Dienstag, 18. März 2008

Stolpersteine beim privaten Autokauf

Mit Kaufvertrag auf sicherer Seite
Der Winter ist vorbei: Autofahren macht wieder richtig Spaß. Für viele genau der richtige Zeitpunkt, um über den Kauf eines neuen Autos nachzudenken. Falls das Neue ein Gebrauchtes ist, gilt es einiges zu bedenken. Denn wer sein Fahrzeug von einem Privatmann kauft, übernimmt grundsätzlich auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag.

Was heißt das für Käufer und Verkäufer? Die HUK-COBURG gibt Auskunft. Möchte der Käufer den bestehenden Versicherungsvertrag nicht fortführen, kann er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu genügt es, wenn der Käufer sein neues Auto mit der Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) eines anderen Versicherers bei der Behörde ummeldet.

Übernimmt der Käufer den Vertrag, muss er sich mit dem Verkäufer einigen, wie sie die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr handhaben wollen. Gegenüber dem Versicherer haften beide hierfür gemeinsam. Natürlich orientiert sich die Einstufung eines übernommenen Vertrages an den Risikomerkmalen des Käufers, also zum Beispiel an seinem individuellen Schadenfreiheitsrabatt.

Wissen sollte der Verkäufer: Mit dem Eigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz der Kraftfahrtversicherung zwar auf den Käufer über, doch verursacht dieser vor der Ummeldung einen Schaden, wirkt sich das nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers aus.

Verkauf von privat an privat

Wollen Käufer und Verkäufer auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt es sich einen Kaufvertrag abzuschließen, den beide Seiten sehr sorgfältig ausfüllen sollten. Manche Versicherer wie die HUK-COBURG stellen ihren Kunden Musterverträge kostenlos zur Verfügung.
Wichtig: Der Kaufvertrag sollte auch so genannte Veräußerungsanzeigen enthalten, die der Verkäufer nach Vertragsabschluss sofort an seinen Versicherer und die Behörde schicken sollte.

Zudem sollte der Verkäufer Kopien der Verkaufsmeldungen behalten. Denn "vergisst" der Käufer die Ummeldung, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer trotzdem für das laufende Jahr für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie haften muss.

Achten sollte der Verkäufer auch darauf, dass der Mustervertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthält. Darin muss abgeklärt werden, ob der Käufer den Vertrag fortführt oder kündigt. Leider fehlt diese Klausel bei manchen Musterverträgen.

Erklärt der Käufer, er übernehme den Vertrag, hält sich die Kfz-Versicherung des Verkäufers wegen der Beitragszahlung an ihn. Erklärt der Käufer, die Versicherung kündigen zu wollen und unterlässt es, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie versuchen das Auto aus dem Verkehr zu ziehen.

Unabdingbar für den Käufer ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte er den überprüfen. Am besten lässt er sich das mittels einer Versicherungspolice und eines Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleges nachweisen. Auch auf die Kennzeichen sollte der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen. Ohne Stempel läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung verursachte Schäden selber zahlen zu müssen.

Freitag, 29. Februar 2008

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr.
Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?
Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkaskoversicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats.
Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäudeversicherung schließlich schützt das eigene Haus.
Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses seine Haftpflichtversicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Montag, 18. Februar 2008

Gesetzlich Krankenversicherte


Spätestens seit der Gesundheitsreform 2007 ist klar: Die gesetzliche Krankenversicherung wandelt sich mehr und mehr zu einer reinen Grundversorgung. Sie tragen im Krankheitsfall viele Kosten selbst. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleibt eingeschränkt.

Eine private Kranken-Zusatzversicherung kennt weder Kürzungen noch Streichungen. Privat-Leistungen sind Ihnen sicher, solange Sie das wünschen.

Wie Sie die Leistungen Ihrer "Gesetzlichen" privat aufwerten:
  • Ambulanter und Zahntarif AZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Inlays, beim Heilpraktiker, für Brillen, Kontaktlinsen, Medikamente - inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Zahntarif ZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays

  • Stationärer Zusatztarif SZ: Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl

  • Pflegetagegeld PT deckt hohe Pflegekosten ab, die Sie sonst selbst zahlen müssten


Sinnvolle Ergänzungen:
  • Krankenhaustagegeld KHT gleicht Zuzahlungen und Besuchskosten aus

  • Auslandsreise-Krankenversicherung für Singles und Familien


Warum eine private Kranken-Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Zusatzversicherungen nach Bedarf

  • Leistungsstarke Ergänzungen zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Günstige und stabile Beiträge

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen. Die Gesundheitsreform verschärft den Anstieg:

Am 01.01.2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gesundheitsfonds und ein einheitlicher Beitrag eingeführt. Der Beitragssatz wird voraussichtlich über 15 % liegen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf - FINANZtest-geprüft (Heft 12/2006)
    • Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

    • Niedrige und stabile Beiträge

    • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Arbeitnehmer, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen



Arbeitnehmer müssen jetzt 3 Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen: Danach dürfen sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen und können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2008 bei 48.150 € im Jahr bzw. umgerechnet 4.012,50 € im Monat. Es zählt das Bruttoeinkommen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis (FINANZtest, Heft 12/2006)

  • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

  • Gesamtnote "Sehr Gut" für Beitragsstabilität, Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum/Attraktivität am Markt (Urteil der unabhängigen Rating-Agentur Assekurata/2006)

Einmalige Chance für privat Krankenversicherte


Privat Krankenversicherte, die zwischen dem 1.1. und 30.6.2009 ihre teure Krankenversicherung kündigen, bekommen durch die Gesundheitsreform einen enormen Vorteil geschenkt:

Sie nehmen beim Wechsel in die günstigere Krankenversicherung einen Großteil der bereits gebildeten Altersrückstellungen mit. Altersrückstellungen sind Beitragsteile, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden. Sie halten später den Beitrag stabil.

Sie sind erst seit kurzem privat krankenversichert?
  • Die Altersrückstellungen sind noch gering, Sie können sofort wechseln: Die HUK-COBURG ist bei gleichen oder besseren Leistungen oft günstiger


Sie sind schon länger privat krankenversichert?

  • Schließen Sie eine Optionsversicherung ab.
    • Vorteil: Ihr Gesundheitszustand wird jetzt geprüft und nicht erst später beim Wechseln.

    • Beitrag: nur 4 € im Monat, 2 € für Beihilfeberechtigte

    • Zum 1.1.2010 aktivieren wir Ihre Kranken-Vollversicherung bei der HUK-COBURG. Sie sparen dann ein Leben lang viel Beitrag


Darum sollten Sie zur HUK-COBURG wechseln:
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf, FINANZtest-geprüft

  • Auch als Beihilfe- und Anwärtertarif

  • Günstige und stabile Beiträge

  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung schon ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Freitag, 15. Februar 2008

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

  • 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

  • 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person


Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro

  • Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro
HUK Bausparen         HUK Modernisierungsbausparen