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Mittwoch, 6. April 2011

Start in die Zukunft

Tipps und Infos für Auszubildende und Studenten

Tipps und Infos für Auszubildende und Studenten

Mit der Selbstständigkeit kommt auch die erste eigene Verantwortung

Dazu gehört auch, dass Sie sich gegen die wichtigsten Risiken und Gefahren, die Selbstständigkeit im neuen Lebensabschnitt mit sich bringt, absichern.

Stichworte wie Haftungsrisiken, Krankheit und Berufsunfähigkeit machen das anschaulich.

Was wirklich wichtig ist

Gerade weil der Geldbeutel noch klein ist, bedarf es einer individuellen Analyse und Beratung.

Auch wenn das Risikoempfinden sehr subjektiv ist, so gilt doch: Existenzbedrohende Risiken sollten Sie absichern. Und die Chance zum Aufbau Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge rechtzeitig angehen.

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Verlassen Sie sich nicht nur auf Vater Staat

Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird vom Staat keine Rücksicht auf Ausbildung und Qualifikation genommen. Jede denkbare Tätigkeit am Arbeitsmarkt ist anzunehmen

Um es gleich vorweg zu sagen, das Thema Berufsunfähigkeit ist ausgesprochen komplex.

Und kommt leider sehr häufig vor – laut Statistik ist jeder Vierte davon betroffen!
Auch in jungen Jahren kommt es beim Sport oder durch Unfälle unerwartet schnell zu Verletzungen, die mitunter das ganze restliche Leben verändern. Skelett- oder Muskelprobleme, psychische Erkrankungen und Krebs sind ebenfalls Ursachen dafür, dass viele Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Der Staat hilft nur noch wenig

Der Staat zahlt nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt ca. ein Drittel des Bruttoeinkommens und wird nur unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
  • Der Betroffene kann keine drei Stunden am Tag arbeiten, egal was!
  • Der Betroffene hat in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt!
Aber: Meist schließt sich die Ausbildung oder das Studium direkt an die Schulzeit an. Folglich wurden in der Regel noch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Studenten und Auszubildende können also vom Staat keine Hilfe erwarten, darum müssen Sie jetzt selbst privat vorsorgen!
Was können Sie vom Staat erwarten?

Warum Sie bereits heute handeln sollen

  • Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus
  • Studenten und Auszubildende haben in der Regel noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Leistung
  • Je früher Sie sich absichern, umso niedriger ist der Beitrag
  • Wenn Sie später z. B. unter einer Sportverletzung leiden oder Rückenprobleme haben, müssen Sie deutlich höhere Beiträge zahlen oder können im schlimmsten Fall nicht mehr versichert werden

Highlight für Studenten

Studenten erhalten in den ersten fünf Versicherungsjahren einen speziellen Nachlass und profitieren so von einem besonders günstigen Anfangsbeitrag.

So zahlt z. B. ein 19-jähriger Student für eine monatliche BU-Rente von 800 € in den ersten fünf Jahren monatlich nur 16,70 €.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlen wir Monat für Monat 800 €, beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr.

Unsere Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – günstige Preise und Bedingungen,
die gerade für Auszubildende und Studenten wichtig sind:
  • Volle Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit – ohne Zwang einen anderen Beruf auszuüben (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
  • Nachversicherungsgarantie: Nach einem abgeschlossenen Studium oder beendeter Ausbildung liegt das Gehalt höher. Dann ist mit der Nachversicherungsgarantie eine Anpassung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung unbürokratisch möglich
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Auch bei Reisen ins Ausland und bei längeren Auslandsaufenthalten / Auslandssemestern sind Sie abgesichert
  • Beitragsstundung: Bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit können die Beiträge gestundet werden
  • Steigende Rente im Leistungsfall: Tritt Berufsunfähigkeit ein, erhalten Sie durch die voraussichtliche Überschussbeteiligung Jahr für Jahr eine Rentenerhöhung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der HUK-COBURG steht in den Ratings der Finanzexperten auf den vordersten Plätzen.

Das empfehlen wir:

Sichern Sie sich mit unserer Premium BUZ, die mit einer Risikolebensversicherung kombinierbar ist, perfekt ab. Sie profitieren in diesem Fall dauerhaft von günstigen Beiträgen.

Oder verbinden Sie die Premium BUZ mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung und sorgen Sie bereits heute für später vor. Fangen Sie jetzt mit kleinen Beiträgen an, bis zum Rentenalter ist dann ein stattliches Vermögen angewachsen.

Darum die HUK-COBURG:

  • Testsieger: Bestnote "Sehr gut" im Vergleich von 82 Angeboten (Finanztest, Heft 7/2010)
  • Konstant überzeugende Ergebnisse – bereits zum fünften Mal in Folge Platz 1 bei Finanztest: Bei uns stimmen Preis und Leistung
  • Ausgezeichnete Leistungsprüfung mit höchster Anerkennungsquote von 88% (Capital, 08/2009)

Das schmeckt auch Ihnen – Altersvorsorge für wenig Geld

Riester für Auszubildende und Studenten

Wer an die Zukunft denkt, sollte heute schon "riestern"

Kaum verdient man sein erstes Geld und schon soll man an die Rente denken?

Ja, gerade wenn man jung ist. Denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer weiter gekürzt und sind für Ihre Generation nur noch eine Grundversorgung – wenn überhaupt! Zeit zu handeln!
Die "Riester-Rente" hilft Ihnen mit staatlicher Förderung und Steuervergünstigungen, im Alter finanziell besser dazustehen.

