Gemeinsame Nutzung eines Werkstattnetzes –
HUK-COBURG: Unterstützung für Werkstätten beim Ersatzteil-Einkauf
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe und die VHV Versicherungen kooperieren ab sofort bei der Nutzung des Partnerwerkstattnetzes der HUK-COBURG. Die über 2 Millionen Kfz-Versicherungskunden der VHV können damit auf Wunsch ebenso wie die rund 7,8 Millionen Kfz-Kunden der HUK-COBURG im Schadenfall den Service der 1.200 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG nutzen, was deren Auslastung weiter verbessern wird. Gleichzeitig unterstützt die HUK-COBURG ihre Partnerwerkstätten bei der Beschaffung von Original-Ersatzteilen. Die Betriebe sollen dadurch in die Lage versetzt werden, den Kunden weiterhin höchste Reparaturqualität und umfassenden Service zu bieten.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe bietet seit 2002 bundesweit ihren freiwilligen Schadenservice PLUS an. Kunden im Kasko-Schadenfall ebenso wie Anspruchstellern in einem Kfz-Haftpflichtfall wird ein Bündel an zusätzlichen Serviceleistungen geboten, wenn sie ihr Fahrzeug in einer der 1.200 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG reparieren lassen. 2006 wurde das Angebot ergänzt durch Kasko SELECT, eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung: SELECT-Kunden verpflichten sich zu einer Reparatur in einer Partnerwerkstatt, erhalten dafür einen Nachlass von bis zu 20 Prozent auf die Kasko-Prämie. Im Neugeschäft entscheidet sich mittlerweile etwa jeder zweite Vollkasko-Kunde für die Kaskoversicherung mit Werkstattbindung.
Eine ähnliche Philosophie verfolgen die VHV Versicherungen. Auch sie bieten unter dem Namen „Easy Drive“ eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung an. Die Kunden der VHV, welche sich für den Schadenservice über Partnerwerkstätten („Easy Drive“) entschieden haben, erhalten neben einer hochwertigen Reparatur ebenfalls einen Nachlass auf die Kaskoprämie. „Die positive Kundenresonanz auf unseren Schadenservice ,Easy Drive’ war uns Anlass, in dieser Richtung einen weiteren Schritt zu gehen“, erläutert VHV-Vorstand Dietrich Werner die jetzt beschlossene Kooperation. „Wir haben uns für die HUK-COBURG als Partner entschieden, weil wir – wie die HUK-COBURG – höchsten Wert auf Service und Qualität der Reparaturleistungen legen und das Werkstattnetz der HUK-COBURG hier Maßstäbe setzt.“
Die 1.200 Partnerwerkstätten des zukünftig gemeinsam genutzten Netzes setzen sich etwa jeweils zur Hälfte aus herstellergebundenen Betrieben und freien, auf Unfallinstandsetzung spezialisierte Fachbetrieben zusammen. Um eine hohe Reparaturqualität sicherzustellen, unterziehen sich die Betriebe laufend einer Qualitätssicherung durch die Sachverständigenorganisation DEKRA. Bei Reparaturen werden ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet. Zudem geben sowohl die HUK-COBURG als auch die VHV ihren Kunden eine eigene Garantie von drei Jahren auf die Reparaturen in den Partnerbetrieben.
Die Zusammenarbeit der HUK Coburg und der VHV ist ausschließlich auf das Schadenmanagement bezogen. Darüber hinaus agieren beide Kfz-Versicherer unabhängig und im Wettbewerb im Markt.
