Dienstag, 29. März 2011

Gemeinsames Projekt mit dem Bund der Versicherten:

HUK-COBURG macht Hausratversicherungsbedingungen verbraucherfreundlich

Erstmals haben mit dem Bund der Versicherten (BdV) und der HUK-COBURG eine Verbrauchschutzorganisation und ein Versicherer gemeinsam Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. Ziel war es, Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen. Beraten wurden die beiden Parteien bei dem Projekt vom früheren Ombudsmann und Richter am Bundesgerichtshof Professor Wolfgang Römer. Klaus-Jürgen Heitmann, für die Schaden- und Unfallversicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG, nannte auf einer Pressekonferenz des Bundes der Versicherten in Hamburg als wichtigste Merkmale der neuen Bedingungen für die Hausratversicherung eine einfachere Struktur und eine modernere und verständlichere Sprache. Darüber hinaus hat die HUK-COBURG den Leistungsumfang erweitert. Verwenden wird sie die neuen Bedingungen vom 1. April 2011 an. Heitmann warnte gleichzeitig vor einem weiteren Leistungswettrüsten bei Versicherungen, das letztlich nur zur Intransparenz führe, die Produkte unnötig teuer mache und den Absatz überteuerter Produkte fördere.

Verständliche Sprache

Versicherungsbedingungen gelten allgemein als häufige Ursache von Streit zwischen Verbrauchern und Anbietern. Die Regelwerke sind kompliziert strukturiert, sie verwenden juristische Fachbegriffe und häufig eine nicht mehr zeitgemäße Ausdrucksweise. Für den Laien sind sie daher nur schwer lesbar. Im Zusammenhang mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) häuften sich auch die Forderungen nach besser verständlichen Versicherungsbedingungen. Dem wollte die HUK-COBURG Rechnung tragen und erklärte sich im Herbst 2009 bereit, auf Initiative des ehemaligen Versicherungs-Ombudsmanns und BGH-Richters Professor Römer gemeinsam mit dem Bund der Versicherten die Überarbeitung der Hausratversicherungsbedingungen zu beginnen.

Einfache Struktur

Ziel des Projekts war es, Bedingungen zu erstellen, die sowohl für den Verbraucher lesbar als auch rechtssicher sind. Maxime war allerdings, dass juristische Genauigkeit im Zweifel Vorrang vor einer sprachlich ansprechenden Gestaltung haben müsse. Mit diesen Vorgaben wurde in regelmäßigen Treffen zwischen dem BdV und der HUK-COBURG ein Bedingungswerk erarbeitet, das sich durch drei Merkmale auszeichnet:
Die bisherige Dreiteilung in „Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen“, „Klauseln für die Hausratversicherung“ und „Besondere Bedingungen für die Hausratversicherung“ wurde aufgehoben. Sie führte dazu, dass zum Beispiel der Versicherungsumfang von Bargeld an drei verschiedenen Stellen geregelt wurde. Mit den neuen Bedingungen findet der Verbraucher die entsprechenden Regelungen an einer Stelle.
Die Sprache wurde leichter verständlich und zeitgemäß. Alle Sätze sollten möglichst nicht mehr als 20 Wörter haben, Schachtelsätze mit zum Teil mehr als 50 Wörtern wurden aufgelöst. Auf Substantive wurde zugunsten von Verben verzichtet, „Wortungetüme“ wurden vermieden.
Der Leistungsumfang wurde erweitert. So wurden die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen erhöht, und die Außenversicherung von sechs auf zwölf Monate verlängert. Mitversichert sind künftig auch Sengschäden, der einfache Diebstahl von Garteninventar, der Blitz- und Trickdiebstahl sowie der Einbruchdiebstahl aus Umkleidekabinen. Neu ist die Vorsorgeversicherung für Kinder zum Start in das Berufsleben für sechs Monate. Insgesamt wurden 27 zusätzliche neue Leistungen eingeführt und 26 Leistungsverbesserungen vorgenommen.

Erheblicher Aufwand

Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Heitmann machte den Aufwand des Projekts deutlich: So seien 15 Seiten Bedingungstext mit 15.500 Worten komplett überarbeitet und rund 1.000 Textpassagen in Druckstücken angepasst worden. Sämtliche Arbeitsunterlagen hätten geändert werden müssen. Im Innendienst müssen etwa 2.000 Mitarbeiter, im Außendienst etwa 5.000 Mitarbeiter geschult werden.

