Sonntag, 24. Januar 2010

Postbankgirokonto und 100 Euro Prämie von der HUK

Diese Aktion ist befristet, bis zum 31.03.2010. Nähere Informationen...

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Was Sie als Arbeitnehmer über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wissen sollten

Zum 01.01.2010 steigt für Arbeitnehmer, die bereits Ende 2002 PKV-(voll)versichert waren, die Versicherungs-Pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bundesweit auf jährlich 45.000 Euro, für alle anderen Arbeitnehmer auf jährlich 49.950 Euro.

Damit werden PKV-versicherte Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig in der GKV, wenn das Jahresbruttoeinkommen unter der neuen Grenze liegt.

Es handelt sich dabei um ein grundsätzliches Problem, das sich jedes Jahr erneut mit der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze stellt.

Arbeitnehmer, die aus diesem Grund wieder versicherungspflichtig werden, haben die Möglichkeit, sich gem. § 8 SGB V von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht, also
bis 31.03. des Folgejahres bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Zuständig dafür ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; es kann aber auch jede andere Krankenkasse gewählt werden.

Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Versicherungsleistungen beansprucht wurden, andernfalls vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats.

Ausnahmeregelungen gelten lediglich für PKV-Versicherte ab 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht GKV-versichert waren; diese bleiben versicherungsfrei.

Was ist bei der Befreiung zu beachten?

Eine Befreiung sollte man sich gut überlegen, denn sie ist unwiderruflich, solange der zur Versicherungspflicht führende Sachverhalt, z. B. die Eigenschaft als Arbeitnehmer, fortbesteht. Tritt z. B. bei einem befreiten Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit ein, so zählt dies als neuer Tatbestand; der Arbeitnehmer kann sich daher wieder in der GKV versichern. Nimmt er allerdings wieder eine Beschäftigung als Arbeitnehmer auf, so lebt die frühere Befreiung wieder auf, und er muss sich wieder privat versichern.

Eine Befreiung birgt also gewisse Risiken.

Grundsätzlich sollte sie in den Fällen, in denen eine Rückkehr in die GKV später zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorteilhaft wäre, nicht vorgenommen werden, z. B. wenn die beruflichen Aussichten eher ungewiss sind und später evtl. eine niedriger bezahlte Beschäftigung mit entsprechend geringerem GKV-Beitrag angenommen werden muss. Zu berücksichtigen
ist auch die Familienplanung, wenn beispielsweise weitere Kinder gewünscht werden und die Ehefrau ihre Berufstätigkeit aufgeben will.

Sollte die Entscheidung gegen die Befreiung fallen, so helfen ergänzende Zusatzversicherungen, die dann i. d. R. ohne Risikoprüfung und unter Anrechnung der vorhandenen Altersrückstellung vereinbart werden können, das gewohnte Leistungsniveau beizubehalten.

Wenn die Versicherungspflicht in der GKV voraussichtlich nur vorübergehend ist, Sie sich aber dennoch nicht befreien lassen wollen, empfehlen wir Ihnen, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung zu vereinbaren. Dann können Sie Ihren privaten Versicherungsschutz anschließend wieder ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung aufleben lassen.

In vielen Fällen dürfte aber eine Befreiung von der Versicherungspflicht und ein Verbleib in der PKV mit ihren Vorteilen durchaus die bessere Alternative sein. Beispielsweise, wenn die berufliche Zukunft als einigermaßen absehbar eingeschätzt werden kann und auch
keine größeren familiären Veränderungen, die eine Familienversicherung in der GKV nahelegen, zu erwarten sind.

Auch bisher schon hat sich ein großer Teil der betroffenen Arbeitnehmer für die Befreiung entschieden, da die PKV viele Vorteile bietet wie bessere Leistungen in vielen Bereichen und die Sicherheit, dass keine Leistungskürzungen vorgenommen werden, wie dies bei der GKV ja immer wieder erfolgt. Auch dem Problem steigender Beiträge im Alter, das viele von einem Wechsel zur PKV abhielt, wurde durch den 10%-Zuschlag zur Beitragssicherung im Alter sowie weitere Maßnahmen entgegengetreten.

Samstag, 19. Dezember 2009

Mehr Geld in den Taschen der Bürger

Ab Januar 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll
von der Steuer absetzen


Im Juli gab der Bundesrat grünes Licht für das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Seitdem steht fest: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich ab 2010 voll von der Steuer absetzen. Damit hat die Politik die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das in seiner Entscheidung 2008 feststellte, eine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung gehöre zum Existenzminimum und dürfe nicht besteuert werden.

