Freitag, 29. Februar 2008

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr.
Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?
Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkaskoversicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats.
Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäudeversicherung schließlich schützt das eigene Haus.
Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses seine Haftpflichtversicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Montag, 18. Februar 2008

Gesetzlich Krankenversicherte


Spätestens seit der Gesundheitsreform 2007 ist klar: Die gesetzliche Krankenversicherung wandelt sich mehr und mehr zu einer reinen Grundversorgung. Sie tragen im Krankheitsfall viele Kosten selbst. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleibt eingeschränkt.

Eine private Kranken-Zusatzversicherung kennt weder Kürzungen noch Streichungen. Privat-Leistungen sind Ihnen sicher, solange Sie das wünschen.

Wie Sie die Leistungen Ihrer "Gesetzlichen" privat aufwerten:
  • Ambulanter und Zahntarif AZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Inlays, beim Heilpraktiker, für Brillen, Kontaktlinsen, Medikamente - inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Zahntarif ZZ PLUS: Hohe Erstattungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays

  • Stationärer Zusatztarif SZ: Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl

  • Pflegetagegeld PT deckt hohe Pflegekosten ab, die Sie sonst selbst zahlen müssten


Sinnvolle Ergänzungen:
  • Krankenhaustagegeld KHT gleicht Zuzahlungen und Besuchskosten aus

  • Auslandsreise-Krankenversicherung für Singles und Familien


Warum eine private Kranken-Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Zusatzversicherungen nach Bedarf

  • Leistungsstarke Ergänzungen zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Günstige und stabile Beiträge

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen. Die Gesundheitsreform verschärft den Anstieg:

Am 01.01.2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gesundheitsfonds und ein einheitlicher Beitrag eingeführt. Der Beitragssatz wird voraussichtlich über 15 % liegen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf - FINANZtest-geprüft (Heft 12/2006)
    • Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

    • Niedrige und stabile Beiträge

    • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Arbeitnehmer, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen



Arbeitnehmer müssen jetzt 3 Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen: Danach dürfen sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen und können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2008 bei 48.150 € im Jahr bzw. umgerechnet 4.012,50 € im Monat. Es zählt das Bruttoeinkommen.

Was Sie jetzt für Ihre Krankenversicherung tun können:


Warum die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG?
  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis (FINANZtest, Heft 12/2006)

  • Attraktive Beitragsrückerstattung: bis zu 3 Monatsbeiträge im ambulanten und Zahntarif ab dem 1. leistungsfreien Jahr

  • Gesamtnote "Sehr Gut" für Beitragsstabilität, Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum/Attraktivität am Markt (Urteil der unabhängigen Rating-Agentur Assekurata/2006)

Einmalige Chance für privat Krankenversicherte


Privat Krankenversicherte, die zwischen dem 1.1. und 30.6.2009 ihre teure Krankenversicherung kündigen, bekommen durch die Gesundheitsreform einen enormen Vorteil geschenkt:

Sie nehmen beim Wechsel in die günstigere Krankenversicherung einen Großteil der bereits gebildeten Altersrückstellungen mit. Altersrückstellungen sind Beitragsteile, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden. Sie halten später den Beitrag stabil.

Sie sind erst seit kurzem privat krankenversichert?
  • Die Altersrückstellungen sind noch gering, Sie können sofort wechseln: Die HUK-COBURG ist bei gleichen oder besseren Leistungen oft günstiger


Sie sind schon länger privat krankenversichert?

  • Schließen Sie eine Optionsversicherung ab.
    • Vorteil: Ihr Gesundheitszustand wird jetzt geprüft und nicht erst später beim Wechseln.

    • Beitrag: nur 4 € im Monat, 2 € für Beihilfeberechtigte

    • Zum 1.1.2010 aktivieren wir Ihre Kranken-Vollversicherung bei der HUK-COBURG. Sie sparen dann ein Leben lang viel Beitrag


Darum sollten Sie zur HUK-COBURG wechseln:
  • Private Kranken-Vollversicherung nach Bedarf, FINANZtest-geprüft

  • Auch als Beihilfe- und Anwärtertarif

  • Günstige und stabile Beiträge

  • 3 Monatsbeiträge Rückerstattung schon ab dem 1. leistungsfreien Jahr

Freitag, 15. Februar 2008

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

  • 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

  • 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person


Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro

  • Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro
HUK Bausparen         HUK Modernisierungsbausparen

Dienstag, 12. Februar 2008

Informationen zu einem Kfz-Schaden im Ausland

Grüne Versicherungskarte
Obwohl die "Grüne Karte" nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.