Erweiterter Deckungsumfang

Die Leistungserweiterungen, so Heitmann weiter, würden zu einer Erhöhung der Schadenaufwendungen von rund fünf Prozent führen. Gleichwohl wolle man die Beiträge nicht erhöhen. Heitmann beklagte in dem Zusammenhang das „Leistungswettrüsten“ der Branche, in dem er „mehr Fluch als Segen“ sieht: „Wir müssen endlich die Diskussion führen, welche Leistungen wirklich wichtig sind“, forderte Heitmann. „Immer mehr Testinstitutionen neigen dazu, nur den möglichst umfassenden Versicherungsschutz gut zu bewerten, anstatt auf ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis zu achten.“ Dabei seien neue Leistungen oft unwichtig, würden zu teuer verkauft und förderten lediglich die Intransparenz.

Projekt hat Modellcharakter

Heitmann sieht wie der BdV das gemeinsame Projekt als Modell auch für andere Bedingungswerke der Branche. „Wir hoffen beide, dass damit die Verbraucherfreundlichkeit von Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle im Wettbewerb spielen wird und die Verbraucher im Markt künftig transparente Produkte angeboten bekommen, die ihre Erwartungen einer günstigen Prämie erfüllen.“

Dieben keine Chance geben

Damit die Probefahrt nicht den Versicherungsschutz kostet

Das neue Auto ist bestellt, das alte muss verkauft werden. Doch Achtung, wenn Interessenten eine Probefahrt machen wollen. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz.
Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG. Von Diebstahl kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.

Ausweis während der Probefahrt behalten

Gibt es Mittel und Wege, um solch eine Situation zu vermeiden, ohne den Käufer zu verprellen? Man sollte sich auf jeden Fall vor der Probefahrt Ausweis und Führerschein zeigen lassen. Am besten behält man zumindest den Ausweis während der Probefahrt. Wer während der Probefahrt mit im Auto sitzt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Verhandlungen in der Wohnung führen

Noch ein Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder nicht, hängt nach gängiger Rechtsprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab. Deshalb sollten die Verhandlungen auf jeden Fall in der Wohnung des Verkäufers geführt und die Schlüssel dort übergeben werden.

Bevor man einem Kaufinteressenten mit dem eigenen Auto davon fahren lässt, sollte man sich auf jeden Fall Führerschein und Personalausweis zeigen lassen. Am besten behält man den Ausweis während der Probefahrt.

Sonntag, 27. Februar 2011

Umziehen - mehr als Möbelschleppen

Haftpflichtversicherung ist hilfreich bei Wechselfällen des Lebens

Do-it-yourself beim Umziehen hilft Sparen,
doch was ist, wenn sich ein Helfer verletzt?
Umzugstag: Die Kartons sind gepackt, die Möbel abgeschlagen, jetzt muss der Hausrat in die neue Wohnung. Gerade junge Leute setzen dabei auf Do-it-yourself. Doch die vermeintlich günstige Lösung kann teuer werden. Wer beim Tragen sperriger Gegenstände, zum Beispiel einer Waschmaschine, das Treppenhaus beschädigt, muss für die Reparaturkosten aufkommen: Ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Aber nicht nur hierbei kann eine Haftpflichtversicherung vor unliebsamen Umzugsfolgen schützen.
Schutz für verletzte Helfer

Oft packen Freunde beim Umzug mit an. Und dann geschieht etwas, mit dem keiner rechnet, was jedoch, laut der HUK-COBURG, gar nicht selten vorkommt. Das Umzugsgut ist nicht fachgerecht gesichert und beim Transport wird einer der Helfer verletzt. Ein alltägliches Beispiel: In all dem Trubel hat der Umziehende vergessen, die Türen eines Schrankes zu verschließen. Während er den Schrank zusammen mit seinem Freund trägt, öffnet sich eine Schranktür und quetscht die Hand des Helfers. – Eine Fahrlässigkeit, die den Schrankbesitzer ohne Haftpflichtversicherung teuer zu stehen kommt.

Die Wunde muss im Krankenhaus versorgt werden und der Helfer kann wochenlang nicht arbeiten. Die Krankenkasse wird sich die Behandlungskosten ebenso wie der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung vom Verursacher zurückzahlen lassen. Zudem kann der Helfer Schmerzensgeld verlangen. 

Donnerstag, 24. Februar 2011

Neuer Garantiezins für Lebensversicherungen ab 01.01.2012 bei 1,75%


Das Bundesministerium für Finanzen senkt den Garantiezins für neu abzuschließende Lebensversicherungen zum 01. Januar 2012 von 2,25% auf 1,75%.

