Mit einem neuen Autoversicherungstarif zum 1. April bestätigt die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch weiterhin ihr äußerst günstiges Preis-/Leistungsniveau. NEU: die Versicherung für den Schadenfreiheitsrabatt - der Rabattschutz.
So schnell kann es gehen : Ein Unfall und die langjährig erfahrene günstige Schadenfreiheitsklasse ist möglicherweise Vergangenheit. Denn: Der Schaden zieht eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und somit eine Erhöhung des Beitrags nach sich. Als Schutz davor bietet die HUK-COBURG ab 1. April optional im Classic-Tarif für Pkw den Rabattschutz an.
Der Rabattschutz bewahrt die Kunden vor der Rückstufung ihrer Schadenfreiheitsklasse. Pro Kalenderjahr ist ein Schaden frei. Der Kunde fährt im Folgejahr weiterhin mit seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Ab 7,5 % des Beitrags ist der Rabattschutz für alle Kunden der HUK-COBURG zu haben. Die einzige Voraussetzung: Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.
Somit erweitert die HUK-COBURG ihre Produktpalette zu weiterhin günstigen Beiträgen. Beitrag berechnen
Die günstige HUK Autoversicherung bietet Ihnen Schutzbrief und Rabattschutz für Ihren Pkw. Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung für Ihr Kfz.
Samstag, 31. März 2007
Dienstag, 27. März 2007
Unfall im Bild festhalten
Ostern steht vor der Tür, die Urlaubszeit beginnt: Bald schon setzen sich wieder Zigtausende hinter das Steuer, um ihr Ferienziel zu erreichen. Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt damit deutlich an.
Deshalb rät die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, neben dem europäischen Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu bedienenden Fotoapparat ins Auto zu legen. Dies gilt besonders dann, wenn die Fahrt ins Ausland geht. Denn sollte es zu einer Karambolage mit einem anderen Fahrzeug kommen, geben Fotos immer noch am objektivsten die Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein Fotoapparat - meist im Wert von bis zu 60 Euro - in der Teilkasko gegen Diebstahl mitversichert.
Wertvollere Fotoausrüstungen oder Videokameras dürfen allerdings nicht im Auto liegen bleiben. Selbst bei einem noch so kurzen Zwischenstopp gilt: Sobald der Fahrer den Wagen verlässt, muss er die Kamera mitnehmen. Ein kostspieliger Fotoapparat auf dem Rücksitz ist für jeden Dieb ein zusätzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und solch ein Diebstahl ist weder durch die Hausrat- noch durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert.
Sehen und gesehen werden
Wichtig beim Unfall ist auch eine Warnweste. In Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich, Italien, Tschechien und der Slowakei, ist sie Pflicht.
Und es genügt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben. Nein, sie muss griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine gelbe, rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss zahlen.
Deshalb rät die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, neben dem europäischen Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu bedienenden Fotoapparat ins Auto zu legen. Dies gilt besonders dann, wenn die Fahrt ins Ausland geht. Denn sollte es zu einer Karambolage mit einem anderen Fahrzeug kommen, geben Fotos immer noch am objektivsten die Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein Fotoapparat - meist im Wert von bis zu 60 Euro - in der Teilkasko gegen Diebstahl mitversichert.
Wertvollere Fotoausrüstungen oder Videokameras dürfen allerdings nicht im Auto liegen bleiben. Selbst bei einem noch so kurzen Zwischenstopp gilt: Sobald der Fahrer den Wagen verlässt, muss er die Kamera mitnehmen. Ein kostspieliger Fotoapparat auf dem Rücksitz ist für jeden Dieb ein zusätzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und solch ein Diebstahl ist weder durch die Hausrat- noch durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert.
Sehen und gesehen werden
Wichtig beim Unfall ist auch eine Warnweste. In Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich, Italien, Tschechien und der Slowakei, ist sie Pflicht.
Und es genügt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben. Nein, sie muss griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine gelbe, rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss zahlen.
Mittwoch, 7. März 2007
Rausch der Geschwindigkeit - gefährlich schön
Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Inlineskater ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit den acht Rädern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte Risiken, warnt die HUK-COBURG.
Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den Fußgängern. Das bedeutet: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen - nötigenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.
Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer dann noch eine lebenslange Rente zahlen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Ob sie tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht vom Alter, sondern ihrer Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.
Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne eine private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.
Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den Fußgängern. Das bedeutet: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen - nötigenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.
Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer dann noch eine lebenslange Rente zahlen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Ob sie tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht vom Alter, sondern ihrer Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.
Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne eine private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.
Donnerstag, 8. Februar 2007
HUK-COBURG senkt Beiträge in der Hausratversicherung
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe hat jetzt die Beiträge in der Hausratversicherung für ständig bewohnte Wohnungen gesenkt.
Die Ermäßigung geht von etwa 2 Prozent in der Tarifzone 1 bis zu rund einem Viertel für die Tarifzone 6.
Für eine Hausratversicherung einer 50 Quadratmeter-Wohnung in der Frankfurter, die mit 32.000 Euro versichert ist, sinkt bei der HUK-COBURG der Jahresbeitrag von 88,64 auf jetzt nur noch 64,48 Euro.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe ist der zweitgrößte deutsche Hausratversicherer. Mehr als zwei Millionen Verträge hatte sie Ende 2006 in ihrem Bestand. Beitrag berechnen
Die Ermäßigung geht von etwa 2 Prozent in der Tarifzone 1 bis zu rund einem Viertel für die Tarifzone 6.
Für eine Hausratversicherung einer 50 Quadratmeter-Wohnung in der Frankfurter, die mit 32.000 Euro versichert ist, sinkt bei der HUK-COBURG der Jahresbeitrag von 88,64 auf jetzt nur noch 64,48 Euro.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe ist der zweitgrößte deutsche Hausratversicherer. Mehr als zwei Millionen Verträge hatte sie Ende 2006 in ihrem Bestand. Beitrag berechnen
Montag, 29. Januar 2007
Zu viel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten
Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut lässt das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht. Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unberührt.
Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.
Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.
Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 € kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.
Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.
Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.
Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 € kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.
Donnerstag, 25. Januar 2007
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller, aber auch Minicars oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.
Die HUK-COBURG hat ihr Prämienniveau trotz Erhöhung der Versicherungssteuer bei den Tarifen für Kleinkrafträder gehalten: Sie bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung wie im Vorjahr ab 57 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 37 Euro jährlich.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller, aber auch Minicars oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.
Die HUK-COBURG hat ihr Prämienniveau trotz Erhöhung der Versicherungssteuer bei den Tarifen für Kleinkrafträder gehalten: Sie bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung wie im Vorjahr ab 57 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 37 Euro jährlich.
Freitag, 19. Januar 2007
Wenn das Auto nasse Füße kriegt
Mit dem Sturm kam das Wasser: Überall in Deutschland stehen Straßen und Wege unter Wasser. Für Autofahrer wichtig zu wissen: Wenn das Auto nasse Füße kriegt, ist dieser Schaden versichert?
Die HUK-COBURG informiert: Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf direkt von der Schadenstelle aus. Hierbei lässt sich gleichzeitig abklären, welche Fahrzeug- und Zubehörteile - wie zum Beispiel der Kindersitz oder das Autoradio - mitversichert sind.
Doch neben den versicherungsspezfischen Fragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor selber zu starten, denn sobald Wasser in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Metall reibt auf Metall und ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich auch den Innenraum mit ein.
Vorsicht ist aber auch an anderer Stelle angebracht. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Schäden geltend machen will, die während einer Fahrt durchs Wasser entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
Die HUK-COBURG informiert: Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf direkt von der Schadenstelle aus. Hierbei lässt sich gleichzeitig abklären, welche Fahrzeug- und Zubehörteile - wie zum Beispiel der Kindersitz oder das Autoradio - mitversichert sind.
Doch neben den versicherungsspezfischen Fragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor selber zu starten, denn sobald Wasser in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Metall reibt auf Metall und ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich auch den Innenraum mit ein.
Vorsicht ist aber auch an anderer Stelle angebracht. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Schäden geltend machen will, die während einer Fahrt durchs Wasser entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
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