Im Jahr 2007 konnte die HUK-COBURG mehr als 100.000 Schadenfälle mit einem Reparaturvolumen von über 185 Millionen Euro in ihr Werkstattnetz steuern. Die HUK-COBURG ist damit Marktführer beim Schadenmanagement. „Diese Position wollen wir weiter ausbauen“, erklärt Klaus-Jürgen Heitmann, für die Kfz-Versicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG. „Wir sind daher froh, mit der VHV einen der Top-5-Anbieter im Autoversicherungsmarkt als Kooperationspartner im Schadenmanagement gewonnen zu haben und mit der VHV zusammen eine hohe Auslastung unserer Partnerbetriebe sicherstellen zu können.“
Beschaffung von Original-Ersatzteilen optimieren
Die Werkstätten, so Heitmann weiter, müssten angesichts des heftigen Wettbewerbs verstärkt darauf achten, ihre Kostenstrukturen zu verbessern. „Auch dabei wollen wir sie noch intensiver als bisher unterstützen.“ Bereits 2007 hatte sich die HUK-COBURG an den Kosten von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Werkstattmitarbeiter sowie von Beratungen zur Prozessoptimierung beteiligt. Jetzt wird die HUK-COBURG ihren Partnerwerkstätten darüber hinaus dabei helfen, ihren größten Kostenfaktor - den Einkauf von Ersatzteilen – zu optimieren. Sie unterstützt daher die Betriebe bei der Beschaffung von Original-Ersatzteilen. Heitmann: „Die Zukunfts-fähigkeit jeder Partnerwerkstatt soll damit auf ein stabiles Fundament gestellt werden.“
Die günstige HUK Autoversicherung bietet Ihnen Schutzbrief und Rabattschutz für Ihren Pkw. Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung für Ihr Kfz.
Mittwoch, 16. Januar 2008
Montag, 7. Januar 2008
Winterreifen für das Auto
Im Winter an die Reifen denken!
Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, jetzt wird es wieder wichtig:
Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert.
In Paragraph zwei heißt es:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Winterreifen sorgen für bessere Fahreigenschaften
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür. Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und stehen damit für bessere Fahreigenschaften.
Mitschuld droht bei einem Unfall
Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber bezahlen.
Tipps für Österreich
Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz „Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. Wer dann auf seine Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren.
Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
„Schneeketten vorgeschrieben“
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
Tipps für die Schweiz
In der Schweiz sieht es ähnlich aus:
Es gibt keine generelle Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein.
Tipps in Frankreich
Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.
Übrigens: Die HUK-Coburg verzichtet weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (z. B. beim Überfahren einer roten Ampel).
Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, jetzt wird es wieder wichtig:
Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert.
In Paragraph zwei heißt es:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Winterreifen sorgen für bessere Fahreigenschaften
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür. Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und stehen damit für bessere Fahreigenschaften.
Mitschuld droht bei einem Unfall
Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber bezahlen.
Tipps für Österreich
Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz „Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. Wer dann auf seine Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren.
Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
„Schneeketten vorgeschrieben“
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
Tipps für die Schweiz
In der Schweiz sieht es ähnlich aus:
Es gibt keine generelle Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein.
Tipps in Frankreich
Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.
Übrigens: Die HUK-Coburg verzichtet weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (z. B. beim Überfahren einer roten Ampel).
Sonntag, 6. Januar 2008
Donnerstag, 20. Dezember 2007
Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an
Wenn der Schuss nach hinten losgeht
Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat.
Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!
Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Bei einer dauerhaften Schädigung kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.
Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat.
Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!
Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Bei einer dauerhaften Schädigung kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.
Sonntag, 16. Dezember 2007
Gut versichert auf die Piste
Hinfallen erlaubt
Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Das kann teuer werden, warnt die HUK-COBURG.
Wer die Berge im benachbarten Ausland herunterwedelt und sich verletzt, muss auch dort ins Krankenhaus. Zwar hat Deutschland mit den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das gesetzlich Versicherten eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt garantiert, doch behandeln viele Ärzte - besonders in Österreich - nur privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhaus können mit 2.000 Euro zu Buche schlagen. Dazu kommt dann noch der Transport von der Piste ins Krankenhaus. Hier reicht die Spanne von rund 800 Euro mit einem Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro mit einem Hubschrauber.
