Donnerstag, 27. Januar 2011

Ergänzung der freien Heilfürsorge für Beamte der Bundespolizei

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Ab 01.01.2006 wurden bei der freien Heilfürsorge für Bundespolizisten nachstehende Leistungseinschränkungen wirksam:
  • Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie) und für verordnete Hilfsmittel (z. B. medizinische Therapiegeräte, Schienen, Bandagen)
  • Abzug von 14,50 Euro bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers im Krankenhaus (nur für Beamte der Besoldungsgruppe A8 und höher)
  • Bei Zahnersatz-Maßnahmen werden Material- und Laborkosten nur noch zu 40% übernommen (gilt ab 01.01.2006 für Dienstanfänger(innen), für die übrigen Heilfürsorgeberechtigten ab 01.09.2006).
Unser Angebot für Sie
Nach Ihrer aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe als Versorgungsempfänger. Hier hilft Ihnen eine »Anwartschaftsversicherung« (AWV) weiter.
Damit sichern Sie sich schon heute die Rechte auf den Versicherungsschutz, den Sie nach Ihrer aktiven Dienstzeit benötigen.

Nach Wegfall der freien Heilfürsorge lebt der Versicherungsschutz auf Ihren Antrag hin ohne Wartezeiten auf, gleichgültig, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Sie können zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung wählen. Letztere beinhaltet den Aufbau von Alterungsrückstellungen, ihr Beitrag ist entsprechend höher, dafür ist der Beitrag später beim Aufleben des aktiven Versicherungsschutzes geringer.

Grundsätzlich empfehlen wir jüngeren Heilfürsorgeberechtigten bis 45/50 Jahre die kleine AWV, älteren Heilfürsorgeberechtigten die große AWV. Ein Wechsel von der kleinen in die große AWV ist jederzeit möglich.

Ergänzen Sie die Anwartschaftsversicherung mit dem Beihilfeergänzungstarif BEBUN. Dieser beinhaltet vor allem
  • Leistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz,
  • 15 Euro Krankenhaustagegeld sowie ergänzende Leistungen bei stationärer Kur und Sanatoriumsaufenthalt,
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Heilfürsorgeberechtigte bis Besoldungsgruppe A8 haben über die freie Heilfürsorge keinen Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus (Unterkunft im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung). Wir empfehlen diesem Personenkreis unsere stationäre Zusatzversicherung Tarif SZ mit Unterkunft im Einbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl und Chefarztbehandlung. Wird der Tarif SZ vereinbart, so braucht der Tarif BS
nicht in Anwartschaft gestellt werden.


Angebot ohne Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung bei uns wünschen, empfehlen wir Ihnen den besonders preisgünstigen Zahnersatztarif ZZ, der Ihre Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 30%, für Inlays zu 50% ersetzt. Insgesamt erhalten Sie 1.000 Euro je Kalenderjahr und zusammen mit der Leistung der GKV – hier der Freien Heilfürsorge – 90% (der Tarif BEBUN kann nur zusammen mit einer Anwartschaftsversicherung vereinbart werden).

Legen Sie neben Zahnersatz auch Wert auf Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, empfehlen wir Ihnen unseren Ergänzungstarif AZZ.

Außerdem sollten Bundespolizisten bis Gehaltsgruppe A8 den bereits erwähnten stationären Zusatztarif SZ sowie ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro vereinbaren, ab Gehaltsgruppe A8 dagegen ein Krankenhaustagegeld mit 25 Euro Tagessatz oder höher, vor allem, wenn Sie Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.

Montag, 17. Januar 2011

Überschwemmungsschäden sind in der Kasko mitversichert

Straßen und Wege stehen unter Wasser: Was ist zu tun, wenn das Auto nasse Füße kriegt? Ist solch ein Schaden versichert? Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden, bestätigt die HUK-COBURG. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf noch von der Schadenstelle aus. Versichert ist übrigens nicht allein das Auto, sondern auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon oder Autoradio mit Lautsprechern sind mit eingeschlossen. Dasselbe gilt für Zubehör, das - wie zum Beispiel der Kindersitz - gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient.