Denken Sie daran: Je früher Sie mit der privaten Vorsorge anfangen, umso höher sind die Leistungen im Alter!

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.




Wertentwicklung Riesterrente
Eintrittsalter 20 Jahre, Endalter 67 Jahre, Vorjahreseinkommen 7.200 €, 5 Jahre Rentengarantiezeit


Unsere Riester-Rente im Überblick
  • Bis zum Rentenbeginn wird mit hoher staatlicher Förderung eine zusätzliche Rente angespart
  • Lebenslange und steigende Rentenzahlung
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% als Kapitalleistung ausgezahlt werden
  • Rentenbeginn kann vorverlegt oder nach hinten geschoben werden
  • Vertrag ist "HARTZ-IV-sicher" – der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen


Das empfehlen wir:

HUK-COBURG Riester-Rente. Nutzen Sie den Beginn des Berufslebens und sichern Sie sich den Berufseinsteigerbonus.

Darum die HUK-COBURG:

  • Günstige Kostenstruktur im Marktvergleich (Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungskosten)
  • Günstige private Altersrente
  • Qualitätsurteil "Gut" von Finanztest, Heft 10/2008

Legen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen clever an

Vermögenswirksame Leistungen für Auszubildende und Studenten

Haben oder nicht haben. Verzichten Sie nicht auf geschenktes Geld

In vielen Betrieben gibt es zusätzlich zum Gehalt sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Das sind Zahlungen der Arbeitgeber, die mithelfen, von Anfang an Vermögen anzusparen.

Wählen Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen einen Bausparvertrag

Bausparen dient – wie der Name schon sagt – dem Sparen. Aber nicht zwingend dem Bauen! Natürlich können Sie das Geld fürs Bauen, Renovieren oder Kaufen verwenden, Sie müssen es aber nicht.

Berufsanfänger brauchen sich erst mal keinen Kopf zu machen. Hier gilt das Motto: Hauptsache, man nimmt die Förderung mit. Die Ideen, was man mit dem Geld anschließend macht, kommen dann schon von ganz alleine.

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Ideal für jeden, der eine sichere Anlagemöglichkeit für seine vermögenswirksamen Leistungen sucht


Ihre Sparmöglichkeiten unter Ausschöpfung der staatlichen Förderung

Für Azubis gibt es beim Bausparen noch was oben drauf: Wer als Alleinstehender nicht mehr als 17.900 € im Jahr verdient, erhält auf seine vermögenswirksamen Leistungen noch die Arbeitnehmersparzulage von 9% pro Jahr on top!
Wertentwicklung Optionsbausparen Da sagt man doch nicht nein, oder?
Vertragsbeginn: 1.1.; Einzahlungen zum 30.; Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme wird gesondert gezahlt. In den Gesamtbeträgen ist die Förderung für das letzte Sparjahr enthalten. Das Darlehen wird nicht in Anspruch genommen. Die Gutschrift des Sonderzins erfolgt in einer Summe bei Kündigung bzw. Darlehensverzicht frühestens nach Ablauf von 7 Jahren. Mit dem Sonderzins erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 3,5% jährlich. Eventuell anfallende/r Abgeltungsteuer/ Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt.


Unser Optionsbausparen im Überblick:
  • Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und dafür die volle staatliche Förderung in Anspruch nehmen
  • Wofür Sie bausparen, steht noch nicht fest. Hauptsache, die Anlage ist risikofrei und zinssicher
  • Sie haben eine hohe Guthabenverzinsung (Festzins)
  • Sie besitzen die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen (Festzins)


Das empfehlen wir:

Mit dem Optionsbausparen legen Sie Ihre "Vermögenswirksamen Leistungen" gut und flexibel an.

Darum die HUK-COBURG:

  • 3,5% Guthabenzins pro Jahr (nach 7 Jahren Laufzeit und bei Darlehensverzicht, Tarif 02.06)
  • Top-Darlehenskonditionen
  • Hohe Flexibilität beim Sparen und Finanzieren

Handeln Sie klug, damit Sie durch Schaden nicht arm werden
Im Falle eines Falles haften Sie in voller Höhe und eventuell sogar ohne eigenes Verschulden

Haftpflichtversicherung für Auszubildende und Studenten

Im Falle eines Falles gut abgesichert

Jeder kennt sie – jeder braucht sie: die Privathaftpflichtversicherung.
Schließlich warten die kleinen und großen Missgeschicke überall – auch außerhalb des Berufs. Und dann kann es richtig teuer werden. Also ist der größte Fehler, den man machen kann, keine Absicherung für den Fall der Fälle zu haben.

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss

Egal, ob Sie aus Versehen die Brille Ihrer Freundin beschädigen oder bei einem Unfall mit Ihrem Fahrrad einen Menschen schwer verletzen – wer den Schaden verursacht, muss dafür haften. Vor Schadenersatzansprüchen schützt nur eine private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie als Auszubildende/r oder Student/in nicht über die Eltern versichert sind, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung.

Zögern Sie nicht lange mit dem Abschluss. Ein Haftpflichtschaden kann richtig teuer werden.



