Samstag, 28. Januar 2012

Die Menge macht's Alkohol kann Versicherungsschutz kosten - Beifahrer: Mitverschulden möglich - auch Radfahrer müssen nüchtern sein

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache: Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

Darum drohen bereits ab 0,3 Promille Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld, wenn jemand Fahrauffälligkeiten zeigt - zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, muss bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und bekommt vier Punkte in Flensburg. Verursacht jemand mit solchem Alkoholspiegel einen Unfall, steigen Geldstrafe und Punktezahl deutlich an. Gleichzeitig wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. - Fahranfänger sollten wissen: Sie dürfen bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind.

Übrigens können auch Radfahrer zur Verantwortung gezogen werden: Wer alkoholisiert auf sein Rad steigt und einen Unfall verursacht, kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren. 0,3 Promille reichen auch hier aus. Und wer mit 1,6 Promille im Blut erwischt wird, muss ohnehin mit einem Verfahren rechnen - unabhängig davon, ob er einen Führerschein hat oder nicht.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zum Unfall kommen, wirkt sich das oft auch auf den Versicherungsschutz aus, warnt die HUK-COBURG. Hier spielt die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die Frage nach der individuellen Fahrtüchtigkeit, also ob der Fahrer eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten.

Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall langt ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Wer mit Alkohol im Blut einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit beruft und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlt. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt automatisch als ursächlich für einen Unfall. Auch geringere Mengen können genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend bleibt die Frage: War der Alkohol der Grund? - Übrigens sollte man als Autofahrer nicht vergessen, dass man um die zehn Stunden braucht, um ein Promille Alkohol wieder abzubauen. Im Zweifelsfall gilt am Morgen danach: Auto stehen lassen!

Beifahrer mit in der Verantwortung
Auch wer nach einer fröhlich durchzechten Nacht bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan in dessen Auto steigt, muss bei einem Unfall, den dieser verursacht, mit Konsequenzen rechnen. Wird man als Beifahrer verletzt, können Ansprüche gekürzt werden, die man im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt in solchen Fällen, dass ein Beifahrer, der zu einem Betrunkenen in dessen Auto steigt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dementsprechend mit verursacht hat.

Montag, 23. Januar 2012

Krankenversicherung: Thema Unisex-Tarife

Versicherungsnote 1, PKV – Komfort-Tarife der HUK-COBURG in "€ am Sonntag" (Heft 29/2009)Finanztest zeigt in seiner aktuellen Ausgabe 2/2012 auf, dass eine

private Krankenversicherung 

derzeit günstiger für Männer ist.


Die private Krankenvollversicherung – Ihre wichtigsten Vorteile:

  • Individuelle und bedarfsgerechte Krankenversicherung
  • Günstige und stabile Beiträge
  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung – bereits ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr
  • Über 370.000 Kunden vertrauen der privaten Krankenvollversicherung der HUK-COBURG
  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis: bestätigt von unabhängigen Experten

Wer kann sich privat versichern?

Bisher gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer, die in 2011 mehr als 49.500 € brutto im Jahr verdienen können bereits nach einem Jahr zum 1.1. 2012 in die »Private« wechseln.
Berufsanfänger mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 € können sofort mit Beginn der Tätigkeit in die »Private« wechseln. Dies gilt auch für pflichtversicherte Abeitnehmer, deren Einkommen auf Grund eines Arbeitgeberwechsels über 49.500 € im Jahr liegt. Selbstständige und Freiberufler, unabhängig von der Einkommenshöhe.

Mehr Informationen zur HUK-COBURG Krankenversicherung





Freitag, 20. Januar 2012

Riester für junge Leute: Staatlich geförderte Sicherheit im Alter

Als Azubi oder junger Berufseinsteiger beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Bestimmt freuen Sie sich, zum ersten Mal Ihr eigenes Geld zu verdienen. Leider reicht die gesetzliche Vorsorge nicht aus, Ihren hart erarbeiteten Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit der Riester Rente besteht eine attraktive Möglichkeit diese finanzielle Lücke zu schließen – ohne dabei viel selbst einzahlen zu müssen.
 
Hervorragende Leistungen der HUK-COBURG Lebensversicherung

Riester Rente – Ihre wichtigsten Vorteile:

  • Lebenslange Rente mit jährlicher Steigerung
  • Hohe staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
  • Sie können die Beiträge Ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen
  • Rentenanspruch auch bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV
  • Unabhängige Experten bestätigen unsere hervorragenden Leistungen (€uro 06/2011)

Weitere Informationen

Mittwoch, 18. Januar 2012

HUK-Garantiefonds: Die höchste Rente beim Spitzenreiter

Renditestark – Konkurrenzfähig – Flexibel und mit Steuerprivileg

Der Beweis: Die unschlagbar günstige Kostenstruktur zeigt sich in der Leistung
unserer fondsgebundenen Versicherungen. Bei gleichem Beitragsaufwand und
gleicher unterstellter Wertentwicklung erhalten Kunden der HUK-COBURG die
höchste Kapitalauszahlung und höchste Rente.
Quelle: LV-WIN Morgen & Morgen, Stand Januar 2012
Mehr Informationen

Die Unfallversicherung der HUK-COBURG

Schutz vor finanziellen Risiken
Ob beim Sport, bei der Hausarbeit oder beim Spielen mit den Kindern: Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder zu Hause. Dabei haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der günstigen privaten Unfallversicherung der HUK-COBURG können Sie diese Deckungslücke schließen!

Mittwoch, 11. Januar 2012

Versicherungskennzeichen 2012/2013 für Mofa & Moped ab 45 € (versandkostenfrei!)

Moped-/ Mofaversicherung 2012/13: Beitrag gut, Schutz gut, Service gut!


Es ist bald soweit - Ihr Versicherungskennzeichen verliert am 29.02.2012, um 24 Uhr seine Gültigkeit. Und dann?

Nichts leichter als das. Sie bekommen bei der HUK-COBURG völlig unkompliziert ein neues Kennzeichen zum gewohnt günstigen Preis.



Und so geht es:
Am schnellsten kommen Sie an Ihr Kennzeichen, wenn Sie es hier online bestellen (versandkostenfrei).

Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug
Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:
Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz bei
begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen
verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen.
Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs,
z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung.

Weitere Informationen zum Versicherungsumfang und zum aktuellen Preis für Mofa-/Mopedkennzeichen

Donnerstag, 5. Januar 2012

Sturmtief Andrea: Zahlreiche Schadenfälle in Deutschland

Obwohl wir alle Maßnahmen getroffen haben, um unsere Servicebereitschaft zur Entgegennahme von Schadenmeldungen sicher zu stellen, ist es leider nicht immer möglich, dass uns alle Kunden schnell erreichen. Daher einige Tipps und Verhaltensregeln:
 

Versicherungsschutz

Für Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig. Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume übernommen.
 

Notfallmaßnahmen

Notfallmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden können Sie sofort einleiten.
 

Schadenabwicklung

Wenn Sie uns nicht erreichen können und der Schaden voraussichtlich weniger als 500 € beträgt, können Sie die Reparatur auch ohne vorherige Schadenmeldung in Auftrag geben.