Montag, 21. Juni 2010

Erholung ausgeschlossen



Was muss man als Urlauber tun, wenn sich das gebuchte Luxushotel vor Ort als renovierungsbedürftige Bleibe entpuppt?



Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Mängel sofort beanstanden

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät, Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel derselben Kategorie zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im Allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Mängelliste von Reiseleitung und Zeugen unterschreiben lassen

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt, – soweit möglich – fotografieren.

Ansprüche bis einen Monat nach Reiseende einreichen

Wer den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen will, muss nicht allein die Mängel beweisen können, sondern auch seine nachdrückliche Forderung, eben diese Mängel zu beseitigen. Übrigens sollte man zu Hause seine Ansprüche möglichst schnell schriftlich beim Veranstalter geltend machen. Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Telefonische Rechtsberatung möglich

Rechtsschutzversicherte der HUK-COBURG können sich auch jederzeit an ihren Versicherer wenden, der ihnen auf Wunsch sofort eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt ermöglicht.

Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man – statt den Urlaub zu genießen – benötigte, um Mängel zu dokumentieren.

Montag, 14. Juni 2010

Urlaub und Gesundheit



Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.


Pässe, Flugtickets, Reiseführer, Impfpässe…wer in den Urlaub fährt, muss vieles bedenken. Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört bei Auslandsaufenthalten ins Gepäck. Und wer dann noch zu Hause zum Handy greift, um in aller Ruhe die Notrufnummer seiner Auslandsreise-Krankenversicherung einzuspeichern, kann sich im Notfall viel Stress ersparen.


Krankenrücktransport kann teuer werden

Wichtig zu wissen: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt.
Gesetzlich Versicherte, die so schwer erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten dafür selbst tragen.


Mit Auslandsreise-Krankenversicherung als Privatpatient zum Arzt gehen

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Privat Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.


Notrufnummer ins Handy einprogrammieren

Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall - wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden können. Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.


Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die die Auslandsreise-Krankenversicherung dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.

Dienstag, 8. Juni 2010

Zulagenberechtigung Riester-Rente neu geregelt

Für Neuabschlüsse ab 01.01.2010 gilt: Staatliche Zulagen erhalten alle EU-Bürger, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands sind. Die Förderung ist somit unabhängig von Nationalität, Wohnort und Steuerpflicht. Steuervorteile erhalten darüber hinaus alle Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und im EU-Ausland arbeiten, erhalten für Neuabschlüsse keine Förderung mehr. Die Zulagenberechtigung für bestehende Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2010 bleibt hiervon unberührt. Bei einem Anbieterwechsel kommen die Richtlinien für Neuverträge ab 01.01.2010 zur Anwendung. Es sollte daher geprüft werden, ob die Zulagenberechtigung durch den Wechsel entfallen würde.

Durch die Neuregelung gilt nun auch ein Wegzug innerhalb der EU/EWR nicht mehr als "schädliche Verwendung". Es erfolgt somit keine Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen auf Grund des Umzugs.

Mehr Information

Montag, 7. Juni 2010

Privathaftpflichtversicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr – keine Frage.
Bevor man jedoch alles vergessen kann, muss manches bedacht werden: Zum Beispiel wer in den kommenden Wochen den Briefkasten leert oder die Blumen vor dem Austrocknen bewahrt.

Meist springt ein netter Nachbar ein und übernimmt diese Pflichten. Doch was geschieht, wenn der nette Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den kostbaren Teppich schüttet oder eine teure Blumenvase hinunterwirft?

Im Normalfall gilt, wie die HUK-COBURG Versicherungsgruppe mitteilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der
Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht.
Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Soweit die rechtlichen Grundlagen.
Wie sieht es aber aus, wenn der nette Nachbar eine Privathaftpflichtversicherung hat? Rein rechtlich betrachtet, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet nicht.
Doch etliche Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, zahlen trotzdem. Sie haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen.

Tipp für den freundlichen Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde Wohnung zu betreten und sich um die Blumen zu kümmern, sollte er in seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine Privathaftpflicht-Versicherung bei Gefälligkeitshandlungen auf den Haftungsausschluss verzichtet.

Donnerstag, 13. Mai 2010

Güne Karte

In welchen Ländern ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig?
In der EU und in anderen europäischen Staaten reisen sie bequem und unbürokratisch ohne Grüne Karte.
Das amtliche Kennzeichen reicht als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Die Grüne Karte brauchen sie nur noch in wenigen ausländischen Staaten (z. B. Türkei).
EU: Amtliches Kennzeichen ist Nachweis für Kfz-Haftpflichtversicherung. In der EU und in wichtigen anderen europäischen Reiseländern ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig. Grund: Hier gilt das Kennzeichenabkommen. In diesen Ländern ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs als alleiniger Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt. Dies gilt für die Einreise in das Besuchsland und im Schadenfall.

Überflüssig ist das Mitführen der Grünen Karte in allen EU-Ländern
Benelux-Länder, Malta, Bulgarien, Österreich, Dänemark, Polen, Estland / Lettland / Litauen, Rumänien, Finnland, Schweden, Frankreich, Slowakische Republik, Griechenland (mit Zypern), Slowenien, Großbritannien / Irland, Spanien (mit Kanarischen Inseln)/ Gibraltar / Portugal, Tschechische Republik, Ungarn.

Italien: Für Italienreisen empfehlen wir derzeit, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelfälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

Mittwoch, 3. März 2010

Sturmschäden

Wer zahlt bei Sturmschäden?



Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellst möglich ihrer Versicherung zu melden.

Ab Windstärke acht ist es Sturm

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung helfen

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile – wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen – sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Haftpflicht-Versicherung ersetzt den Schaden Dritter

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Höhere Gewalt ab Windstärke zwölf

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Montag, 25. Januar 2010

Versicherungskennzeichen 2010/2011

Farbe wechsel Dich

Neue Kennzeichen ab ersten März

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Wichtiger Versicherungsschutz

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Ab 49 Euro pro Jahr

Wie im Vorjahr bietet die HUK-COBURG bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 49 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 40 Euro jährlich.

Unter dem Strich lässt sich mit dem neuen Kennzeichen sogar Geld sparen: Mopedfahrer, die nicht nur eine Versicherung abschließen, sondern gleichzeitig bei der HUK-COBURG bis Ende April auch ein Postbank-Girokonto eröffnen, erhalten einmalig eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro.