Warum wurde die Mallorca-Police eingeführt?
Bei angemieteten Fahrzeugen im Ausland sorgt der Vermieter für Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Es wird in der Regel nur Versicherungsschutz zu den im jeweiligen Gastland gültigen Mindestdeckungssummen gewährt.
Kommt es im Ausland mit dem gemieteten Fahrzeug zu Schadenfällen, ist die Deckungssumme des Vermieters oft nicht ausreichend. Der Schadenverursacher müsste mit seinem Privatvermögen die Deckungslücke schließen.
Daher haben wir unsere Kfz-Haftpflicht bedarfsgerecht um die Mallorca-Police erweitert, die genau in diesem Fall für unseren Kunden eintritt. Zunächst werden die Versicherungssummen des Vermieters ausgeschöpft. Sollten diese nicht ausreichend sein, ersetzen wir den ausstehenden Betrag bis zu der in der Kfz-Haftpflicht vereinbarten Versicherungssumme und damit bis zu 100 Mio. €. Für Verträge bis einschließlich Tarif 1/2008 leisten wir bis zu den in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.
Voraussichtlich ab 01.01.2009 werden wir diese Leistungsverbesserung an alle Tarifgenerationen weitergeben.
Die günstige HUK Autoversicherung bietet Ihnen Schutzbrief und Rabattschutz für Ihren Pkw. Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung für Ihr Kfz.
Mittwoch, 26. März 2008
Mittwoch, 19. März 2008
Neu ab 1. April: Versicherungsschutz auch für Umweltschäden
Zum 1. April 2008 wird die HUK-COBURG Versicherungsgruppe alle Neukunden und Stammkunden in der Kfz-Versicherung rückwirkend vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem neuen Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden freistellen, die beispielsweise nach einem Unfall oder einer Panne mit dem Fahrzeug eintreten. Diese Ausweitung des Versicherungsschutzes erfolgt ohne Mehrbeitrag.
Der Schutz gilt rückwirkend für alle Schäden seit dem 30. April 2007, soweit sie ab dem 1. April 2008 bekannt werden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR je Schadenfall und bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr. Ein Schadenfall belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht. Die Police ist beitragsfrei und gilt für ganz Deutschland.
Im November 2007 ist das neue Umweltschadengesetz rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getreten. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässer wird haftbar gemacht. Für Autofahrer gilt dies, wenn sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit mindestens fahrlässig einen solchen Schaden verursachen.
Für Neukunden ab den 1. April 2008 hält die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zusätzliche Leistungsverbesserungen bereit: Die Versicherungssumme bei der Mallorca-Police erhöht sich auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme, also in der Regel auf 100 Mio. EUR. Außerdem gilt der Rabattretter im Classic-Tarif für Pkw zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung nunmehr auch in der Vollkasko. Auch bei einem Schadenfall bleibt in der Schadenfreiheitsklasse 25 der günstige Beitragssatz von 30 Prozent erhalten.
Der Schutz gilt rückwirkend für alle Schäden seit dem 30. April 2007, soweit sie ab dem 1. April 2008 bekannt werden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR je Schadenfall und bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr. Ein Schadenfall belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht. Die Police ist beitragsfrei und gilt für ganz Deutschland.
Im November 2007 ist das neue Umweltschadengesetz rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getreten. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässer wird haftbar gemacht. Für Autofahrer gilt dies, wenn sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit mindestens fahrlässig einen solchen Schaden verursachen.
Für Neukunden ab den 1. April 2008 hält die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zusätzliche Leistungsverbesserungen bereit: Die Versicherungssumme bei der Mallorca-Police erhöht sich auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme, also in der Regel auf 100 Mio. EUR. Außerdem gilt der Rabattretter im Classic-Tarif für Pkw zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung nunmehr auch in der Vollkasko. Auch bei einem Schadenfall bleibt in der Schadenfreiheitsklasse 25 der günstige Beitragssatz von 30 Prozent erhalten.
Kfz-Versicherung bei der HUK-COBURG
Bald eine Million Kasko-SELECT-Verträge - Versicherungslücke bei Umweltschäden mit neuem Tarif geschlossen
Kasko SELECT, die Kaskoversicherung mit Werkstattbindung der HUK-COBURG, ist zwei Jahre nach Einführung die Hauptursache für das anhaltend überdurchschnittliche Wachstum der HUK-COBURG. Im Neugeschäft entscheidet sich jeder zweite Vollkaskokunde für Kasko SELECT. Bis zur Jahresmitte erwartet Klaus-Jürgen Heitmann, für die Kraftfahrtversicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG, einen Bestand von einer Million Verträgen mit Werkstattbindung.