Die Bürger werden durch diese Regelungen um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Doch was bedeutet das für den Einzelnen? Was ändert sich konkret?

Dreh- und Angelpunkt sind laut der HUK-COBURG die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen unter anderem auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ab Januar 2010 können Angestellte und Beamte maximal
1.900 Euro und Selbständige maximal 2.800 Euro steuerlich geltend machen. Wobei
sich diese Höchstbeiträge für Verheiratete noch einmal verdoppeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber die volle Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gefordert. Privat versicherte Steuerzahler können deshalb unabhängig von dieser Obergrenze bei Vorsorgeaufwendungen ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Mit der Absetzbarkeit in unbegrenzter Höhe berücksichtigt der Gesetzgeber, dass die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung von individuellen Faktoren wie zum Beispiel dem Eintrittsalter des Versicherten beeinflusst wird und variabel ist. Auch die private Krankenversicherung ihrer Kinder, Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner können Steuerpflichtige künftig absetzen.

In vollem Umfang lässt sich allerdings nur die Basisabsicherung steuerlich geltend machen. Darunter versteht man eine Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der Pflege-Pflichtversicherung. Beitragsanteile für eine darüber hinausgehende Versorgung - zum Beispiel für Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung - zählen ebenso wenig dazu wie die Finanzierung des Krankentagegeldes. Welche Teile eines Tarifs in der privaten Krankenversicherung der Basisabsicherung dienen, ermittelt die eigene Krankenversicherung. Ebenso kümmert sich der Versicherer darum, dass das Finanzamt die korrekten Beiträge bei seiner Steuerberechnung berücksichtigen kann. Damit das funktioniert, muss der PKV-Versicherte seinem Versicherer gestatten, seine Steuer-Identifikationsnummer abzufragen und an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Nur so können die korrekten Beträge jedes Jahr automatisch in die Steuerberechnungen mit einfließen.

Doch das Gesetz greift bereits 2010, deshalb informiert jede Versicherung ihre Kunden bis zum Beginn des kommenden Jahres über die Höhe der steuerbegünstigten Beiträge. Wer die Bescheinigung dem Finanzamt vorlegt, kann seine Steuerschuld gleich mindern. Fazit: Er hat mehr Netto vom Brutto.

Montag, 23. November 2009

Postbank Giro plus und 100 € Prämie von der HUK

Postbank Giro plus:
Das Konto für clevere Rechner

Volle Leistung inklusive:
  • 0,00 € Kontoführungsgebühr**
  • Kostenloses Tagesgeldkonto bei gleichzeitigem Abschluss mit dem Girokonto
  • Kostenlose Postbank Card (ec-Karte)
  • Kostenloses Bargeld an über 7.000 Geldautomaten der Cash Group***
  • Kostenlose Postbank VISA Card - im ersten Jahr für 0 statt 22 € Jahresentgelt




Jetzt abschließen - volle Leistung, null Kosten**, 100 € HUK-COBURG-Gutschrift
(Aktion befristet bis zum 01.04.2010. Aktuelle Informationen erhalten sie hier)


Die einmalige Prämiengutschrift in Höhe von 100 € erhalten Kunden der HUK-COBURG bei Neuabschluss eines Girokontos der Postbank über die HUK-COBURG. Voraussetzungen sind eine Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen Girokontos von 12 Monaten und ein belegloser Geldeingang von mindestens 400 € innerhalb der ersten 6 Monate.

Alle Wege, eine Bank
Bei der Postbank stehen Ihnen alle Wege offen, um Ihre Bankgeschäfte zu erledigen:
  • Per Online-Banking
  • Per Telefon-Banking
  • In 850 Postbank Finanzcentern
  • In vielen Filialen der Deutschen Post


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  • Kostenloser Kontowechsel-Service: Die Postbank übernimmt die Kündigung Ihres bisherigen Girokontos
  • Kostenloser Umzugservice: Kontonummer und Bankleitzahl bleiben bei Wohnortwechsel dieselben. Zukünftige Kontowechsel werden unnötig.

Jetzt abschließen
(Aktion befristet bis zum 01.04.2010. Aktuelle Informationen erhalten sie hier)


Hinweise:
**Postbank Giro plus: kostenlos ab einem monatlichen bargeldlosen Geldeingang von 1.250 €, ansonsten lediglich 5,90 € im Monat.
***Zur Cash Group gehören Postbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank sowie jeweils deren inländische Tochterunternehmen.

