Freitag, 29. Februar 2008

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr.
Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?
Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkaskoversicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats.
Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäudeversicherung schließlich schützt das eigene Haus.
Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses seine Haftpflichtversicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Montag, 18. Februar 2008

Gesetzlich Krankenversicherte


Spätestens seit der Gesundheitsreform 2007 ist klar: Die gesetzliche Krankenversicherung wandelt sich mehr und mehr zu einer reinen Grundversorgung. Sie tragen im Krankheitsfall viele Kosten selbst. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleibt eingeschränkt.

Eine private Kranken-Zusatzversicherung kennt weder Kürzungen noch Streichungen. Privat-Leistungen sind Ihnen sicher, solange Sie das wünschen.

Wie Sie die Leistungen Ihrer "Gesetzlichen" privat aufwerten:
  • Ambulanter und Zahntarif AZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Inlays, beim Heilpraktiker, für Brillen, Kontaktlinsen, Medikamente - inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Zahntarif ZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays

  • Stationärer Zusatztarif SZ: Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl

  • Pflegetagegeld PT deckt hohe Pflegekosten ab, die Sie sonst selbst zahlen müssten


Sinnvolle Ergänzungen:
  • Krankenhaustagegeld KHT gleicht Zuzahlungen und Besuchskosten aus

  • Auslandsreise-Krankenversicherung für Singles und Familien


Warum eine private Kranken-Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Zusatzversicherungen nach Bedarf

  • Leistungsstarke Ergänzungen zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Günstige und stabile Beiträge

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen. Die Gesundheitsreform verschärft den Anstieg:

Am 01.01.2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gesundheitsfonds und ein einheitlicher Beitrag eingeführt. Der Beitragssatz wird voraussichtlich über 15 % liegen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf - FINANZtest-geprüft (Heft 12/2006)
    • Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

    • Niedrige und stabile Beiträge

    • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Arbeitnehmer, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen



Arbeitnehmer müssen jetzt 3 Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen: Danach dürfen sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen und können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2008 bei 48.150 € im Jahr bzw. umgerechnet 4.012,50 € im Monat. Es zählt das Bruttoeinkommen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis (FINANZtest, Heft 12/2006)

  • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

  • Gesamtnote "Sehr Gut" für Beitragsstabilität, Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum/Attraktivität am Markt (Urteil der unabhängigen Rating-Agentur Assekurata/2006)

Einmalige Chance für privat Krankenversicherte


Privat Krankenversicherte, die zwischen dem 1.1. und 30.6.2009 ihre teure Krankenversicherung kündigen, bekommen durch die Gesundheitsreform einen enormen Vorteil geschenkt:

Sie nehmen beim Wechsel in die günstigere Krankenversicherung einen Großteil der bereits gebildeten Altersrückstellungen mit. Altersrückstellungen sind Beitragsteile, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden. Sie halten später den Beitrag stabil.

Sie sind erst seit kurzem privat krankenversichert?
  • Die Altersrückstellungen sind noch gering, Sie können sofort wechseln: Die HUK-COBURG ist bei gleichen oder besseren Leistungen oft günstiger


Sie sind schon länger privat krankenversichert?

  • Schließen Sie eine Optionsversicherung ab.
    • Vorteil: Ihr Gesundheitszustand wird jetzt geprüft und nicht erst später beim Wechseln.

    • Beitrag: nur 4 € im Monat, 2 € für Beihilfeberechtigte

    • Zum 1.1.2010 aktivieren wir Ihre Kranken-Vollversicherung bei der HUK-COBURG. Sie sparen dann ein Leben lang viel Beitrag


Darum sollten Sie zur HUK-COBURG wechseln:
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf, FINANZtest-geprüft

  • Auch als Beihilfe- und Anwärtertarif

  • Günstige und stabile Beiträge

  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung schon ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Freitag, 15. Februar 2008

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

  • 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

  • 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person


Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro

  • Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro
HUK Bausparen         HUK Modernisierungsbausparen

Dienstag, 12. Februar 2008

Informationen zu einem Kfz-Schaden im Ausland

Grüne Versicherungskarte
Obwohl die "Grüne Karte" nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.

Sie bescheinigt Ihren Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen.

Besonders in den osteuropäischen Staaten sollten Sie die "Grüne Karte" bei einem Unfall parat haben. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Papiere beschlagnahmt werden! Oder Sie werden zur Kasse gebeten.

Europäischer Unfallbericht

Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Handschuhfach mitreisen. Sie erleichtern sich und uns die Schadenregulierung.

Die Formulare sind europaweit identisch. Jeder Unfallpartner kann seinen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen und vom anderen Unfallpartner unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie aber bitte nur, wenn Sie mit allen festgeschriebenen Daten einverstanden sind! Falls Ihnen die Angaben des Unfallgegners falsch erscheinen oder für Sie unverständlich sind, können Sie diesen Angaben im Feld "Eigene Bemerkungen" widersprechen.

Beweissicherung
Lassen Sie sich an Ort und Stelle die Anschriften von Zeugen geben und sichern Sie die Unfallspuren (Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter/Fahrzeugschaden fotografieren etc.).

Ist die Unfallkonstellation problematisch, dann benachrichtigen Sie bitte die Polizei.

