Mittwoch, 20. November 2013

Rutschfeste Winterschuhe für das Auto Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen

Quellenangabe: HUK-COBURG
Coburg (ots) - Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist.

Was man sich unter dieser freien Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Autofahrer müssen beim Kauf keine technischen Details kennen, es genügt auf die Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen.


Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 40 Euro kassieren alle, die die Polizei mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.

Zudem kann solch ein Unfall laut der HUK-COBURG auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders, wenn der Winter schon wochenlang mit Schnee für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war - weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen.
Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich relevant werden.

Höchstgeschwindigkeit
Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse - das tragende Gerüst - und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.

Sonntag, 10. November 2013

BARMER GEK Informationstag


BARMER GEK
Informationstag
18. November
 15.30 – 18.00 Uhr
       HUK-Kundendienstbüro Soltau
       Lüneburgerstr. 35
       29614 Soltau 

Hierfür steht die BARMER GEK:

Aktiv und Gesund


Wir unterstützen alle unsere Versicherten in ihrer aktiven und gesundheitsbewussten Lebensweise.







Sorgenfrei


Wir sind das Unternehmen, das seinen Versicherten ganz besonders und überzeugend das Gefühl von Sicherheit gibt. Auf uns kann man sich in allen Lebensphasen verlassen. Wir bieten das Rundum-Sorglos-Paket.





Erstklassig


Wir bieten erstklassige Leistungen und hochwertige Produkte. Mit diesem Angebot untermauern wir bei unseren Versicherten wirkungsvoll unser Image als der Qualitätsanbieter unter den gesetzlichen Krankenkassen.






Flexibel und Innovativ


Wir achten auf die individuellen Bedürfnisse unserer Versicherten. Auf diese stellen wir uns optimal ein. Durch Innovationsfreude und Gestaltungswillen verbessern wir kontinuierlich das Versorgungsangebot für unsere Versicherten.






Servicestark


Wir sind der Gesundheitspartner, der sich durch sein Engagement und soziale Kompetenz in der persönlichen Betreuung und Beratung auszeichnet. Unser Anspruch: Wir bieten überdurchschnittlichen Service – ausgerichtet an den Erwartungen unserer Kunden.




aktuelle Testergebnisse:






Maßgeschneiderte Zusatzversicherungen für BARMER GEK-Versicherte

Informieren Sie sich hier über die Leistungen der Zusatzversicherungenfür BARMER GEK-Versicherte im Detail


Samstag, 2. November 2013

Postbank Giro - bis zu 100 EUR sichern!

Ab dem 01.11.2013 bis 31.12.2013 (!) erhalten alle Kunden (Business Giro ausgeschlossen) der HUK-COBURG beim Neuabschluss eines Girokontos der Postbank 75 Euro und 25 Euro für den Neuabschluss einer Postbank Kreditkarte.



Das kostenlose Postbank Giro plus-Konto mit seinen bekannten Produktmerkmalen und besonderen Features, ergänzt um vier attraktive Features (wie bei „dreimalich“):
  • Giro plus kostenlos für PK-Giro-Neukunden unabhängig von der Höhe der regelmäßigen Gehaltseingänge bei Abschluss als Gehaltskonto
  • VISA Card Classic dauerhaft kostenlos, solange das Konto besteht (soweit die Karte bei Kontoeröffnung beauftragt und auch genehmigt wird)
  • Bargeldverfügung weltweit kostenlos (im Inland mit der Debitkarte, im Ausland mit der VISA Card, bei Verfügung in anderen Währung als Euro fällt ein Auslandseinsatzentgelt an)
Das Giro plus kann Kunden ab 22 Jahren angeboten werden. Im Kampagnenzeitraum kann Bestandskunden, die ein Zweitkonto wünschen, lediglich das Giro plus zu Standardkonditionen angeboten werden.
Für alle anderen PK-Giromodelle gelten die Standardkonditionen.

Sonntag, 22. September 2013

Kinder-Sparplan: Verantwortung tragen – Werte schaffen – Sicherheit geben

Je früher Eltern, Goßeltern oder Paten mit der finanziellen Absicherung ihrer Kinder, Enkel bzw. Patenkinder beginnen, desto leichter lässt sich ein Grundstein für ein lebensbegleitendes Vorsorgekonzept legen. 

 


  • Bei langen Laufzeiten reichen auch kleine Monatsbeiträge um ein stattliches Kapital aufzubauen – und das bereits ab 25 € monatlich.
  • Sie entscheiden mit welchem Beitrag Sie Ihren Nachwuchs unterstützen wollen. So können beispielsweise Geldgeschenke in den Vertrag eingezahlt werden um die späteren Leistungen zu erhöhen.
  • Beitragspausen sorgen für Flexibilität.
  • Für Führerschein – Studium – die erste eigene Wohnung steht Startkapital bereit.
  • Sobald Ihr Kind auf eigenen Füßen steht, kann der Vertrag von Ihrem Kind weitergeführt werden.
Geben Sie Starthilfe und legen Sie den Grundstein für Ihr Kind noch heute – wir garantieren finanzielle Sicherheit von Anfang an.

