Montag, 23. November 2009

Postbank Giro plus und 100 € Prämie von der HUK

Postbank Giro plus:
Das Konto für clevere Rechner

Volle Leistung inklusive:
  • 0,00 € Kontoführungsgebühr**
  • Kostenloses Tagesgeldkonto bei gleichzeitigem Abschluss mit dem Girokonto
  • Kostenlose Postbank Card (ec-Karte)
  • Kostenloses Bargeld an über 7.000 Geldautomaten der Cash Group***
  • Kostenlose Postbank VISA Card - im ersten Jahr für 0 statt 22 € Jahresentgelt




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(Aktion befristet bis zum 01.04.2010. Aktuelle Informationen erhalten sie hier)


Die einmalige Prämiengutschrift in Höhe von 100 € erhalten Kunden der HUK-COBURG bei Neuabschluss eines Girokontos der Postbank über die HUK-COBURG. Voraussetzungen sind eine Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen Girokontos von 12 Monaten und ein belegloser Geldeingang von mindestens 400 € innerhalb der ersten 6 Monate.

Alle Wege, eine Bank
Bei der Postbank stehen Ihnen alle Wege offen, um Ihre Bankgeschäfte zu erledigen:
  • Per Online-Banking
  • Per Telefon-Banking
  • In 850 Postbank Finanzcentern
  • In vielen Filialen der Deutschen Post


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  • Kostenloser Kontowechsel-Service: Die Postbank übernimmt die Kündigung Ihres bisherigen Girokontos
  • Kostenloser Umzugservice: Kontonummer und Bankleitzahl bleiben bei Wohnortwechsel dieselben. Zukünftige Kontowechsel werden unnötig.

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Hinweise:
**Postbank Giro plus: kostenlos ab einem monatlichen bargeldlosen Geldeingang von 1.250 €, ansonsten lediglich 5,90 € im Monat.
***Zur Cash Group gehören Postbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank sowie jeweils deren inländische Tochterunternehmen.

Dieser Vertrag wird durch die HUK-COBURG Gruppe vermittelt: "Mir ist bekannt, dass meine Antragsdaten sowie die Information über den erfolgten/nicht erfolgten Vertragsabschluss von der Postbank an die HUK-COBURG übermittelt und dort zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Provisionszahlungen verarbeitet und genutzt werden."

Rabatt erhalten: Schaden selber bezahlen


Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Beule.
Die eigene Schuld steht außer Frage.








Normalerweise muss man seiner Kfz- Haftpflichtversicherung jeden Schaden melden, doch es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, den Bagatellschaden.

Oftmals lohnt es sich nicht, eine kleine Beule von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen zu lassen. Eine Faustregel besagt: Schäden bis zu 600 Euro bezahlt man besser selber und vermeidet damit eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts. Bis zu welcher Schadenhöhe man von einem Bagatellschaden reden kann, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Die HUK-COBURG empfiehlt darum, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer schlau zu machen.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr hindurch unfallfrei besteht. Umso länger jemand unfallfrei fährt, umso größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür
einräumt.

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren.
Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres angezeigt werden.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen für ihn wirklich lohnt. Bei der HUK-COBURG beispielsweise behält ein Unfallfahrer, der in der niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt.

Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr, um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt. - Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.

Freitag, 30. Oktober 2009

Alle Jahre wieder - doch es geht auch anders

Staatliche Förderung für Riesterverträge muss individuell beantragt werden

Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag: Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose.

Wer vier Prozent seines Einkommens - maximal 2.100 Euro - auf die hohe Kante legt, bekommt die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind packt der Staat auf den Vertrag von jeweils einem Elternteil noch einmal 185 Euro an Zulagen drauf. Für alle ab 2008 Geborenen erhöht sich die jährliche Förderung für ein Kind sogar auf 300 Euro.

3,4 Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle in den vergangenen Jahren schon an die Riestersparer überwiesen.

Doch immer noch versäumen Zig-tausende jedes Jahr, die Zulagen zu beantragen. Man verschenkt dabei nicht allein die staatliche Zulagen, sondern auch die Zinsen, die dafür fällig werden. Wenn Verträge über einen so langen Zeitraum laufen, summiert sich solch ein Zinseszinseffekt schnell auf ein paar tausend Euro.

Grundsätzlich ist es möglich die Riesterförderung zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Wer also bis Ende Dezember zur Tat schreitet, kann sich noch die Zulagen für die Jahre 2006 und 2007 sichern.

