Entscheidend ist, dass spätestens bis zum 30. des Folgemonats der Kontoeröffnung (Eröffnungsdatum ist gleich dem Schreibdatum des Begrüßungsschreibens) ein bargeldloser Geldeingang von mindestens 400 Euro auf dem Konto erfolgt.
Dieses „Aktivierungszeichen“ ist erforderlich, damit zum Ende des Folgemonats des unbaren Geldeingangs die Gutschrift der 100 Euro erfolgt!
Hinweis: Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Gutschrift unwiederbringlich verloren!
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