Obwohl die Versicherungsbranche die Senkung des Höchstrechnungszins gerne abgewandt hätte, bleibt die Lebensversicherung für den Kunden weiterhin sehr attraktiv.

Der Garantiezins bestimmt nur einen Teil der tatsächlichen Ablaufleistungen und entscheidet nicht darüber wie rentabel eine Lebensversicherung ist!


Es kommt nicht auf den Garantiezins an, sondern darauf, was der Kunde am Ende ausbezahlt bekommt.

Die laufende Verzinsung bei Lebensversicherungen der HUK-COBURG Lebensversicherung beträgt derzeit 4,25%. Somit liegt die HCL über dem Branchenschnitt der Lebensversicherer von 4,1 %.

Zusätzlich zu den 4,25% schüttet die HUK-COBURG Lebensversicherung noch Schlussüberschüsse und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven an die Kunden aus.

Die Lebensversicherung bietet also ein Höchstmaß an Sicherheit und zugleich eine hohe Rendite, trotz der Niedrigzinsphase. Der zusätzliche Todesfallschutz macht diese Art der Altersvorsorge und Geldanlage so einzigartig.

Auch der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) bestätigt: „Mehr Stabilität und Planungssicherheit bietet kein anderes Produkt.“

Donnerstag, 17. Februar 2011

Profis für Altersvorsorge: Lösungen für Arbeitgeber bAV-Kompetenzzentrum


Institut für Pensions-Management und Zusatzversorgung GmbH

Mit den richtigen Partnern gut beraten
Neben der privaten Wirtschaft konzentrieren wir uns auf die speziellen Möglichkeiten der zusätzlichen Versorgung im öffentlichen Dienst und in kirchlichen Organisationen

Wir als bAV-Kompetenzzentrum beraten Sie kompetent und betreuen Sie zuverlässig bei der erfolgreichen Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung.
Das gilt für Ihre Mitarbeiter, für Ihre Führungskräfte und nicht zuletzt für Sie selbst.

Wir arbeiten von der Analyse Ihrer jetzigen Versorgungssitutation bis zur Lösung in Ihrem Sinne.

Altersvorsorge –bAV– für Arbeitgeber: Beratungstermin vereinbaren

Betriebliche Altersversorgung: Ein langfristiger Erfolgsfaktor für Arbeitgeber
So gewinnen Sie und Ihre Mitarbeiter
Als Arbeitgeber in der Privatwirtschaft oder als Einrichtungsleiter bzw. Entscheider im öffentlichen oder kirchlichen Dienst konzentrieren Sie sich darauf, Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung am Markt zu positionieren, die Geschäfte zu führen und sich erfolgreich dem Wettbewerb zu stellen.

Dabei müssen Sie sich um eine Menge Dinge kümmern. Und es verbleibt Ihnen wenig Zeit, sich einem weiteren Feld zu widmen: Der betrieblichen Altersversorgung, auf die jeder Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch besitzt.

Der Staat hat für die betriebliche Altersversorgung unterschiedliche Rahmenbedingungen geschaffen, die in ihrer Anwendung durchaus komplex sind und einen langfristigen Einfluss auf den Personal und Finanzbereich haben.

Damit verbunden ist insbesondere der Wandel im Charakter der betrieblichen Vorsorge: Vom sozialen Engagement hin zur aktiven Vergütungskomponente.
Denn ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern eine attraktive Versorgung anbietet, ist im Vorteil beim Wettbewerb um die besten Fachkräfte. Zudem fördert es die Motivation seiner Mitarbeiter.

Wir beraten Sie kompetent und betreuen Sie zuverlässig bei der erfolgreichen Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Das gilt für Ihre Mitarbeiter, für Ihre Führungskräfte und nicht zuletzt für Sie selbst.
Sprechen Sie mit uns.

Private Wirtschaft – Öffentlicher Dienst – Kirchen und Wohlfahrt
Neben der privaten Wirtschaft konzentrieren wir uns auf die speziellen Möglichkeiten der zusätzlichen Versorgung im öffentlichen Dienst und in kirchlichen Organisationen.

Mit den richtigen Partnern gut beraten
Lebensversicherung HUK-COBURG Unsere Beratungsgesellschaft ist im Konzern der HUK-COBURG verankert. Einem Versicherungsunternehmen, das nicht nur bei seinen Kunden, sondern insgesamt einen hervorragenden Ruf für faire und kompetente Beratung und kostengünstige Leistungen hat.