Dieser Vertrag wird durch die HUK-COBURG Gruppe vermittelt: "Mir ist bekannt, dass meine Antragsdaten sowie die Information über den erfolgten/nicht erfolgten Vertragsabschluss von der Postbank an die HUK-COBURG übermittelt und dort zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Provisionszahlungen verarbeitet und genutzt werden."

Rabatt erhalten: Schaden selber bezahlen


Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Beule.
Die eigene Schuld steht außer Frage.








Normalerweise muss man seiner Kfz- Haftpflichtversicherung jeden Schaden melden, doch es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, den Bagatellschaden.

Oftmals lohnt es sich nicht, eine kleine Beule von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen zu lassen. Eine Faustregel besagt: Schäden bis zu 600 Euro bezahlt man besser selber und vermeidet damit eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts. Bis zu welcher Schadenhöhe man von einem Bagatellschaden reden kann, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Die HUK-COBURG empfiehlt darum, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer schlau zu machen.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr hindurch unfallfrei besteht. Umso länger jemand unfallfrei fährt, umso größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür
einräumt.

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren.
Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres angezeigt werden.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen für ihn wirklich lohnt. Bei der HUK-COBURG beispielsweise behält ein Unfallfahrer, der in der niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt.

Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr, um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt. - Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.

Freitag, 30. Oktober 2009

Alle Jahre wieder - doch es geht auch anders

Staatliche Förderung für Riesterverträge muss individuell beantragt werden

Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag: Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose.

Wer vier Prozent seines Einkommens - maximal 2.100 Euro - auf die hohe Kante legt, bekommt die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind packt der Staat auf den Vertrag von jeweils einem Elternteil noch einmal 185 Euro an Zulagen drauf. Für alle ab 2008 Geborenen erhöht sich die jährliche Förderung für ein Kind sogar auf 300 Euro.

3,4 Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle in den vergangenen Jahren schon an die Riestersparer überwiesen.

Doch immer noch versäumen Zig-tausende jedes Jahr, die Zulagen zu beantragen. Man verschenkt dabei nicht allein die staatliche Zulagen, sondern auch die Zinsen, die dafür fällig werden. Wenn Verträge über einen so langen Zeitraum laufen, summiert sich solch ein Zinseszinseffekt schnell auf ein paar tausend Euro.

Grundsätzlich ist es möglich die Riesterförderung zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Wer also bis Ende Dezember zur Tat schreitet, kann sich noch die Zulagen für die Jahre 2006 und 2007 sichern.

Schlafmützen aufwachen

Es ist ganz einfach, sich die staatlichen Prämien zu sichern. Wie das geht, erklärt die HUK-COBURG Lebensversicherung: Riestersparer erhalten automatisch jedes Jahr einen Zulagen-Antrag von dem Unternehmen, bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben. Mit dem Formular lassen sich sowohl die persönliche Zulage als auch die Fördermittel für die Kinder beantragen. Der Anbieter, zum Beispiel eine Versicherung, leitet den zurück geschickten Antrag an die Zulagenstelle weiter, die veranlasst, dass das Geld dem Vertrag sofort gutgeschrieben wird.

Sobald dies geschehen ist, bekommt ein Riestersparer Post von seinem Versicherer: Zum einen erhält er eine Bescheinigung über die Höhe der geflossenen Zulagen. Zum anderen schickt ihm das Unternehmen eine Bescheinigung fürs Finanzamt, in der detailliert die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt werden. Damit lassen sich die Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil größer ist als die bereits geflossenen Zulagen. In diesem Fall wird die verbliebene Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil zurück erstattet.

Einen Zulagen-Antrag muss man aber nicht jedes Jahr aufs Neue verschicken. In jedem Antrag findet sich ein Passus für einen Dauerzulagen-Antrag. Wer sich dafür entscheidet, muss erst wieder zur Tat schreiten, wenn sich in seinem Leben zulagenrelevante Dinge ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes. Damit immer die maximale Förderung fließt, sollte die Versicherung auch von Gehaltserhöhungen erfahren.

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Ein Reh kommt selten allein

Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss die Geschwindigkeit
unbedingt anpassen


Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an:
Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße queren.
Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel.

Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abblenden und hupen.

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 200.000 Wildunfälle in Deutschland, wobei ein Schaden im Durchschnitt 2.000 Euro kostet, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam.
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig.

Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:
Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und stellt auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere muss man seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden 1.000 Euro übersteigt.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit dem Haarwild – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.
Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen Rechtssprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.