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Montag, 16. Juni 2014

Unsere private Krankenversicherung, von Finanztest ausgezeichnet

Die private Krankenversicherung der HUK-COBURG bietet Ihnen ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.

Dafür sind wir ausgezeichnet!

Sichern Sie sich

  • Beste Leistungen
  • Niedrige Beiträge
  • Hohe Beitragsstabilität
  • Top Service

Wir beraten Sie gerne!

Donnerstag, 19. September 2013

HUK-COBURG steigt in die betriebliche Krankenversicherung ein

Die HUK-COBURG bietet ab jetzt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit privaten Kranken-Zusatzversicherungen gesundheitlich abzusichern. Die Produkte bieten Extraleistungen für alle Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht von ambulanten Zuzahlungen, über Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie Vorsorgeuntersuchungen bis hin zum Zahnersatz.
„Bei den Arbeitgebern steht die gesteigerte Attraktivität und somit höhere Wettbewerbsfähigkeit durch die Übernahme sozialer Verantwortung im Vordergrund. So kann der Arbeitgeber Fach- und Führungskräfte gewinnen oder binden. Dies wird für Unternehmen in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger“, erklärt Krankenversicherungsvorstand Dr. Hans Olav Herøy. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist dabei sehr gering. Die Beitragszahlungen sind Betriebsausgaben, die steuerlich absetzbar sind und gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Gute Alternative zur Gehaltserhöhung

Für die Arbeitnehmer ist die betrieblicheKrankenversicherung eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn für die Gehaltserhöhung müssen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entrichtet werden. In der Regel kommt daher oft nur die Hälfte beim Arbeitnehmer an. Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenversicherung gelten für den Mitarbeiter als Sachzuwendung und sind bis 44 € monatlich steuer-  und sozialversicherungsfrei. Und der Mitarbeiter kommt in den Genuss besserer Gesundheitsleistungen. Darüber ist die Mitversicherung von Familienangehörigen möglich. Ein weiterer Vorteil sind vereinfachte Aufnahmebedingungen wie z.B. vereinfachte oder keine Gesundheitsprüfung und der Entfall von Wartezeiten.

Die HUK-COBURG unterstützt Firmen in allen Belangen der betrieblichen Krankenversicherung. Sie steht mit einem Expertenteam mit Rat und Tat zur Seite und begleitet den Arbeitgeber bei der arbeitsrechtlich sicheren Umsetzung.

Weitergehende Informationen

Freitag, 26. April 2013

HUK-COBURG-Krankenversicherung

HUK-COBURG-Krankenversicherung bietet Aufnahmegarantie für Angestellte

Coburg, den 16. April 2013
Angestellten, die mit ihrem Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten und dadurch erstmals versicherungsfrei werden, bietet die HUK-COBURG-Krankenversicherung eine Aufnahmegarantie. Vorerkrankungen verhindern oftmals einen Wechsel in die PKV. Mit den neuen Aufnahmebedingungen bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung ändert sich das.
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Versicherungsfreiheit will der Krankenversicherer Interessierten einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ermöglichen. Dabei wird für Vorerkrankungen maximal ein Risikozuschlag von 30  Prozent erhoben. Interessenten können unter anderem Wahlleistungen bis hin zum Zweibett-Zimmer einschließen.
Die Gesellschaft wird unter diesen Voraussetzungen somit ab sofort keinem Angestellten, der sich bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung versichern möchte den Versicherungsschutz verwehren. Dies gilt auch für die familienversicherten Angehörigen. Das Unternehmen tritt damit dem häufig geäußerten Vorwurf entgegen, dass sich die privaten Krankenversicherungen nur die so genannten „guten Risiken“ herauspicken wollen.

Mittwoch, 19. Dezember 2012

HUK-COBURG-Krankenversicherung

HUK-COBURG-Krankenversicherung bietet als einer der ersten Versicherer „Pflege-Bahr“ an

Bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung kann man ab dem 20. Dezember die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, den so genannten „Pflege-Bahr“, abschließen. Der Krankenversicherer ist damit eines der ersten Unternehmen, das dieses Produkt anbietet. Wer mindestens zehn Euro monatlich in eine geförderte Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält fünf Euro staatlichen Zuschuss. Der Staat fördert den „Pflege-Bahr“, weil er erkannt hat, dass die Pflege-Pflichtversicherung in einer alternden Gesellschaft zukünftig nicht mehr alleine ausreichen wird. Die private Vorsorge mit staatlichem Zuschuss soll Abhilfe schaffen.
Zum Hintergrund: Deutschland altert. Das ist nicht neu. Damit steigt aber auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden und das kann teuer werden. Selbst mit der Pflege-Pflichtversicherung ist man nicht alle Sorgen los. „Von Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro oder sogar mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte“, erklärt Dr. Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-COBURG-Krankenversicherung.

Günstige Gelegenheit

Die Gelegenheit, sich um die private Pflegevorsorge zu kümmern, ist günstig wie selten zuvor. Der Grund: Der Staat fördert den „Pflege-Bahr“ mit einer monatlichen Zulage von fünf Euro. Die Zulage können alle pflege-pflichtversicherten Bürgerinnen und Bürger, die bereits 18 Jahre alt sind, erhalten. Dazu muss mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro in der Pflegestufe 3 versichert werden. Ein Leistungsanspruch besteht aber auch bereits in der Pflegestufe 1 oder 2, sowie bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie bei Demenz (Pflegestufe 0). Es erfolgt grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung. Alle Personen, die aktuell nicht pflegebedürftig sind, können sich versichern.

„Bis zu einem Drittel zahlt der Staat“

Ein Beispiel zeigt, wie lukrativ das Angebot sein kann. Bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von zehn Euro und bei einem versicherten Pflegegeld von mindestens 600 Euro pro Monat spendiert der Staat fünf Euro dazu.
Alter 30: Mit einem Eigenbeitrag von zehn Euro (Minimum) kann man rund 800 Euro Pflegegeld versichern und erhält fünf Euro Zulage
Alter 50: Mit einem Eigenbeitrag von rund 17 Euro kann man 600 Euro Pflegegeld (Minimum) versichern und erhält fünf Euro Zulage

Mittwoch, 29. August 2012

Wechseln Sie, bevor die Unisex-Tarife kommen!

Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen: Noch 2012 werden die "Unisex-Tarife" eingeführt. Das bedeutet für Männer: Private Krankenversicherungen werden teurer. Doch dagegen können Sie etwas tun: Wer bis zum 20. Dezember wechselt, der nimmt dauerhaft niedrige Beiträge mit.


Bis 20. Dezember 2012 niedrige Beiträge sichern:

  • Ambulanter Tarif mit 300 € Selbstbeteiligung
  • Stationärer Tarif mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz/
    Kieferorthopädie 80 % Erstattung
  • 110 € Krankentagegeld ab der 7. Krankheits-
    woche mit Pflegepflichtversicherung
Sprechen Sie mit uns über Ihre Krankenversicherung. Ein Vorsorgespezialist der HUK-COBURG berät Sie gerne persönlich!

Samstag, 16. Juni 2012

Private Krankenversicherung: Wechseln Sie, bevor die Unisex-Tarife kommen!

Männer, aufgepasst!

Letzte Chance auf niedrige Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Wechseln Sie, bevor die Unisex-Tarife kommen!


Wechseln Sie, bevor die Unisex-Tarife kommen!

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangt: Ab 21.12.2012 dürfen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht mehr nach dem Geschlecht unterschiedlich kalkuliert sein. Das Stichwort lautet: "Unisex-Tarife".
Das bedeutet für Männer: Private Krankenversicherungen werden teurer.
Aktuell zahlen Frauen in der privaten Krankenversicherung etwa bis zum 60. Lebensjahr höhere Beiträge. Das Urteil sorgt nun dafür, dass dieser Beitragsunterschied ausgeglichen wird. Männer und Frauen zahlen dann einheitliche Beiträge. Da die Regelung aber nur für Neuverträge gilt, können sich Männer noch bis zum 20. Dezember 2012 besonders günstig privatversichern.

Werden Sie jetzt Privatpatient!