Sie bescheinigt Ihren Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen.

Besonders in den osteuropäischen Staaten sollten Sie die "Grüne Karte" bei einem Unfall parat haben. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Papiere beschlagnahmt werden! Oder Sie werden zur Kasse gebeten.

Europäischer Unfallbericht

Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Handschuhfach mitreisen. Sie erleichtern sich und uns die Schadenregulierung.

Die Formulare sind europaweit identisch. Jeder Unfallpartner kann seinen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen und vom anderen Unfallpartner unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie aber bitte nur, wenn Sie mit allen festgeschriebenen Daten einverstanden sind! Falls Ihnen die Angaben des Unfallgegners falsch erscheinen oder für Sie unverständlich sind, können Sie diesen Angaben im Feld "Eigene Bemerkungen" widersprechen.

Beweissicherung
Lassen Sie sich an Ort und Stelle die Anschriften von Zeugen geben und sichern Sie die Unfallspuren (Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter/Fahrzeugschaden fotografieren etc.).

Ist die Unfallkonstellation problematisch, dann benachrichtigen Sie bitte die Polizei.

Unverschuldeter Unfall

Seit Januar 2003 können Sie sich in Deutschland an den Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Unfall hat sich in einem Land des Grüne Karte Systems ereignet. (Die Länder sind auf Ihrer Grünen Versicherungskarte aufgelistet.)
2. Das den Unfall verursachende Fahrzeug ist in einem EU-/EWR-Staat zugelassen.

Informationen zur gegnerischen Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten gibt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 25 0 26.

In anderen Fällen wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer eigener Ansprüche bitte direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, ggf. ist Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Auswahl eines Rechtsanwalts im Unfallland behilflich.

Sind Sie im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug unverschuldet zu Schaden gekommen, ersetzt Ihnen auch unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung alle Ersatzleistungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung bei uns in Anspruch nehmen. Gelingt uns der vollständige Regress unserer Aufwendungen beim Unfallgegner, stellen wir Ihren Versicherungsvertrag nachträglich wieder schadenfrei.

Verschuldeter Unfall

Für die Bearbeitung der gegen Sie erhobenen Ansprüche haben wir in vielen Reiseländern Korrespondenzgesellschaften.

Die Adressen unserer Korrespondenzgesellschaften sind auf der "Grünen Karte" und dem Europäischen Unfallbericht vermerkt. Sie können den Unfall problemlos vor Ort bei deutsch sprechenden Mitarbeitern melden. Am besten verweisen Sie Ihren Unfallgegner gleich an unseren Korrespondenten.

Die Leistungen des Schadenservice PLUS
Soforthilfe bei einem Kaskoschaden am Pkw
Es hat gekracht. Sie rufen vom Unfallort aus an und atmen durch: Auf Ihren Wunsch wickeln wir den Kaskoschaden für Sie ab. Das kostet Sie nur die Gebühr* für den Anruf.

24-Stunden-Notruf 0180 2 HUK HILFE bzw. 0180 2 48544533 *

Der Schadenservice PLUS gilt in ganz Deutschland. Die Leistungen sind nicht einzeln buchbar.
Der Service umfasst:
• Transport Ihres Autos in eine Partner-Werkstatt.
• Reparatur Ihres Wagens in einer DEKRA-geprüften Partner-Werkstatt.
• Sie fahren während der Reparatur einen Ersatzwagen.
• Übergabe Ihres komplett gereinigten Fahrzeugs an Sie.
• Wir rechnen direkt mit der Partner-Werkstatt ab.
• 3 Jahre Garantie der HUK-COBURG auf die Reparatur.