Ihre Produktoffensive setzt die HUK-COBURG mit dem neuen Tarif zum 1. April 2008 fort. Er bietet zusätzlich Schutz vor Risiken durch Umweltschäden nach dem neuen Umweltschadengesetz. Ohne Mehrbeitrag kommen auch alle Bestandskunden in den Genuss dieser Deckungserweiterung. Damit baut das Versicherungsunternehmen seine traditionelle Spitzenposition als preisgünstiger und leistungsstarker Anbieter weiter aus.
Bei Kasko SELECT erhält der Kunde einen Beitragsnachlass von 20 Prozent auf die Kaskoprämie. Dafür nutzt der Kunde im Schadensfall das umfangreiche Werkstattnetz der HUK-COBURG und profitiert so von den Vorteilskonditionen des Versicherers. Die HUK-COBURG erhält von ihren rund 1.200 Partnerunternehmen, darunter sowohl herstellergebundene Markenbetriebe als auch auf die Unfallinstandsetzung spezialisierte freie Reparaturfachbetriebe, günstige Konditionen, weil sie die Auslastung der Betriebe sichert, und gibt dies in der Prämie an den Kunden weiter. Um gleichwohl eine hohe Reparaturqualität sicherzustellen, unterziehen sich die HUK-COBURG-Partnerbetriebe laufend einer Qualitätssicherung durch die Sachverständigenorganisation DEKRA. Bei Reparaturen werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet. Zudem gibt die HUK-COBURG eine eigene Garantie von drei Jahren auf die Reparaturen in ihren Partnerbetrieben.
Von der Einführung im April 2006 an entwickelte sich Kasko SELECT zum mit Abstand am stärksten steigenden Segment unter allen neuen Produktvarianten. Kasko SELECT hatte entscheidenden Anteil daran, dass die HUK-COBURG im so genannten Wechslergeschäft zur Jahreswende 2006/07 und 2007/08 mit Bestandszuwächsen von über 300.000 Verträgen ihren Marktanteil deutlich ausweiten konnte. Mittlerweile entscheidet sich jeder zweite Vollkasko-Kunde für Kasko SELECT. Der Bestand an SELECT-Verträgen wächst rapide und wird zur Jahresmitte die Millionengrenze erreichen.
Kasko SELECT, die Kaskoversicherung mit Werkstattbindung der HUK-COBURG, ist zwei Jahre nach Einführung die Hauptursache für das anhaltend überdurchschnittliche Wachstum der HUK-COBURG. Im Neugeschäft entscheidet sich jeder zweite Vollkaskokunde für Kasko SELECT. Bis zur Jahresmitte erwartet Klaus-Jürgen Heitmann, für die Kraftfahrtversicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG, einen Bestand von einer Million Verträgen mit Werkstattbindung.
Ihre Produktoffensive setzt die HUK-COBURG mit dem neuen Tarif zum 1. April 2008 fort. Er bietet zusätzlich Schutz vor Risiken durch Umweltschäden nach dem neuen Umweltschadengesetz. Ohne Mehrbeitrag kommen auch alle Bestandskunden in den Genuss dieser Deckungserweiterung. Damit baut das Versicherungsunternehmen seine traditionelle Spitzenposition als preisgünstiger und leistungsstarker Anbieter weiter aus.
Bei Kasko SELECT erhält der Kunde einen Beitragsnachlass von 20 Prozent auf die Kaskoprämie. Dafür nutzt der Kunde im Schadensfall das umfangreiche Werkstattnetz der HUK-COBURG und profitiert so von den Vorteilskonditionen des Versicherers. Die HUK-COBURG erhält von ihren rund 1.200 Partnerunternehmen, darunter sowohl herstellergebundene Markenbetriebe als auch auf die Unfallinstandsetzung spezialisierte freie Reparaturfachbetriebe, günstige Konditionen, weil sie die Auslastung der Betriebe sichert, und gibt dies in der Prämie an den Kunden weiter. Um gleichwohl eine hohe Reparaturqualität sicherzustellen, unterziehen sich die HUK-COBURG-Partnerbetriebe laufend einer Qualitätssicherung durch die Sachverständigenorganisation DEKRA. Bei Reparaturen werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet. Zudem gibt die HUK-COBURG eine eigene Garantie von drei Jahren auf die Reparaturen in ihren Partnerbetrieben.
