Donnerstag, 17. Mai 2012

Wer ein fremdes Auto anfährt, muss den Besitzer persönlich informieren

Zettel dran und wegfahren, geht nicht

Raus aus dem Büro - rein in den Supermarkt und dann so schnell wie möglich nach Hause. Beim Ausparken passiert es: ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.

Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch absolutes Minimum. Natürlich kann man auch auf eigene Faust versuchen, den Fahrer des beschädigten Pkw zu finden; zum Beispiel indem man ihn an der Supermarktkasse oder im Einkaufszentrum ausrufen lässt. Ebenso hilfreich ist es, sich die Namen von Zeugen zu notieren, die man später benennen kann. Bleibt die Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der Polizei vor Ort melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite. - Allein das Anbringen eines Zettels mit der Adresse oder Telefonnummer wird von der Rechtsprechung regelmäßig nicht toleriert.
Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht, kann das für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers heißen: Ihr Versicherungsnehmer hat gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht verstoßen. Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt ihren Kunden im Nachhinein jedoch wegen einer Obliegenheitsverletzung mit maximal 5.000 Euro in Regress.

Informationen zur Kraftfahrzeugversicherung der HUK-COBURG

 

Donnerstag, 10. Mai 2012

Upgrade Zahn HCK

 

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  Informationen zur Zahnzusatzversicherung der HUK-COBURG

Montag, 7. Mai 2012

BARMER GEK Zahnzusatz-Schutz: Exklusives Umstellungsangebot

Sie haben als Mitglied der BARMER GEK bereits die Zahnzusatzversicherung der HUK-COBURG abgeschlossen.


Zahnersatz, sei es eine neue Krone, eine Brücke oder Prothese ist eine teure Angelegenheit.
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Sonntag, 22. April 2012

Saisonkennzeichen: An Schadenfreiheits-Klasse denken!

Saisonkennzeichen machen Leben leichter

Einmal anmelden genügt - beim Versichern an Schadenfreiheits-Klasse denken

Quelle: HUK-COBURG
Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das:
Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage.

Und das sind beileibe keine Einzelfälle:
Von den rund 47 Millionen zugelassenen Autos und Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nur ein paar Monate im Jahr unterwegs. Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt.

Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken:
Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kaskoversicherung mit eingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird.

Donnerstag, 5. April 2012

Vergleichen Sie jetzt Ihre Haushaltversicherung mit dem Angebot der HUK-COBURG

 

Wir haben die Leistungen in der

 

Hausrat- und

Privathaftpflichtversicherung

 

erheblich erweitert.





Hausratversicherung Classic

Jetzt mit folgendem Versicherungsschutz:

  • Bei Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag; Absturz von Luftfahrzeugen, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch; Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel
  • Diebstahl aus aufgebrochenem Kfz, von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln, aus Krankenzimmern
  • Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen während der Urlaubreise
  • Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen
  • Schäden an Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall
  • Schäden an Wäsche in der Waschmaschine bei Versagen der Automatik
  • Phishing beim Online-Banking
  • grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Neuwertersatz
  • Unterversicherungsverzicht
  • Rückreisekosten bei vorzeitiger Urlaubsheimreise wegen eines hohen Schadens zu Hause

Auf Wunsch zusätzlich Versicherungsschutz für Hausrat inDatschen und für Reisegepäck.

Weitere Informationen für Ihre Hausratversicherung Classic und bequem online berechen!

 

Privathaftpflichtversicherung Classic

Jetzt mit folgendem Versicherungsschutz:

  • 50 Mio. € Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden
  • weltweiter Schutz bei Urlaubsreisen
  • Internetschäden
  • Mietsachschäden an Wohnräumen
  • Gefälligkeitshandlungen (Nachbarschaftshilfe)
  • Schäden durch deliktsunfähige Kinder
  • Gelegentliches Hüten fremder Hunde
  • Gewässerschäden durch oberirdische Heizöltanks bis 5.000 Liter Fassungsvermögen
Auf Wunsch zusätzlich Versicherungsschutz bei Verlust fremder Schlüssel und Forderungsausfall.

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Dienstag, 3. April 2012

Klein, aber gemein Zecken sind von März bis Oktober unterwegs

Foto: HUK-COBURG
Klein, lautlos und gefährlich ist die Zecke und schon seit Jahren auf dem Vormarsch. Als Überträger von FSME - einer gefährlichen Form der Hirnhautentzündung - und Borreliose stellt sie ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit dar. Alle, die sich im Frühling und Sommer viel in der freien Natur aufhalten, müssen mit Zeckenbissen rechnen. Wohl fühlen sich die Plagegeister vor allem in Gebüschen, lichtem Unterholz, an Waldrändern und im hohen Gras.

