unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen wechseln will (vor 01.01.2009 Eintritt in die PKV, Bestandskunde), muss beim aufnehmenden Unternehmen erst 18 Monate im Basistarif versichert sein, um anschließend in einen komfortableren Versicherungsschutz umzustellen.

Der Wechsel ist nur möglich, wenn der Vertrag im 1. Halbjahr 2009 gekündigt wird. Der Übertritt in den Basistarif der HCK erfolgt dann zum nächstmöglichen Wechselzeitpunkt, meist zum 01.01.2010, eine Umstellung in die „normalen“ Vollversicherungstarife (N-/B-/E-Tarife) kann ohne Verlust erst nach 1 ½ Jahren erfolgen (Ein vorheriger Wechsel ist nur unter Verlust der Alterungsrückstellungen möglich.)

Montag, 18. Februar 2008

Gesetzlich Krankenversicherte


Spätestens seit der Gesundheitsreform 2007 ist klar: Die gesetzliche Krankenversicherung wandelt sich mehr und mehr zu einer reinen Grundversorgung. Sie tragen im Krankheitsfall viele Kosten selbst. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleibt eingeschränkt.

Eine private Kranken-Zusatzversicherung kennt weder Kürzungen noch Streichungen. Privat-Leistungen sind Ihnen sicher, solange Sie das wünschen.

Wie Sie die Leistungen Ihrer "Gesetzlichen" privat aufwerten:
  • Ambulanter und Zahntarif AZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Inlays, beim Heilpraktiker, für Brillen, Kontaktlinsen, Medikamente - inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Zahntarif ZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays

  • Stationärer Zusatztarif SZ: Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl

  • Pflegetagegeld PT deckt hohe Pflegekosten ab, die Sie sonst selbst zahlen müssten


Sinnvolle Ergänzungen:
  • Krankenhaustagegeld KHT gleicht Zuzahlungen und Besuchskosten aus

  • Auslandsreise-Krankenversicherung für Singles und Familien


Warum eine private Kranken-Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Zusatzversicherungen nach Bedarf

  • Leistungsstarke Ergänzungen zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Günstige und stabile Beiträge

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen. Die Gesundheitsreform verschärft den Anstieg:

Am 01.01.2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gesundheitsfonds und ein einheitlicher Beitrag eingeführt. Der Beitragssatz wird voraussichtlich über 15 % liegen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf - FINANZtest-geprüft (Heft 12/2006)
    • Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

    • Niedrige und stabile Beiträge

    • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Arbeitnehmer, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen



Arbeitnehmer müssen jetzt 3 Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen: Danach dürfen sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen und können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2008 bei 48.150 € im Jahr bzw. umgerechnet 4.012,50 € im Monat. Es zählt das Bruttoeinkommen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis (FINANZtest, Heft 12/2006)

  • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

  • Gesamtnote "Sehr Gut" für Beitragsstabilität, Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum/Attraktivität am Markt (Urteil der unabhängigen Rating-Agentur Assekurata/2006)

Einmalige Chance für privat Krankenversicherte


Privat Krankenversicherte, die zwischen dem 1.1. und 30.6.2009 ihre teure Krankenversicherung kündigen, bekommen durch die Gesundheitsreform einen enormen Vorteil geschenkt:

Sie nehmen beim Wechsel in die günstigere Krankenversicherung einen Großteil der bereits gebildeten Altersrückstellungen mit. Altersrückstellungen sind Beitragsteile, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden. Sie halten später den Beitrag stabil.

Sie sind erst seit kurzem privat krankenversichert?
  • Die Altersrückstellungen sind noch gering, Sie können sofort wechseln: Die HUK-COBURG ist bei gleichen oder besseren Leistungen oft günstiger


Sie sind schon länger privat krankenversichert?

  • Schließen Sie eine Optionsversicherung ab.
    • Vorteil: Ihr Gesundheitszustand wird jetzt geprüft und nicht erst später beim Wechseln.

    • Beitrag: nur 4 € im Monat, 2 € für Beihilfeberechtigte

    • Zum 1.1.2010 aktivieren wir Ihre Kranken-Vollversicherung bei der HUK-COBURG. Sie sparen dann ein Leben lang viel Beitrag


Darum sollten Sie zur HUK-COBURG wechseln:
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf, FINANZtest-geprüft

  • Auch als Beihilfe- und Anwärtertarif

  • Günstige und stabile Beiträge

  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung schon ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Freitag, 24. August 2007

Mehr Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Lange Zeit war sie Diskussions- und Streitthema Nummer eins: Die Gesundheitsreform. Nach ihrer Einführung im April 2007 haben sich die Wogen einigermaßen geglättet.

Dennoch bleiben bislang viele Fragen ungeklärt: Welche Konsequenzen birgt die Reform? Was hat sich für den Verbraucher geändert? Und: Welche Änderungen wird es in Zukunft noch geben?

Um Licht ins Dunkel zu bringen, informiert die HUK-COBURG über die wichtigsten Neuerungen und hilft, richtig mit ihnen umzugehen.
Für Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nach In Kraft treten der Gesundheitsreform erst drei Jahre nach Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze möglich geworden. Diese liegt derzeit bei einem Monatseinkommen von mindestens 3.975 Euro.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben jedoch die Chance, sich durch Abschluss einer Optionsversicherung für vier Euro monatlich bei der HUKCOBURG einen besseren Schutz zu sichern. Dabei wird der Gesundheitszustand sofort geprüft. Im Falle einer Gesundheitsverschlechterung trägt das Risiko dann die Versicherung.

Eine weitere entscheidende Neuregelung wird 2009 in Kraft treten: ab dem 1. Januar gilt in allen gesetzlichen Krankenversicherungen ein einheitlicher Beitragssatz . Wer in die private Krankenversicherung wechselt, hat einen großen Vorteil:

Er muss wesentlich geringere Beiträge leisten. So zahlt ein 30-jähriger Angestellter für Top-Leistungen bei der HUKCOBURG im Monat lediglich 116,69 Euro Arbeitnehmeranteil bei 150 Euro Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich. Hinzu kommt dann nur noch das Krankentagegeld. Der Nutzen, den Versicherungsnehmer daraus ziehen können, ist enorm:


Sie profitieren von einem wesentlich besseren Versicherungsschutz nach eigenen Leistungsschwerpunkten. Heilpraktikerkosten, Leistungen für Brillen und Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus werden dann übernommen.

Gerade Letzteres kann für die Gesundheit immens wichtig sein. Wenn die Leistungen doch nicht benötigt werden, erhalten die Versicherten eine attraktive Beitragsrückerstattung.

Wer zwar schon privat versichert ist, aber mit Beitrag, Leistung oder Service nicht zufrieden ist, hat dank der neuen Reform die Möglichkeit, zum Beispiel zur HUK-COBURG zu wechseln. Für alle, die erst seit kurzem privat versichert sind, lohnt sich der Übertritt schon jetzt. Kunden, die schon länger privat versichert sind, können ab 2009 einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen, also die Beiträge, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden, mitnehmen. Dementsprechend fällt der Beitrag noch niedriger aus.

Eine Kündigung des alten Versicherers unter Mitgabe der Alterungsrückstellung ist allerdings nur einmalig von 1. Januar bis 30. Juni 2009 mit Wirkung zum nächsten Wechseltermin möglich.     mehr Information