Aus dem Urlaub zurück muss der Verunglückte die Privat-Rechnung bei seiner deutschen Krankenkasse einreichen. Die ersetzt aber nur das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel reicht das nicht aus. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung bleibt der Verunglückte auf den Mehrkosten für die private Behandlung sitzen.
Gefahr lauert auch an anderer Stelle:
Wer dem Rausch der Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste (Fis-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können auch lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Unfallopfer braucht Geld
Eine fehlende Haftpflicht-Versicherung kann vor allem auch für das Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht der leer aus.
Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Das kann teuer werden, warnt die HUK-COBURG.
Wer die Berge im benachbarten Ausland herunterwedelt und sich verletzt, muss auch dort ins Krankenhaus. Zwar hat Deutschland mit den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das gesetzlich Versicherten eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt garantiert, doch behandeln viele Ärzte - besonders in Österreich - nur privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhaus können mit 2.000 Euro zu Buche schlagen. Dazu kommt dann noch der Transport von der Piste ins Krankenhaus. Hier reicht die Spanne von rund 800 Euro mit einem Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro mit einem Hubschrauber.
Aus dem Urlaub zurück muss der Verunglückte die Privat-Rechnung bei seiner deutschen Krankenkasse einreichen. Die ersetzt aber nur das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel reicht das nicht aus. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung bleibt der Verunglückte auf den Mehrkosten für die private Behandlung sitzen.
Gefahr lauert auch an anderer Stelle:
Wer dem Rausch der Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste (Fis-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können auch lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Unfallopfer braucht Geld
Eine fehlende Haftpflicht-Versicherung kann vor allem auch für das Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht der leer aus.
Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
Freitag, 14. Dezember 2007
HUK-COBURG Lebensversicherung
Überschuss-Beteiligung wird erhöht –
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Die Kunden der HUK-COBURG Lebensversicherung können im Jahr 2008 mit deutlich höheren Ablaufleistungen rechnen. Der Ansammlungszins steigt von 4,25 Prozent auf 4,5 Prozent. Außerdem wird es mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ab dem kommenden Jahr bei Ablauf beziehungsweise Kündigung des Lebensversicherungsvertrags eine zusätzliche Leistung geben: Die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Neben der Garantieverzinsung als Grundlage einer sicheren Altersvorsorge bestimmen ab 2008 die laufende Überschussbeteiligung mit 4,5 Prozent und der Schlussüberschuss und die Bewertungsreserve zusammen weitere 0,8 Prozent die Ablaufleistung bei der Lebensversicherung. Damit beträgt die Gesamtleistung bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung im Durchschnitt 5,3 Prozent.
Die neuen Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven gelten sowohl für neu abgeschlossene Verträge wie auch für Bestandsverträge. Die Höhe der auszuzahlenden Bewertungsreserven wird wegen ihrer hohen Schwankungen immer erst bei Auszahlung ermittelt.
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Die Kunden der HUK-COBURG Lebensversicherung können im Jahr 2008 mit deutlich höheren Ablaufleistungen rechnen. Der Ansammlungszins steigt von 4,25 Prozent auf 4,5 Prozent. Außerdem wird es mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ab dem kommenden Jahr bei Ablauf beziehungsweise Kündigung des Lebensversicherungsvertrags eine zusätzliche Leistung geben: Die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Neben der Garantieverzinsung als Grundlage einer sicheren Altersvorsorge bestimmen ab 2008 die laufende Überschussbeteiligung mit 4,5 Prozent und der Schlussüberschuss und die Bewertungsreserve zusammen weitere 0,8 Prozent die Ablaufleistung bei der Lebensversicherung. Damit beträgt die Gesamtleistung bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung im Durchschnitt 5,3 Prozent.
Die neuen Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven gelten sowohl für neu abgeschlossene Verträge wie auch für Bestandsverträge. Die Höhe der auszuzahlenden Bewertungsreserven wird wegen ihrer hohen Schwankungen immer erst bei Auszahlung ermittelt.
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