Durch die zunehmende Europäisierung und die damit einhergehende Deregulierung der europäischen Finanzmärkte ist es notwendig geworden, den Verbraucherschutz auch auf EU-Ebene zu regeln.
Die Auswahl eines fairen und leistungsfähigen Unternehmens sowie eines bedarfsgerechten Finanzierungsprodukts wird für Baufinanzierungsinteressenten aufgrund des unübersichtlicher werdenden Angebots immer wichtiger.
Vor diesem Hintergrund haben die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und die Verbraucherschutzorganisationen im März 2001 einen freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite verabschiedet. Mit diesem Kodex sollen transparente Informationen und eine bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Darlehensformen für die Darlehensnehmer
geschaffen werden.
Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden bewusst und möchte ihren Beitrag dazu leisten, die Markttransparenz der Darlehensinformationen weiter zu
erhöhen.
Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist daher dem Kodex für die Hypothekarkreditvergabe beigetreten und hat die dort formulierten Anforderungen umgesetzt. Eine Kopie des Verhaltenskodex ist bei uns verfügbar.
Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist ein Unternehmen der HUKCOBURG-Unternehmensgruppe und betreibt die Immobilienfinanzierung für alle beteiligten Gesellschaften des Konzerns. Die darlehensgebenden Gesellschaften der HUK-COBURG Unternehmensgruppe in der Immobilienfinanzierung sind im Wesentlichen:
• HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
• HUK-COBURG-Bausparkasse AG
Die HUK-COBURG-Bausparkasse unterhält verschiedene Kooperationen mit leistungsfähigen Partnern, über die z.T. auch Finanzierungsprodukte vermittelt werden.
Diese Kundeninformation ist Teil unserer Umsetzung der Kodexvereinbarung und soll Ihnen die notwendigen Informationen über die von der HUK-COBURG angebotenen wohnwirtschaftlichen Finanzierungsprodukte geben. Sie ersetzt nicht die Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB) bzw. die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) sowie die Vereinbarungen im Darlehensvertrag.
Die günstige HUK Autoversicherung bietet Ihnen Schutzbrief und Rabattschutz für Ihren Pkw. Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung für Ihr Kfz.
Donnerstag, 7. Februar 2008
Mittwoch, 6. Februar 2008
Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 29
Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
– volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
– mit gleich bleibenden Monatsraten
Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)
So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 22,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.
In den ersten rd. 22,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 1,7 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 22,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 8,5 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.
1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen
– volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
– mit gleich bleibenden Monatsraten
Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)
So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 22,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.
In den ersten rd. 22,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 1,7 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 22,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 8,5 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.
1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen
Samstag, 2. Februar 2008
Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Co.
Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes gegen ein neues schwarzes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.
Die HUK-COBURG hat ihr schon immer günstiges Prämienniveau auch in diesem Jahr gehalten bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen bietet sie die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 55 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 39 Euro jährlich.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.
Die HUK-COBURG hat ihr schon immer günstiges Prämienniveau auch in diesem Jahr gehalten bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen bietet sie die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 55 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 39 Euro jährlich.
Mittwoch, 23. Januar 2008
Kasko Select
Wenn Sie sich für die Kasko SELECT entscheiden, überlassen Sie uns bei jedem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt. Durch schnellere Abläufe und Großkundenkonditionen ergeben sich für uns Kostenvorteile, die wir an Sie weitergeben. Unser flächendeckendes Werkstattnetz setzt sich aus DEKRA geprüften Werkstätten zusammen, die hohe Qualitätsstandards erfüllen.
Und so funktioniert's:
Glasschaden melden (Sofortreparatur)
Ihr Vorteil dabei: Bei einer Steinschlagreparatur der Windschutzscheibe verzichtet die HUK-COBURG (und alle führenden Versicherer) auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Teilkasko, wenn die Reparatur in bei Carglass durchgeführt wird.
Ein Teilkaskoschaden füht nicht zur Schlechterstellung Ihres Vertrages.
Und so funktioniert's:
- Im Schadenfall rufen Sie uns gleich an, wenn möglich noch von der Unfallstelle aus. Wir nennen Ihnen dann eine unserer Partnerwerkstätten in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
- Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher oder die Entfernung zwischen Wohnsitz und Werkstatt beträgt mehr als 15 km, übernehmen wir den Transport zur Werkstatt.
- Die fachgerechte Reparatur erfolgt unter Verwendung von Originalersatzteilen und wird direkt mit uns abgerechnet.
- Wir gewähren eine Garantie von 3 Jahren auf Reparaturen.
- Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, wenn es durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt wurde.
- Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt ein Ersatzfahrzeug zu günstigen Konditionen.
- Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen wir den Betrag (ohne Umsatzsteuer), der bei einer Reparatur in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen, unserem Werkstattnetz angehörigen Werkstatt angefallen wäre.
- Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt aus unserem Werkstattnetz reparieren, erhalten Sie 85 Prozent der ersatzfähigen Kosten (ohne Transportkosten).
Glasschaden melden (Sofortreparatur)
Ihr Vorteil dabei: Bei einer Steinschlagreparatur der Windschutzscheibe verzichtet die HUK-COBURG (und alle führenden Versicherer) auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Teilkasko, wenn die Reparatur in bei Carglass durchgeführt wird.