Nehmen Sie die besonderen Vorteile der HUK-COBURG mit:
  • Hervorragende Leistungen
  • Sehr niedrige Beiträge
  • Hohe Beitragsstabilität
  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr.
    4 Monatsbeiträge für Beamte
35-jähriger Mann. Ambulanter Tarif mit 300 € Selbstbeteiligung; stationärer Tarif mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz/Kieferorthopädie 80 % Erstattung, 110 € Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche mit Pflegepflichtversicherung, Arbeitnehmeranteil.



Vereinbaren Sie gleich einen Termin! Wir beraten Sie gerne persönlich.

Donnerstag, 10. Mai 2012

Upgrade Zahn HCK

 

Wechseln Sie bis 30.06.2012 vom Tarif ZZ in einen höherwertigen Tarif:

 

Jetzt können SIe Ihre Leistungen noch erweitern:


  • Ohne erneute Fragen zur Zahngesundheit.
  • Ohne neue Wartezeiten für Mehrleistungen.
  • Mit Anrechnung der bisher zurückgelegten Vertragslaufzeit (So erreichen Sie die rnaximale Erstattung früher.)

  • Im Premium Plus Tarif jetzt auch mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung und besondere Füllungen!

  Informationen zur Zahnzusatzversicherung der HUK-COBURG

Montag, 26. März 2012

HUK-COBURG-Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung

Bereits nach 6 Jahren Geschäftstätigkeit der HUK-COBURG Krankenversicherung konnten wir erstmals für das Jahr 1996 mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) beginnen und seitdem ohne Unterbrechung fortführen.

Für 2012 (Auszahlung in 2013) können folgende Sätze gutgeschrieben werden:

 ■ Die Höhe der Beitragsrückvergütung beträgt für die Tarife BA und BZ 4 Monatsbeiträge – bereits ab einem leistungsfreien Kalenderjahr (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag).

■ Für die Tarife A0 – A2000, Z100 und Z80, die Select-Tarife 0 – 1200, den Komfort-Tarif Compact sowie die Einsteigertarife E100 und E1000 – alle mit zugehörigen Studententarifen (S) – beträgt die Beitragsrückerstattung 3 Monatsbeiträge (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag) – ebenfalls bereits ab dem
1. leistungsfreien Kalenderjahr.
Damit sind alle Vollkostenversicherungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beihilfeberechtigte BRE-berechtigt (mit Ausnahme Standard- und Basistarif).

■ Für die Anwärtertarife BAA, BSA und BZA werden 6 Monatsbeiträge zurückgezahlt, wenn alle 3 Tarife leistungsfrei waren.
Ebenfalls 6 Monatsbeiträge werden in den Anwärtertarifen BG und BP ausgezahlt, im Tarif BC sind es
4 Monatsbeiträge.

■ Ihr Vertrag muss jedoch ungekündigt ein volles Kalenderjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres ohne Beitragsrückstand bestehen. Bedingt durch die nur kurzen Vertragsdauern ist bei den Anwärtertarifen eine anteilige Beitragsrückerstattung möglich.

■ Ihre Gegenleistung: Sie dürfen für dieses Jahr keine Erstattungen aus den genannten Tarifen erhalten haben, maßgebend ist das Behandlungs- bzw. Bezugsdatum.

■ Sie erhalten die Beitragsrückerstattung unaufgefordert, ein Antrag auf Auszahlung ist nicht erforderlich.

Wir erwarten, dass wir auch in Zukunft eine attraktive (erfolgsabhängige) Beitragsrückerstattung gutschreiben können.

Donnerstag, 22. März 2012

Krankenversicherung

Krankenversicherung der HUK-COBURG baut Kooperationsnetz aus

Die beiden Krankenversicherer der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, die HUK-COBURG Krankenversicherung AG und die PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG, setzen ihre Politik des Ausbaus der Kooperation mit Leistungserbringern im Gesundheitswesen weiter fort.

So haben sie aktuell das Kooperationsnetz durch acht weiteren Medizinischen Versorgungszentren erweitert sowie im ambulanten Versorgungssektor mit der „NOVOTERGUM AG“ sowie mit der „therapeutenverbund.de GmbH“ einen Kooperationsvertrag geschlossen.

Die Therapiezentren von NOVOTERGUM bieten an über 45 Standorten in Deutschland physiotherapeutische Leistungen an. Die Versicherten profitieren hier unter anderem von diversen Serviceleistungen wie verlängerten Öffnungszeiten.

Durch die Kooperation mit der therapeutenverbund.de GmbH soll das Problem der langen Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung gelöst werden. Die Kunden erhalten unverzüglich einen Therapieplatz und profitieren darüber hinaus von zusätzlichen Serviceleistungen, wie z.B. Terminen in den Abendstunden.

In den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ACURA Baden-Baden, ÄrztePunkt München, ÄrztePunkt Nymphenburg, nuwamed Leipzig, MVZ Klinikum Coburg, MVZ Wiesloch, MVZ Mittelrhein Koblenz sowie dem Radiologischen Zentrum Dr. Neumaier & Kollegen erhalten die Versicherten eine breite medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung unter einem Dach. Darüber hinaus wird im Bereich der Prävention den Kunden ein Paket an Vorsorgeuntersuchungen zu günstigen Preisen angeboten.

Insbesondere die Versicherten im sogenannten Select-Tarif, der bei der Inanspruchnahme eines Kooperationspartners eine höhere Leistung vorsieht, profitieren von den Kooperationen. Das neue Tarifprodukt der HUK-COBURG Krankenversicherung AG sieht eine aktive Beratung und Steuerung des Kunden auf Kooperationspartner vor und ist zum Teil über 20 Prozent günstiger als vergleichbare Komforttarife.

„Die Kooperationsverträge sind ein weiterer Baustein, um die Gesundheit unserer Kunden auch in Zukunft in hoher Qualität und zu bezahlbaren Beiträgen zu schützen.“, kommentiert HUK-COBURG Vorstandsmitglied Dr. Hans Olav Herøy die Vereinbarungen.

Montag, 23. Januar 2012

Krankenversicherung: Thema Unisex-Tarife

Versicherungsnote 1, PKV – Komfort-Tarife der HUK-COBURG in "€ am Sonntag" (Heft 29/2009)Finanztest zeigt in seiner aktuellen Ausgabe 2/2012 auf, dass eine

private Krankenversicherung 

derzeit günstiger für Männer ist.


Die private Krankenvollversicherung – Ihre wichtigsten Vorteile:

  • Individuelle und bedarfsgerechte Krankenversicherung
  • Günstige und stabile Beiträge
  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung – bereits ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr
  • Über 370.000 Kunden vertrauen der privaten Krankenvollversicherung der HUK-COBURG
  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis: bestätigt von unabhängigen Experten

Wer kann sich privat versichern?

Bisher gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer, die in 2011 mehr als 49.500 € brutto im Jahr verdienen können bereits nach einem Jahr zum 1.1. 2012 in die »Private« wechseln.
Berufsanfänger mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 € können sofort mit Beginn der Tätigkeit in die »Private« wechseln. Dies gilt auch für pflichtversicherte Abeitnehmer, deren Einkommen auf Grund eines Arbeitgeberwechsels über 49.500 € im Jahr liegt. Selbstständige und Freiberufler, unabhängig von der Einkommenshöhe.

Mehr Informationen zur HUK-COBURG Krankenversicherung





Donnerstag, 22. Dezember 2011

HUK-COBURG Krankenversicherung: Tarif Komfortschutz Compact

Komfort-Tarif Compact:
Der leistungsstarke Vollkostentarif

Leistungsstark und komfortabel – der Komfort-Tarif Compact
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 € über alle Ambulant-, Stationär- und Zahnleistungen. Bestimmen Sie, welche Leistungen Sie zusätzlich von der HUK-COBURG Krankenversicherung erhalten möchten, z. B. ein Krankentagegeld um bei längerer Krankheit den laufenden Verbindlichkeiten Ihrer selbstständigen Tätigkeit gerecht zu werden.