Soforthilfe für Ihren Unfallpartner
Wenn Sie einen fremden Pkw beschädigt haben, kann auch Ihr Unfallpartner den Schadenservice PLUS nutzen. Der Unfallpartner erhält von der HUK-COBURG außerdem folgende Entschädigungen:
• Wir ersetzen den Nutzungsausfall oder stellen einen Mietwagen.
• Wir zahlen eine Pauschale für Telefongebühren, Porto usw.
• Wir prüfen unaufgefordert den Anspruch auf Wertminderung.

Sie ersparen sich eine Menge Papierkram, Aufregung und Laufereien:
• Schriftliche Schadenmeldung ade! Ein Anruf genügt.
• Spezialisten helfen Ihnen sofort weiter.
• Sie ersparen sich Zeit und Ärger.
• Sie bleiben nach dem Kaskoschaden mobil.
• Wir unterrichten Sie über den Schaden, Sie müssen nichts dazu tun.
• Sie strecken der Werkstatt kein Geld vor, wir rechnen direkt ab.

Gut zu wissen
Der Schadenservice PLUS macht die Schaden-Abwicklung der HUK-COBURG schneller und effizienter. Darum entstehen Ihnen bis auf die Telefongebühr von 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG keine Zusatzkosten. Die verbesserte Schaden-Abwicklung wirkt sich wiederum auf Ihren Versicherungsbeitrag aus: er bleibt niedrig.

Kasko SELECT
Die folgende Übersicht gilt ausschließlich für Kunden, die bei Abschluss ihres Kfz-Vertrags die Variante Kasko SELECT vereinbart haben - als Voll- oder Teilkaskoversicherung.

Tarifmerkmale der Kasko SELECT
• Versicherungsfähig sind nur Pkw
• Auswahl der Kasko-Variante ist bei Vertragsabschluss verbindlich
• Ihr Vorteil: Beitrag sparen


Service im Schadenfall

• Kostenfreier Transport zur Werkstatt, wenn das Auto nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher oder die Entfernung zur Partnerwerkstatt größer als 15 km ist
• Hochwertige Reparatur mit Original-Ersatzteilen in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt - mehr als 1.000 im Bundesgebiet
• Kostenfreier Bringservice des reparierten Autos nach Hause, wenn die Partnerwerkstatt weiter als 15 km entfernt ist
• Wir unterstützen Sie bei der Anmietung eines günstigen Ersatzfahrzeugs
• 3 Jahre Garantie durch die HUK-COBURG (Hersteller-Garantie bleibt gemäß EU-Komission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten)

* 6 ct je Anruf aus dem Festnetz. Anrufe aus Mobilfunknetzen können zu abweichenden Preisen führen.

Montag, 11. Februar 2008

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 12

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 8,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 8,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 5 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 8,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 5,5 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 18

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 13 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 13 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 3,10 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 13 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 7 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 24

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 17,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 17,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 2,25 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 17,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 8 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Donnerstag, 7. Februar 2008

HUK-COBURG: Darlehensprodukte

Wir bieten Ihnen Darlehen ohne Zinsänderungsrisiko mit für die Gesamtlaufzeit gleich bleibenden Monatsraten (»Konstantdarlehen«) sowie Produkte mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten an.
Zum Abgleich Ihrer individuellen Bedarfssituation und den spezifischen Merkmalen der Finanzierungsarten beraten Sie unsere Mitarbeiter gern. Sie stehen Ihnen auch für Fragen zum Ausfüllen des Antrags oder zum Zusammenstellen der Unterlagen zur Verfügung.

Darlehen mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten
Für die Zinsfestschreibung können Sie einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren wählen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung ist – sofern erforderlich – eine neue Vereinbarung zu den dann gültigen Zinskonditionen möglich.
Für die Rückzahlung können Sie eine laufende Tilgung wählen oder ein endfälliges Darlehen bzw. eine Tilgungsaussetzung.

Annuitätendarlehen
Bei unserem Annuitätendarlehen werden durch den Darlehensnehmer für die jeweilige Zinsfestschreibungsfrist monatlich gleich bleibende Raten entrichtet. Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den laufenden Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der
verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Der Anfangstilgungssatz beträgt – je nach Wunsch des Darlehensnehmers – mindestens 1 % der Darlehenssumme p.a. und erhöht sich um die ersparten Zinsen.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 25.000 €.

