Sonntag, 22. April 2012

Saisonkennzeichen: An Schadenfreiheits-Klasse denken!

Saisonkennzeichen machen Leben leichter

Einmal anmelden genügt - beim Versichern an Schadenfreiheits-Klasse denken

Quelle: HUK-COBURG
Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das:
Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage.

Und das sind beileibe keine Einzelfälle:
Von den rund 47 Millionen zugelassenen Autos und Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nur ein paar Monate im Jahr unterwegs. Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt.

Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken:
Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kaskoversicherung mit eingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird.

Donnerstag, 5. April 2012

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Dienstag, 3. April 2012

Klein, aber gemein Zecken sind von März bis Oktober unterwegs

Foto: HUK-COBURG
Klein, lautlos und gefährlich ist die Zecke und schon seit Jahren auf dem Vormarsch. Als Überträger von FSME - einer gefährlichen Form der Hirnhautentzündung - und Borreliose stellt sie ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit dar. Alle, die sich im Frühling und Sommer viel in der freien Natur aufhalten, müssen mit Zeckenbissen rechnen. Wohl fühlen sich die Plagegeister vor allem in Gebüschen, lichtem Unterholz, an Waldrändern und im hohen Gras.

Besonders heimtückisch ist, dass sich der winzige Parasit oftmals unbemerkt beim Wirt einnistet. Bei Menschen setzen sich die Blutsauger bevorzugt in die Achselhöhlen, die Leistengegend, die Kniebeugen, den Bauchnabel und Haaransatz. Dazu durchstechen sie die Haut ihrer Opfer und saugen sich fest. Das Sekret, das sie dabei in die Wunde spritzen, wirkt gerinnungshemmend und betäubend. Bis eine Zecke satt ist, können durchaus mehrere Tage vergehen.

Gebissen und dann ...

Krankheitserreger werden nicht immer sofort nach dem Biss, sondern oft erst Stunden später übertragen. Eine gezielte Zeckensuche nach einem Aufenthalt im Freien hilft, die lästigen Blutsauger zu finden und rasch zu entfernen: Dazu fasst man den Parasiten hautnah mit einer Pinzette oder Zeckenzange, um danach mit möglichst wenig Druck herauszudrehen. Der Kopf darf nicht steckenbleiben. - Von alten Hausmitteln wie Klebstoff oder Öl sollte man die Finger lassen. Sie helfen nicht, sondern schaden eher. Denn im Todeskampf spritzt die Zecke oft Krankheitserreger in die Bisswunde.

Gegen FSME bietet eine Impfung wirksamen Schutz. Die HUK-COBURG Versicherung warnt, aber auch vor der Borreliose: Einer Bakterieninfektion, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen kann, bis hin zur Invalidität. Darum sollte man die Einstichstellen ungefähr vier Wochen lang im Auge behalten und sobald sich rote Flecken zeigen sofort zum Arzt gehen.

Kommt es zu einer Erkrankung mit Dauerschädigung, ist es gut vorgesorgt zu haben. Eine private Unfallversicherung hilft. Allerdings schließt nicht jeder Vertrag einen Zeckenbiss und seine Folgen automatisch mit ein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer nach dem Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen. Eventuell lässt sich ein Vertrag um dieses Risiko erweitern.