Unsere Privathaftpflichtversicherung im Überblick::
  • Wir prüfen die Haftpflichtfrage, gleichen berechtigte Ansprüche aus und wehren unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht
  • Mit 50 Mio. € höchste Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden am deutschen Markt
  • Internetschäden, z. B. wenn versehentlich virenverseuchte Dateien oder Programme an Dritte weitergeleitet und dadurch deren Daten/Programme beeinträchtigt werden, sind bis 15 Mio. € versichert
  • Fachpraktischer Unterricht an Schulen/Universitäten: Schutz bei Schäden an Geräten/Maschinen bis 10.000 € (250 € Selbstbeteiligung)
  • Mietsachschäden an Wohnräumen bis zur Höhe der Sachschadendeckung
  • Erweiterung des Grundschutzes nach Ihrem individuellen Bedarf möglich
Günstige Privathaftpflicht für Singles ab 37,50 € im Jahr


Das empfehlen wir:

Mit der Privathaftpflichtversicherung Classic der HUK-COBURG sind Sie optimal abgesichert.
Übrigens: Die Versicherungsbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Steuer geltend gemacht werden.

Darum die HUK-COBURG:

  • 50 Mio. € Deckungssumme sind am Markt fast einzigartig
  • Ein Vergleich der unabhängigen Rating-Assekurata bestätigt die Leistungsfähigkeit der HUK-COBURG als Schadenversicherer
  • 1. Rang im Vergleich von Öko-Test, Ratgeber Rente, Geld und Versicherungen, 2010
Tipps und Infos für Auszubildende

Tipps und Infos für Auszubildende



Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Ausbildung

In Deutschland wird nach dem sogenannten dualen Bildungssystem ausgebildet. Die Azubis wechseln dabei zwischen zwei Lernorten: Im Betrieb findet überwiegend der praktische Teil statt, in der Berufsschule wird das Theoretische gelernt.
Die Inhalte sind abgestimmt und eng miteinander verzahnt. Praxis und Theorie bauen aufeinander auf.

Eine gute Lehrstelle vermittelt alle notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die man später im Arbeitsalltag braucht. Der Ausbildungsrahmenplan legt bundesweit einheitlich fest, wie eine gute Ausbildung abläuft.
Dazu zählt auch der breite Überblick in möglichst verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens.

Soziale Sicherung

Auszubildende sind automatisch in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt die Beitragskosten zur Hälfte (Unfallversicherung voll). Den anderen Teil tragen Sie. Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Gehalt.

Rente

Mit rund 50 Millionen Versicherten ist die gesetzliche Rentenversicherung das größte Alterssicherungssystem.
Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 19,5% des Bruttogehalts. Da der Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt, führen Arbeitnehmer 9,75% an die Rentenversicherung ab. Jedoch werden die Deutschen älter und gleichzeitig zahlen immer weniger Menschen in die Rentenkasse ein.
So entsteht für jeden Einzelnen die berühmte Rentenlücke. Deshalb ist eine freiwillige und staatlich geförderte private Vorsorge sehr zu empfehlen.

Krankenversicherung

Jeder Auszubildende muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein. Man kann diese jedoch frei wählen. Ein Vergleich lohnt sich finanziell und was die Leistung betrifft, auf jeden Fall.

Wir empfehlen unseren Kooperationspartner: die BARMER GEK. Auch weil Sie damit bei "extras sichern" interessante Vorteile in Anspruch nehmen können. Ein späterer Wechsel ist noch möglich, jedoch erst 18 Monate nach Eintritt – es sei denn, die Kasse hebt ihre Beiträge an.
Schön für Auszubildende: Sie können sich von den Kosten für Arzneimittel bei ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Für Auszubildende kommt eine private Krankenversicherung nicht in Frage. Interessant ist aber eine private Zusatzversicherung, wie zum Beispiel unser Zahnzusatzschutz.

Tipps und Infos für Studenten

Tipps und Infos für Studenten



Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Die Hochschulwelt ist im Umbruch

Bachelor und Master lösen die Magister- und Diplomstudiengänge ab. Diese Umstellung ist ein Teil des Bologna-Prozesses. Sein Ziel: die Studienabschlüsse europaweit zu vereinheitlichen.

Studium

Nachdem Bachelor- und Masterabschlüsse erst in den Naturwissenschaften eingeführt wurden, sind sie mittlerweile in fast allen Fakultäten Standard. Immer mehr Diplom- und Magisterstudiengänge werden durch dieses Modell ersetzt. Beide Abschlüsse sind nach dem Stufenmodell aufgebaut.
Zuerst absolviert man ein Bachelor-Studium. Das endet in der Regel nach sechs Semestern und ermöglicht danach bereits den Eintritt ins Berufsleben.

Wer weiterstudieren möchte, absolviert in der zweiten Stufe einen Master-Studiengang. Er ist mit dem bisherigen Magister- bzw. Diplomabschluss vergleichbar. Die verfügbaren Plätze sind allerdings oft begrenzt.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist deshalb meist ein guter Bachelorabschluss. Wer den Master erfolgreich abgeschlossen hat, kann noch ein Promotionsstudium draufsatteln.

Das neue Modell bringt vor allem eins mit sich: Praxisnähe. Die Studieninhalte sind stärker als zuvor auf eine spätere Berufstätigkeit ausgerichtet. Zudem sind die neuen Studiengänge auf breit gefächertes Wissen ausgelegt – dies wird durch fächerübergreifendes Lernen gefördert.

Damit man leichter an eine andere Hochschule im In- oder Ausland wechseln kann, wurden die sogenannten Credit Points eingeführt. Sie sind europaweit standardisiert und geben an, wie weit man in seinem Studium bereits ist.
Hat man beispielsweise während eines Auslandssemesters Seminare besucht, erleichtern die erworbenen Credit Points den Dozenten an der Heimathochschule die Leistung anzuerkennen.