Ein Teilkaskoschaden füht nicht zur Schlechterstellung Ihres Vertrages.
Zu viel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten
Auf die Menge kommt es an
Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut lässt das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht. Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unberührt.
Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.
Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.
Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.
Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut lässt das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht. Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unberührt.
Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.
Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.
Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.
Mittwoch, 16. Januar 2008
Mofa / Moped-Verkehrsjahr 2008/09
Am 1. März 2008 beginnt das neue Moped-Verkehrsjahr mit schwarzen Kennzeichen.
Die grünen Moped-Kennzeichen 2007 werden zum 29. Februar 2008 ungültig.
Die Versicherung eines Mopeds mit 100-Mio.-Deckung ist bei der HUK-COBURG für VN/Fahrer ab 23 Jahren bereits für 55,00 € möglich, also sogar günstiger als im Vorjahr.
Gutschrift in Höhe des Haftpflicht-Beitrags für neues Postbank-Girokonto
Durch den Abschluss eines Postbank-Girokontos können Sie sich Ihren individuellen KH-Beitrag wieder holen. Sie müssen dazu nur bis 1. Mai 2008 Girokonto beantragen und
- eine Mofa-/ Mopedversicherung bei der HUK-COBURG für das Verkehrsjahr 2008/09 abschließen.
Sie erhalten dann einmalig Ihren individuellen KH-Beitrag für Ihre HUK-COBURG-Mopedversicherung auf dieses Konto gutgeschrieben.
Die Aktion gilt für Versicherungsbeginne von 1. März bis 1. Mai 2008 in Verbindung mit einem Antrag auf ein Postbank-Girokonto bis zum 01. Mai 2008. Weitere Voraussetzung für die Gutschrift : Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen Girokontos von 7 Monaten und ein bargeldloser Zahlungseingang von mind. 400 Euro in diesem Zeitraum.
Geht der Mofa/Moped-Antrag später als der Giro-Antrag ein, kann die Gutschrift nicht vorgenommen werden.
* Postbank Giro plus ist kostenlos bei einem monatlichen Geldeingang ab 1.250 Euro, sonst nur 5,90 €/Monat.
Postbank Giro start direkt ist kostenlos für alle unter 26 Jahren, die ihr Konto beleglos nutzen (beleghafte Aufträge 0,75 EUR je Auftrag)
Die grünen Moped-Kennzeichen 2007 werden zum 29. Februar 2008 ungültig.
Die Versicherung eines Mopeds mit 100-Mio.-Deckung ist bei der HUK-COBURG für VN/Fahrer ab 23 Jahren bereits für 55,00 € möglich, also sogar günstiger als im Vorjahr.
Gutschrift in Höhe des Haftpflicht-Beitrags für neues Postbank-Girokonto
Durch den Abschluss eines Postbank-Girokontos können Sie sich Ihren individuellen KH-Beitrag wieder holen. Sie müssen dazu nur bis 1. Mai 2008 Girokonto beantragen und
- eine Mofa-/ Mopedversicherung bei der HUK-COBURG für das Verkehrsjahr 2008/09 abschließen.
Sie erhalten dann einmalig Ihren individuellen KH-Beitrag für Ihre HUK-COBURG-Mopedversicherung auf dieses Konto gutgeschrieben.
Die Aktion gilt für Versicherungsbeginne von 1. März bis 1. Mai 2008 in Verbindung mit einem Antrag auf ein Postbank-Girokonto bis zum 01. Mai 2008. Weitere Voraussetzung für die Gutschrift : Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen Girokontos von 7 Monaten und ein bargeldloser Zahlungseingang von mind. 400 Euro in diesem Zeitraum.
Geht der Mofa/Moped-Antrag später als der Giro-Antrag ein, kann die Gutschrift nicht vorgenommen werden.
* Postbank Giro plus ist kostenlos bei einem monatlichen Geldeingang ab 1.250 Euro, sonst nur 5,90 €/Monat.
Postbank Giro start direkt ist kostenlos für alle unter 26 Jahren, die ihr Konto beleglos nutzen (beleghafte Aufträge 0,75 EUR je Auftrag)
DIE ZINSTRICKS DER BAUSPARKASSEN
FINANZtest 02/2008
Immobilienfinanzierung.
Bausparkassen bieten Kombikredite mit festen Zinsen für bis zu 30 Jahre Laufzeit – angeblich zu Top-Konditionen.
Doch die meisten Angebote sind schlecht.
Wirklich günstig war in unserem Test nur die Huk-Coburg.
Hohe Sicherheit, feste Raten und niedrige Zinsen für die gesamte Laufzeit – so werben Bausparkassen ... weiterlesen
Immobilienfinanzierung.
Bausparkassen bieten Kombikredite mit festen Zinsen für bis zu 30 Jahre Laufzeit – angeblich zu Top-Konditionen.
Doch die meisten Angebote sind schlecht.
Wirklich günstig war in unserem Test nur die Huk-Coburg.
Hohe Sicherheit, feste Raten und niedrige Zinsen für die gesamte Laufzeit – so werben Bausparkassen ... weiterlesen
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