 Ambulante Behandlung
  • Sie werden beim Hausarzt oder Facharzt als Privatpatient behandelt und erhalten 100% Kostenerstattung. Das gilt auch bei Heilpraktikern.
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel übernehmen wir zu 100%.
  • Sehhilfen wie Kontaktlinsen und Brillengläser übernehmen wir zu 100%.
  • Die Leistung für Brillengestelle beträgt 125 € in zwei Kalenderjahren.
 Stationäre Behandlungen – DIE WICHTIGSTEN LEISTUNGEN:
  • Im Krankenhaus Ihrer Wahl sind Sie Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer mit allem Komfort.
  • Sie werden privat vom Chefarzt behandelt.
  • Wenn Sie nur allgemeine Krankenhausleistungen beanspruchen, erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld.
 Zahnärztliche Behandlungen – DIE WICHTIGSTEN LEISTUNGEN:
  • Sie werden beim Zahnarzt als Privatpatient behandelt und erhalten 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen.
  • Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie werden zu 80% erstattet. Die Höhe ist gestaffelt nach Kalenderjahren. Im 1. und 2. Kalenderjahr bis jeweils 1.000 € Rechnungsbetrag. Im 3. Kalenderjahr bis 1.500 € Rechnungsbetrag. Ab dem 4. Kalenderjahr und bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
 Beitragsrückerstattung
  • Sie erhalten 3 Monatsbeiträge bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr zurück.
 Mehr Information

Freitag, 25. November 2011

Private Krankenversicherung der HUK-COBURG

Beste Leistungen: Günstig bei der HUK-COBURG

Werden Sie Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus – mit einer Voll- oder Zusatzversicherung.

Die private Krankenversicherung der HUK-COBURG – Ihre wichtigsten Vorteile

  • Behandlung als Privatpatient
  • Sehr niedrige Beiträge dank niedrigster Verwaltungskostenquote am Markt
  • Beitragsrückerstattung schon ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr in der Vollversicherung

Testsieger Kundenzufriedenheit

1. Platz für die HUK-COBURG in der KUBUS-Kundenbefragung 2011 zur privaten Krankenversicherung bereits zum dritten Mal in Folge! Die Wertung der Kunden:
  • Gesamtzufriedenheit: hervorragend
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: hervorragend
  • Betreuungsqualität: sehr gut
Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung der HUK-COBURG

Montag, 4. Juli 2011

PKV im Alter So bleibt die private Krankenversicherung im Ruhestand bezahlbar.

Beitragsermäßigung durch zusätzliche Vorsorge aus der Beitragsersparnis zur GKV
HUK Krankenversicherung, Alterungsrückstellungen

Tarif BET – Sicherheit durch Vorsorge
Wer sich in jungen Jahren für die Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, stellt sich berechtigter Weise die Frage, ob die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.


Eine Aussage, wie sich Beiträge in der Zukunft entwickeln, ist weder in der GKV noch in der PKV möglich!

Wir sind überzeugt: Die Beiträge der PKV sind auch im Alter bezahlbar und können positiv beeinflusst werden.


Informieren Sie sich jetzt bei der HUK Krankenversicherung!

Montag, 23. Mai 2011

Damit die Gesundheit im Urlaub nicht zu kurz kommt

Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall helfen kann

Den Alltag vergessen, sich entspannen, Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland. Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.
Behandlungen nach dem Leistungskatalog vor Ort

Wichtig: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom Deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt. Gesetzlich Versicherte, die so schwer erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten dafür selbst tragen.

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung Privatpatient sein

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Privat Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.

Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall - wenn man zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden. Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.


Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die die Auslandsreise-Krankenversicherung dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung des Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.
Pässe, Flugtickets, Reiseführer, Impfpässe… wer in den Urlaub fährt, muss vieles bedenken. Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört bei Auslandsaufenthalten ins Gepäck. Und wer dann noch zu Hause zum Handy greift, um in aller Ruhe die Notrufnummer seiner Auslandsreise-Krankenversicherung einzuspeichern, kann sich im Notfall viel Stress ersparen.

Freitag, 8. April 2011

Private Krankenversicherung

Für Beihilfeberechtigte in Ausbildung, Referendare und Studenten
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist die beste Lösung
Bei der HUK-COBURG genießen Sie besonders preisgünstigen Versicherungsschutz:
Mit den Spezialtarifen für Beamte in Ausbildung (bis zum 34. Lebensjahr).




  äußerst günstige Beiträge ab 24 Euro im Monat
  hohe Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen.

Mehr Informationen  

Bedarfsgerecht: Unsere Tarife sind auf Ihren Beihilfe-Anspruch genau zugeschnitten Mit Ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst als Beamtenanwärter oder Referendar sind Sie Beamter auf Widerruf. Das heißt: Im Krankheitsfall sorgt Ihr Arbeitgeber für Sie. Er gewährt Ihnen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten, die – abhängig von Familienstand und Bundesland – in der Regel zwischen 50% und 80% der Kosten abdeckt.  

Für die Restkosten gibt es zum Glück den Beihilfetarif der HUK-COBURG. Das gilt auch, wenn Sie als Student Anspruch auf Beihilfe haben.  

Die private Krankenversicherung ist die beste Lösung 
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann Ihnen keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten. Denn der Anteil der Beihilfe wird nicht berücksichtigt. So zahlen Sie in der GKV meist mehr als nötig, und das bei geringeren Leistungen. 

Mehr Informationen 

Mittwoch, 6. April 2011

Start in die Zukunft

Tipps und Infos für Auszubildende und Studenten

Tipps und Infos für Auszubildende und Studenten

Mit der Selbstständigkeit kommt auch die erste eigene Verantwortung

Dazu gehört auch, dass Sie sich gegen die wichtigsten Risiken und Gefahren, die Selbstständigkeit im neuen Lebensabschnitt mit sich bringt, absichern.

Stichworte wie Haftungsrisiken, Krankheit und Berufsunfähigkeit machen das anschaulich.

Was wirklich wichtig ist

Gerade weil der Geldbeutel noch klein ist, bedarf es einer individuellen Analyse und Beratung.

Auch wenn das Risikoempfinden sehr subjektiv ist, so gilt doch: Existenzbedrohende Risiken sollten Sie absichern. Und die Chance zum Aufbau Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge rechtzeitig angehen.

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Verlassen Sie sich nicht nur auf Vater Staat

Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird vom Staat keine Rücksicht auf Ausbildung und Qualifikation genommen. Jede denkbare Tätigkeit am Arbeitsmarkt ist anzunehmen

Um es gleich vorweg zu sagen, das Thema Berufsunfähigkeit ist ausgesprochen komplex.

Und kommt leider sehr häufig vor – laut Statistik ist jeder Vierte davon betroffen!
Auch in jungen Jahren kommt es beim Sport oder durch Unfälle unerwartet schnell zu Verletzungen, die mitunter das ganze restliche Leben verändern. Skelett- oder Muskelprobleme, psychische Erkrankungen und Krebs sind ebenfalls Ursachen dafür, dass viele Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Der Staat hilft nur noch wenig

Der Staat zahlt nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt ca. ein Drittel des Bruttoeinkommens und wird nur unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
  • Der Betroffene kann keine drei Stunden am Tag arbeiten, egal was!
  • Der Betroffene hat in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt!
Aber: Meist schließt sich die Ausbildung oder das Studium direkt an die Schulzeit an. Folglich wurden in der Regel noch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Studenten und Auszubildende können also vom Staat keine Hilfe erwarten, darum müssen Sie jetzt selbst privat vorsorgen!
Was können Sie vom Staat erwarten?

Warum Sie bereits heute handeln sollen

  • Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus
  • Studenten und Auszubildende haben in der Regel noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Leistung
  • Je früher Sie sich absichern, umso niedriger ist der Beitrag
  • Wenn Sie später z. B. unter einer Sportverletzung leiden oder Rückenprobleme haben, müssen Sie deutlich höhere Beiträge zahlen oder können im schlimmsten Fall nicht mehr versichert werden

Highlight für Studenten

Studenten erhalten in den ersten fünf Versicherungsjahren einen speziellen Nachlass und profitieren so von einem besonders günstigen Anfangsbeitrag.

