Samstag, 20. September 2008

HUK-COBURG Autoversicherung - Neuerungen ab 01.01.09


Marderbiss
Folgeschäden am Fahrzeug nach einem Marderbiss.
Die Leistungserweiterung ist auf 3000 € je Schadenfall begrenzt.
  • Bislang boten wir TeilKasko-Schutz nur, wenn der Marder Schaden unmittelbar an Kabeln, Schläuchen und Leitungen anrichtete.

Neupreisentschädigung
Wir erstatten den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden.
  • Bisher war eine Frist von 12 Monaten vereinbart.

Kasko Select
Garantiezeit bei Kasko SELECT von 3 auf 5 Jahre erhöht.
  • Wir lassen das Kundenfahrzeug in hoher Qualität reparieren und geben neu 5 Jahre Garantie auf die Leistung unserer Partnerwerkstätten.

Umweltfreundlichkeit wird belohnt!
Der Zuschlag, den wir bei Fahrzeugen, die mit Gas oder Rapsöl betrieben werden, bisher erhoben haben, fällt künftig weg.

VollKasko-Schutz bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre
Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass z. B.
  • das Schiff strandet, leckschlägt oder untergeht
  • das Fahrzeug auf Grund Wetterlage oder Seegang über Bord gespült wird

Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung in Teilkasko (TK) und Volkasko (VK) bei Pkw
Wir ersetzen künftig die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern - ohne Limit.
  • Wird der Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls – nicht aus dem Fahrzeug – oder durch Raub etwa aus Ihrer Wohnung oder dem Hotelzimmer entwendet, treten wir mit unserer Leistung ein.

Mitversicherung von Pkw-Standardzubehör in Kasko ohne Limit

Rücktransport von Hund und Katze beim Schutzbrief
Viele unserer Kunden nehmen ihren Hund oder ihre Katze mit auf Reisen mit dem versicherten Fahrzeug. Doch was passiert mit den Tieren, wenn keiner mehr da ist, der sie versorgen kann?
Hier können wir künftig helfen.
Unsere Leistungen:
  • Organisation des Heimtransports
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel (z. B. Transportbox)
  • Organisation der Unterbringung und Versorgung des Tiers am Wohnsitz; Kostenübernahme hierfür für längstens 2 Wochen