Das garantiert Ihnen, neben der unternehmerischen Sicherheit, eine optimale Beratung und eine kundenorientierte Unterstützung.
Bruderhilfe PAX Wir arbeiten mit den Lebensversicherern der HUK-COBURG und der Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) zusammen. So können wir über unsere Partner bei Bedarf für unsere Versorgungskonzepte auch entsprechend leistungsstarke und flexible Produkte anbieten.

Dem Konzern und seinen Töchtern stehen wir als bAV-Kompetenzzentrum zur Verfügung.

Private Wirtschaft
Passende Konzepte zur Altersversorgung für Unternehmen
Wir richten unser Augenmerk auf die Anforderungen Ihres Betriebes.
Konkret: Wir fördern die Unternehmensinteressen, kümmern uns um Haftungsfragen, entlasten die Bilanz und sparen Kosten.
Dabei berücksichtigen wir die individuellen Ansprüche oder Tarifvorgaben für die zu versorgenden Mitarbeiter

Öffentlicher Dienst
Optimale Altersversorgung im öffentlichen Dienst
Wir zeigen Ihnen die Gestaltungsräume der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst und in privatisierten Einrichtungen.
Dabei unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Vorgaben und beim Finden von Alternativen. Sie erhalten dadurch die bestmögliche Versorgung hinsichtlich Sicherheit und langfristige Finanzierbarkeit.

Kirchen und Wohlfahrt
Individuelle Versorgungen für Kirche und Wohlfahrtspflege
Wir setzen uns ein für eine individuelle und soziale Versorgung. Unsere Spezialisten zeigen Ihnen, welche Vorteile eine moderne betriebliche Altersversorgung auch für Ihre Einrichtung hat.
Dabei berücksichtigen wir natürlich die besonderen Rahmenbedingungen für Institutionen der Kirche und freien Wohlfahrt.

Viele Spezialisten – ein Team
Gut aufgestellt: Unser Expertenteam aus Juristen, Mathematikern und betriebswirtschaftlichen Spezialisten


Wir sind Profis.

Die Konzentration auf das, was wir perfekt beherrschen, ist die wesentliche Voraussetzung dafür, unsere Kunden bestens zu beraten.


Für den Erfolg unserer Beratung sind nicht nur Zahlen und Analysen entscheidend, sondern vor allem unsere engagierten Fachleute.
Erfahrene Juristen, IVS-geprüfte Aktuare, Betriebswirte und Versicherungsspezialisten stehen Ihnen für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.

Diese Teamzusammensetzung sorgt für kreative Ideen und optimalen Service.

Unser Leitbild
Wir verstehen uns als Dienstleister mit ganzheitlichem Denken und überzeugender Umsetzung.
Mit hohen Ansprüchen an uns und unsere Arbeit formulieren wir kritische Fragestellungen, zeigen Chancen und Alternativen auf und gestalten mit unseren Kunden Versorgungskonzepte.

Unser Vorgehen
Für uns gibt es keine Standardlösungen für alle. Wir entwickeln kundenspezifische Lösungen auf Basis einer engen Partnerschaft mit unseren Kunden.

Unsere Berater vor Ort
Für uns gilt das Konzept der Beratung vor Ort. Deshalb sind unsere Berater immer in der Nähe unserer Kunden.

Individuelle Konzepte mit einem zuverlässigen Partner
Unsere Kompetenzen:

Optimale Beratung ohne Ecken und Kanten

  •     Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
  •     Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
  •     Analyse, Änderung und Einrichtung von Versorgungswerken
  •     Versicherungsmathematische Bewertung von Versorgungsverpflichtungen, Gutachten nach HGB (BilMoG), IFRS
  •     Verwaltung von Versorgungswerken
  •     Beamtenähnliche Versorgung
  •     Rechtssichere Beratung und Einführung der betrieblichen Altersversorgung für alle Mitarbeiter
  •     Möglichkeiten und Alternativen der Versorgung von Kirchenbeamten und Pfarrern

Was Sie und Ihre Mitarbeiter von uns erwarten können
Wir beraten unabhängig in Ihrem Sinne
Mit dem IPZ-Institut für Pensions-Management und Zusatzversorgung sind Sie in der Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung auf der sicheren Seite: Sie setzen auf eine qualifizierte und ganzheitliche Beratung. Sie sichern sich bei der Umsetzung die Unterstützung von Experten.