So zahlt z. B. ein 19-jähriger Student für eine monatliche BU-Rente von 800 € in den ersten fünf Jahren monatlich nur 16,70 €.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlen wir Monat für Monat 800 €, beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr.

Unsere Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – günstige Preise und Bedingungen,
die gerade für Auszubildende und Studenten wichtig sind:
  • Volle Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit – ohne Zwang einen anderen Beruf auszuüben (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
  • Nachversicherungsgarantie: Nach einem abgeschlossenen Studium oder beendeter Ausbildung liegt das Gehalt höher. Dann ist mit der Nachversicherungsgarantie eine Anpassung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung unbürokratisch möglich
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Auch bei Reisen ins Ausland und bei längeren Auslandsaufenthalten / Auslandssemestern sind Sie abgesichert
  • Beitragsstundung: Bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit können die Beiträge gestundet werden
  • Steigende Rente im Leistungsfall: Tritt Berufsunfähigkeit ein, erhalten Sie durch die voraussichtliche Überschussbeteiligung Jahr für Jahr eine Rentenerhöhung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der HUK-COBURG steht in den Ratings der Finanzexperten auf den vordersten Plätzen.

Das empfehlen wir:

Sichern Sie sich mit unserer Premium BUZ, die mit einer Risikolebensversicherung kombinierbar ist, perfekt ab. Sie profitieren in diesem Fall dauerhaft von günstigen Beiträgen.

Oder verbinden Sie die Premium BUZ mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung und sorgen Sie bereits heute für später vor. Fangen Sie jetzt mit kleinen Beiträgen an, bis zum Rentenalter ist dann ein stattliches Vermögen angewachsen.

Darum die HUK-COBURG:

  • Testsieger: Bestnote "Sehr gut" im Vergleich von 82 Angeboten (Finanztest, Heft 7/2010)
  • Konstant überzeugende Ergebnisse – bereits zum fünften Mal in Folge Platz 1 bei Finanztest: Bei uns stimmen Preis und Leistung
  • Ausgezeichnete Leistungsprüfung mit höchster Anerkennungsquote von 88% (Capital, 08/2009)

Das schmeckt auch Ihnen – Altersvorsorge für wenig Geld

Riester für Auszubildende und Studenten

Wer an die Zukunft denkt, sollte heute schon "riestern"

Kaum verdient man sein erstes Geld und schon soll man an die Rente denken?

Ja, gerade wenn man jung ist. Denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer weiter gekürzt und sind für Ihre Generation nur noch eine Grundversorgung – wenn überhaupt! Zeit zu handeln!
Die "Riester-Rente" hilft Ihnen mit staatlicher Förderung und Steuervergünstigungen, im Alter finanziell besser dazustehen.

Denken Sie daran: Je früher Sie mit der privaten Vorsorge anfangen, umso höher sind die Leistungen im Alter!

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.




Wertentwicklung Riesterrente
Eintrittsalter 20 Jahre, Endalter 67 Jahre, Vorjahreseinkommen 7.200 €, 5 Jahre Rentengarantiezeit


Unsere Riester-Rente im Überblick
  • Bis zum Rentenbeginn wird mit hoher staatlicher Förderung eine zusätzliche Rente angespart
  • Lebenslange und steigende Rentenzahlung
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% als Kapitalleistung ausgezahlt werden
  • Rentenbeginn kann vorverlegt oder nach hinten geschoben werden
  • Vertrag ist "HARTZ-IV-sicher" – der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen


Das empfehlen wir:

HUK-COBURG Riester-Rente. Nutzen Sie den Beginn des Berufslebens und sichern Sie sich den Berufseinsteigerbonus.

Darum die HUK-COBURG:

  • Günstige Kostenstruktur im Marktvergleich (Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungskosten)
  • Günstige private Altersrente
  • Qualitätsurteil "Gut" von Finanztest, Heft 10/2008

Legen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen clever an

Vermögenswirksame Leistungen für Auszubildende und Studenten

Haben oder nicht haben. Verzichten Sie nicht auf geschenktes Geld

In vielen Betrieben gibt es zusätzlich zum Gehalt sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Das sind Zahlungen der Arbeitgeber, die mithelfen, von Anfang an Vermögen anzusparen.

Wählen Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen einen Bausparvertrag

Bausparen dient – wie der Name schon sagt – dem Sparen. Aber nicht zwingend dem Bauen! Natürlich können Sie das Geld fürs Bauen, Renovieren oder Kaufen verwenden, Sie müssen es aber nicht.

Berufsanfänger brauchen sich erst mal keinen Kopf zu machen. Hier gilt das Motto: Hauptsache, man nimmt die Förderung mit. Die Ideen, was man mit dem Geld anschließend macht, kommen dann schon von ganz alleine.

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Ideal für jeden, der eine sichere Anlagemöglichkeit für seine vermögenswirksamen Leistungen sucht


Ihre Sparmöglichkeiten unter Ausschöpfung der staatlichen Förderung

Für Azubis gibt es beim Bausparen noch was oben drauf: Wer als Alleinstehender nicht mehr als 17.900 € im Jahr verdient, erhält auf seine vermögenswirksamen Leistungen noch die Arbeitnehmersparzulage von 9% pro Jahr on top!
Wertentwicklung Optionsbausparen Da sagt man doch nicht nein, oder?
Vertragsbeginn: 1.1.; Einzahlungen zum 30.; Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme wird gesondert gezahlt. In den Gesamtbeträgen ist die Förderung für das letzte Sparjahr enthalten. Das Darlehen wird nicht in Anspruch genommen. Die Gutschrift des Sonderzins erfolgt in einer Summe bei Kündigung bzw. Darlehensverzicht frühestens nach Ablauf von 7 Jahren. Mit dem Sonderzins erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 3,5% jährlich. Eventuell anfallende/r Abgeltungsteuer/ Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt.


Unser Optionsbausparen im Überblick:
  • Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und dafür die volle staatliche Förderung in Anspruch nehmen
  • Wofür Sie bausparen, steht noch nicht fest. Hauptsache, die Anlage ist risikofrei und zinssicher
  • Sie haben eine hohe Guthabenverzinsung (Festzins)
  • Sie besitzen die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen (Festzins)


Das empfehlen wir:

Mit dem Optionsbausparen legen Sie Ihre "Vermögenswirksamen Leistungen" gut und flexibel an.

Darum die HUK-COBURG:

  • 3,5% Guthabenzins pro Jahr (nach 7 Jahren Laufzeit und bei Darlehensverzicht, Tarif 02.06)
  • Top-Darlehenskonditionen
  • Hohe Flexibilität beim Sparen und Finanzieren

Handeln Sie klug, damit Sie durch Schaden nicht arm werden
Im Falle eines Falles haften Sie in voller Höhe und eventuell sogar ohne eigenes Verschulden

Haftpflichtversicherung für Auszubildende und Studenten

Im Falle eines Falles gut abgesichert

Jeder kennt sie – jeder braucht sie: die Privathaftpflichtversicherung.
Schließlich warten die kleinen und großen Missgeschicke überall – auch außerhalb des Berufs. Und dann kann es richtig teuer werden. Also ist der größte Fehler, den man machen kann, keine Absicherung für den Fall der Fälle zu haben.

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss

Egal, ob Sie aus Versehen die Brille Ihrer Freundin beschädigen oder bei einem Unfall mit Ihrem Fahrrad einen Menschen schwer verletzen – wer den Schaden verursacht, muss dafür haften. Vor Schadenersatzansprüchen schützt nur eine private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie als Auszubildende/r oder Student/in nicht über die Eltern versichert sind, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung.

Zögern Sie nicht lange mit dem Abschluss. Ein Haftpflichtschaden kann richtig teuer werden.