Versicherungsdarlehen
Diese Darlehensform in Verbindung mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung
der HUK-COBURG - Lebensversicherung AG weist den Vorteil auf, dass neben einer gleich bleibenden monatlichen Belastung während der Zinsfestschreibungsfrist das Todesfallrisiko
von Beginn an in der vereinbarten Höhe abgesichert ist. Parallel zum Darlehensvertrag schließen Sie eine Kapital bildende Lebensversicherung ab oder wir setzen Ihre bereits bestehende Lebensversicherung bei der HUK-COBURG - Lebensversicherung AG ein.
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird aus der monatlich zu zahlenden Rate neben den fälligen Zinsen kein Anteil zur Tilgung des Darlehens, sondern stattdessen der Beitrag für die Kapital bildende Lebensversicherung gezahlt.
Bei dieser Konstellation erfolgt zunächst keine Darlehenstilgung, sodass die in Anspruch genommene Darlehenssumme während der gesamten Zeit in voller Höhe zu verzinsen ist.
Die Höhe der abzuschließenden Kapital bildenden Lebensversicherung beträgt 100 % der Darlehenssumme. Das Darlehen wird mit Ablauf der Lebensversicherung erfüllungshalber zurückgeführt.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 25.000 €.

Vorausdarlehen
Mit unserem Vorausdarlehen bieten wir Ihnen ein flexibles Finanzierungsprodukt zur Vorfinanzierung eines neu abzuschließenden Bausparvertrages im Tarif Finanzierungsbausparen der HUK-COBURG - Bausparkasse AG an. Die erforderliche Bausparsumme des Bausparvertrages beträgt mind. 80 % der Darlehenssumme.
Während der Laufzeit zahlen Sie die Zinsen und sparen gleichzeitig den Bausparvertrag mit einer individuell vereinbarten Rate (mind. 1 ‰ der Bausparsumme) an. Nach Ablauf der Zinsbindung wird das Vorausdarlehen je nach Besparung durch den zugeteilten Bausparvertrag ganz oder teilweise (in maximal drei Schritten) abgelöst.
Bei Ablösung in einzelnen Schritten bilden wir zum Ende der Zinsfestschreibung die maximal mögliche Teilbausparsumme und bieten Ihnen für den verbleibenden Darlehensrestbetrag eine Prolongation mit neuen Konditionen an.
Bei Zuteilung des Bausparvertrags erhöht sich hierbei jeweils die Zuteilungssumme um 25 % der Bausparsumme (Mehrzuteilung). Damit ist im letzten Finanzierungsabschnitt die vollständige Ablösung des Vorausdarlehen gewährleistet. Das aus dem zugeteilten Bausparvertrag resultierende Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Kosten für den Darlehensnehmer vorzeitig getilgt werden.
Die Mindestsumme eines Vorausdarlehen beträgt 10.000 €.

Zwischenkredit
Mit einem Zwischenkredit können Sie den Zeitraum bis zur Zuteilung Ihres bestehenden Bausparvertrags der HUK-COBURG - Bausparkasse AG überbrücken.
Der Bausparvertrag muss hierzu mit mindestens 50 % angespart sein. Während der Zwischenfinanzierungsdauer zahlen Sie nur Zinsen. Der Zinssatz für den Zwischenkredit ist bis zur Zuteilung des Bausparvertrags fest. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird der Zwischenkredit durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen vollständig abgelöst.

Konstantdarlehen
Unser Konstantdarlehen bieten wir in verschiedenen Modellvarianten mit Laufzeiten zwischen ca.14 und 31 Jahren an.
Der besondere Vorteil des Konstantdarlehens ist die gleich bleibende monatliche Belastung während der gesamten Darlehenslaufzeit.
Diese wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart, sodass eine sichere Kalkulation bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens möglich ist.
Das Darlehen besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 = Vorfinanzierungsphase (Vorfinanzierung eines Bausparvertrags)
Hier wird neben dem Darlehensvertrag ein Bausparvertrag im Tarif Finanzierungsbausparen der HUK-COBURG - Bausparkasse AG abgeschlossen. Die Bausparsumme entspricht hierbei 100 % des Darlehensbetrags.
In dieser Zeit zahlen Sie Zinsen auf die volle Darlehenssumme. Eine Tilgung findet nicht statt. Die konstante monatliche Rate wird in dieser Phase für die Darlehenszinsen sowie für den Sparbeitrag in den Bausparvertrag verwendet.
Phase 2 = Bauspardarlehensphase (aus dem zugeteilten Bausparvertrag)
Nach vertragsgemäßer Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens durch den zugeteilten Bausparvertrag wird die unveränderte Rate für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens eingesetzt. Die Mindestsumme für Konstantdarlehen beträgt 10.000 €.

