Donnerstag, 23. Juli 2009

Auch Studenten können mit Riester-Rente für das Alter vorsorgen

Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.

Mit 5 Euro dabei sein

Mini-Jobber können, so die HUK-COBURG, auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen. Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Anpassung möglich

Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.

Warum sich Aufstocken noch lohnt

Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.

Je früher desto besser

Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.

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Montag, 20. Juli 2009

Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während des Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland. Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann bei Notfällen – sei es bei Krankheit oder Unfall – im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.

Traurig aber wahr: Auch im Urlaub ist man gegen Unfall oder Krankheit nicht gefeit.

Wer im Ausland zum Arzt geht, muss jedoch damit rechnen, dass vieles ganz anders ist als zu Hause.

Vor Reiseantritt

Schon vor dem Kofferpacken sollte man an die Versicherung denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte*, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall – wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist – auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden können.

Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.

Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die der Auslandsreise-Krankenversicherer dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seinen Auslandsreise-Krankenversicherer auf jeden Fall informieren, damit der alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notrufhotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.

* Länder mit Sozialversicherungsabkommen
In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie nach Vorlage eines Auslandskrankenscheines oder der europäischen Versichertenkarte Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Vertragsstaates.
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Bulgarien, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Zypern, Gibraltar, Grönland, Korsika, Madeira, Azoren

Klein, aber gemein: Zecken auf dem Vormarsch

Klein, lautlos und gefährlich ist sie, die Zecke. Und sie ist schon seit Jahren auf dem Vormarsch. Als Überträger von FSME – einer gefährlichen Form der Hirnhautentzündung - und Borreliose stellt sie ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit dar.

Wer geht im Sommer nicht gerne im Wald spazieren? Doch gerade hier und besonders im tiefen Gras am Waldrand lauern die Zecken.

Impfung schützt

Alle, die sich im Frühling und Sommer viel in der freien Natur aufhalten, müssen mit Zeckenbissen rechnen. Dabei nistet sich dieser winzige Parasit oftmals ganz unbemerkt ein. Nur eine Impfung bietet wirksamen Schutz, und auch nur gegen FSME. Die HUK-COBURG Versicherung warnt, doch auch die Borreliose, eine Bakterieninfektion, kann zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen, bis hin zur Invalidität.

Unfallversicherung hilft

Kommt es zu einer Erkrankung mit Dauerschädigung, ist es gut vorgesorgt zu haben. Eine private Unfallversicherung hilft. Allerdings schließt nicht jeder Vertrag einen Zeckenbiss und seine Folgen automatisch mit ein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer nach dem Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen. Eventuell lässt sich ein Vertrag um dieses Risiko erweitern.

Recht ist nicht gleich Recht

Ferienzeit: die Blechlawine rollt. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Auch wenn einen selber keine Schuld trifft, eine Reparatur bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland liegt. Zwar ist die Schadenregulierung seit einigen Jahren EU-weit einfacher geworden: Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden und jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes und das weicht in vielen Fällen vom deutschen erheblich ab.

Was man im Ernstfall wissen sollte

Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungsbeauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selber darum kümmern. Die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung rät, sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180 25026) zu wenden und dort den Ansprechpartner zu erfragen. – Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Nummer vor Reiseantritt im Handy speichern.

Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im Ausland

Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung.

Freitag, 15. Mai 2009

Schutzbrief-Unternehmen organisiert Pannen- und Unfallhilfe im Ausland


Gut zu wissen: Tipps für den Alltag

Urlaubsfahrt mit Hindernissen


Erholung und Entspannung winken: Bis zum Urlaubsort in sind es nur noch ein paar hundert Kilometer. Plötzlich beginnt der Motor zu stottern und das Auto bleibt stehen - mitten in Italien! Was tun? Auto abstellen, in den nächsten Ort laufen und sich um eine geeignete Werkstatt kümmern? Mit einem Autoschutzbrief in der Tasche kann man sich im Autositz zurücklehnen, zum Handy greifen und die Notrufnummer wählen.