Unsere Privathaftpflichtversicherung im Überblick::
  • Wir prüfen die Haftpflichtfrage, gleichen berechtigte Ansprüche aus und wehren unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht
  • Mit 50 Mio. € höchste Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden am deutschen Markt
  • Internetschäden, z. B. wenn versehentlich virenverseuchte Dateien oder Programme an Dritte weitergeleitet und dadurch deren Daten/Programme beeinträchtigt werden, sind bis 15 Mio. € versichert
  • Fachpraktischer Unterricht an Schulen/Universitäten: Schutz bei Schäden an Geräten/Maschinen bis 10.000 € (250 € Selbstbeteiligung)
  • Mietsachschäden an Wohnräumen bis zur Höhe der Sachschadendeckung
  • Erweiterung des Grundschutzes nach Ihrem individuellen Bedarf möglich
Günstige Privathaftpflicht für Singles ab 37,50 € im Jahr


Das empfehlen wir:

Mit der Privathaftpflichtversicherung Classic der HUK-COBURG sind Sie optimal abgesichert.
Übrigens: Die Versicherungsbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Steuer geltend gemacht werden.

Darum die HUK-COBURG:

  • 50 Mio. € Deckungssumme sind am Markt fast einzigartig
  • Ein Vergleich der unabhängigen Rating-Assekurata bestätigt die Leistungsfähigkeit der HUK-COBURG als Schadenversicherer
  • 1. Rang im Vergleich von Öko-Test, Ratgeber Rente, Geld und Versicherungen, 2010
Tipps und Infos für Auszubildende

Tipps und Infos für Auszubildende



Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Ausbildung

In Deutschland wird nach dem sogenannten dualen Bildungssystem ausgebildet. Die Azubis wechseln dabei zwischen zwei Lernorten: Im Betrieb findet überwiegend der praktische Teil statt, in der Berufsschule wird das Theoretische gelernt.
Die Inhalte sind abgestimmt und eng miteinander verzahnt. Praxis und Theorie bauen aufeinander auf.

Eine gute Lehrstelle vermittelt alle notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die man später im Arbeitsalltag braucht. Der Ausbildungsrahmenplan legt bundesweit einheitlich fest, wie eine gute Ausbildung abläuft.
Dazu zählt auch der breite Überblick in möglichst verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens.

Soziale Sicherung

Auszubildende sind automatisch in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt die Beitragskosten zur Hälfte (Unfallversicherung voll). Den anderen Teil tragen Sie. Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Gehalt.

Rente

Mit rund 50 Millionen Versicherten ist die gesetzliche Rentenversicherung das größte Alterssicherungssystem.
Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 19,5% des Bruttogehalts. Da der Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt, führen Arbeitnehmer 9,75% an die Rentenversicherung ab. Jedoch werden die Deutschen älter und gleichzeitig zahlen immer weniger Menschen in die Rentenkasse ein.
So entsteht für jeden Einzelnen die berühmte Rentenlücke. Deshalb ist eine freiwillige und staatlich geförderte private Vorsorge sehr zu empfehlen.

Krankenversicherung

Jeder Auszubildende muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein. Man kann diese jedoch frei wählen. Ein Vergleich lohnt sich finanziell und was die Leistung betrifft, auf jeden Fall.

Wir empfehlen unseren Kooperationspartner: die BARMER GEK. Auch weil Sie damit bei "extras sichern" interessante Vorteile in Anspruch nehmen können. Ein späterer Wechsel ist noch möglich, jedoch erst 18 Monate nach Eintritt – es sei denn, die Kasse hebt ihre Beiträge an.
Schön für Auszubildende: Sie können sich von den Kosten für Arzneimittel bei ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Für Auszubildende kommt eine private Krankenversicherung nicht in Frage. Interessant ist aber eine private Zusatzversicherung, wie zum Beispiel unser Zahnzusatzschutz.

Tipps und Infos für Studenten

Tipps und Infos für Studenten



Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Die Hochschulwelt ist im Umbruch

Bachelor und Master lösen die Magister- und Diplomstudiengänge ab. Diese Umstellung ist ein Teil des Bologna-Prozesses. Sein Ziel: die Studienabschlüsse europaweit zu vereinheitlichen.

Studium

Nachdem Bachelor- und Masterabschlüsse erst in den Naturwissenschaften eingeführt wurden, sind sie mittlerweile in fast allen Fakultäten Standard. Immer mehr Diplom- und Magisterstudiengänge werden durch dieses Modell ersetzt. Beide Abschlüsse sind nach dem Stufenmodell aufgebaut.
Zuerst absolviert man ein Bachelor-Studium. Das endet in der Regel nach sechs Semestern und ermöglicht danach bereits den Eintritt ins Berufsleben.

Wer weiterstudieren möchte, absolviert in der zweiten Stufe einen Master-Studiengang. Er ist mit dem bisherigen Magister- bzw. Diplomabschluss vergleichbar. Die verfügbaren Plätze sind allerdings oft begrenzt.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist deshalb meist ein guter Bachelorabschluss. Wer den Master erfolgreich abgeschlossen hat, kann noch ein Promotionsstudium draufsatteln.

Das neue Modell bringt vor allem eins mit sich: Praxisnähe. Die Studieninhalte sind stärker als zuvor auf eine spätere Berufstätigkeit ausgerichtet. Zudem sind die neuen Studiengänge auf breit gefächertes Wissen ausgelegt – dies wird durch fächerübergreifendes Lernen gefördert.

Damit man leichter an eine andere Hochschule im In- oder Ausland wechseln kann, wurden die sogenannten Credit Points eingeführt. Sie sind europaweit standardisiert und geben an, wie weit man in seinem Studium bereits ist.
Hat man beispielsweise während eines Auslandssemesters Seminare besucht, erleichtern die erworbenen Credit Points den Dozenten an der Heimathochschule die Leistung anzuerkennen.

Uni oder FH?

Mit dem Abitur in der Tasche kann man an einer Fachhochschule oder Universität studieren. Doch worin liegt der Unterschied?
Zunächst kommt es darauf an, was man studieren möchte.

Bei vielen Studienfächern gibt es zwar inhaltliche Überschneidungen, doch insgesamt ist das Angebot der Fachhochschulen kleiner. Man kann dort beispielsweise weder Medizin noch Jura oder Sprachwissenschaften studieren. Dafür sind die FH-Studiengänge praxisorientierter als die an der Universität. Typische Fächer sind Betriebs- und Ingenieurwissenschaften.

Die Masterabschlüsse beider Hochschularten sind übrigens formal gleichgestellt. Deswegen ist es möglich, nach erfolgreich absolviertem Master noch die Promotion anzuhängen.

Bachelor im Vergleich

Der Begriff Bachelor hat seinen Ursprung im Angelsächsischen. Mittlerweile wird er international zur Bezeichnung erster akademischer Grade verwendet. Das bedeutet aber nicht, dass die Abschlüsse inhaltlich gleich sind.

In den USA beispielsweise dauert das Bachelor-Studium vier Jahre. Es beginnt mit einem zweijährigen Studium generale, das allgemeine Inhalte aus den Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften vermittelt.
Im dritten und vierten Studienjahr spezialisieren die Studierenden sich mit der Wahl eines Haupt- und eines Nebenfaches.

In England hingegen wählen die Schüler der Oberstufe bereits vor dem Studium zwei bis drei Fächer. Dadurch fällt das Studium generale weg. Das insgesamt dreijährige Studium konzentriert sich meist auf das Hauptfach.

Sicherheit im Krankheitsfall

Wer nicht bei seinen Eltern mitversichert ist, für den bieten die privaten und gesetzlichen Krankenkassen spezielle Studenten-Tarife an. Wenn Sie auch im Ausland studieren wollen (Stichwort: Auslandssemester), empfiehlt sich außerdem eine private Auslandsreisekrankenversicherung, damit auch dort anfallende Behandlungskosten abgedeckt sind.

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Donnerstag, 27. Januar 2011

Ergänzung der freien Heilfürsorge für Beamte der Bundespolizei

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Ab 01.01.2006 wurden bei der freien Heilfürsorge für Bundespolizisten nachstehende Leistungseinschränkungen wirksam:
  • Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie) und für verordnete Hilfsmittel (z. B. medizinische Therapiegeräte, Schienen, Bandagen)
  • Abzug von 14,50 Euro bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers im Krankenhaus (nur für Beamte der Besoldungsgruppe A8 und höher)
  • Bei Zahnersatz-Maßnahmen werden Material- und Laborkosten nur noch zu 40% übernommen (gilt ab 01.01.2006 für Dienstanfänger(innen), für die übrigen Heilfürsorgeberechtigten ab 01.09.2006).
Unser Angebot für Sie
Nach Ihrer aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe als Versorgungsempfänger. Hier hilft Ihnen eine »Anwartschaftsversicherung« (AWV) weiter.
Damit sichern Sie sich schon heute die Rechte auf den Versicherungsschutz, den Sie nach Ihrer aktiven Dienstzeit benötigen.