Von der Einführung im April 2006 an entwickelte sich Kasko SELECT zum mit Abstand am stärksten steigenden Segment unter allen neuen Produktvarianten. Kasko SELECT hatte entscheidenden Anteil daran, dass die HUK-COBURG im so genannten Wechslergeschäft zur Jahreswende 2006/07 und 2007/08 mit Bestandszuwächsen von über 300.000 Verträgen ihren Marktanteil deutlich ausweiten konnte. Mittlerweile entscheidet sich jeder zweite Vollkasko-Kunde für Kasko SELECT. Der Bestand an SELECT-Verträgen wächst rapide und wird zur Jahresmitte die Millionengrenze erreichen.
Dienstag, 18. März 2008
Stolpersteine beim privaten Autokauf
Mit Kaufvertrag auf sicherer Seite
Der Winter ist vorbei: Autofahren macht wieder richtig Spaß. Für viele genau der richtige Zeitpunkt, um über den Kauf eines neuen Autos nachzudenken. Falls das Neue ein Gebrauchtes ist, gilt es einiges zu bedenken. Denn wer sein Fahrzeug von einem Privatmann kauft, übernimmt grundsätzlich auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag.
Was heißt das für Käufer und Verkäufer? Die HUK-COBURG gibt Auskunft. Möchte der Käufer den bestehenden Versicherungsvertrag nicht fortführen, kann er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu genügt es, wenn der Käufer sein neues Auto mit der Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) eines anderen Versicherers bei der Behörde ummeldet.
Übernimmt der Käufer den Vertrag, muss er sich mit dem Verkäufer einigen, wie sie die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr handhaben wollen. Gegenüber dem Versicherer haften beide hierfür gemeinsam. Natürlich orientiert sich die Einstufung eines übernommenen Vertrages an den Risikomerkmalen des Käufers, also zum Beispiel an seinem individuellen Schadenfreiheitsrabatt.
Wissen sollte der Verkäufer: Mit dem Eigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz der Kraftfahrtversicherung zwar auf den Käufer über, doch verursacht dieser vor der Ummeldung einen Schaden, wirkt sich das nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers aus.
Verkauf von privat an privat
Wollen Käufer und Verkäufer auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt es sich einen Kaufvertrag abzuschließen, den beide Seiten sehr sorgfältig ausfüllen sollten. Manche Versicherer wie die HUK-COBURG stellen ihren Kunden Musterverträge kostenlos zur Verfügung.
Wichtig: Der Kaufvertrag sollte auch so genannte Veräußerungsanzeigen enthalten, die der Verkäufer nach Vertragsabschluss sofort an seinen Versicherer und die Behörde schicken sollte.
Zudem sollte der Verkäufer Kopien der Verkaufsmeldungen behalten. Denn "vergisst" der Käufer die Ummeldung, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer trotzdem für das laufende Jahr für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie haften muss.
Achten sollte der Verkäufer auch darauf, dass der Mustervertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthält. Darin muss abgeklärt werden, ob der Käufer den Vertrag fortführt oder kündigt. Leider fehlt diese Klausel bei manchen Musterverträgen.
Erklärt der Käufer, er übernehme den Vertrag, hält sich die Kfz-Versicherung des Verkäufers wegen der Beitragszahlung an ihn. Erklärt der Käufer, die Versicherung kündigen zu wollen und unterlässt es, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie versuchen das Auto aus dem Verkehr zu ziehen.
Unabdingbar für den Käufer ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte er den überprüfen. Am besten lässt er sich das mittels einer Versicherungspolice und eines Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleges nachweisen. Auch auf die Kennzeichen sollte der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen. Ohne Stempel läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung verursachte Schäden selber zahlen zu müssen.
Der Winter ist vorbei: Autofahren macht wieder richtig Spaß. Für viele genau der richtige Zeitpunkt, um über den Kauf eines neuen Autos nachzudenken. Falls das Neue ein Gebrauchtes ist, gilt es einiges zu bedenken. Denn wer sein Fahrzeug von einem Privatmann kauft, übernimmt grundsätzlich auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag.
Was heißt das für Käufer und Verkäufer? Die HUK-COBURG gibt Auskunft. Möchte der Käufer den bestehenden Versicherungsvertrag nicht fortführen, kann er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu genügt es, wenn der Käufer sein neues Auto mit der Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) eines anderen Versicherers bei der Behörde ummeldet.