In Stress-Situation zahlt es sich aus, schon vor Reisebeginn die Notrufnummer ins Handy einprogrammiert zu haben. Am besten gleich mit deutscher Vorwahl.

Von Deutschland aus wird dann die Pannenhilfe auf den Weg gebracht, erklärt die HUK-COBURG-Assistance. Entweder wird das Auto vor Ort wieder fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine nahe gelegene Werkstatt abgeschleppt. Dorthin sollte man sein Auto unbedingt begleiten, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Außerdem: Nur der Fahrer des Wagens kann die Reparatur in Auftrag geben. Ebenso müssen Kosten und die Reparaturdauer geklärt werden. Sprachbarrieren spielen an dieser Stelle keine Rolle. Bei Verständigungsproblemen hilft der Assistance-Mitarbeiter per Telefonkonferenz Gesprächsinhalte zu übersetzen.

Lässt sich die Reparatur nicht gleich erledigen, bietet ein Schutzbrief auch Unterstützung bei der nötigen Umorganisation des Urlaubs. So kann man die Fahrt für ein paar Tage unterbrechen. Bis zu drei Übernachtungen im Hotel sind im Schutzbrief mit eingeschlossen. Eine andere Möglichkeit, die der Schutzbrief bietet: Die Fahrt zum Urlaubsort per Mietwagen oder Bahn fortsetzen, und das reparierte Auto später abholen. In diesem Fall bleiben Assistance-Mitarbeiter mit der Werkstatt in Kontakt und informieren den Fahrer über den Abholtermin.

Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten sollte man dabei haben.
Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern einfach nur um die Legitimation und Garantieabsicherung.

Donnerstag, 14. Mai 2009

BARMER in Kooperation mit der HUK-Coburg



Die Wahltarife der BARMER in Kooperation mit der HUK-Coburg

Ambulanter Zusatzschutz (Tarif GAZ)

  • 80% Zuschuss zu Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren, max. 750 Euro pro Jahr.
  • Sehhilfen bis zu 300 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.
  • Auslandsreise-Zusatzschutz, weltweit, bis 42 Tage pro Reise.

Stationärer Zusatzschutz (Tarif GSZ)

  • Mehrkosten im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Chefarztbehandlung.
  • Direktabrechnung mit dem Krankenhaus.
  • Freie Krankenhauswahl in Deutschland.

Krankentagegeld (Tarif GKT)

  • Ergänzend zum Krankengeld der BARMER sichern Sie sich umfassend gegen Einkommensverluste ab.
  • Höhe der Absicherung ist individuell wählbar (Tagessatz in 1-Euro-Stufen).
  • Verschiedene Karenzzeiten möglich.

Kostenerstattung (Tarif GKE)

  • 90% Absicherung abzgl. der Leistung der BARMER bei privater ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel.
  • 80% Absicherung abzgl. der Leistung der BARMER bei Aufwendungen für ambulante Psychotherapie.

Zusatzschutz 60+ für Senioren (Tarif G60Z)

  • Bis zu 30 % Mehrleistung für Zahnersatz auf Basis der BARMER Vertragskosten.
  • Sehhilfen bis zu 180 Euro (innerhalb von zwei Kalenderjahren).
  • Heilmittel-Zuzahlungen.
  • Auslandsreise-Zusatzschutz.
  • Kein Höchstaufnahmealter.

Zusatzschutz 60+ für Senioren mit Komfort-Zahn-Zusatzschutz (Tarif G60Z+)

  • Zusammen mit der BARMER Leistung bis zu 80% Absicherung von Zahnersatz und Implantaten, Inlays bis zu 65%.
  • Sehhilfen bis zu 180 Euro (innerhalb von zwei Kalenderjahren).
  • Heilmittel-Zuzahlungen.
  • Auslandsreise-Zusatzschutz.
  • Kein Höchstaufnahmealter (Mindestalter 60 Jahre).