Besonders heimtückisch ist, dass sich der winzige Parasit oftmals unbemerkt beim Wirt einnistet. Bei Menschen setzen sich die Blutsauger bevorzugt in die Achselhöhlen, die Leistengegend, die Kniebeugen, den Bauchnabel und Haaransatz. Dazu durchstechen sie die Haut ihrer Opfer und saugen sich fest. Das Sekret, das sie dabei in die Wunde spritzen, wirkt gerinnungshemmend und betäubend. Bis eine Zecke satt ist, können durchaus mehrere Tage vergehen.

Gebissen und dann ...

Krankheitserreger werden nicht immer sofort nach dem Biss, sondern oft erst Stunden später übertragen. Eine gezielte Zeckensuche nach einem Aufenthalt im Freien hilft, die lästigen Blutsauger zu finden und rasch zu entfernen: Dazu fasst man den Parasiten hautnah mit einer Pinzette oder Zeckenzange, um danach mit möglichst wenig Druck herauszudrehen. Der Kopf darf nicht steckenbleiben. - Von alten Hausmitteln wie Klebstoff oder Öl sollte man die Finger lassen. Sie helfen nicht, sondern schaden eher. Denn im Todeskampf spritzt die Zecke oft Krankheitserreger in die Bisswunde.

Gegen FSME bietet eine Impfung wirksamen Schutz. Die HUK-COBURG Versicherung warnt, aber auch vor der Borreliose: Einer Bakterieninfektion, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen kann, bis hin zur Invalidität. Darum sollte man die Einstichstellen ungefähr vier Wochen lang im Auge behalten und sobald sich rote Flecken zeigen sofort zum Arzt gehen.

Kommt es zu einer Erkrankung mit Dauerschädigung, ist es gut vorgesorgt zu haben. Eine private Unfallversicherung hilft. Allerdings schließt nicht jeder Vertrag einen Zeckenbiss und seine Folgen automatisch mit ein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer nach dem Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen. Eventuell lässt sich ein Vertrag um dieses Risiko erweitern.

Montag, 26. März 2012

HUK-COBURG-Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung

Bereits nach 6 Jahren Geschäftstätigkeit der HUK-COBURG Krankenversicherung konnten wir erstmals für das Jahr 1996 mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) beginnen und seitdem ohne Unterbrechung fortführen.

Für 2012 (Auszahlung in 2013) können folgende Sätze gutgeschrieben werden:

 ■ Die Höhe der Beitragsrückvergütung beträgt für die Tarife BA und BZ 4 Monatsbeiträge – bereits ab einem leistungsfreien Kalenderjahr (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag).

■ Für die Tarife A0 – A2000, Z100 und Z80, die Select-Tarife 0 – 1200, den Komfort-Tarif Compact sowie die Einsteigertarife E100 und E1000 – alle mit zugehörigen Studententarifen (S) – beträgt die Beitragsrückerstattung 3 Monatsbeiträge (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag) – ebenfalls bereits ab dem
1. leistungsfreien Kalenderjahr.
Damit sind alle Vollkostenversicherungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beihilfeberechtigte BRE-berechtigt (mit Ausnahme Standard- und Basistarif).

■ Für die Anwärtertarife BAA, BSA und BZA werden 6 Monatsbeiträge zurückgezahlt, wenn alle 3 Tarife leistungsfrei waren.
Ebenfalls 6 Monatsbeiträge werden in den Anwärtertarifen BG und BP ausgezahlt, im Tarif BC sind es
4 Monatsbeiträge.

■ Ihr Vertrag muss jedoch ungekündigt ein volles Kalenderjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres ohne Beitragsrückstand bestehen. Bedingt durch die nur kurzen Vertragsdauern ist bei den Anwärtertarifen eine anteilige Beitragsrückerstattung möglich.

■ Ihre Gegenleistung: Sie dürfen für dieses Jahr keine Erstattungen aus den genannten Tarifen erhalten haben, maßgebend ist das Behandlungs- bzw. Bezugsdatum.

■ Sie erhalten die Beitragsrückerstattung unaufgefordert, ein Antrag auf Auszahlung ist nicht erforderlich.

Wir erwarten, dass wir auch in Zukunft eine attraktive (erfolgsabhängige) Beitragsrückerstattung gutschreiben können.