Donnerstag, 19. September 2013

HUK-COBURG steigt in die betriebliche Krankenversicherung ein

Die HUK-COBURG bietet ab jetzt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit privaten Kranken-Zusatzversicherungen gesundheitlich abzusichern. Die Produkte bieten Extraleistungen für alle Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht von ambulanten Zuzahlungen, über Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie Vorsorgeuntersuchungen bis hin zum Zahnersatz.
„Bei den Arbeitgebern steht die gesteigerte Attraktivität und somit höhere Wettbewerbsfähigkeit durch die Übernahme sozialer Verantwortung im Vordergrund. So kann der Arbeitgeber Fach- und Führungskräfte gewinnen oder binden. Dies wird für Unternehmen in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger“, erklärt Krankenversicherungsvorstand Dr. Hans Olav Herøy. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist dabei sehr gering. Die Beitragszahlungen sind Betriebsausgaben, die steuerlich absetzbar sind und gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Gute Alternative zur Gehaltserhöhung

Für die Arbeitnehmer ist die betrieblicheKrankenversicherung eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn für die Gehaltserhöhung müssen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entrichtet werden. In der Regel kommt daher oft nur die Hälfte beim Arbeitnehmer an. Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenversicherung gelten für den Mitarbeiter als Sachzuwendung und sind bis 44 € monatlich steuer-  und sozialversicherungsfrei. Und der Mitarbeiter kommt in den Genuss besserer Gesundheitsleistungen. Darüber ist die Mitversicherung von Familienangehörigen möglich. Ein weiterer Vorteil sind vereinfachte Aufnahmebedingungen wie z.B. vereinfachte oder keine Gesundheitsprüfung und der Entfall von Wartezeiten.

Die HUK-COBURG unterstützt Firmen in allen Belangen der betrieblichen Krankenversicherung. Sie steht mit einem Expertenteam mit Rat und Tat zur Seite und begleitet den Arbeitgeber bei der arbeitsrechtlich sicheren Umsetzung.

Weitergehende Informationen

Samstag, 31. August 2013

Postbank Giro - Jetzt 100 Euro Beitragsgutschrift sichern!


Jetzt 100 Euro Beitragsgutschrift sichern!

 

Ab dem 01.09.2013 bis 31.10.2013 erhalten alle Kunden (Business Giro ausgeschlossen) der HUK-COBURG beim Neuabschluss eines kostenlosen* Girokontos der Postbank 75 Euro und 25 Euro für den Neuabschluss einer Postbank Kreditkarte.          
Die bisherigen Voraussetzungen der Mindestlaufzeit von 12 Monaten und des unbaren Geldeingangs von mindestens 400,--€ bis spätestens zum 30. Des Folgemonats der Kontoeröffnung für die Gewährung der Beitragsgutschrift, bleiben weiterhin bestehen.

Für das Postbankkonto „Giro extra plus“ gibt es eine dauerhaft kostenfreie Postbank VISA Card

* Postbank Giro plus, kostenlos für alle mit monatlichem bargeldlosem Geldeingang ab 1.000 EUR. Ansonsten lediglich 5,90 EUR/Monat.

Entgeltbefreiung für Studenten, Auszubildende, Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienstleistende ab 22 Jahren mit entsprechendem Nachweis (jeweils nur für ein Konto pro Kunde.) VISA Card bis unter 26 Jahre: 5 EUR/Jahr.

 

Sonntag, 25. August 2013

HUK Kundendienstbüro: Jobangebot für 29614 Soltau im Heidekreis

Wir suchen einen Kundenbetreuer (m/w) für unser Kundendienstbüro in Soltau


Die HUK-COBURG ist einer der großen deutschen Versicherer mit Kundendienstbüros im ganzen Bundesgebiet.
Rund 10 Mio. Kunden nutzen unser bedarfsgerechtes Versicherungsangebot, weil Leistung, Preis und Service stimmen.



Ihr Aufgabengebiet:

  • Beratung unserer Kunden zu den Versicherungen der HUK-COBURG
  • Persönliche, telefonische und schriftliche Beratung und Betreuung von Versicherungsinteressenten und Kunden in der Kraftfahrzeug-/Haftpflicht-/Unfall- und Sachversicherung
  • Erstellung von Angeboten

Wir bieten:
  • ein Beschäftigungsverhältnis auf 450-€-Basis mit Option einer Vollbeschäftigung
  • Bonusvergütung
  • ein sehr angenehmes Betriebsklima

Wir erwarten:
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (m/w) oder eine vergleichbare kaufmännische Berufsausbildung
  • Berufserfahrung in der Versicherungsbranche
  • vertriebs- und kundenorientiertes Denken, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit
  • Erfüllung vorgegebener und vereinbarter Ziele sowie die Bereitschaft, Entscheidungen zu treffen und diese auch zu vertreten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!