Samstag, 29. Dezember 2012

Neu: Risikolebensversicherung mit 2 Tarifen

Die klassische Variante: Risikolebensversicherung 

und NEU

Die leistungsstarke Variante: Premium Risikolebensversicherung



Die Premium Risikolebensversicherung sichert Ihnen maximale Flexibilität und ist mit vielen Extras ausgestattet.

  • Vorgezogene Todesfallleistung
    Unter bestimmten Umständen zahlen wir die Versicherungssumme bereits vorzeitig an Sie selbst aus.
  • Erweiterte Nachversicherungsgarantie
    Sie können die Versicherungssumme bei noch mehr Ereignissen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Umtauschrecht
    Sie können den Vertrag innerhalb der ersten 10 Jahre ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln.

Informieren Sie sich jetzt über die günstige  Risikolebensversicherung und die Premium Risikolebensversicherung der HUK-COBURG

Sonntag, 23. Dezember 2012

Wenn der Schuss nach hinten losgeht

Silvesterfeuerwerk richtet Jahr für Jahr große Schäden an – welche Schäden sind versichert?

Coburg, den 20. Dezember 2012
Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.
Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kategorie F2 und ein CE-Kennzeichen darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und – ganz wichtig –  immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.
Raketen und Böller gehören für die meisten Deutschen zum Silvesterabend, doch hier ist Vorsicht geboten. Jedes Jahr werden Menschen von Feuerwerkskörpern verletzt oder Silvesterknaller richten Sachschäden an.

Mittwoch, 19. Dezember 2012

HUK-COBURG-Krankenversicherung

HUK-COBURG-Krankenversicherung bietet als einer der ersten Versicherer „Pflege-Bahr“ an

Bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung kann man ab dem 20. Dezember die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, den so genannten „Pflege-Bahr“, abschließen. Der Krankenversicherer ist damit eines der ersten Unternehmen, das dieses Produkt anbietet. Wer mindestens zehn Euro monatlich in eine geförderte Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält fünf Euro staatlichen Zuschuss. Der Staat fördert den „Pflege-Bahr“, weil er erkannt hat, dass die Pflege-Pflichtversicherung in einer alternden Gesellschaft zukünftig nicht mehr alleine ausreichen wird. Die private Vorsorge mit staatlichem Zuschuss soll Abhilfe schaffen.
Zum Hintergrund: Deutschland altert. Das ist nicht neu. Damit steigt aber auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden und das kann teuer werden. Selbst mit der Pflege-Pflichtversicherung ist man nicht alle Sorgen los. „Von Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro oder sogar mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte“, erklärt Dr. Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-COBURG-Krankenversicherung.

Günstige Gelegenheit

Die Gelegenheit, sich um die private Pflegevorsorge zu kümmern, ist günstig wie selten zuvor. Der Grund: Der Staat fördert den „Pflege-Bahr“ mit einer monatlichen Zulage von fünf Euro. Die Zulage können alle pflege-pflichtversicherten Bürgerinnen und Bürger, die bereits 18 Jahre alt sind, erhalten. Dazu muss mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro in der Pflegestufe 3 versichert werden. Ein Leistungsanspruch besteht aber auch bereits in der Pflegestufe 1 oder 2, sowie bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie bei Demenz (Pflegestufe 0). Es erfolgt grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung. Alle Personen, die aktuell nicht pflegebedürftig sind, können sich versichern.

„Bis zu einem Drittel zahlt der Staat“

Ein Beispiel zeigt, wie lukrativ das Angebot sein kann. Bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von zehn Euro und bei einem versicherten Pflegegeld von mindestens 600 Euro pro Monat spendiert der Staat fünf Euro dazu.
Alter 30: Mit einem Eigenbeitrag von zehn Euro (Minimum) kann man rund 800 Euro Pflegegeld versichern und erhält fünf Euro Zulage
Alter 50: Mit einem Eigenbeitrag von rund 17 Euro kann man 600 Euro Pflegegeld (Minimum) versichern und erhält fünf Euro Zulage

Dienstag, 18. Dezember 2012

HUK-COBURG-Lebensversicherung

Gesamtverzinsung 2013 bei 4,5 Prozent

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung bietet 2013 für ihre Produkte eine Gesamtverzinsung von 4,5 Prozent. Diese setzt sich aus einer Überschussbeteiligung von 3,75 Prozent sowie einem Schlussüberschuss von 0,75 Prozent zusammen. 2012 betrug die Überschussbeteiligung 4 Prozent.
Mit einer Verzinsung in dieser Höhe liegt die HUK-COBURG-Lebensversicherung auch 2013 wieder deutlich über dem Marktniveau. Darüber hinaus profitieren die Kunden durch niedrige Beiträge von den niedrigen Kosten, die mit der Einführung eines neuen Tarifwerks Ende 2010 noch weiter gesenkt wurden. Hinzu kommt, dass die HUK-COBURG das in den letzten Jahren marktweit forcierte Geschäft gegen Einmalbeitrag nur sehr zurückhaltend betrieben hat. Sie vermied damit eine mögliche Belastung für die Überschussbeteiligungen bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung.

Zahlreiche Bestplatzierungen bei Ratings

Diese gute Ausgangslage führte bereits 2011 zu einer erheblichen Nachfragesteigerung von rund 70 Prozent, die bis heute nahezu unvermindert anhält. Dazu trugen auch zahlreiche Bestplatzierungen bei Verbraucherzeitschriften wie zum Beispiel „Finanztest“ bei. Auch in Ratings wie dem des Branchenanalysten „map-report“ belegt die HUK-COBURG seit Jahren Spitzenplätze. Zuletzt hat auch das Ratingunternehmen Assekurata der HUK-COBURG-Lebensversicherung eine „exzellente Kundenorientierung“ bestätigt und dem Unternehmen die sehr gute Gesamtnote A+ verliehen.
Besonders profitierten von der Nachfragesteigerung die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen. Diese vom Kapitalmarkt eher unabhängigen Produkte machen die Hälfte des Geschäfts aus.
Die HUK-COBURG-Lebensversicherung ist deshalb von den Belastungen des Kapitalmarktes nur unterdurchschnittlich betroffen. So ist sie auch in der Lage, ihre Garantieversprechen umfassend zu erfüllen, ohne stille Reserven auflösen zu müssen.

Weiterhin gute Nachfrage erwartet

Dr. Hans Olav Herøy, für die Lebensversicherung zuständiges Vorstandsmitglied, geht daher auch von einer weiter anhaltenden guten Nachfrage nach den Produkten der HUK-COBURG-Lebensversicherung aus: „An privater Altersvorsorge führt kein Weg vorbei. Das Niveau der gesetzlichen Alterssicherungssysteme sinkt ständig unter dem Druck des demografischen Wandels. Und im Vergleich zu anderen Anlageformen ist die Lebensversicherung trotz der niedrigen Kapitalmarktzinsen nach wie vor überdurchschnittlich attraktiv.“