Montag, 29. Januar 2007

Zu viel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut lässt das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht. Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unberührt.

Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 € kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.

Donnerstag, 25. Januar 2007

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller, aber auch Minicars oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Die HUK-COBURG hat ihr Prämienniveau trotz Erhöhung der Versicherungssteuer bei den Tarifen für Kleinkrafträder gehalten: Sie bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung wie im Vorjahr ab 57 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 37 Euro jährlich.

Freitag, 19. Januar 2007

Wenn das Auto nasse Füße kriegt

Mit dem Sturm kam das Wasser: Überall in Deutschland stehen Straßen und Wege unter Wasser. Für Autofahrer wichtig zu wissen: Wenn das Auto nasse Füße kriegt, ist dieser Schaden versichert?

Die HUK-COBURG informiert: Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf direkt von der Schadenstelle aus. Hierbei lässt sich gleichzeitig abklären, welche Fahrzeug- und Zubehörteile - wie zum Beispiel der Kindersitz oder das Autoradio - mitversichert sind.

Doch neben den versicherungsspezfischen Fragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor selber zu starten, denn sobald Wasser in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Metall reibt auf Metall und ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich auch den Innenraum mit ein.

Vorsicht ist aber auch an anderer Stelle angebracht. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Schäden geltend machen will, die während einer Fahrt durchs Wasser entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Montag, 1. Januar 2007

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schließlich schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Für angerichtete Schäden zahlen

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel vom eigenen Dach herunterreißen, der beim Herunterfallen ein Auto beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt. In diesem Fall hilft eine private Haftpflichtversicherung.