Montag, 20. August 2007

Versicherungsschutz während Ausbildung und Studium

Volljährig und was dann?

Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung ? inklusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert. Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.

Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000 Euro - begrenzt ist. Das heißt: Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000 Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenbude inclusive Vorsorge maximal 7.700 Euro zur Verfügung.

Ausland inclusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden.

Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz benötigt und länger als sechs Wochen wegbleibt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.

Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrecht-schutz eine große Rolle: Einige wenige Versicherer, wie die HUK-COBURG, schließen ihn beitragsfrei mit ein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
Privathaftpflicht-Versicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung

Donnerstag, 9. August 2007

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind vom jährlichen Einkommen abziehbar

Kindergeld: ja oder nein?

Kindergeld und Steuerfreibeträge: Mit 18 ist normaler Weise Schluss. Nur wenn sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet, können Eltern erwachsener Kinder noch Ansprüche geltend machen. Wer nach 1983 geboren wurde, hat in der Regel bis zum 25. Geburtstag ein Recht auf diesen staatlichen Obolus. Falls jemand Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat, verlängert sich die Zahlungsdauer um diesen Zeitraum. Allerdings erlischt der Anspruch, sobald die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes sich auf mehr als 7.680 Euro pro Jahr summieren.

Wer jetzt beginnt mit spitzem Bleistift zu rechnen, sollte - so die HUK-COBURG-Krankenversicherung - daran denken, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Verdienst abzuziehen. Dazu zählen, wie der Bundesfinanzhof jüngst feststellte, nicht allein die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile. Nein, auch die Prämien für eine private Krankenversicherung, die der Student selber von seinem Gehalt überweist, sind abzugsfähig. Gleiches gilt übrigens für die Werbungskosten eines Stundentenjobs: Eine Kilometerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist zum Beispiel absetzbar.
Private Krankenversicherung

Montag, 6. August 2007

VVG-Reform

Verbraucherfreundliches Recht bei der HUK-COBURG für alle Verträge
Die HUK-COBURG wird die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) allen bestehenden Verträgen in der Kfz-Versicherung sowie in den anderen Schaden- und Unfallversicherungen bereits ab 2008 bei der Regulierung neuer Schadenfälle zugrunde legen.
Der Gesetzgeber hat dies erst für 2009 vorgesehen; 2008 sollten nur Neuverträge von dem neuen Recht profitieren.

Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des so genannten Alles-oder-Nichts-Prinzips vor:
Das bedeutet, dass künftig bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer in allen Sachversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht befreit ist, sondern je nach dem Grad des Verschuldens des Kunden gegebenenfalls einen Teil des Schadens ersetzen muss.
Die HUK-COBURG wird nach dieser Quotelungsregel ab 2008 alle neuen Schadenfälle regulieren. In der Kaskoversicherung gilt dies für Kfz-Diebstähle und Trunkenheitsdelikte; für alle übrigen Tatbestände hat die HUK-COBURG bereits seit längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
In den anderen Schadenversicherungen profitieren alle älteren Verträge, die bei grober Fahrlässigkeit bis jetzt noch die Leistungsfreiheit vorsehen.
Auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung - in der Autoversicherung z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen - und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - etwa Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht - gilt künftig die Quotelung.
Darüber hinaus wird sich die HUK-COBURG ab 2008 in allen neuen Schadenfällen nicht mehr auf Leistungsfreiheit durch Fristablauf berufen, wenn ein Kunde nach einem ablehnenden Bescheid des Versicherers nicht innerhalb von sechs Monaten seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Auch diese Neuerung wäre nach der VVG-Reform erst 2009 für alle Verträge verbindlich, 2008 dagegen nur für neu abgeschlossene.

Dienstag, 24. Juli 2007

Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Erholung ausgeschlossen

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät: Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine Mängelliste zu erstellen und sich die von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.

Nur wer Mängel beweisen kann, kann den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen und Schadenersatz fordern. Dies sollte man möglichst schnell und mit Hilfe eines Rechtsanwalts tun: Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
Rechtsschutzversicherung

Mittwoch, 18. Juli 2007

Aufpassen allein genügt nicht beim Hüten fremder Hunde

Der beste Freund der Familie

Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Strandhotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um ihn. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazieren gehen jemanden beißt oder er sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften?

Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder auch mit Vertrag auf den Familienhund auf, ist er juristisch gesehen der Hüter. Dies hat Konsequenzen. Wie die aussehen, erläutert die HUK-COBURG. Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und der Hund zubeißt.

Die Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert. Zudem unterstützen viele Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert.

Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selber ein Opfer des Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgend etwas beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Tierhalterhaftpflicht
Privathaftpflicht Familie

Freitag, 13. Juli 2007

Hausrat auch außer Haus versichert

Wenn einer eine Reise tut

Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da noch die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern. Wer einmal in seinem leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit Gewalt etwas wegnimmt. - Hat ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. Dies gilt nicht, wenn ein Auto im Freien geparkt wurde. - Auch wichtig: Wertsachen, wie zum Beispiel Schmuck, dürfen niemals unbeaufsichtigt im Auto liegen bleiben.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.

Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt die Obergrenze bei maximal zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 12.000 Euro. Hat der Versicherungsnehmer seinen Hausrat also mit 75.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung in solch einem Fall - einschließlich des zehnprozentigen Vorsorgebetrags - maximal 8.250 Euro.

Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei seiner Versicherung erkundigen.
Hausratversicherung

Sonntag, 1. Juli 2007

Neue Baufinanzierung: Geringes Kreditausfallrisiko wird belohnt

Ab 1. Juli 2007 belohnt die HUK-COBURG Bausparkasse als einer der ersten Anbieter am Markt generell gute Bonität bei der Baufinanzierung. Kreditkunden können mit dem neuen Angebot bis zu 0,25 Prozent gegenüber den bereits günstigen bisherigen Konditionen sparen.

Das neue Verfahren nennt sich Risikoadjustierte Bepreisung. Dabei ermittelt die HUK-COBURG Bausparkasse die Zinskonditionen für jeden Darlehensnehmer individuell. Der Zinssatz hängt zum einen ab von seiner Bonität, also von seiner Fähigkeit, den Kredit zurückzahlen zu können. Zum anderen entscheidet das als Sicherheit dienende Beleihungsobjekt, beispielsweise sein Haus beziehungsweise seine Wohnung.

Hier ein Beispiel:

Ein Darlehenskunde, der einen Kredit über 200.000 Euro aufnimmt und wegen günstigem Risikoprofil einen Abschlag von 0,25 Prozent erhält, spart im Jahr 500 Euro. In der ersten Zinsbindungsphase von zehn Jahren addiert sich seine Ersparnis somit auf 5.000 Euro. Das entspricht bei dem derzeitigen Zinsniveau einem Rabatt von rund fünf Prozent. Angebot anfordern