Posts mit dem Label Rechtsschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Rechtsschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 19. September 2012

Volljährig und ohne Versicherungsschutz?

Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert


Die Schule ist vorbei: Die Frage Lehre oder Studium entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob diese Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden.

In der Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen. - Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Ausland inklusiv

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflicht- und Hausratversicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeer-Anrainerstaaten aufhalten.

Donnerstag, 2. Februar 2012

Volljährig und ohne Schutz?

Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob diese Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Studentenbude bei der Hausratversicherung dabei

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung jedoch auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.   

Ausland inklusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.

Montag, 6. September 2010

HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung

HUK Coburg Rechtsschutz


HUK Rechtsschutzversicherung
Neuer Tarif zum 1.10.2010




Prämien
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG senkt ihre Prämien in nahezu allen Risikoarten.


Leistungserweiterungen

Erweiterung beim Wohnungs-Rechtsschutz
Der Rechtsschutz für Haus und Wohnung gilt ab Tarif 10/2010 für alle selbst genutzten Wohnungen im Inland. Zweitwohnsitz oder selbst genutztes Ferienhaus sind also künftig mitversichert.

Lebenspartner mitversichert
Lebenspartner sind im neuen Rechtsschutztarif mitversicherte Personen – ob eingetragen oder nicht.
Voraussetzung: es besteht eine häusliche Gemeinschaft und beide Partner sind unverheiratet. Eine Antragstellung ist im neuen Tarif nicht mehr erforderlich.

Neuer Rechtsschutz PLUS
Mit dem neuen Rechtsschutz PLUS kann der Versicherungsschutz um zahlreiche Leistungsbestandteile erweitert werden.

Der Rechtsschutz PLUS enthält folgende Leistungserweiterungen:
  • Mediation in Bausachen
    Die Kosten einer Mediation für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit werden übernommen.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    Die Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist versichert (bis 250 €, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung).
  • Mitversicherung von Eltern
    Mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende und dort gemeldete Eltern des VN oder des Ehe-/ Lebenspartners sind mitversichert, wenn sie sich im Ruhestand befinden.
  • Erweiterung des Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
    auf das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungsrechtsschutz
    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um den Einzug einer Waffenbesitzkarte, einer Jägerprüfung oder einen Maulkorb für den Hund geht.
  • Weitergehender Beratungsrechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerschaftsrecht und Erbrecht
    Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts bis 1.000 €.
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
    Die Kosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person) werden übernommen.
  • Rechtsschutz für Kapitalstreitigkeiten
    Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 5.000€ je Rechtsschutzfall mitversichert.

Montag, 21. Juni 2010

Erholung ausgeschlossen



Was muss man als Urlauber tun, wenn sich das gebuchte Luxushotel vor Ort als renovierungsbedürftige Bleibe entpuppt?



Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Mängel sofort beanstanden

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät, Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel derselben Kategorie zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im Allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Mängelliste von Reiseleitung und Zeugen unterschreiben lassen

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt, – soweit möglich – fotografieren.

Ansprüche bis einen Monat nach Reiseende einreichen

Wer den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen will, muss nicht allein die Mängel beweisen können, sondern auch seine nachdrückliche Forderung, eben diese Mängel zu beseitigen. Übrigens sollte man zu Hause seine Ansprüche möglichst schnell schriftlich beim Veranstalter geltend machen. Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Telefonische Rechtsberatung möglich

Rechtsschutzversicherte der HUK-COBURG können sich auch jederzeit an ihren Versicherer wenden, der ihnen auf Wunsch sofort eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt ermöglicht.

Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man – statt den Urlaub zu genießen – benötigte, um Mängel zu dokumentieren.

Montag, 20. Juli 2009

Recht ist nicht gleich Recht

Ferienzeit: die Blechlawine rollt. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Auch wenn einen selber keine Schuld trifft, eine Reparatur bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland liegt. Zwar ist die Schadenregulierung seit einigen Jahren EU-weit einfacher geworden: Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden und jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes und das weicht in vielen Fällen vom deutschen erheblich ab.

Was man im Ernstfall wissen sollte

Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungsbeauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selber darum kümmern. Die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung rät, sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180 25026) zu wenden und dort den Ansprechpartner zu erfragen. – Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Nummer vor Reiseantritt im Handy speichern.

Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im Ausland

Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung.