Uni oder FH?

Mit dem Abitur in der Tasche kann man an einer Fachhochschule oder Universität studieren. Doch worin liegt der Unterschied?
Zunächst kommt es darauf an, was man studieren möchte.

Bei vielen Studienfächern gibt es zwar inhaltliche Überschneidungen, doch insgesamt ist das Angebot der Fachhochschulen kleiner. Man kann dort beispielsweise weder Medizin noch Jura oder Sprachwissenschaften studieren. Dafür sind die FH-Studiengänge praxisorientierter als die an der Universität. Typische Fächer sind Betriebs- und Ingenieurwissenschaften.

Die Masterabschlüsse beider Hochschularten sind übrigens formal gleichgestellt. Deswegen ist es möglich, nach erfolgreich absolviertem Master noch die Promotion anzuhängen.

Bachelor im Vergleich

Der Begriff Bachelor hat seinen Ursprung im Angelsächsischen. Mittlerweile wird er international zur Bezeichnung erster akademischer Grade verwendet. Das bedeutet aber nicht, dass die Abschlüsse inhaltlich gleich sind.

In den USA beispielsweise dauert das Bachelor-Studium vier Jahre. Es beginnt mit einem zweijährigen Studium generale, das allgemeine Inhalte aus den Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften vermittelt.
Im dritten und vierten Studienjahr spezialisieren die Studierenden sich mit der Wahl eines Haupt- und eines Nebenfaches.

In England hingegen wählen die Schüler der Oberstufe bereits vor dem Studium zwei bis drei Fächer. Dadurch fällt das Studium generale weg. Das insgesamt dreijährige Studium konzentriert sich meist auf das Hauptfach.

Sicherheit im Krankheitsfall

Wer nicht bei seinen Eltern mitversichert ist, für den bieten die privaten und gesetzlichen Krankenkassen spezielle Studenten-Tarife an. Wenn Sie auch im Ausland studieren wollen (Stichwort: Auslandssemester), empfiehlt sich außerdem eine private Auslandsreisekrankenversicherung, damit auch dort anfallende Behandlungskosten abgedeckt sind.

Wenn Sie mehr wissen wollen, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell
in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Samstag, 3. Januar 2009

Bausparen noch attraktiver

Günstige Baufinanzierung


Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 wurde Bausparen noch attraktiver.

Bausparer mit einem niedrigen, steuerpflichtigen Guthabenzins
(bei der HUK-COBURG Bausparkasse 1% im Finanzierungsbausparen und 1,5% im Optionsbausparen), entlasten die steuerlichen Freibeträge schon in der Ansparphase.
Zusätzlich genießt der Erwerber eines Eigenheims in der späteren Finanzierungsphase den Vorteil des günstigen und zinsfesten Bauspardarlehens völlig steuerfrei.
Jetzt bausparen

Samstag, 30. August 2008

Achtung! Staatliche Wohnungsbauprämie geändert


Der Bundesrat hat am 4. Juli das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) beschlossen. Damit sind deutliche Einschränkungen bei der Wohnungsbauprämie verbunden.

Bausparer, die ihren Vertrag ab 2009 abschließen, bekommen die Wohnungsbauprämie nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung ihres Guthabens. Darunter zählen neben Erwerb und Bau von Wohneigentum auch Umschuldungen sowie Renovierungs- und Modernisierungsvorhaben.

Ausnahme: Ist der Bausparer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre, ist er in der Verwendung der Wohnungsbauprämie frei. Die Prämienbegünstigung ist auf einen Vertrag und auf die letzten 7 Sparjahre bis zur Verfügung beschränkt.

Jetzt noch schnell bausparen!

  • Noch ist Bausparen die flexible Sparanlage für alle Wünsche

  • 8,8% Wohnungsbauprämie pro Jahr - insgesamt bis zu 630 Euro zusätzlich

  • Freie Verwendung Ihres Guthabens und der Wohnungsbauprämie nach 7 Sparjahren


Warum zur HUK-COBURG?

  • Hohe Guthabenverzinsung zum Festzins

  • Attraktiver Darlehenszins ab 2% pro Jahr (eff. 2,27-2,52%)

  • Spitzenanbieter in 6 Modellfinanzierungen, FINANZtest, Heft 3/2008

Dienstag, 1. Juli 2008

Staat ändert Wohnungsbauprämie: Jetzt schnell noch bausparen!

Mit dem Eigenheimrentengesetz ("Wohn-Riester") plant die Bundesregierung auch eine deutliche Einschränkung bei der Wohnungsbauprämie. Diese soll es für ab dem 01.01.2009 abgeschlossene Bausparverträge für Berechtigte nur noch bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparguthabens geben. Darunter zählen neben Erwerb und Bau von Wohneigentum auch Umschuldungen sowie Renovierungs- und Modernisierungsvorhaben.

Sichern Sie sich - und auch Ihren Kindern - mit einem Bausparvertrag bei der HUK-COBURG noch die aktuellen Prämienvorteile. So können Sie nach 7 Jahren völlig frei über Ihr Guthaben und die staatliche Förderung verfügen.