Keinesfalls den Motor starten

Neben spezifischen Versicherungsfragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.

Hochwassergebiet besser umfahren

Vorsicht ist auch an anderer Stelle geboten. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Motorschäden geltend machen will, die während einer Fahrt durch das Wasser oder durch Restwasser im Motor entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Sonntag, 16. Januar 2011

Versicherungskennzeichen 2011/2012 günstiger

Neue Kennzeichen ab ersten März

Mopedschild 2011 günstiger
Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes gegen ein neues schwarzes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Wichtiger Versicherungsschutz

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Ab 46 Euro pro Jahr

Wie im Vorjahr bietet die HUK-COBURG bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 46 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 37,50 Euro jährlich.

Unter dem Strich lässt sich mit dem neuen Kennzeichen sogar Geld sparen: Mopedfahrer, die nicht nur eine Versicherung abschließen, sondern gleichzeitig bei der HUK-COBURG bis Ende April auch ein Postbank-Girokonto eröffnen, erhalten einmalig eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro.

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kathegorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kathegorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und – ganz wichtig –  immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Welche Versicherung hilft?

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Rabatt erhalten: Schaden selbst bezahlen

Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Beule. Die eigene Schuld steht außer Frage. Normalerweise muss man seiner Kfz-Haftpflichtversicherung jeden Schaden melden, doch es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, den Bagatellschaden. Oftmals lohnt es sich nicht, eine kleine Beule von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen zu lassen. Eine Faustregel besagt: Bei Schäden bis zu 600 Euro lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man den Schaden selbst bezahlt und damit eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts vermeidet. Bis zu welcher Schadenhöhe man von einem Bagatellschaden reden kann, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die HUK-COBURG empfiehlt darum, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer schlau zu machen.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr hindurch unfallfrei besteht. Je länger jemand unfallfrei fährt, umso größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür einräumt.
Nachmeldung eines Bagatellschadens möglich

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren. Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres angezeigt werden.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen für ihn wirklich lohnt. Bei der HUK-COBURG beispielsweise behält ein Unfallfahrer, der in der niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt.
Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr, um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt. Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Rauchmelderpflicht

Momentan erreichen uns vermehrt Anfragen zur Rauchmelderpflicht einiger Bundesländer.

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachtet.

Ist also behördlich vorgeschrieben einen Rauchmelder einzubauen, muss der Versicherungsnehmer dies auch tun. Informationen zur Rauchmelderpflicht geben die Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

HUK Lebensversicherung: Überschussbeteiligung bleibt stabil

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung hält ihre Überschussbeteiligung auch im kommenden Jahr 2011 unverändert bei 4,25 Prozent stabil.
 Zusammen mit der Schlussüberschussbeteiligung beträgt die Gesamtverzinsung rund 5,1 Prozent.

Dazu kommt noch eine Beteiligung aus den Bewertungsreserven.


„Wir haben in der Anlagepolitik der vergangenen Jahre auf Stetigkeit und Stabilität geachtet und unnötige Risiken vermieden“, sagt Dr. Wolfgang Weiler, Vorstandssprecher der HUK-COBURG und unter anderem für die Kapitalanlagepolitik zuständig. Dies erlaube es jetzt, trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten die Überschusssätze auch im dritten Jahr stabil zu halten.

Darüber hinaus profitiert die HUK-COBURG-Lebensversicherung von ihren niedrigen Kosten und ihrer vorsichtigen Kalkulation. Sie erzielt deshalb regelmäßig neben den Kapitalerträgen auch Kosten- und Risikogewinne, die ebenfalls den Kunden gutgeschrieben werden.


Die „exzellenten Kosten- und Risikogewinne“ hebt auch die Ratingagentur Assekurata in ihrem letzten Unternehmensrating der HUK-COBURG-Lebensversicherung hervor. Auch die Sicherheitslage wurde mit exzellent bewertet. Die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer sah Assekurata ebenso wie die Erfolgslage als sehr gut an. Insgesamt bekam die HUK-COBURG-Lebensversicherung im November 2010 zum fünften Mal die sehr gute Bewertung A+.