Donnerstag, 28. Juni 2007

Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Auf gute Nachbarschaft

Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr - keine Frage. Bevor man jedoch alles vergessen kann, muss manches bedacht werden: Zum Beispiel wer in den kommenden zwei Wochen den Briefkasten leert oder die Blumen vor dem Austrocknen bewahrt. Meist springt ein netter Nachbar ein und übernimmt diese Pflichten. Doch was geschieht, wenn der nette Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den kostbaren Teppich schüttet oder eine teure Blumenvase hinunter wirft?

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt Auskunft. Im Normalfall gilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Soweit die rechtlichen Grundlagen. Wie sieht es denn aber aus, wenn der nette Nachbar eine Privathaftpflicht-Versicherung hat? Rein rechtlich betrachtet, ist die Versicherung nicht verpflichtet Schadenersatz zu leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet nicht. Doch etliche Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, zahlen. Sie haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen.

Tipp für den freundlichen Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde Wohnung zu betreten und sich um die Blumen zu kümmern, sollte er in seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine Privathaftpflicht-Versicherung bei Gefälligkeitshandlungen auf den Haftungsausschluss verzichtet.
Privathaftpflicht für Single und Familie

Dienstag, 26. Juni 2007

Platz eins bei Stiftung Warentest

Platz eins bei Stiftung Warentest: Für ihr aktuelles Heft "Finanztest" wurden 92 verschiedene Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ) miteinander verglichen. Wobei die Premium Tarife der HUK-COBURG Lebensversicherung mit sehr gut bewertet werden.

Die getesteten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sind immer kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Besonderen Wert legte Stiftung Warentest auf kundenfreundliche Versicherungsbedingungen, die Qualität der Antragsformulare und das Endalter der am häufigsten ausgeübten Berufe.

Auch wenn der Preis einer BUZ keinen Einfluss auf das Qualitätsurteil hatte, bestätigte Stiftung Warentest den beiden Produkten der HUK-COBURG-Lebensversicherung ein ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis. Angebot anfordern

Dienstag, 12. Juni 2007

Unfallversicherung mit neuem, umfassenden Leistungsspektrum

Optimale Absicherung für jede Altersgruppe bietet die neue Unfallversicherung-Classic der HUK-COBURG. Mit ihrem umfangreichen Leistungspaket ist sie zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern, Erwachsenen im Berufsleben aber auch Senioren.

Gerade bei schweren Unfällen tut eine hohe Absicherung im Invaliditätsfall not: Wer behindert ist, muss sein Leben oft komplett neu organisieren, dazu gehört zum Beispiel der Umbau der Wohnung oder ein behindertengerechtes Auto.

Mit drei verschiedenen Progressionsstaffeln lässt sich die Invaliditätsleistung der individuellen Lebenssituation anpassen. Mit einer frei zu vereinbarenden Todesfallleistung kann die private Vorsorge zudem noch ergänzt werden.

Zusätzlich oder alternativ ist auch der Abschluss einer monatlichen Unfallrente möglich. Mit ihr lässt sich sicherstellen, dass die laufenden monatlichen Kosten für den Lebensunterhalt auch dann noch bezahlt werden können, wenn man nicht mehr arbeiten kann.



Kostenfrei mitversichert ist zum Beispiel auch der Versicherungsschutz bei Infektionen und Vergiftungen sowie die Folgen eines durch Herzinfarkt oder Schlaganfall bedingten Unfalls.


Das Leistungsspektrum deckt zudem auch eine Reha-Beihilfe in Höhe von 2.500 Euro und ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen mit ab.

Der umfassende Versicherungsschutz lässt sich noch durch Zusatzbausteine ergänzen: So bietet der Unfall-Schutzbrief umfangreiche Hilfs- und Pflegeleistungen für einen Zeitraum bis zu neun Monaten nach dem Unfall. Außerdem gehören zum Schutzbrief umfassende Beratungsleistungen. Diese Beratung schließt Fragen zur medizinischen Versorgung ebenso mit ein wie zur Reha und Pflege. Zudem unterstützt sie den Versicherungsnehmer, wenn es um Hilfsmittelversorgung oder den Umbau des Autos oder der Wohnung geht.


Komplettieren lässt sich die Unfallversicherung noch mit den Modulen: Krankenhaustagegeld, einer Übergangs- oder Sofortleistung bei besonders schweren Unfallfolgen sowie einem Kostenersatz bei kosmetischen Operationen. Beitrag berechnen

Sonntag, 3. Juni 2007

Auslandsreise-Krankenversicherung: Spitzenreiter bei Stiftung Warentest

In der jüngsten Ausgabe ihres Heftes "Finanztest" untersuchte Stiftung Warentest Auslandsreise-Krankenversicherungen.


Die HUK-COBURG schnitt sowohl bei Einzelverträgen als auch bei Familienverträgen mit der Bestnote sehr gut ab.


Das Hauptaugenmerk der Untersuchung lag auf der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen. Denn sie, so die Stiftung Warentest, sind entscheidend dafür, dass der wichtige Schutz für Reisen ins Ausland auch wirklich greift.


Kriterien für die Verbraucherfreundlichkeit waren: Ein Anbieter verweigert seinen Schutz nur, wenn die Behandlung vor Reiseantritt im Ausland geplant oder auf Grund einer ärztlichen Diagnose absehbar war. Zudem sollte der Rücktransport eines Kranken oder Verletzten erfolgen, sobald er sinnvoll und vertretbar ist. Wert wurde auch darauf gelegt, dass der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung Senioren jeden Alters offensteht.
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Auslandsreise-Krankenversicherung: Spitzenreiter bei Stiftung Warentest

In der jüngsten Ausgabe ihres Heftes "Finanztest" untersuchte Stiftung Warentest Auslandsreise-Krankenversicherungen.


Die HUK-COBURG schnitt sowohl bei Einzelverträgen als auch bei Familienverträgen mit der Bestnote sehr gut ab.


Das Hauptaugenmerk der Untersuchung lag auf der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen. Denn sie, so die Stiftung Warentest, sind entscheidend dafür, dass der wichtige Schutz für Reisen ins Ausland auch wirklich greift.


Kriterien für die Verbraucherfreundlichkeit waren: Ein Anbieter verweigert seinen Schutz nur, wenn die Behandlung vor Reiseantritt im Ausland geplant oder auf Grund einer ärztlichen Diagnose absehbar war. Zudem sollte der Rücktransport eines Kranken oder Verletzten erfolgen, sobald er sinnvoll und vertretbar ist. Wert wurde auch darauf gelegt, dass der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung Senioren jeden Alters offensteht.
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