Donnerstag, 13. November 2008

Die höchste Riester-Förderung aller Zeiten

Zulagen

Zum 01.01.2008 wurde die letzte Stufe der Riester Förderung erreicht. Die Zulagen erhöhten sich letztmals und betragen nun 154 € (Grundzulage) und 185 € (Kinderzulage).

Darüber hinaus wurde die Kinderzulage für alle ab dem 01.01.2008 geborenen Kinder auf 300 € angehoben.


Steuervorteile

Zum 01.01.2008 wurde die letzte Stufe der Riester Förderung erreicht. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt nun jährlich 2.100 €.


Freitag, 7. November 2008

Riester-Rente: Informationen zum Anbieterwechsel


Finanztest bescheinigt der HUK-COBURG bei der Riester-Rente einen Platz unter den Top 10.

Vor allem in der Rentenhöhe konnte die HUK im Vergleich zu den Mitbewerbern punkten. Daher lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Informationen zum Anbieterwechsel

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass der Riester-Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Dazu kann der bisherige Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.
Wird dann ein neuer Vertrag abgeschlossen, fließen die Beiträge und Zulagen in den neuen Vertrag.

Wird der bisherige Vertrag nur beitragsfrei gestellt (und nicht gekündigt), fallen die laufenden Vertrags-/Depotkosten doppelt an.
Daher ist es meist kostengünstiger, wenn der alte Riester-Vertrag gekündigt und gleichzeitig das Kapital auf das neu zu eröffnende Riester-Produkt übertragen wird. Die Riester-Förderung muss nicht zurück gezahlt werden.

Hinweis: Wird kein Übertrag des Kapitals vorgenommen und der Riester-Vertrag einfach nur gekündigt, um sich das Kapital auszahlen zu lassen, muss die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt und die Erträge in diesem Moment versteuert werden.


Was kostet ein Anbieterwechsel?

Bei einem Anbieterwechsel können Kosten beim bisherigen Anbieter entstehen. Genauere Informationen zu den Anbieterwechsel-Kosten beim bisherigen Anbieter (üblich sind oftmals Kosten in Höhe von ca. 100 € oder mehr) kann in den den Produktbedingungen des bisherigen Anbieters nachgelesen werden.

Der Kunde erhält außerdem die einbezahlten hohen Abschlussprovisionen aus der alten Versicherung nicht mehr zurück.

Als neuer Anbieter überträgt die HUK-COBURG das bisherige Guthaben auf den neuen Vertrag kostenfrei.

Trotz eventueller Kosten für den Kunden, lohnt sich in den meisten Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Wie startet man den Riester-Rente Anbieterwechsel?

  • Sie kündigen Ihren bisherigen Riester-Vertrag. Ein Kündigungsschreiben finden Sie hier.
  • Sie stellen zeitgleich bei uns einen neuen Antrag zur Riester-Rente mit dem Hinweis zum Anbieterwechsel und ergänzt die Vertragsnummer und Adresse seines bisherigen Anbieters.
  • Alles Weitere zur Überführung des Guthabens veranlassen wir.


Wie funktioniert die Riester-Rente?

  • Förderberechtigt sind alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sowie Beamte, Soldaten und Richter
  • Bis zum Rentenbeginn wird mit hoher staatlicher Förderung eine zusätzliche Rente angespart
    (Beispiel Single, Beispiel Familie)
  • Einstieg durch die hohe staatliche Förderquote auch im Alter attraktiv

Welche wichtigen Leistungen umfasst die Riester-Rente?

  • Lebenslange und steigende Rentenzahlung
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% als Kapitalleistung ausgezahlt werden
  • Rentenbeginn kann vorverlegt oder nach hinten geschoben werden
  • Der Riester-Vertrag ist "HARTZ IV-sicher" – der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen

Förderbeträge
Gehören Sie dem förderfähigen Personenkreis gem. §§ 10a, 79 EStG an, wird ab dem 01.01.2002 jährlich – in Abhängigkeit von den individuell gezahlten Altersvorsorgebeiträgen und sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind – auf Antrag von der Finanzverwaltung eine Zulage auf Ihren Altersvorsorgevertrag geleistet.

Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und ggf. aus einer Kinderzulage zusammen und ist wie folgt über die Jahre gestaffelt:


Grundzulage in €

Kinderzulage je Kind in €

2002/2003

38

46

2004/2005

76

92

2006/2007

114

138

Ab 2008

154

185


Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 €.
Die volle Grund- und Kinderzulage wird gewährt, wenn im jeweiligen Kalenderjahr der nachfolgend genannte Mindesteigenbetrag gezahlt worden ist:
– 2002/2003 1 % (höchstens 525 €)
– 2004/2005 2 % (höchstens 1.050 €)
– 2006/2007 3 % (höchstens 1.575 €)
– ab 2008 4 % (höchstens 2.100 €)
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der o. g. Zulagen.

Der Mindesteigenbeitrag muss einen sog. Sockelbetrag erreichen, der wie folgt gestaffelt ist:


2002 bis 2004

ab 2005

Zulagenberechtigter ohne Kind

45 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 1 Kind

38 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 2 oder mehr Kindern

30 €

60 €

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage im entsprechenden Verhältnis gekürzt, also nur anteilig gewährt.


Versicherungsbedingungen, Riester-Rente

TIPP: Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.


Beitrag berechnen / Onlineantrag


Mittwoch, 5. November 2008

Wechsel der privaten Krankenversicherung und Alterungsrückstellungen



Alterungsrückstellungen
Im 1. Halbjahr 2009 dürfen privat Versicherte in eine andere Gesellschaft wechseln und dabei einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen.

