Donnerstag, 31. Mai 2012

Wenn Langfinger im Urlaub zuschlagen

Der eigene Hausrat ist auch außer Haus versichert - Was man im Ernstfall beachten muss


Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da  im Urlaub die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern.

Wer einmal in seinem leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit Gewalt etwas wegnimmt. - Hat ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Da jedoch nicht alle Unternehmen diesen Schutz gewähren, bringt ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer Gewissheit.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.

Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt die Obergrenze bei maximal vierzig Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 25.000 Euro. Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei seiner Versicherung erkundigen, wie der individuelle Schutz ausschaut.

Weitere Informationen zur Hausratversicherung der HUK-COBURG

Sonntag, 20. Mai 2012

Die Zeit läuft, Unisex kommt – Jetzt handeln und dauerhaft sparen!

Der Europäische Gerichtshof hat sich bei Versicherungsbeiträgen für eine Gleichbehandlung der Geschlechter ausgesprochen. Das bedeutet einen kompletten Neustart für die Kalkulation! Deshalb wird es ab 21.12.2012 neue Tarife geben, in denen Frauen und Männer zu gleichen Beiträgen die gleichen Leistungen bekommen.


Die Einführung der Unisex-Tarife bietet Ihnen letztmalig die Chance, sich noch vor dem 21.12.2012 einen günstigeren Beitrag bzw. eine höhere Leistung zu sichern.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat weit größere Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel als beispielsweise die Rechnungszinsänderung zu Beginn des Jahres.


Nutzen Sie frühzeitig die Gelegenheit der Beratung.



Wer kann von einem Abschluss bis 20.12.2012 profitieren?

Männer - Mehr Rente

Frauen - Mehr Leistung



UniFlex – unsere Garantie über die gesamte Vertragslaufzeit

Die Unisex-Tarife gelten an und für sich nur für Neuverträge. Und dennoch hat Unisex auch Auswirkungen auf bestehende Verträge. Denn marktüblich ist eine Regelung in den Versicherungsbedingungen, dass bei späteren Vertragsänderungen die dann gültigen schlechteren Rechnungsgrundlagen der Unisex-Tarife zu Grunde gelegt werden.

Mit unserer kostenlosen Zusatzoption UniFlex unterscheiden wir uns vom Markt, denn wir garantieren in unseren Bedingungen, dass unsere Kunden bei künftigen Erhöhungen nicht unbeabsichtigt in die Unisexwelt gelangen und mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Damit bleiben unsere Kunden flexibel - und das über die komplette Vertragslaufzeit!

Bei folgenden Vertragsänderungen gelten auch später die zu Vertragsbeginn vereinbarten besseren Rechnungsgrundlagen:
  • Zuzahlungen
  • Ausübung der Nachversicherungsgarantie
  • Anpassungen durch Dynamik

Wer jetzt in die Vorsorge einsteigt, profitiert von besseren Rechnungsgrundlagen und der Möglichkeit, seine Leistung später problemlos auszubauen. Nutzen Sie deshalb jetzt die Gelegenheit sich zu Informieren.


Donnerstag, 17. Mai 2012

Wer ein fremdes Auto anfährt, muss den Besitzer persönlich informieren

Zettel dran und wegfahren, geht nicht

Raus aus dem Büro - rein in den Supermarkt und dann so schnell wie möglich nach Hause. Beim Ausparken passiert es: ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.

Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch absolutes Minimum. Natürlich kann man auch auf eigene Faust versuchen, den Fahrer des beschädigten Pkw zu finden; zum Beispiel indem man ihn an der Supermarktkasse oder im Einkaufszentrum ausrufen lässt. Ebenso hilfreich ist es, sich die Namen von Zeugen zu notieren, die man später benennen kann. Bleibt die Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der Polizei vor Ort melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite. - Allein das Anbringen eines Zettels mit der Adresse oder Telefonnummer wird von der Rechtsprechung regelmäßig nicht toleriert.
Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht, kann das für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers heißen: Ihr Versicherungsnehmer hat gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht verstoßen. Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt ihren Kunden im Nachhinein jedoch wegen einer Obliegenheitsverletzung mit maximal 5.000 Euro in Regress.

Informationen zur Kraftfahrzeugversicherung der HUK-COBURG

 

Donnerstag, 10. Mai 2012

Upgrade Zahn HCK

 

Wechseln Sie bis 30.06.2012 vom Tarif ZZ in einen höherwertigen Tarif:

 

Jetzt können SIe Ihre Leistungen noch erweitern:


  • Ohne erneute Fragen zur Zahngesundheit.
  • Ohne neue Wartezeiten für Mehrleistungen.
  • Mit Anrechnung der bisher zurückgelegten Vertragslaufzeit (So erreichen Sie die rnaximale Erstattung früher.)

  • Im Premium Plus Tarif jetzt auch mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung und besondere Füllungen!

  Informationen zur Zahnzusatzversicherung der HUK-COBURG

Montag, 7. Mai 2012

BARMER GEK Zahnzusatz-Schutz: Exklusives Umstellungsangebot

Sie haben als Mitglied der BARMER GEK bereits die Zahnzusatzversicherung der HUK-COBURG abgeschlossen.


Zahnersatz, sei es eine neue Krone, eine Brücke oder Prothese ist eine teure Angelegenheit.
Mit Ihrern Zahnzusatzschutz reduzieren Sie den Eigenanteil an einer Zahnarzt-Rechnung bereits deutlich.


Jetzt können SIe Ihre Leistungen noch erweitern:

Wechseln Sie bis 30.06.2012 vom Tarif GZZ in einen höherwertigen Tarif:

  • Ohne erneute Fragen zur Zahngesundheit.
  • Ohne neue Wartezeiten für Mehrleistungen.
  • Mit Anrechnung der bisher zurückgelegten Vertragslaufzeit (So erreichen Sie die rnaximale Erstattung früher.)

  • Im Premium Plus Tarif jetzt auch mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung und besondere Füllungen!

 Informationen über alle wesentlichen Punkte unseres Angebots und Antragsunterlagen