Übernimmt der Käufer den Vertrag, muss er sich mit dem Verkäufer einigen, wie sie die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr handhaben wollen. Gegenüber dem Versicherer haften beide hierfür gemeinsam. Natürlich orientiert sich die Einstufung eines übernommenen Vertrages an den Risikomerkmalen des Käufers, also zum Beispiel an seinem individuellen Schadenfreiheitsrabatt.
Wissen sollte der Verkäufer: Mit dem Eigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz der Kraftfahrtversicherung zwar auf den Käufer über, doch verursacht dieser vor der Ummeldung einen Schaden, wirkt sich das nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers aus.
Verkauf von privat an privat
Wollen Käufer und Verkäufer auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt es sich einen Kaufvertrag abzuschließen, den beide Seiten sehr sorgfältig ausfüllen sollten. Manche Versicherer wie die HUK-COBURG stellen ihren Kunden Musterverträge kostenlos zur Verfügung.
Wichtig: Der Kaufvertrag sollte auch so genannte Veräußerungsanzeigen enthalten, die der Verkäufer nach Vertragsabschluss sofort an seinen Versicherer und die Behörde schicken sollte.
Zudem sollte der Verkäufer Kopien der Verkaufsmeldungen behalten. Denn "vergisst" der Käufer die Ummeldung, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer trotzdem für das laufende Jahr für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie haften muss.
Achten sollte der Verkäufer auch darauf, dass der Mustervertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthält. Darin muss abgeklärt werden, ob der Käufer den Vertrag fortführt oder kündigt. Leider fehlt diese Klausel bei manchen Musterverträgen.
Erklärt der Käufer, er übernehme den Vertrag, hält sich die Kfz-Versicherung des Verkäufers wegen der Beitragszahlung an ihn. Erklärt der Käufer, die Versicherung kündigen zu wollen und unterlässt es, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie versuchen das Auto aus dem Verkehr zu ziehen.
Unabdingbar für den Käufer ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte er den überprüfen. Am besten lässt er sich das mittels einer Versicherungspolice und eines Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleges nachweisen. Auch auf die Kennzeichen sollte der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen. Ohne Stempel läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung verursachte Schäden selber zahlen zu müssen.
Freitag, 29. Februar 2008
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr.
Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?
Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.
Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkaskoversicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.
Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats.
Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.
Die Wohngebäudeversicherung schließlich schützt das eigene Haus.
Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.
Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses seine Haftpflichtversicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.
Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?
Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.
Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkaskoversicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.
Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats.
Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.
Die Wohngebäudeversicherung schließlich schützt das eigene Haus.
Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.
Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses seine Haftpflichtversicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.
Montag, 18. Februar 2008
Gesetzlich Krankenversicherte

Spätestens seit der Gesundheitsreform 2007 ist klar: Die gesetzliche Krankenversicherung wandelt sich mehr und mehr zu einer reinen Grundversorgung. Sie tragen im Krankheitsfall viele Kosten selbst. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleibt eingeschränkt.
Eine private Kranken-Zusatzversicherung kennt weder Kürzungen noch Streichungen. Privat-Leistungen sind Ihnen sicher, solange Sie das wünschen.
Wie Sie die Leistungen Ihrer "Gesetzlichen" privat aufwerten:
- Ambulanter und Zahntarif AZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Inlays, beim Heilpraktiker, für Brillen, Kontaktlinsen, Medikamente - inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung
- Zahntarif ZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays
- Stationärer Zusatztarif SZ: Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl
- Pflegetagegeld PT deckt hohe Pflegekosten ab, die Sie sonst selbst zahlen müssten
Sinnvolle Ergänzungen:
- Krankenhaustagegeld KHT gleicht Zuzahlungen und Besuchskosten aus
- Auslandsreise-Krankenversicherung für Singles und Familien
Warum eine private Kranken-Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG?
- Private Kranken-Zusatzversicherungen nach Bedarf
- Leistungsstarke Ergänzungen zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
- Günstige und stabile Beiträge
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen. Die Gesundheitsreform verschärft den Anstieg:
Am 01.01.2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gesundheitsfonds und ein einheitlicher Beitrag eingeführt. Der Beitragssatz wird voraussichtlich über 15 % liegen.
Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:
- Wechseln Sie in die private Krankenversicherung der HUK-COBURG, bevor der Beitrag in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigt
Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
- Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf - FINANZtest-geprüft (Heft 12/2006)
- Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
- Niedrige und stabile Beiträge
- Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr
Abonnieren
Posts (Atom)