Warum zur HUK-COBURG?
· Hohe Guthabenverzinsung zum Festzins
· Attraktiver Darlehenszins ab 2% pro Jahr (eff. 2,27-2,52%)
· Spitzenanbieter in 6 Modellfinanzierungen, FINANZtest, Heft 3/2008

Freitag, 15. Februar 2008

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

  • 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

  • 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person


Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro

  • Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro
HUK Bausparen         HUK Modernisierungsbausparen

Montag, 11. Februar 2008

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 12

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 8,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 8,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 5 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 8,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 5,5 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 18

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 13 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 13 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 3,10 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 13 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 7 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 24

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 17,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 17,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 2,25 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 17,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 8 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Donnerstag, 7. Februar 2008

HUK-COBURG: Darlehensprodukte

Wir bieten Ihnen Darlehen ohne Zinsänderungsrisiko mit für die Gesamtlaufzeit gleich bleibenden Monatsraten (»Konstantdarlehen«) sowie Produkte mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten an.
Zum Abgleich Ihrer individuellen Bedarfssituation und den spezifischen Merkmalen der Finanzierungsarten beraten Sie unsere Mitarbeiter gern. Sie stehen Ihnen auch für Fragen zum Ausfüllen des Antrags oder zum Zusammenstellen der Unterlagen zur Verfügung.

Darlehen mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten
Für die Zinsfestschreibung können Sie einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren wählen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung ist – sofern erforderlich – eine neue Vereinbarung zu den dann gültigen Zinskonditionen möglich.
Für die Rückzahlung können Sie eine laufende Tilgung wählen oder ein endfälliges Darlehen bzw. eine Tilgungsaussetzung.

Annuitätendarlehen
Bei unserem Annuitätendarlehen werden durch den Darlehensnehmer für die jeweilige Zinsfestschreibungsfrist monatlich gleich bleibende Raten entrichtet. Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den laufenden Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der
verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Der Anfangstilgungssatz beträgt – je nach Wunsch des Darlehensnehmers – mindestens 1 % der Darlehenssumme p.a. und erhöht sich um die ersparten Zinsen.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 25.000 €.

Versicherungsdarlehen
Diese Darlehensform in Verbindung mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung
der HUK-COBURG - Lebensversicherung AG weist den Vorteil auf, dass neben einer gleich bleibenden monatlichen Belastung während der Zinsfestschreibungsfrist das Todesfallrisiko
von Beginn an in der vereinbarten Höhe abgesichert ist. Parallel zum Darlehensvertrag schließen Sie eine Kapital bildende Lebensversicherung ab oder wir setzen Ihre bereits bestehende Lebensversicherung bei der HUK-COBURG - Lebensversicherung AG ein.
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird aus der monatlich zu zahlenden Rate neben den fälligen Zinsen kein Anteil zur Tilgung des Darlehens, sondern stattdessen der Beitrag für die Kapital bildende Lebensversicherung gezahlt.
Bei dieser Konstellation erfolgt zunächst keine Darlehenstilgung, sodass die in Anspruch genommene Darlehenssumme während der gesamten Zeit in voller Höhe zu verzinsen ist.
Die Höhe der abzuschließenden Kapital bildenden Lebensversicherung beträgt 100 % der Darlehenssumme. Das Darlehen wird mit Ablauf der Lebensversicherung erfüllungshalber zurückgeführt.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 25.000 €.

Vorausdarlehen
Mit unserem Vorausdarlehen bieten wir Ihnen ein flexibles Finanzierungsprodukt zur Vorfinanzierung eines neu abzuschließenden Bausparvertrages im Tarif Finanzierungsbausparen der HUK-COBURG - Bausparkasse AG an. Die erforderliche Bausparsumme des Bausparvertrages beträgt mind. 80 % der Darlehenssumme.
Während der Laufzeit zahlen Sie die Zinsen und sparen gleichzeitig den Bausparvertrag mit einer individuell vereinbarten Rate (mind. 1 ‰ der Bausparsumme) an. Nach Ablauf der Zinsbindung wird das Vorausdarlehen je nach Besparung durch den zugeteilten Bausparvertrag ganz oder teilweise (in maximal drei Schritten) abgelöst.
Bei Ablösung in einzelnen Schritten bilden wir zum Ende der Zinsfestschreibung die maximal mögliche Teilbausparsumme und bieten Ihnen für den verbleibenden Darlehensrestbetrag eine Prolongation mit neuen Konditionen an.
Bei Zuteilung des Bausparvertrags erhöht sich hierbei jeweils die Zuteilungssumme um 25 % der Bausparsumme (Mehrzuteilung). Damit ist im letzten Finanzierungsabschnitt die vollständige Ablösung des Vorausdarlehen gewährleistet. Das aus dem zugeteilten Bausparvertrag resultierende Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Kosten für den Darlehensnehmer vorzeitig getilgt werden.
Die Mindestsumme eines Vorausdarlehen beträgt 10.000 €.

Zwischenkredit
Mit einem Zwischenkredit können Sie den Zeitraum bis zur Zuteilung Ihres bestehenden Bausparvertrags der HUK-COBURG - Bausparkasse AG überbrücken.
Der Bausparvertrag muss hierzu mit mindestens 50 % angespart sein. Während der Zwischenfinanzierungsdauer zahlen Sie nur Zinsen. Der Zinssatz für den Zwischenkredit ist bis zur Zuteilung des Bausparvertrags fest. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird der Zwischenkredit durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen vollständig abgelöst.

