Samstag, 31. März 2007

Kfz-Versicherung mit Rabattschutz

Mit einem neuen Autoversicherungstarif zum 1. April bestätigt die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch weiterhin ihr äußerst günstiges Preis-/Leistungsniveau. NEU: die Versicherung für den Schadenfreiheitsrabatt - der Rabattschutz.

So schnell kann es gehen : Ein Unfall und die langjährig erfahrene günstige Schadenfreiheitsklasse ist möglicherweise Vergangenheit. Denn: Der Schaden zieht eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und somit eine Erhöhung des Beitrags nach sich. Als Schutz davor bietet die HUK-COBURG ab 1. April optional im Classic-Tarif für Pkw den Rabattschutz an.

Der Rabattschutz bewahrt die Kunden vor der Rückstufung ihrer Schadenfreiheitsklasse. Pro Kalenderjahr ist ein Schaden frei. Der Kunde fährt im Folgejahr weiterhin mit seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Ab 7,5 % des Beitrags ist der Rabattschutz für alle Kunden der HUK-COBURG zu haben. Die einzige Voraussetzung: Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.

Somit erweitert die HUK-COBURG ihre Produktpalette zu weiterhin günstigen Beiträgen. Beitrag berechnen

Dienstag, 27. März 2007

Unfall im Bild festhalten

Ostern steht vor der Tür, die Urlaubszeit beginnt: Bald schon setzen sich wieder Zigtausende hinter das Steuer, um ihr Ferienziel zu erreichen. Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt damit deutlich an.

Deshalb rät die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, neben dem europäischen Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu bedienenden Fotoapparat ins Auto zu legen. Dies gilt besonders dann, wenn die Fahrt ins Ausland geht. Denn sollte es zu einer Karambolage mit einem anderen Fahrzeug kommen, geben Fotos immer noch am objektivsten die Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein Fotoapparat - meist im Wert von bis zu 60 Euro - in der Teilkasko gegen Diebstahl mitversichert.

Wertvollere Fotoausrüstungen oder Videokameras dürfen allerdings nicht im Auto liegen bleiben. Selbst bei einem noch so kurzen Zwischenstopp gilt: Sobald der Fahrer den Wagen verlässt, muss er die Kamera mitnehmen. Ein kostspieliger Fotoapparat auf dem Rücksitz ist für jeden Dieb ein zusätzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und solch ein Diebstahl ist weder durch die Hausrat- noch durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert.

Sehen und gesehen werden

Wichtig beim Unfall ist auch eine Warnweste. In Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich, Italien, Tschechien und der Slowakei, ist sie Pflicht.

Und es genügt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben. Nein, sie muss griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine gelbe, rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss zahlen.

Mittwoch, 7. März 2007

Rausch der Geschwindigkeit - gefährlich schön

Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Inlineskater ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit den acht Rädern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte Risiken, warnt die HUK-COBURG.

Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den Fußgängern. Das bedeutet: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen - nötigenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.

Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer dann noch eine lebenslange Rente zahlen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Ob sie tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht vom Alter, sondern ihrer Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.

Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne eine private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.