Bauspardarlehen
Unser Bausparvertrag ist ein Kombinationsprodukt.
Zunächst wird Eigenkapital mit feststehenden Guthabenzinsen gebildet und gleichzeitig eine Zinssicherung für ein später mögliches Wohnungsbaudarlehen zu günstigen Festkonditionen vorgenommen.
Das Produkt gliedert sich damit in zwei Phasen:
Phase 1 = Ansparphase
In der Ansparphase zahlen Sie den monatlichen Regelsparbeitrag oder einen individuell festgelegten Sparbeitrag auf Ihren Bausparvertrag ein.
Das Bausparguthaben wird mit dem im Bausparvertrag fest vereinbarten Guthabenzins verzinst.
Phase 2 = anschließende Darlehensphase
Nachdem der Bausparvertrag zugeteilt wurde, können Sie über Ihr angespartes Bausparguthaben und das Bauspardarlehen verfügen. Das Bauspardarlehen bedienen Sie nach dem Annuitätenprinzip (siehe Annuitätendarlehen). Den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf das Bauspardarlehen besteht, können Sie mit Ihrem Sparverhalten selbst beeinflussen.

Im Wesentlichen müssen für die Zuteilung des Bausparvertrags folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Bausparguthaben beträgt mindestens 50 % der Bausparsumme.
• Die Bewertungszahl des Bausparvertrages beträgt mindestens153 Punkte.
Für jeden Bausparvertrag errechnen wir jährlich an den vier Bewertungsstichtagen eine Bewertungszahl. Sie bestimmt Zeitpunkt und Reihenfolge der Zuteilung und dient dabei der Gleichbehandlung aller Bausparer.
Das genaue Datum der Zuteilung hängt von der Höhe der Bewertungszahl und allen Finanzmitteln ab, die der Bausparkasse zur Verfügung stehen.
Hierbei werden sämtliche Spar- und Tilgungsleistungen sowie gutgeschriebene Zinsen wie auch Mittel aus der staatlichen Förderung berücksichtigt.
Bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung (siehe Vorausdarlehen) kann der Bauspardarlehensanspruch um 25 % der Bausparsumme erhöht werden.
Im Gegenzug erhöht sich die Monatsrate für die Darlehensrückzahlung.
Ihr Bauspardarlehen können Sie für alle wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwenden.
Diese sind zum Beispiel:
• Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung,
• Anbau, Umbau oder Erweiterung,
• Modernisierungsmaßnahmen,
• Ablösung von Hypotheken und Grundschulden,
• Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten mit anschließender Bebauung.

Voraussetzungen für die Darlehensvergabe
Durch die Aufnahme eines wohnwirtschaftlichen Darlehens verpflichten Sie sich zu langfristigen Zins- und Tilgungsleistungen.
Daher ist eine Prüfung, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf Dauer ausreichend ist, von besonderer Wichtigkeit.
Insbesondere die langfristige Verfügbarkeit aller Einnahmequellen und die Möglichkeit, dass durch unerwartete Ausgaben der finanzielle Spielraum enger wird, sollte hierbei mit berücksichtigt werden.
Eine individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Fachleute ist daher sehr zu empfehlen. Als Darlehensgeber haben wir sorgfältig die Risiken einer Finanzierung zu prüfen. Unsere Prüfungstätigkeit ist für Sie kostenlos.
In die Kreditentscheidung fließen beispielsweise ein:
Der Wert der zu beleihenden Immobilie,
Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Darlehensnehmers unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten,
eingeholte Informationen (z. B. SCHUFA-Auskunft),
Informationen, die durch den Darlehensnehmer zu erbringen sind, wie z. B. Angaben zum Verwendungszweck des Darlehens.