Unverschuldeter Unfall

Seit Januar 2003 können Sie sich in Deutschland an den Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Unfall hat sich in einem Land des Grüne Karte Systems ereignet. (Die Länder sind auf Ihrer Grünen Versicherungskarte aufgelistet.)
2. Das den Unfall verursachende Fahrzeug ist in einem EU-/EWR-Staat zugelassen.

Informationen zur gegnerischen Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten gibt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 25 0 26.

In anderen Fällen wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer eigener Ansprüche bitte direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, ggf. ist Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Auswahl eines Rechtsanwalts im Unfallland behilflich.

Sind Sie im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug unverschuldet zu Schaden gekommen, ersetzt Ihnen auch unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung alle Ersatzleistungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung bei uns in Anspruch nehmen. Gelingt uns der vollständige Regress unserer Aufwendungen beim Unfallgegner, stellen wir Ihren Versicherungsvertrag nachträglich wieder schadenfrei.

Verschuldeter Unfall

Für die Bearbeitung der gegen Sie erhobenen Ansprüche haben wir in vielen Reiseländern Korrespondenzgesellschaften.

Die Adressen unserer Korrespondenzgesellschaften sind auf der "Grünen Karte" und dem Europäischen Unfallbericht vermerkt. Sie können den Unfall problemlos vor Ort bei deutsch sprechenden Mitarbeitern melden. Am besten verweisen Sie Ihren Unfallgegner gleich an unseren Korrespondenten.
 
Die Leistungen des Schadenservice PLUS
Soforthilfe bei einem Kaskoschaden am Pkw
Es hat gekracht. Sie rufen vom Unfallort aus an und atmen durch: Auf Ihren Wunsch wickeln wir den Kaskoschaden für Sie ab. Das kostet Sie nur die Gebühr* für den Anruf.

24-Stunden-Notruf 0180 2 HUK HILFE bzw. 0180 2 48544533 *

Der Schadenservice PLUS gilt in ganz Deutschland. Die Leistungen sind nicht einzeln buchbar.
Der Service umfasst:
• Transport Ihres Autos in eine Partner-Werkstatt.
• Reparatur Ihres Wagens in einer DEKRA-geprüften Partner-Werkstatt.
• Sie fahren während der Reparatur einen Ersatzwagen.
• Übergabe Ihres komplett gereinigten Fahrzeugs an Sie.
• Wir rechnen direkt mit der Partner-Werkstatt ab.
• 3 Jahre Garantie der HUK-COBURG auf die Reparatur.

Soforthilfe für Ihren Unfallpartner
Wenn Sie einen fremden Pkw beschädigt haben, kann auch Ihr Unfallpartner den Schadenservice PLUS nutzen. Der Unfallpartner erhält von der HUK-COBURG außerdem folgende Entschädigungen:
• Wir ersetzen den Nutzungsausfall oder stellen einen Mietwagen.
• Wir zahlen eine Pauschale für Telefongebühren, Porto usw.
• Wir prüfen unaufgefordert den Anspruch auf Wertminderung.

Sie ersparen sich eine Menge Papierkram, Aufregung und Laufereien:
• Schriftliche Schadenmeldung ade! Ein Anruf genügt.
• Spezialisten helfen Ihnen sofort weiter.
• Sie ersparen sich Zeit und Ärger.
• Sie bleiben nach dem Kaskoschaden mobil.
• Wir unterrichten Sie über den Schaden, Sie müssen nichts dazu tun.
• Sie strecken der Werkstatt kein Geld vor, wir rechnen direkt ab.

Gut zu wissen
Der Schadenservice PLUS macht die Schaden-Abwicklung der HUK-COBURG schneller und effizienter. Darum entstehen Ihnen bis auf die Telefongebühr von 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG keine Zusatzkosten. Die verbesserte Schaden-Abwicklung wirkt sich wiederum auf Ihren Versicherungsbeitrag aus: er bleibt niedrig.
 
Kasko SELECT
Die folgende Übersicht gilt ausschließlich für Kunden, die bei Abschluss ihres Kfz-Vertrags die Variante Kasko SELECT vereinbart haben - als Voll- oder Teilkaskoversicherung.

Tarifmerkmale der Kasko SELECT
• Versicherungsfähig sind nur Pkw
• Auswahl der Kasko-Variante ist bei Vertragsabschluss verbindlich
• Ihr Vorteil: Beitrag sparen


Service im Schadenfall

• Kostenfreier Transport zur Werkstatt, wenn das Auto nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher oder die Entfernung zur Partnerwerkstatt größer als 15 km ist
• Hochwertige Reparatur mit Original-Ersatzteilen in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt - mehr als 1.000 im Bundesgebiet
• Kostenfreier Bringservice des reparierten Autos nach Hause, wenn die Partnerwerkstatt weiter als 15 km entfernt ist
• Wir unterstützen Sie bei der Anmietung eines günstigen Ersatzfahrzeugs
• 3 Jahre Garantie durch die HUK-COBURG (Hersteller-Garantie bleibt gemäß EU-Komission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten)

* 6 ct je Anruf aus dem Festnetz. Anrufe aus Mobilfunknetzen können zu abweichenden Preisen führen.