Nach Wegfall der freien Heilfürsorge lebt der Versicherungsschutz auf Ihren Antrag hin ohne Wartezeiten auf, gleichgültig, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Sie können zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung wählen. Letztere beinhaltet den Aufbau von Alterungsrückstellungen, ihr Beitrag ist entsprechend höher, dafür ist der Beitrag später beim Aufleben des aktiven Versicherungsschutzes geringer.

Grundsätzlich empfehlen wir jüngeren Heilfürsorgeberechtigten bis 45/50 Jahre die kleine AWV, älteren Heilfürsorgeberechtigten die große AWV. Ein Wechsel von der kleinen in die große AWV ist jederzeit möglich.

Ergänzen Sie die Anwartschaftsversicherung mit dem Beihilfeergänzungstarif BEBUN. Dieser beinhaltet vor allem
  • Leistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz,
  • 15 Euro Krankenhaustagegeld sowie ergänzende Leistungen bei stationärer Kur und Sanatoriumsaufenthalt,
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Heilfürsorgeberechtigte bis Besoldungsgruppe A8 haben über die freie Heilfürsorge keinen Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus (Unterkunft im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung). Wir empfehlen diesem Personenkreis unsere stationäre Zusatzversicherung Tarif SZ mit Unterkunft im Einbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl und Chefarztbehandlung. Wird der Tarif SZ vereinbart, so braucht der Tarif BS
nicht in Anwartschaft gestellt werden.


Angebot ohne Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung bei uns wünschen, empfehlen wir Ihnen den besonders preisgünstigen Zahnersatztarif ZZ, der Ihre Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 30%, für Inlays zu 50% ersetzt. Insgesamt erhalten Sie 1.000 Euro je Kalenderjahr und zusammen mit der Leistung der GKV – hier der Freien Heilfürsorge – 90% (der Tarif BEBUN kann nur zusammen mit einer Anwartschaftsversicherung vereinbart werden).

Legen Sie neben Zahnersatz auch Wert auf Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, empfehlen wir Ihnen unseren Ergänzungstarif AZZ.

Außerdem sollten Bundespolizisten bis Gehaltsgruppe A8 den bereits erwähnten stationären Zusatztarif SZ sowie ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro vereinbaren, ab Gehaltsgruppe A8 dagegen ein Krankenhaustagegeld mit 25 Euro Tagessatz oder höher, vor allem, wenn Sie Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.

Donnerstag, 18. November 2010

Finanzreform der GKV: Wegfall der Dreijahresfrist

So können Sie jetzt zur HUK-Coburg Krankenversicherung wechseln!

  • regelmäßiges Arbeitsentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.162,50 € monatlich)
  • Ein Wechsel ist wieder nach einmaligen Überschreiten möglich, z. B. Gehaltserhöhung im Oktober, berechnet wird von GKV wie folgt:
    Gehalt Dez. x Anzahl der Gehälter, Bsp: 3.800 x 13,5 = 51.300 : 12 =4.275 >4.162,50
  • Regelmäßiges Arbeitsentgelt überschreitet voraussichtlich auch ab 01.01.2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von dann 4.125 € monatlich.
  • Antrag bei der HUK-COBURG Krankenversicherung stellen, Antragsbestätigung erfolgt sofort nach abschließender Prüfung.
  • Austritt aus der GKV innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung der GKV, dass Sie nun freiwillig versichert sind, erklären (Antragsbestätigung der HUK-Coburg Krankenversicherung muss bei der GKV vorgelegt werden).
  • Kommt die Benachrichtigung der GKV z. B. erst Anfang Februar, kann trotzdem rückwirkend zum 01.01.2011 gewechselt werden, wenn die o.g. 2 Wochen eingehalten werden.
  • Sollten Sie diese Frist versäumen, können Sie jederzeit zum Ende des übernächsten Monats zur HUK-COBURG wechseln.
TIPP: Stellen Sie umgehend einen Antrag, sobald die Antragsbestätigung der HUK-COBURG vorliegt, können Sie diese bei ihrer GKV einreichen und somit den Wechsel bereits ankündigen.

Samstag, 4. September 2010

Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Ruhestand

Ein Blick in die Zukunft – die Situation im Rentenalter
Wiederholt wurden in den letzten Jahren in den Medien über hohe Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung diskutiert. Eins vorab: Ein privater Krankenversicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft. Er ist generationengerecht und zukunftsfest. 

Ihre Situation im Rentenalter

  • Grundsätzlich sind Sie als Rentner in dem Krankenversicherungssystem versichert, in dem Sie auch vor dem Ruhestand versichert waren: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer Pflichtversicherung als Rentner, als freiwilliges Mitglied oder – falls keine eigenen Rentenansprüche bestehen, in der Familienversicherung
  • In einer privaten Krankenversicherung (PKV)
    Welchen Beitrag Sie in der GKV als Rentner zahlen, hängt davon ab, ob Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wann sind Sie als Rentner in der GKV pflichtversichert?
  1. Sie beziehen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche beantragt und
  2. Sie waren in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 9/10 gesetzlich krankenversichert (unabhängig von der Art der Mitgliedschaft)

Die gesetzliche Krankenkasse prüft bei Rentenantragstellung, ob Sie diese Vorversicherungszeiten erfüllen. Wenn Sie diese nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern (wenn Sie vorher in der GKV versichert waren) oder privat versichern.

Beiträge – womit Sie als gesetzlich pflichtversicherter Rentner rechnen müssen
Als versicherungspflichtiger Rentner zahlen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem Zahlbetrag Ihrer Rente. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des um 0,9% geminderten allgemeinen Beitragssatzes.

Erhalten Sie mehrere Renten, müssen Sie aus jeder Rente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Auch Versorgungsbezüge (z. B. aus der betrieblichen Altersvorsorge) sind für Sie beitragspflichtig,
wenn diese über einem Mindestbeitrag liegen (2010: 127,75 €). Diese Beiträge tragen Sie in voller Höhe allein.

Die Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Pflegeversicherungsbeiträge gibt eskeinen Zuschuss!

Als Rentner freiwillig gesetzlich versichert – Beiträge aus allen Einkünften
Waren Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als zu 9/10 gesetzlich krankenversichert, erfüllen Sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht. In diesem Fall können Sie sich in der GKV nur freiwillig weiterversichern. Auch Beamte und andere versicherungsfreie Personen (z. B. Richter, Soldaten) können sich im Ruhestand (Pension) nur freiwillig in der GKV versichern, sofern Sie nicht privat versichert sind.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn Sie bereits vor dem Ruhestand in der GKV versichert waren. Sind Sie freiwillig versicherter Rentner, werden all Ihre Einkünfte (bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze) für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Mieten, Pacht, private Lebensversicherungen oder auch Kapitalerträge. Hierauf ist der ermäßigte Beitragssatz (14,3%) zu zahlen. Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Den vollen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse.

Freiwillig gesetzlich versichert – Alle Einkünfte werden für die Höhe des GKVBeitrags berücksichtigt.
Sowohl versicherungspflichtige, freiwillig versicherte, als auch privat versicherte Rentner müssen ihre Pflegeversicherungsbeiträge allein finanzieren.

Die Situation in der privaten Krankenversicherung
Auch im Alter genießen Sie die Vorteile der PKV

Ihre Beiträge:
Als privat versicherter Rentner richtet sich Ihr Beitrag nach dem Risiko. Ihre Einkünfte (z. B. gesetzliche Rente und Betriebsrenten sowie Ihre Altersvorsorge z. B. Lebensversicherungen, Kapitalerträge) bleiben unberührt.

Haben Sie als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so erhalten Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss entspricht der Höhe eines gesetzlich versicherten Rentners, maximal aber der Hälfte des PKV-Beitrages.