Wir sind die feste Größe auch bei Veränderungen
Personalfluktuation und sonstige Änderungen im Personalbestand sorgen permanent für Verwaltungsaufwand. Wir unterstützen Sie mit viel Erfahrung bei der Verwaltung Ihres Versorgungssystems.

Wir besprechen das auch mit Ihren Mitarbeitern
Bei der Einführung oder Optimierung einer betrieblichen Altersversorgung tauchen sehr viele Fragen auf, die auch Ihre Mitarbeiter interessieren. Wir kümmern uns um die Information – auch in direkter Ansprache Ihrer Mitarbeiter vor Ort.

  Unsere erfahrenen bAV-Spezialisten beraten Sie fair und persönlich!

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Broschüren

  Betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter

  Betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer

Donnerstag, 27. Januar 2011

Kostenloses Girokonto und 100 Euro Prämie von der HUK

Postbankgirokonto und 100 Euro Prämie von der HUK

  Diese Aktion ist befristet, bis zum 30.04.2011. Nähere Informationen...

Ergänzung der freien Heilfürsorge für Beamte der Bundespolizei

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Ab 01.01.2006 wurden bei der freien Heilfürsorge für Bundespolizisten nachstehende Leistungseinschränkungen wirksam:
  • Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie) und für verordnete Hilfsmittel (z. B. medizinische Therapiegeräte, Schienen, Bandagen)
  • Abzug von 14,50 Euro bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers im Krankenhaus (nur für Beamte der Besoldungsgruppe A8 und höher)
  • Bei Zahnersatz-Maßnahmen werden Material- und Laborkosten nur noch zu 40% übernommen (gilt ab 01.01.2006 für Dienstanfänger(innen), für die übrigen Heilfürsorgeberechtigten ab 01.09.2006).
Unser Angebot für Sie
Nach Ihrer aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe als Versorgungsempfänger. Hier hilft Ihnen eine »Anwartschaftsversicherung« (AWV) weiter.
Damit sichern Sie sich schon heute die Rechte auf den Versicherungsschutz, den Sie nach Ihrer aktiven Dienstzeit benötigen.

Nach Wegfall der freien Heilfürsorge lebt der Versicherungsschutz auf Ihren Antrag hin ohne Wartezeiten auf, gleichgültig, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Sie können zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung wählen. Letztere beinhaltet den Aufbau von Alterungsrückstellungen, ihr Beitrag ist entsprechend höher, dafür ist der Beitrag später beim Aufleben des aktiven Versicherungsschutzes geringer.

Grundsätzlich empfehlen wir jüngeren Heilfürsorgeberechtigten bis 45/50 Jahre die kleine AWV, älteren Heilfürsorgeberechtigten die große AWV. Ein Wechsel von der kleinen in die große AWV ist jederzeit möglich.

Ergänzen Sie die Anwartschaftsversicherung mit dem Beihilfeergänzungstarif BEBUN. Dieser beinhaltet vor allem
  • Leistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz,
  • 15 Euro Krankenhaustagegeld sowie ergänzende Leistungen bei stationärer Kur und Sanatoriumsaufenthalt,
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Heilfürsorgeberechtigte bis Besoldungsgruppe A8 haben über die freie Heilfürsorge keinen Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus (Unterkunft im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung). Wir empfehlen diesem Personenkreis unsere stationäre Zusatzversicherung Tarif SZ mit Unterkunft im Einbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl und Chefarztbehandlung. Wird der Tarif SZ vereinbart, so braucht der Tarif BS
nicht in Anwartschaft gestellt werden.


Angebot ohne Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung bei uns wünschen, empfehlen wir Ihnen den besonders preisgünstigen Zahnersatztarif ZZ, der Ihre Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 30%, für Inlays zu 50% ersetzt. Insgesamt erhalten Sie 1.000 Euro je Kalenderjahr und zusammen mit der Leistung der GKV – hier der Freien Heilfürsorge – 90% (der Tarif BEBUN kann nur zusammen mit einer Anwartschaftsversicherung vereinbart werden).

Legen Sie neben Zahnersatz auch Wert auf Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, empfehlen wir Ihnen unseren Ergänzungstarif AZZ.

Außerdem sollten Bundespolizisten bis Gehaltsgruppe A8 den bereits erwähnten stationären Zusatztarif SZ sowie ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro vereinbaren, ab Gehaltsgruppe A8 dagegen ein Krankenhaustagegeld mit 25 Euro Tagessatz oder höher, vor allem, wenn Sie Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.