Konstantdarlehen
Unser Konstantdarlehen bieten wir in verschiedenen Modellvarianten mit Laufzeiten zwischen ca.14 und 31 Jahren an.
Der besondere Vorteil des Konstantdarlehens ist die gleich bleibende monatliche Belastung während der gesamten Darlehenslaufzeit.
Diese wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart, sodass eine sichere Kalkulation bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens möglich ist.
Das Darlehen besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 = Vorfinanzierungsphase (Vorfinanzierung eines Bausparvertrags)
Hier wird neben dem Darlehensvertrag ein Bausparvertrag im Tarif Finanzierungsbausparen der HUK-COBURG - Bausparkasse AG abgeschlossen. Die Bausparsumme entspricht hierbei 100 % des Darlehensbetrags.
In dieser Zeit zahlen Sie Zinsen auf die volle Darlehenssumme. Eine Tilgung findet nicht statt. Die konstante monatliche Rate wird in dieser Phase für die Darlehenszinsen sowie für den Sparbeitrag in den Bausparvertrag verwendet.
Phase 2 = Bauspardarlehensphase (aus dem zugeteilten Bausparvertrag)
Nach vertragsgemäßer Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens durch den zugeteilten Bausparvertrag wird die unveränderte Rate für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens eingesetzt. Die Mindestsumme für Konstantdarlehen beträgt 10.000 €.

Bauspardarlehen
Unser Bausparvertrag ist ein Kombinationsprodukt.
Zunächst wird Eigenkapital mit feststehenden Guthabenzinsen gebildet und gleichzeitig eine Zinssicherung für ein später mögliches Wohnungsbaudarlehen zu günstigen Festkonditionen vorgenommen.
Das Produkt gliedert sich damit in zwei Phasen:
Phase 1 = Ansparphase
In der Ansparphase zahlen Sie den monatlichen Regelsparbeitrag oder einen individuell festgelegten Sparbeitrag auf Ihren Bausparvertrag ein.
Das Bausparguthaben wird mit dem im Bausparvertrag fest vereinbarten Guthabenzins verzinst.
Phase 2 = anschließende Darlehensphase
Nachdem der Bausparvertrag zugeteilt wurde, können Sie über Ihr angespartes Bausparguthaben und das Bauspardarlehen verfügen. Das Bauspardarlehen bedienen Sie nach dem Annuitätenprinzip (siehe Annuitätendarlehen). Den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf das Bauspardarlehen besteht, können Sie mit Ihrem Sparverhalten selbst beeinflussen.

Im Wesentlichen müssen für die Zuteilung des Bausparvertrags folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Bausparguthaben beträgt mindestens 50 % der Bausparsumme.
• Die Bewertungszahl des Bausparvertrages beträgt mindestens153 Punkte.
Für jeden Bausparvertrag errechnen wir jährlich an den vier Bewertungsstichtagen eine Bewertungszahl. Sie bestimmt Zeitpunkt und Reihenfolge der Zuteilung und dient dabei der Gleichbehandlung aller Bausparer.
Das genaue Datum der Zuteilung hängt von der Höhe der Bewertungszahl und allen Finanzmitteln ab, die der Bausparkasse zur Verfügung stehen.
Hierbei werden sämtliche Spar- und Tilgungsleistungen sowie gutgeschriebene Zinsen wie auch Mittel aus der staatlichen Förderung berücksichtigt.
Bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung (siehe Vorausdarlehen) kann der Bauspardarlehensanspruch um 25 % der Bausparsumme erhöht werden.
Im Gegenzug erhöht sich die Monatsrate für die Darlehensrückzahlung.
Ihr Bauspardarlehen können Sie für alle wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwenden.
Diese sind zum Beispiel:
• Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung,
• Anbau, Umbau oder Erweiterung,
• Modernisierungsmaßnahmen,
• Ablösung von Hypotheken und Grundschulden,
• Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten mit anschließender Bebauung.

Voraussetzungen für die Darlehensvergabe
Durch die Aufnahme eines wohnwirtschaftlichen Darlehens verpflichten Sie sich zu langfristigen Zins- und Tilgungsleistungen.
Daher ist eine Prüfung, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf Dauer ausreichend ist, von besonderer Wichtigkeit.
Insbesondere die langfristige Verfügbarkeit aller Einnahmequellen und die Möglichkeit, dass durch unerwartete Ausgaben der finanzielle Spielraum enger wird, sollte hierbei mit berücksichtigt werden.
Eine individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Fachleute ist daher sehr zu empfehlen. Als Darlehensgeber haben wir sorgfältig die Risiken einer Finanzierung zu prüfen. Unsere Prüfungstätigkeit ist für Sie kostenlos.
In die Kreditentscheidung fließen beispielsweise ein:
Der Wert der zu beleihenden Immobilie,
Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Darlehensnehmers unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten,
eingeholte Informationen (z. B. SCHUFA-Auskunft),
Informationen, die durch den Darlehensnehmer zu erbringen sind, wie z. B. Angaben zum Verwendungszweck des Darlehens.

Baufinanzierung: HUK-COBURG und der Verhaltenskodex

Durch die zunehmende Europäisierung und die damit einhergehende Deregulierung der europäischen Finanzmärkte ist es notwendig geworden, den Verbraucherschutz auch auf EU-Ebene zu regeln.

Die Auswahl eines fairen und leistungsfähigen Unternehmens sowie eines bedarfsgerechten Finanzierungsprodukts wird für Baufinanzierungsinteressenten aufgrund des unübersichtlicher werdenden Angebots immer wichtiger.

Vor diesem Hintergrund haben die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und die Verbraucherschutzorganisationen im März 2001 einen freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite verabschiedet. Mit diesem Kodex sollen transparente Informationen und eine bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Darlehensformen für die Darlehensnehmer
geschaffen werden.

Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden bewusst und möchte ihren Beitrag dazu leisten, die Markttransparenz der Darlehensinformationen weiter zu
erhöhen.

Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist daher dem Kodex für die Hypothekarkreditvergabe beigetreten und hat die dort formulierten Anforderungen umgesetzt. Eine Kopie des Verhaltenskodex ist bei uns verfügbar.

Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist ein Unternehmen der HUKCOBURG-Unternehmensgruppe und betreibt die Immobilienfinanzierung für alle beteiligten Gesellschaften des Konzerns. Die darlehensgebenden Gesellschaften der HUK-COBURG Unternehmensgruppe in der Immobilienfinanzierung sind im Wesentlichen:
• HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
HUK-COBURG-Bausparkasse AG
Die HUK-COBURG-Bausparkasse unterhält verschiedene Kooperationen mit leistungsfähigen Partnern, über die z.T. auch Finanzierungsprodukte vermittelt werden.

Diese Kundeninformation ist Teil unserer Umsetzung der Kodexvereinbarung und soll Ihnen die notwendigen Informationen über die von der HUK-COBURG angebotenen wohnwirtschaftlichen Finanzierungsprodukte geben. Sie ersetzt nicht die Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB) bzw. die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) sowie die Vereinbarungen im Darlehensvertrag.

Mittwoch, 6. Februar 2008

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 29

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 22,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 22,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 1,7 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 22,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 8,5 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Mittwoch, 16. Januar 2008

DIE ZINSTRICKS DER BAUSPARKASSEN

FINANZtest 02/2008
Immobilienfinanzierung.
Bausparkassen bieten Kombikredite mit festen Zinsen für bis zu 30 Jahre Laufzeit – angeblich zu Top-Konditionen.

Doch die meisten Angebote sind schlecht.

Wirklich günstig war in unserem Test nur die Huk-Coburg.
Hohe Sicherheit, feste Raten und niedrige Zinsen für die gesamte Laufzeit – so werben Bausparkassen ... weiterlesen

Mittwoch, 19. September 2007

Der Staat spart mit

Vermögenswirksame Leistungen während Ausbildung nicht verschenken.
Die Schulzeit ist herum, das erste selbst verdiente Geld auf dem Konto. Spätestens jetzt sollten sich Azubis über die Verwendung ihrer Vermögenswirksamen Leistungen Gedanken machen.

Was es damit auf sich hat, erklärt die HUK-COBURG-Bausparkasse:
In der Regel zahlen Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss, oftmals sogar die gesamte Summe, maximal 40 Euro pro Monat.
Selbst der Staat gibt etwas dazu: Neun Prozent Arbeitnehmersparzulage legt er am Jahresende noch einmal auf den jährlich angesparten Betrag. Übrigens, wer die Arbeitnehmersparzulage haben möchte, muss zur Tat schreiten und sie mit einem Formblatt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, erhält den Antrag automatisch jedes Jahr zusammen mit seinem Jahreskontoauszug.
Mit dem Bausparvertrag lässt sich nicht nur Geld ansparen, er kann gleichzeitig auch als Zinsversicherung dienen. Nach dem Ende der siebenjährigen, staatlich verordneten Bindungsfrist kann sich der Sparer den Bausparvertrag auszahlen lassen.
Andere Möglichkeit: Er nutzt den Bausparvertrag und die damit verbundene Zusage auf ein zinsgünstiges Darlehen, um Wohneigentum zu erwerben. Bei dieser Variante sind die Zinsen in der Ansparphase zwar geringer, man hat sich jedoch für lange Jahre einen sehr günstigen Darlehenszinssatz gesichert. Bei der HUK-COBURG liegt der momentan bei vier Prozent. Ein Stück Planungssicherheit in einer Zeit, in der sich Zinserhöhungen eindeutig abzeichnen.      mehr Information

Montag, 17. September 2007

Vermögenswirksame Leistungen während Ausbildung nicht verschenken

Der Staat spart mit

Die Schulzeit ist herum, das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto. Spätestens jetzt sollten sich Azubis über die Verwendung ihrer Vermögenswirksamen Leistungen Gedanken machen. Was es damit auf sich hat, erklärt die HUK-COBURG-Bausparkasse: In der Regel zahlen Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss, oftmals sogar die gesamte Summe, maximal 40 Euro pro Monat. Selbst der Staat gibt etwas dazu: Neun Prozent Arbeitnehmersparzulage legt er am Jahresende noch einmal auf den jährlich angesparten Betrag.

Übrigens, wer die Arbeitnehmersparzulage haben möchte, muss zur Tat schreiten und sie mit einem Formblatt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, erhält den Antrag automatisch jedes Jahr zusammen mit seinem Jahreskontoauszug.

Mit dem Bausparvertrag lässt sich nicht nur Geld ansparen, er kann gleichzeitig auch als Zinsversicherung dienen. Nach dem Ende der siebenjährigen, staatlich verordneten Bindungsfrist kann sich der Sparer den Bausparvertrag auszahlen lassen. Andere Möglichkeit: Er nutzt den Bausparvertrag und die damit verbundene Zusage auf ein zinsgünstiges Darlehen, um Wohneigentum zu erwerben.