Baufinanzierung: HUK-COBURG und der Verhaltenskodex

Durch die zunehmende Europäisierung und die damit einhergehende Deregulierung der europäischen Finanzmärkte ist es notwendig geworden, den Verbraucherschutz auch auf EU-Ebene zu regeln.

Die Auswahl eines fairen und leistungsfähigen Unternehmens sowie eines bedarfsgerechten Finanzierungsprodukts wird für Baufinanzierungsinteressenten aufgrund des unübersichtlicher werdenden Angebots immer wichtiger.

Vor diesem Hintergrund haben die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und die Verbraucherschutzorganisationen im März 2001 einen freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite verabschiedet. Mit diesem Kodex sollen transparente Informationen und eine bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Darlehensformen für die Darlehensnehmer
geschaffen werden.

Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden bewusst und möchte ihren Beitrag dazu leisten, die Markttransparenz der Darlehensinformationen weiter zu
erhöhen.

Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist daher dem Kodex für die Hypothekarkreditvergabe beigetreten und hat die dort formulierten Anforderungen umgesetzt. Eine Kopie des Verhaltenskodex ist bei uns verfügbar.

Die HUK-COBURG-Bausparkasse AG ist ein Unternehmen der HUKCOBURG-Unternehmensgruppe und betreibt die Immobilienfinanzierung für alle beteiligten Gesellschaften des Konzerns. Die darlehensgebenden Gesellschaften der HUK-COBURG Unternehmensgruppe in der Immobilienfinanzierung sind im Wesentlichen:
• HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
HUK-COBURG-Bausparkasse AG
Die HUK-COBURG-Bausparkasse unterhält verschiedene Kooperationen mit leistungsfähigen Partnern, über die z.T. auch Finanzierungsprodukte vermittelt werden.

Diese Kundeninformation ist Teil unserer Umsetzung der Kodexvereinbarung und soll Ihnen die notwendigen Informationen über die von der HUK-COBURG angebotenen wohnwirtschaftlichen Finanzierungsprodukte geben. Sie ersetzt nicht die Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB) bzw. die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) sowie die Vereinbarungen im Darlehensvertrag.

Mittwoch, 6. Februar 2008

Baufinanzierung: Ratgeber zum Baustein Konstantdarlehen 29

Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
mit gleich bleibenden Monatsraten

Ihre Vorteile auf einen Blick
● kein Zinsänderungsrisiko
● gleich bleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
● Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
● gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
● Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
● keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase 1)

So stellt sich das Konstant-Wohnbaudarlehen dar:
Sie entscheiden sich für ein Baudarlehen in Höhe Ihres Darlehenswunsches mit einer Zinsfestschreibung von rd. 22,5 Jahren. Gleichzeitig schließen Sie einen Bausparvertrag im Finanzierungsbausparen 02.06 Variante »Standard« über den gewünschten Auszahlungsbetrag ab, mit dem bei Zuteilung das Baudarlehen abgelöst wird.

In den ersten rd. 22,5 Jahren wenden Sie lediglich die Zinsen für das Baudarlehen und einen geringen monatlichen Sparbeitrag von 1,7 € pro Tausend € Bausparsumme auf. Das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben erreichen Sie mit den monatlichen Sparleistungen und den Bausparzinsen.
Nach rd. 22,5 Jahren 2) löst der dann zugeteilte Bausparvertrag das Baudarlehen ab. Sie entrichten nach Zuteilung die Monatsraten für Zins und Tilgung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – in unveränderter Höhe. Nach weiteren rd. 8,5 Jahren haben Sie das Bauspardarlehen vollständig zurückgezahlt und sind schuldenfrei.

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr
2) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz) darf sich die HUK-COBURG-Bausparkasse – wie alle anderen Bausparkassen auch – vor Zuteilung nicht verpflichten,die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die hier genannten Werte sind daher unverbindlich.
Ratgeber Konstantdarlehen

Samstag, 2. Februar 2008

Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Co.

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes gegen ein neues schwarzes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Die HUK-COBURG hat ihr schon immer günstiges Prämienniveau auch in diesem Jahr gehalten bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen bietet sie die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 55 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 39 Euro jährlich.