Bei kurzen Vorversicherungszeiten ist in der Regel der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt sinnvoller.
  • Beitragsersparnis sofort
  • Keine „Zwangsfrist von 18 Monaten im Basistarif“
  • Es wären nur vergleichsweise geringe Alterungsrückstellungen vorhanden

Kündigungsfrist
Bitte beachten Sie die ordentliche Kündigungsfrist beim Vorversicherer von 3 Monaten zum Jahrestag. Bei einer Beitragsanpassung kann innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe gekündigt werden.

Allerdings müssen Sie bei einem Wechsel unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 kündigen.


Längere Vorversicherungszeit
Bei längerer Vorversicherungszeit prüfen wir, ob ein direkter Wechsel (ohne Mitgabe der Alterungsrückstellungen) oder ein Wechsel unter Mitgabe von Alterungsrückstellungen sinnvoller ist.



Wechseltermin
Sie sind zum nächstmöglichen Wechseltermin 18 Monate im Basistarif versichert (der Beitrag des Basistarifes liegt im Regelfall über den momentanen Beiträgen bzw. über den Beiträgen der Vollversicherung der HUK-COBURG Krankenversicherung, so dass Sie für die Dauer von 18 Monaten höhere Beiträge zu zahlen haben) und anschließend in die Vollversicherung der HUK-COBURG Krankenversicherung wechseln (und damit erst nach 18 Monaten eine Beitragsersparnis erzielen).


Einheitlicher Basistarif
Der bundesweit einheitliche Basistarif bietet ein Leistungsniveau weitgehend analog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), PKV – Wechsler haben damit für 18 Monate meist ein niedrigeres Leistungsniveau als beim Vorversicherer. Die Beiträge des Basistarifes dürfen maximal den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV erreichen (derzeit 533 € im Monat).

Faire Beratung
Wir prüfen kostenlos, ob sich für Sie trotz Mehrbeitrag für die 18monatige Dauer im Basistarif und ggf. für die Zusatzversicherung und Optionsversicherung - auf Grund der dauerhaften Beitragsersparnis bei der HUK-COBURG Krankenversicherung - ein finanzieller Vorteil ergibt.

Pflichtversicherung für Alle

Ab 01.01.2009 gilt eine „Pflicht zur Krankenversicherung“ für Alle.
Der geforderte Mindestversicherungsschutz umfasst:
eine ambulante und stationäre Absicherung im Krankheitsfall und maximal 5.000 € Selbstbehalt pro Jahr.

Alle bisher Unversicherten haben die Pflicht zur Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV), je nachdem wo sie zuletzt versichert waren.

Gesundheitsfond: Einheitlicher Beitragssatz (GKV)

Ab 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einführung eines Gesundheitsfonds in der GKV mit einem „Zwangsbeitragssatz“ von 15,5 %.

Privatpatient beim Zahnarzt

Als Kassenpatient vergeht Ihnen beim Zahnarzt schnell das Lachen. Denn alles, was beim Zahnersatz gut ist, das ist leider auch teuer.

Von Ihrer „Gesetzlichen“ erhalten Sie nur einen geringen Festzuschuss auf die wirklich unbedingt notwendige Standardversorgung. Mehr ist nicht drin.

Sie können sich zähneknirschend damit abfinden. Sie müssen es aber nicht:

Für nur einen geringen Betrag im Monat haben Sie gut Lachen.
• Behandlung beim Zahnarzt als Privatpatient
• Kostenerstattung bis zu 80 % für hochwertigen Zahnersatz und Implantate
• Selbst teuere Keramik•Inlays werden bis zu 65 % bezahlt

Vertrauen Sie auf die HUK-COBURG.

Durch niedrige Verwaltungskosten sind wir eine der günstigsten Krankenversicherungen am Markt.
Auch die unabhängige Rating-Agentur „Assekurata“ bewertet unser Preis-Leistungs-Verhältnis, die Kundenorientierung und Beitragsstabilität mit „Sehr gut“.

Am besten Sie schließen noch heute Ihre finanzielle „Zahnlücke“.

Details zu unserem Zahn-Zusatzschutz PLUS.

Informieren Sie sich auch gerne über private Kranken-Vollversicherungen oder weitere sinnvolle Zusatzversicherungen.

1.1.2009: Selbstständige verlieren Ihren Anspruch auf Krankengeld


Selbstständige, die ab 1. Januar 2009 krank werden, haben ein Problem: Sie bekommen kein Krankengeld mehr ausbezahlt.

Dabei sind sie darauf angewiesen: Selbstständige bekommen im Gegensatz zu Angestellten keine Lohnfortzahlung.

Die Lösung: Wechseln Sie mit Ihrer Krankenversicherung zur HUK-COBURG!

Es lohnt sich garantiert für Sie:
• Individuelles Krankentagegeld
• Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus
• günstiger Beitrag

Sie gewinnen mit der HUK-COBURG noch mehr Vorteile:
• geringe Verwaltungskosten — niedrigster Wert im Marktvergleich
• hohe Beitragsstabilität
• 3 Monatsbeiträge Rückerstattung ab dem 1. leistungsfreien Jahr.


Entscheiden Sie sich jetzt für eine bessere Behandlung!
Wir begrüßen Sie gerne als neuen Kunden in der privaten Krankenversicherung.

Sind Sie privat krankenversichert? Die HUK-COBURG ist eine günstige Alternative für Sie!