Bei dieser Variante sind die Zinsen in der Ansparphase zwar geringer, man hat sich jedoch für lange Jahre einen sehr günstigen Darlehenszinssatz gesichert. Bei der HUK-COBURG liegt der momentan bei vier Prozent. Ein Stück Planungssicherheit in einer Zeit, in der sich Zinserhöhungen eindeutig abzeichnen.
Bausparen

Sonntag, 1. Juli 2007

Neue Baufinanzierung: Geringes Kreditausfallrisiko wird belohnt

Ab 1. Juli 2007 belohnt die HUK-COBURG Bausparkasse als einer der ersten Anbieter am Markt generell gute Bonität bei der Baufinanzierung. Kreditkunden können mit dem neuen Angebot bis zu 0,25 Prozent gegenüber den bereits günstigen bisherigen Konditionen sparen.

Das neue Verfahren nennt sich Risikoadjustierte Bepreisung. Dabei ermittelt die HUK-COBURG Bausparkasse die Zinskonditionen für jeden Darlehensnehmer individuell. Der Zinssatz hängt zum einen ab von seiner Bonität, also von seiner Fähigkeit, den Kredit zurückzahlen zu können. Zum anderen entscheidet das als Sicherheit dienende Beleihungsobjekt, beispielsweise sein Haus beziehungsweise seine Wohnung.

Hier ein Beispiel:

Ein Darlehenskunde, der einen Kredit über 200.000 Euro aufnimmt und wegen günstigem Risikoprofil einen Abschlag von 0,25 Prozent erhält, spart im Jahr 500 Euro. In der ersten Zinsbindungsphase von zehn Jahren addiert sich seine Ersparnis somit auf 5.000 Euro. Das entspricht bei dem derzeitigen Zinsniveau einem Rabatt von rund fünf Prozent. Angebot anfordern

Dienstag, 29. Mai 2007

Im eigenen Heim dem Alter beruhigt entgegensehen

Altersvorsorge heißt auch, sich für den Lebensabend eigene vier Wände zu schaffen. Ein richtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist der Abschluss eines Bausparvertrags. Er kombiniert das systematische Ansparen von Eigenkapital mit einem zinsgünstigen und zinsstabilen Darlehen. Damit lässt sich nicht allein neues oder gebrauchtes Wohneigentum erwerben, man kann das Geld auch dazu verwenden, um bereits vorhandenen Wohnraum zu modernisieren oder renovieren. Auf was man achten muss, erläutert die HUK-COBURG-Bausparkasse.

Eine Faustregel zur Finanzierung von Wohneigentum lautet: 20 bis 30 Prozent der benötigten Summe sollten Bauherr oder Käufer an Eigenkapital mitbringen, darin kann auch ein Bausparguthaben enthalten sein. Mit Hypothekendarlehen - zum Beispiel Annuitätendarlehen - sollte die Hälfte der benötigten Finanzierungssumme gedeckt werden. Für die restlichen 20 Prozent empfiehlt sich der Abschluss eines Bausparvertrages, damit man hierfür ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.

Liegen konkrete Pläne für Erwerb, Modernisierung oder Renovierung von Wohneigentum auf dem Tisch, bemisst sich daran die Höhe der Bausparsumme. Lässt sich bei Abschluss des Bausparvertrages der eigene Bedarf noch nicht genau abschätzen, kann die Bausparsumme sich auch an der geplanten monatlichen Sparleistung orientieren. Berücksichtigen sollte man auf jeden Fall: Bevor ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen in der Regel 50 Prozent der Bausparsumme auf dem Bausparkonto angespart sein.

Bausparsumme und Laufzeit eines Bausparvertrags orientieren sich also am individuellen Bedarf. Mit seiner Sparleistung kann der Bausparer beeinflussen, wie schnell sein Vertrag zugeteilt wird. Gleichzeitig wirkt sich bei der HUK-COBURG-Bausparkasse die Sparleistung auch auf die Laufzeit des Darlehens sowie auf die in der Darlehensphase zu leistende monatliche Zins- und Tilgungsleistung aus.

Ein flexibler Bauspartarif passt sich veränderten Lebensumständen problemlos an. Grund: Bei Vertragsabschluss muss man nicht exakt festlegen, wann und wie man seinen Vertrag verwenden will. Für Bauwillige ist es bei Vertragsabschluss wichtig, dass im Zuteilungsfall eine Mehrzuteilung möglich ist. Mehrzuteilung heißt: Zusätzlich zu dem Darlehen in Höhe von 50 Prozent der Bausparsumme hat der Bausparer Anspruch auf ein weiteres Darlehen; bei der HUK-COBURG-Bausparkasse zum Beispiel in Höhe von 25 Prozent der Bausparsumme. Übrigens sollte man darauf achten, dass in der gesamten Spar- und Darlehensphase außer der Abschlussgebühr keine Verwaltungsgebühren anfallen.

Ein Bausparvertrag eignet sich aber auch für diejenigen, die sich einfach mit dem Gedanken tragen, in Zukunft einmal zu bauen, aber auch für den Sparer, der die Zinsen im Auge hat.

In der Ansparphase unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum mit Prämien. So fördert er Bausparbeiträge bis zu 512 Euro pro Jahr bei Ledigen/1.024 Euro pro Jahr bei Verheirateten mit einer 8,8-prozentigen Wohnungsbauprämie. Begünstigt werden alle, deren zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 25.600 Euro bei Ledigen oder 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.

Zudem erhalten die meisten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, maximal 40 Euro pro Monat. Dieses Geld kann man auf einem Bausparvertrag anlegen. Für die in einem Jahr angesammelten Leistungen erhalten sie vom Staat noch eine neunprozentige Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehr als 17.900 Euro und bei Verheirateten nicht mehr als 35.800 Euro pro Jahr.
Baufinanzierung
Bausparen