Ihre Leistungen
  • Sie bestimmen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Ihr Vertrag ist von gesetzlichen Reformen unbetroffen.
  • Leistungskürzungen können nur Sie vornehmen. In diesem Fall reduziert sich auch Ihr Beitrag. In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz und die Beiträge individuell an Ihre persönliche und finanzielle Situation anpassen. Alle bereits gebildeten Alterungsrückstellungen wirken sich dabei beitragsmindernd aus.

Beitragsersparnis nutzen
Wechseln Sie bereits in jungen Jahren in die PKV, sparen Sie Beiträge gegenüber einem gesetzlich Versicherten. Nutzen Sie einen Teil Ihrer Einsparungen aus unserer preisgünstigen Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Unsere HUK-COBURG-Lebensversicherung erstellt Ihnen gern ein Angebot, wie Sie zusätzliches Vermögen für Ihre Ruhestandsplanung aufbauen.

Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie – ganz wie Sie es später möchten – für Ihre persönlichen Wünsche und Ziele investieren oder auch einsetzen, um Ihre Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu mindern. Sie entscheiden damit völlig frei über die Mittel und haben doppelte Sicherheit.

Durch Beitragsersparnis Rente finanziert
* Berechnung mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit; Überschuss-Sätze 2010.
Das zeigt, dass Sie mit der Rente, die Sie aus der Beitragsersparnis finanziert haben, Ihren privaten leistungsstarken Krankenversicherungsschutz begleichen können.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Wir werden alle älter
In den nächsten Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur weitreichend verändern. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger erwerbstätiger Menschen. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es gerade älteren Menschen, selbst nach schweren Erkrankungen, zunehmend wieder zu Gesundheit, zumindest aber zu einer guten Lebensqualität trotz Krankheit zurückzufinden.

Länger und besser zu leben wird in Zukunft aber auch immer mehr Aufwand und Vorsorge erfordern.

In der PKV sorgen Sie in jungen Jahren für Ihr Alter vor
Insgesamt kennt die PKV drei Säulen der Beitragsvorsorge:
  • Es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Damit wird für den Umstand vorgesorgt, dass mit steigendem Lebensalter mehr Gesundheitsleistungen benötigt werden. Ein 80-Jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-Jährigen. In der PKV verschieben sich die Beiträge nicht auf andere Generationen. Durch die Alterungsrückstellungen sind Sie als Privatversicherter gut für die Zukunft gerüstet und unabhängig von der Alterszusammensetzung der Bevölkerung.
  • Die Alterungsrückstellungen werden verzinslich angelegt. Die über den Rechnungszins von 3,5% erwirtschafteten Erträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90% der Überzinsen werden als zusätzliche Altersvorsorge verwendet.
  • Seit 1.1.2000 wird bei Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der zusätzlich der Altersvorsorge dient. Dieser sorgt dafür, im Rentenalter Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu mildern.
…zudem ermäßigt sich Ihr PKV-Beitrag mit Eintritt in den Ruhestand um den Beitrag für das Krankentagegeld und ab 60 Jahren um dem 10%igen gesetzlichen Zuschlag.

In der PKV bestimmen Sie Ihren Beitrag selbst Sie können Ihren Beitrag und Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Dabei wirken Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen beitragsmindernd.

In der PKV gibt es Basis-Tarife für Rentner mit Beitragsgarantie:
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht,
in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel wie der Höchstbeitrag der GKV. Wechseln Sie in den Basistarif, sorgen die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen zusätzlich für eine erhebliche Beitragsenkung. Unser Ziel ist es, dass unsere leistungsstarken Vollkostentarife bezahlbar bleiben, so dass ein Wechsel in den Basistarif nicht nötig wird.

Fazit:
  • In der PKV wählen Sie die Gesundheitsleistungen, die Ihren Ansprüchen und Wünschen gerecht werden.
  • In der PKV sind Ihnen die vereinbarten Leistungen garantiert – ein Leben lang.
  • In der PKV sparen Sie heute Ihre Krankenversicherungsbeiträge von morgen und entscheiden sich für eine sichere, zukunftsfähige, leistungsstarke PKV!

Donnerstag, 2. September 2010

Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert:
Das Wichtigste über Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

PKV-Beiträge im Alter – Was Sie darüber wissen sollten
Die schon seit längerem geführte Diskussion um steigende PKV-Beiträge im Alter führt bei vielen Versicherten und Interessenten zu einer verständlichen Verunsicherung und Fragen.

Diese Informationen sollen Ihnen das nötige Wissen über die Beitragskalkulation in der PKV, die Wirkung von Alterungsrückstellungen, Ursachen von Beitragsanpassungen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter vermitteln.

Das Kalkulationsprinzip der PKV:
Was ist unter Alterungsrückstellungen zu verstehen?
Der Beitrag eines PKV-Tarifs setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:
  1. einem Risikoanteil, mit dem die Versicherungsleistungen bezahlt werden,
  2. einnem Kostenanteil, z. B. für Verwaltung und Leistungsbearbeitung und
  3. einem Anteil, mit dem in den ersten Jahren die Alterungsrückstellungen finanziert werden.
Außerdem bildet die HUK Krankenversicherung zusätzliche Alterungsrückstellungen (AR), die nur zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet werden dürfen
Das Risiko, krank zu werden, steigt mit zunehmenden Alter erheblich an, daher wird von der PKV ein Teil des Gesamtbeitrags – er bewegt sich anfänglich zwischen rd. 30% und 50% des Tarifbeitrags, je nach Alter, Tarif und Geschlecht – für das Alter zurückgelegt. Er vermindert sich im Laufe der Jahre auf Grund des steigenden Risikobedarfs.

Die so angesammelte Alterungsrückstellung wird später dazu verwendet, die im Alter steigenden Krankheitskosten zu finanzieren.
Grundsätzlich ist der Beitrag so kalkuliert, dass er zeit Lebens gleich bleiben müsste, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern. Das ist aber leider nicht so: Die Kosten für unser Gesundheitssystem bleiben leider nicht konstant, eine bessere und aufwändigere medizinische Versorgung und Medizintechnik haben ihren Preis, zusätzlich steigt die Lebenserwartung – so erfreulich dies für den einzelnen ist –, so dass die höheren Krankheitskosten im fortgeschrittenen Alter auch länger finanziert werden müssen.

Notwendigkeit von Beitragsanpassungen
Die Beiträge der PKV müssen regelmäßig an diese Entwicklung angepasst werden. In § 8 b der AVB der HUK Coburg Krankenversicherung ist für jeden Tarif eine jährliche Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen vorgeschrieben. Übersteigen die erforderlichen Leistungen die kalkulierten um 10% oder mehr, so ist grundsätzlich eine Anpassung erforderlich. Dabei sind auch neue Erkenntnisse bei den Rechnungsgrundlagen, wie etwa die neue Sterbetafel, einzubeziehen.

Die zusätzliche Leistung muss entsprechend dem bei der Anpassung erreichten Alter finanziert werden. Je kürzer die noch verbleibende Zeit ist, je älter der Versicherte also ist, umso höher fällt der Anpassungsbedarf aus.


Ein paar Worte zur GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kennt keine Alterungsrückstellungen, keine Berücksichtigung geänderter Lebenserwartungen.
Sie beruht ausschließlich auf einem Umlageverfahren mit sozialpolitischer Komponente, d. h. die gesamten Krankheitskosten werden von den derzeitigen Versicherten entsprechend ihren Einkünften gezahlt.
Die erwerbstätige Generation trägt also in erheblichem Umfang die höheren Krankheitskosten der älteren Generation mit.
Angesichts der demographischen Entwicklung mit immer mehr älteren Versicherten sind die Zukunftsaussichten wenig erfreulich. Gesundheitsreformen, weitere Leistungseinschränkungen und Beitragssteigerungen sind vorprogrammiert.

Im Vergleich hierzu ist die PKV mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren in Form von Alterungsrückstellungen unter Berücksichtigung aktueller Rechnungsgrundlagen, siehe neue Sterbetafel, sicher besser gerüstet.