Zahn-Zusatzschutz (Tarif GZZ)

  • Bis zu 30% Mehrleistung für Zahnersatz und Implantate.
  • 50% Absicherung für Inlays.

Komfort-Zahn-Zusatzschutz (Tarif GZZ+)

  • Zusammen mit der BARMER Leistung bis zu 80% Absicherung bei Zahnersatz und Implantaten.
  • Bis zu 65% Absicherung für Inlays.

Pflege-Zusatzschutz (Tarif GPT)

  • Die Höhe des Pflegetagegeldes ist individuell wählbar (in 5-Euro-Stufen bis max. 100 Euro Tagessatz).
  • 100% Pflegetagegeld in Pflegestufe III, 60% in Pflegestufe II.
  • Um der Kostenentwicklung stand zu halten, erfolgt Leistungsanpassung alle 3 Jahre um 10%.

Auslandsreise-Zusatzschutz (Tarif RB)

  • 100% der Kosten bei akuter Krankheit oder Unfall im Ausland bis 42 Tage pro Reise.
  • Mit Langzeit-Auslandsreise-Zusatzschutz auf bis zu 365 Tage pro Reise verlängerbar.
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport – weltweit.
  • Direktabrechnung mit dem Krankenhaus im Ausland.

Krankenhaustagegeld 60+ für Senioren (Tarif G60KH)

  • Krankenhaustagegeld in 10-Euro-Stufen bis max. 50 Euro Tagessatz wählbar.
  • Für jeden vollen Tag der stationären Behandlung.
  • Aufnahme- und Entlassungstag zählen als ein voller Tag.
  • Kein Höchstaufnahmealter.

Sterbegeld

  • Absicherung nach individuellem Bedarf (2.500 Euro bis zu 10.000 Euro).
  • Auszahlung der Versicherungssumme innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Sterbeurkunde.


Hier bekommen Sie detaillierte Informationen

BARMER – Deutschlands beste gesetzliche Krankenkasse

1. Platz beim Krankenkassen-Test von n-tv

BARMER nt-v Der Nachrichtensender n-tv hat die 20 größten gesetzlichen Krankenkassen vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) testen lassen.
Dabei landete die Barmer Krankenkasse als Gesamtsieger auf dem ersten Platz.

Die BARMER erhielt als einzige der getesteten Krankenkassen das Qualitätsurteil "sehr gut".

Dabei waren die Tester vor allem von dem Serviceangebot der BARMER überzeugt und erteilten ihr in dieser Kategorie den ersten Platz.
Einen Großteil dazu konnten das dichte Filialnetz, die kompetente E-Mail-Beratung sowie der nutzerfreundliche Internet-Auftritt der Kasse beitragen.

Aber auch das Leistungsangebot der BARMER ist erstklassig. Vor allem Mehrleistungen, Programme und die Zusatztarife in Kooperation mit der HUK-COBURG verhalfen der Krankenkasse zu einem Platz im Spitzenfeld der Kategorie Leistung.

Die Barmer bietet Ihnen mit ausgezeichneten Extras bestmöglichen Schutz für Ihre Gesundheit.
Neben der optimalen medizinischen Versorgung erhalten Sie von der BARMER ein umfangreiches Angebot, das weit mehr leistet, als der Gesetzgeber vorsieht.

Wechseln Sie gleich jetzt zur Barmer

BARMER Familienkasse
Die Barmer ist die Krankenkasse für die ganze Familie.
Das bedeutet umfassenden Versicherungsschutz für alle berechtigten Familienmitglieder.

Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit stehen Ihnen Expertinnen und Experten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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Und: Sie können sich finanzielle Vorteile und Prämien sichern, wenn Sie an einem der zahlreichen Gesundheitsprogramme oder dem Bonusprogramm teilnehmen.