Schlafmützen aufwachen

Es ist ganz einfach, sich die staatlichen Prämien zu sichern. Wie das geht, erklärt die HUK-COBURG Lebensversicherung: Riestersparer erhalten automatisch jedes Jahr einen Zulagen-Antrag von dem Unternehmen, bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben. Mit dem Formular lassen sich sowohl die persönliche Zulage als auch die Fördermittel für die Kinder beantragen. Der Anbieter, zum Beispiel eine Versicherung, leitet den zurück geschickten Antrag an die Zulagenstelle weiter, die veranlasst, dass das Geld dem Vertrag sofort gutgeschrieben wird.

Sobald dies geschehen ist, bekommt ein Riestersparer Post von seinem Versicherer: Zum einen erhält er eine Bescheinigung über die Höhe der geflossenen Zulagen. Zum anderen schickt ihm das Unternehmen eine Bescheinigung fürs Finanzamt, in der detailliert die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt werden. Damit lassen sich die Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil größer ist als die bereits geflossenen Zulagen. In diesem Fall wird die verbliebene Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil zurück erstattet.

Einen Zulagen-Antrag muss man aber nicht jedes Jahr aufs Neue verschicken. In jedem Antrag findet sich ein Passus für einen Dauerzulagen-Antrag. Wer sich dafür entscheidet, muss erst wieder zur Tat schreiten, wenn sich in seinem Leben zulagenrelevante Dinge ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes. Damit immer die maximale Förderung fließt, sollte die Versicherung auch von Gehaltserhöhungen erfahren.

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Ein Reh kommt selten allein

Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss die Geschwindigkeit
unbedingt anpassen


Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an:
Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße queren.
Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel.

Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abblenden und hupen.

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 200.000 Wildunfälle in Deutschland, wobei ein Schaden im Durchschnitt 2.000 Euro kostet, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam.
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig.

Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:
Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und stellt auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere muss man seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden 1.000 Euro übersteigt.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit dem Haarwild – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.
Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen Rechtssprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Montag, 7. September 2009

Influenza-A/H1N1-Impfung

HUK-COBURG Krankenversicherung erstattet die Kosten für die o.g. Impfung („Schweinegrippe“) tarifgemäß aus allen Volltarifen (Impfstoff + ärztliche Leistung).

Kleine Ursache große Wirkung

Glasschäden sind ein oft unterschätztes Risiko

Alltag im Straßenverkehr: Zwei Fahrzeuge fahren auf der Landstraße hintereinander. Plötzlich fliegt dem nachfolgendem Auto ein kleiner Kieselstein auf die Windschutzscheibe und hinterlässt dort ein hässliches kleines Loch. Pech! Denn selbst, wenn der Vorausfahrende den Stein hoch geschleudert hat, trifft ihn fast nie ein Verschulden. Um die Reparatur der Windschutzscheibe muss sich der Nachfolgende oder seine Teilkasko-Versicherung kümmern.

Mehrere Millionen Schäden ereignen sich pro Jahr und kosten mehr als eine Milliarde Euro

Befindet sich das Loch im Fernsichtbereich des Fahrers – darunter versteht man den Scheibenwischerbereich auf der Fahrerseite – muss die Windschutzscheibe aus Sicherheitsgründen, so HUK-COBURG Versicherungsgruppe, auf jeden Fall ausgetauscht werden. In diesem Fall wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung fällig. Bei der Mehrzahl der Verträge beläuft sie sich auf 150 Euro.

Reparatur möglich

Anstelle des kompletten Austauschs der Windschutzscheibe, ist jedoch auch eine Reparatur möglich. Dabei wird flüssiges Kunstharz in das Einschlagloch gepresst, das anschließend unter UV-Licht ausgehärtet wird. Diese Reparaturmethode kommt aber nur bei einer kleinen Einschlagstelle in Frage, die nicht im Fernsichtbereich liegt. Außerdem dürfen außer dem Einschlagloch auch keine Risse in der Windschutzscheibe sichtbar sein. Entscheiden sich Kunden für diese Art der Reparatur, sind viele Versicherer bereit, auf den vereinbarten Selbstbehalt pro Schadenfall zu verzichten. Fazit: Hinterlässt ein Stein Spuren auf der Windschutzscheibe, sollte man Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen.

Donnerstag, 23. Juli 2009

Auch Studenten können mit Riester-Rente für das Alter vorsorgen

Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.

Mit 5 Euro dabei sein

Mini-Jobber können, so die HUK-COBURG, auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen. Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Anpassung möglich

Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.

Warum sich Aufstocken noch lohnt

Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.

Je früher desto besser

Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.

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