Zur Höhe und Wirkung der Alterungsrückstellungen
Immer wieder erreichen die HUK Krankenversicherung Fragen nach der Höhe der Alterungsrückstellung.
Für ein Musterbeispiel haben wir zur Verdeutlichung nachstehende Grafik erstellt: Auch dieses Beispiel basiert auf der Annahme unveränderter Verhältnisse, tatsächlich ist aber mit Änderungen in der Zukunft zu rechnen, die uns natürlich nicht bekannt sind.



Die Aussagekraft der absoluten Höhe der Alterungsrückstellung ist sehr gering. Je nach Tarif, Geschlecht, Eintrittsalter, zurückgelegter Versicherungsdauer errechnet sich für jedes Jahr ein geänderter Wert, jede Beitragsanpassung beeinflusst die Höhe.
Wichtig ist nicht die absolute Höhe der Alterungsrückstellung, die sich ständig ändert und von vielen Faktoren abhängt, sondern ihre Wirkung.

Es gibt eine einfache Möglichkeit, wie Sie diese Wirkung erkennen können:

Wirkung der Alterungsrückstellung für den Bestandskunden
Als Bestandskunde können Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung bzw. den Beitragsnachlass, der aus ihr resultiert, gut erkennen, wenn Sie den Beitrag, den Sie tatsächlich bezahlen, mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss mit Ihrem jetzigen Alter bei uns bezahlen müssten, vergleichen. Die Differenz resultiert aus Ihrer Alterungsrückstellung.

Wirkung der Alterungsrückstellung bei einer Beitragsanpassung
Bei einer Beitragsanpassung ist die Wirkung der Alterungsrückstellung ebenso zu ermitteln: Vergleichen Sie Ihren neuen tatsächlichen Beitrag mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss bei Ihrem jetzigen Eintrittsalter bezahlen müssten.

Wirkung der Alterungsrückstellung für Neukunden
Wenn Sie noch nicht bei der HUK krankenversichert sind, erkennen Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung beispielsweise für einen Zeitraum von 5 Jahren, in dem Sie den Tarifbeitrag, den Sie bei Ihrem jetzigen Alter zahlen müssten, mit dem Beitrag vergleichen, der Ihrem Alter vor 5 Jahren entsprechen würde. Dabei ist die Wirkung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen (aus Überzins und gesetzlicher Zuschlag von 10%, siehe unten), noch nicht berücksichtigt.

Wie wirkt sich die neue Sterbetafel bei der HUK Krankenversicherung aus?
Den Tarifen der HUK-Coburg Krankenversicherung liegt zum Teil die neueste Sterbetafel PKV 2010, die der weiter gestiegenen Lebenserwartung Rechnung trägt, zu Grunde, zum Teil die Sterbetafel PKV 2008 bzw. 2009.

Das ZIEL der HUK Krankenversicherung:
Auch im Alter günstige Beiträge
Damit die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben, sorgt die HUK Krankenversicherung durch eine Reihe von Maßnahmen vor:
  • Zusätzliche Alterungsrückstellungen
    • Aus Überzins
      Bereits seit 1992 schreibt die HUK-Coburg Krankenversicherung ihren Versicherten eine zusätzliche Alterungsrückstellung gut. Sie wurde ab 1995 auf 80%, ab Anfang 2000 weiter auf 90% der über die rechnungsmäßige Verzinsung (dzt. 3,5%) hinausgehenden Kapitalerträge, den sog. Überzins, erhöht.
    • Gesetzlicher Zuschlag von 10%
      Seit Anfang 2000 ist für Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein Beitragszuschlag von 10% auf Vollkostentarife gesetzlich vorgeschrieben. Für Bestandskunden erfolgte seit 2001 eine stufenweise Einführung. Dieser Zuschlag wird unseren Kunden individuell in voller Höhe als zusätzliche Altersrückstellung gutgeschrieben und verzinslich angesammelt; die HUK Krankenversicherung bildet für Sie also eine zusätzliche Altersvorsorge.
      Die Verzinsung erfolgt auch hier rechnungsmäßig mit 3,5%, außerdem werden aber auch darüber hinaus erzielte Kapitalerträge (Überzins) gutgeschrieben.
    • Verwendung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen
      Ab dem 65. Lebensjahr werden die vorhandenen Mittel aus den zusätzlichen Alterungsrückstellungen verwendet, Beitragsanpassungen möglichst zu vermeiden und die Beiträge stabil zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr werden verbleibende Mittel zur Beitragssenkung herangezogen.
  • Zusätzliche Sicherheit durch den Basistarif
    Mit dem Basistarif wird dem Versicherten zugesichert, dass er die Möglichkeit hat, nicht mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen, wenn er seinen Versicherungsumfang auf das Niveau der GKV reduziert; er stellt sich damit nicht schlechter als in der GKV.

    Bei Beihilfeberechtigten errechnet sich der Höchstbeitrag anteilig entsprechend dem vereinbarten Erstattungssatz.
Das Bestreben der HUK Krankenversicherung ist aber, Normaltarife bezahlbar zu halten, so dass ein Umstieg auf den Basistarif nicht notwendig ist, doch bietet er dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit.

Die Beiträge im Alter werden auch dadurch günstiger, dass ein bisher vereinbartes Krankentagegeld nicht mehr benötigt wird.
Bei Beihilfeberechtigten erhöht sich meist der Beihilfesatz mit Eintritt in den Ruhestand, so dass nur noch ein geringerer Versicherungsschutz benötigt wird und sich die Beiträge damit verringern.

Beitragsentwicklung 1990 bis 2010
Betrachtet man die Beitragsentwicklung in den letzten 20 Jahren seit Gründung der HUK-Coburg Krankenversicherung, so zeigt sich, dass die HUK Krankenversicherung eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik betreibt. Die Beiträge sind im Marktvergleich sehr günstig, obwohl die HUK Krankenversicherung großen Wert auf aktuelle Rechnungsgrundlagen und ausreichende Alterungsrückstellungen für den Bedarf im Alter legt.

So erhöhte sich in den Beihilfetarifen der Beitrag in der Tarifkombination BA/BS/BZ501/BEZ1 für einen 35-jährigen Mann in 20 Jahren um durchschnittlich 4,5% jährlich, bei einer gleichaltrigen Frau um rund 3,4% (ohne gesetzl. Zuschlag).

In den Vollkostentarifen für Nichtbeihilfeberechtigte erhöhte sich der Beitrag in der häufigen Tarifkombination A300/SE/Z100/KT6 mit 90 € Tagessatz für einen 35-jährigen Mann um durchschnittlich 5%, bei einer gleichaltrigen Frau um 4,8% jährlich (ohne gesetzl. Zuschlag).

Zum Vergleich: In der GKV stieg der Höchstbeitrag im gleichen Zeitraum von 300 € um 260 € auf rund 560 €, wobei hier keine Vorsorge für das Alter eingerechnet ist. Auch umfasst der Versicherungsschutz in der GKV deutlich geringere Leistungen, die zudem wiederholt gekürzt wurden.

Zusätzliche Vorsorge ist sinnvoll
Viele Kunden verwenden einen Teil ihrer Einsparungen aus der preisgünstigen HUK Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Die Schwestergesellschaft der HUK-Coburg-Krankenversicherung, die HUK-COBURG-Lebensversicherung, erstellt Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie ganz oder teilweise – ganz wie Sie es später wünschen – auch zur Verminderung der Beitragsbelastung Ihrer HUK Krankenversicherung einsetzen. Sie sind damit völlig frei bei der Entscheidung über die Mittelverwendung.

Die Wahl des Krankenversicherers ist Vertrauenssache
Sie treffen eine Entscheidung, die auf eine lange Dauer angelegt ist.
Umso wichtiger ist es, eine Gesellschaft zu wählen, bei der man sich fair behandelt fühlt und zu der man Vertrauen haben kann. Wichtig für ein gesundes Unternehmen sind in erster Linie stabile Beiträge, eine ausgesprochene Kundenorientierung und die Attraktivität im Markt.

Über 350.000 Kranken-Vollversicherte vertrauen der HUK-COBURG Krankenversicherung!