Dienstag, 23. Dezember 2008

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Wenn der Schuss nach hinten losgeht

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher begrüßen es mit Raketen und Böllern.

Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden.

Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat.

Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!

Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf:
  • Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden.
  • Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit.
Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos.
  • Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften.
    (In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall)
  • Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen.
  • Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht.
    Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens: Selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Beihilfeablöse-Versicherung; Info Arbeitgeber

Informationen für Arbeitgeber

Informationen für Arbeitgeber Die Beihilfeablöse-Versicherung begrenzt das finanzielle Risiko, das Sie bei der Beihilfe tragen, durch Rückdeckung. Die HUK-COBURG gehört zu den größten Anbietern solcher Leistungen. Niedrige Kosten sorgen für ausgesprochen günstige Konditionen.

Vertragspartner sind Sie als Arbeitgeber. Versicherte Personen sind alle zur Beihilfe berechtigten Mitarbeiter sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Mehrfach entlastet
Ihre Firma, Behörde oder Kommune zahlt einen festen Monatsbeitrag. Das Budget wird von stark schwankenden Ausgaben befreit. Der Haushalt gewinnt Sicherheit.

Die HUK-COBURG übernimmt für Sie das Kostenrisiko, verwaltet und zahlt die Beihilfe.

Sie brauchen nur Änderungen im Mitarbeiterstatus anzugeben. Alles Weitere regeln wir.


Sie entlasten Ihre Personalstelle und sparen Betriebskosten.

Optionen
Die Berechtigten erhalten zu Krankheitskosten Beihilfe nach geltender Vorschrift. Zu individuellen Lösungen und Mehrleistungen, die speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind, erstellen wir Ihnen gerne - im Rahmen unserer Tarife - ein Angebot. Die noch verbleibenden Kosten kann der Beamte oder Angestellte über unser Haus vorteilhaft privat absichern.

Beihilfeablöse-Versicherung; Service Arbeitgeber

Serviceleistungen für Arbeitgeber

Wir erstellen Ihnen ein preiswertes Angebot, das der Beihilfe-Vorschrift Ihres Bundeslandes oder Ihrer Einrichtung entspricht und auf Wunsch wertvolle Zusatzleistungen enthält.

Die HUK-COBURG übernimmt das Kostenrisiko, die Verwaltung und die Abrechnung. Ihre Beihilfeberechtigten erwartet eine umfassende Betreuung.

Unsere Dienstleistungen für Sie
  • Übernahme der Beihilfe
  • Ein Ansprechpartner zu allen Fragen
  • Mitteilungen zu neuen Vorschriften
  • Betreuung Ihrer Beihilfeberechtigten
  • Unkomplizierte Bearbeitung
  • Schnelle Abrechnung

Änderungen melden
Neuzugänge und Veränderungen können Sie bequem am PC eintragen. Danach ausdrucken, Unterschriften einholen und per Post an uns senden:

Beihilfeablöse-Versicherung; Info Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte

Hat Ihr Arbeitgeber eine Beihilfeablöse-Versicherung der HUK-COBURG abgeschlossen, dann schicken Sie bitte Ihre Belege zusammen mit dem ausgefüllten Beihilfeantrag direkt an uns.

Änderungen (Familienstand, Krankenversicherungs-Schutz, Beginn und Ende der Ausbildung, Wehr- und Zivildienst...) teilen Sie bitte Ihrer Personalstelle mit. Diese informiert uns, und wir bestätigen Ihnen die Änderung schriftlich.

Privatpatient: Beihilfe ergänzen
Krankheitskosten, die Ihre Beihilfe nicht abdeckt (Restkosten), können Sie bei der HUK-COBURG günstig privat absichern. Sie sind dann Privatpatient:

Auf Wunsch bearbeiten wir Ihre Beihilfe und Ihre private Krankenversicherung - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - gemeinsam. Haben Sie die Restkosten anderweitig versichert, reichen wir die Belege kostenlos weiter.

Direktversicherung; Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die gesetzliche Situation

Die Reform: Ein Jungbrunnen für die Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer haben nun ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Ob Sie sich als Arbeitgeber mit eigenen Beiträgen daran beteiligen, liegt ganz bei Ihnen. Darüber hinaus haben Sie die Freiheit, den Durchführungsweg und den Anbieter zu wählen.



Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen
  • Recht aller Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
  • Steuer- und sozialversicherungsfreier Höchstbetrag bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze auch für die Direktversicherung
  • Zusätzlich sind 1.800 Euro steuerfrei, soweit nicht die Pauschalversteuerung genutzt wird
  • Leistungen grundsätzlich als lebenslange Rente
  • Auszahlung fließt nachgelagert in das zu versteuernde Einkommen
  • Pensionsfonds kann als renditeorientierte Variante der bAV genutzt werden
  • Auszahlungen an versorgungsberechtigte Hinterbliebene möglich

Jeder profitiert
Die vielen attraktiven staatlichen Förderungen der betrieblichen Altersversorgung machen die Pflicht schnell zur Kür. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen:
  • Lohnnebenkosten senken
  • Die Beiträge zur bAV sind bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (2.544 Euro für 2008).


  • Mitarbeiter motivieren
  • Mit der Einführung der bAV beweisen Sie Weitblick und Engagement für Ihre Mitarbeiter und motivieren sie zu mehr Einsatzbereitschaft.

  • Ersparnis für Arbeitnehmer
  • Ihre Mitarbeiter zahlen beitragsanteilig weniger Lohnsteuer und auch weniger Sozialversicherung.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Service für Ihr Unternehmen

Die HUK-COBURG bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Durchführungswege an. Wir können daher Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen zu den fünf Wegen neutral beraten.

Wir erstellen für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Konzept, das risikoarm und besonders kostengünstig ist, und setzen es für Sie um. Die HUK-COBURG übernimmt an Ihrer Stelle den anfallenden Verwaltungsaufwand so weit als möglich.

Unser Dienstleistungen für Sie
  • Praxisnahe Analyse und Beratung
  • Beratung und Information Ihrer Arbeitnehmer
  • Betreuung nach Vertragsabschluss
  • Unterstützung im Arbeits- und Steuerrecht
  • Ausführung der versicherungsmathematischen Berechnungen
  • Umsetzung oder Aktualisierung kompletter Versorgungswerke
  • Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Hier können Sie Ihren persönlichen bAV-Berater anfordern

Direktversicherung; Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Der Weg ist das Ziel:
Die fünf Durchführungswege der bAV


Die Direktversicherung
Der einfachste und sicherste Weg der bAV und ideal zur Entgeltumwandlung. Sie vereinbaren als Arbeitgeber eine Rentenversicherung bei der HUK-COBURG für Ihren Arbeitnehmer. Die Vorteile: Die Versicherung ist um Leistungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung erweiterbar, und die HUK-COBURG kümmert sich um alles weitere - von der Beratung des Mitarbeiters über die Verwaltung bis zur Auszahlung der Rente.


Die Pensionskasse
Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Dieser Durchführungsweg eignet sich für mittelständische Unternehmen und für Großbetriebe.



Der Pensionsfonds
Wie bei der Direktversicherung und Pensionskasse erhält der Arbeitnehmer gegenüber dem Versorgungsträger einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung. Der Pensionsfonds bietet den Vorteil, dass die Anlagemöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt freier wählbar sind und dadurch höhere Renditen erzielt werden können. Der Arbeitgeber muss hier Beiträge an den Pensionssicherungsverein entrichten.



Die Unterstützungskasse
Diese rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung wird von einem oder von mehreren Arbeitgebern getragen. Sie erbringt die Versorgungsleistung ohne dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf zu gewähren. Um finanzielle Risiken für das Unternehmen zu vermeiden, werden die Leistungen bei der HUK-COBURG rückgedeckt. Da die Einzahlungen in die Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei sind, können höhere Beträge eingezahlt werden. Sie eignet sich daher vor allem für Mitarbeiter mit größeren Versorgungslücken. Für den Arbeitgeber fallen dabei Beiträge für den Pensionssicherungsverein an.



Die Direktzusage
Die Direktzusage ist eine Leistungszusage des Unternehmens an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber erbringt die Leistungen selbst und bildet dafür in der Bilanz Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen sind Betriebsausgaben und mindern die Steuerlast. Die Leistung wird optimal über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Auch hier entrichten Sie Beiträge an den Pensionssicherungsverein.