Samstag, 30. August 2008

HUK-COBURG Rechtsberatung in der neuen Rechtsschutzversicherung enthalten

Die HUK-COBURG Rechtsberatung ist in den neuen Rechtsschutzbedingungen ohne Mehrbeitrag enthalten.

Was ist versichert?

  • Sofortauskunft per Telefon

  • Beratung zu allen Rechtsfragen im privaten und (nichtselbstständig) beruflichen Bereich

  • Gespräch mit einem unabhängigen Rechtsanwalt

  • Zwei telefonische Rechtsberatungen pro Jahr, sobald Sie persönlichen Bedarf haben


Die HUK-COBURG Rechtsberatung erhalten Sie:

NEU: Schadenfreiheit wird in der Rechtsschutzversicherung belohnt!

Schadenfreiheit wird belohnt
Die variable Selbstbeteiligung beträgt bei einem Rechtsschutzfall im ersten Jahr 150 €.
Sie verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach sechs Jahren ganz entfällt.

Ihre Selbstbeteiligung:

  • Im 1. und 2. Jahr 150,– € SB

  • Im 3. und 4. Jahr 100,– € SB

  • Im 5. und 6. Jahr 50,– € SB

  • Ab dem 7. Jahr 0,– € SB


Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung auf bis zu 300 € ansteigen.
Keine Rückstufung im Rechtsschutzfall, wenn

  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist oder

  • Sie einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.


Das Recht der freien Anwaltswahl wird nicht beeinflusst, als Versicherungsnehmer können Sie frei zwischen dem empfohlenen Rechtsanwalt und einem eigenen Anwalt entscheiden.


Die neuen Bedingungen gelten für die Tarife

Montag, 20. August 2007

Versicherungsschutz während Ausbildung und Studium

Volljährig und was dann?

Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung ? inklusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert. Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.

Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000 Euro - begrenzt ist. Das heißt: Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000 Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenbude inclusive Vorsorge maximal 7.700 Euro zur Verfügung.

Ausland inclusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden.

Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz benötigt und länger als sechs Wochen wegbleibt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.

Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrecht-schutz eine große Rolle: Einige wenige Versicherer, wie die HUK-COBURG, schließen ihn beitragsfrei mit ein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
Privathaftpflicht-Versicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung

Dienstag, 24. Juli 2007

Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Erholung ausgeschlossen

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät: Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine Mängelliste zu erstellen und sich die von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.

Nur wer Mängel beweisen kann, kann den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen und Schadenersatz fordern. Dies sollte man möglichst schnell und mit Hilfe eines Rechtsanwalts tun: Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
Rechtsschutzversicherung

Montag, 9. April 2007

Rechtsschutz 60: Neues für Senioren

Ganz auf die Bedürfnisse des dritten Lebensabschnitts ist der neue Rechtsschutz 60 zugeschnitten. Er erstreckt sich auf das gesamte Leistungsspektrum des Privat-Rechtsschutzes und bietet umfassenden Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie. Zudem hilft er auch weiter, wenn es in der Zeit nach dem Berufsleben um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Ruhestandsbezügen, Beihilfeansprüchen und betrieblicher Altersversorgung geht.

Mit 176 Millionen Euro Beitragseinnahmen pro Jahr und 1,52 Millionen Versicherten zählt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung zu den großen deutschen Rechtsschutzversicherern. Beitrag berechnen

Rechtsberatung: Wegweiser in allen privaten Rechtsfragen

Das Leben wird immer komplizierter.

Mit einer Erweiterung ihrer Produktpalette trägt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung dem Rechnung und bietet eine neue Form der Rechtsberatung an: Der Kunde kann jetzt jederzeit den telefonischen Rat eines unabhängigen Rechtsanwaltes einholen.

Neu daran ist, dass die Beratung in Anspruch genommen werden kann, sobald sich ein Konflikt im privaten Leben andeutet. Er muss - im Gegensatz zur klassischen Rechtsschutzversicherung - noch nicht eingetreten sein. So kann man sich bereits im Vorfeld eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es keinerlei Ausschlüsse gibt.

Stellt sich während der Beratung heraus, dass Mustertexte oder Formulare benötigt werden, steht die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ihren Kunden zur Seite und beschafft diese.



Die HUK-COBURG-Rechtsberatung kann als Zusatzbaustein einer Rechtsschutzversicherung hinzugefügt oder als eigener Vertrag abgeschlossen werden. Beitrag berechnen