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Donnerstag, 22. März 2012

Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen

HUK-COBURG Testsieger bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen

Die Hausratversicherung der HUK-COBURG bietet ebenso wie deren Wohngebäudeversicherung das beste Preis-Leistungsverhältnis. Das ergab ein Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag des Fernsehsenders n-tv. Auf dem zweiten Platz landete bei den Hausratversicherungen die zur HUK-COBURG Versicherungsgruppe gehörende BRUDERHILFE Sachversicherung.

Die Tester bewerteten sowohl die Beitragshöhe als auch den Leistungsumfang. Dabei gingen die Beiträge mit 40 Prozent in die Gesamtwertung ein, das Leistungsspektrum hatte ein Gewicht von 60 Prozent. Untersucht wurden die Beiträge für ein zweistöckiges Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche. Insgesamt wurden sowohl enorme Preisdifferenzen festgestellt als auch starke Schwankungen im Leistungsumfang. Laut DISQ konnten etwa bei der Hausratversicherung die Kunden in Leipzig bei der Wahl des günstigsten Tarifs bis zu 78 Prozent sparen. Bei der Wohngebäudeversicherung war die Preisspanne der Jahresbeiträge mit 178,40 bis 645,83 Euro in Minden am größten. Positiv vermerkten die Tester, dass  viele Tarife auch dann Leistungen vorsehen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei der Wohngebäudeversicherung überzeugte der Tarif Classic mit WGplus der HUK-COBURG. Damit kombiniere sie „einen umfangreichen Leistungskatalog mit günstigen Preisen“. In der Hausratversicherung gefiel der Tarif Classic der HUK-COBURG „mit umfangreichen allgemeinen und speziellen Leistungen“ am besten.

Donnerstag, 5. Januar 2012

Sturmtief Andrea: Zahlreiche Schadenfälle in Deutschland

Obwohl wir alle Maßnahmen getroffen haben, um unsere Servicebereitschaft zur Entgegennahme von Schadenmeldungen sicher zu stellen, ist es leider nicht immer möglich, dass uns alle Kunden schnell erreichen. Daher einige Tipps und Verhaltensregeln:
 

Versicherungsschutz

Für Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig. Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume übernommen.
 

Notfallmaßnahmen

Notfallmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden können Sie sofort einleiten.
 

Schadenabwicklung

Wenn Sie uns nicht erreichen können und der Schaden voraussichtlich weniger als 500 € beträgt, können Sie die Reparatur auch ohne vorherige Schadenmeldung in Auftrag geben.

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Neue Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung verbraucherfreundlich gestaltet


Mit dem neuen Bedingungswerk in der Wohngebäudeversicherung setzt die HUK-COBURG ihren im Frühjahr begonnen Weg der Verbraucherfreundlichkeit weiter fort:
Damals überarbeitete man zusammen mit der Verbraucherschutzorganisation "Bund der Versicherten" die neuen Hausratversicherungsbedingungen und gestaltete sie grundlegend neu.
Die hierbei gewonnen Erkenntnissen sind jetzt auch in die Umgestaltung der Wohngebäudeversicherung eingeflossen. Im Fokus der Bedingungen stand eine einfache Struktur sowie eine klare und verständliche Sprache. Für Verstehbarkeit sorgen in erster Linie möglichst kurze Sätze ohne Fachbegriffe. Weil Fachsprache sich aber nicht immer vermeiden lässt, wurde ein Glossar zur Erklärung eingefügt. Hinzu kommen Beispiele, mit denen abstrakte Sachverhalte auch für den Versicherungslaien verständlich  werden.
Zusätzlich wurde auch der Versicherungsschutz umfangreich überarbeitet und optimiert. So sind nun  Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen eingeschlossen. Für Photovoltaikanlagen kann ein Allgefahrenbaustein mit Ertragsausfall abgeschlossen werden. Ein verstärkter Fokus liegt künftig auf der Elementarversicherung, nachdem Ereignisse wie Starkregen für zunehmende Überschwemmungen sorgen.
Die beitragsfreie Rohbauversicherung wurde auf 15 Monate verlängert und umfasst nun auch Sturm- und Hagelschäden.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Rauchmelderpflicht

Momentan erreichen uns vermehrt Anfragen zur Rauchmelderpflicht einiger Bundesländer.

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachtet.

Ist also behördlich vorgeschrieben einen Rauchmelder einzubauen, muss der Versicherungsnehmer dies auch tun. Informationen zur Rauchmelderpflicht geben die Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

Sonntag, 25. Juli 2010

Starkregen – ein unterschätztes Risiko!


Der Klimawandel ist eine gern genutzte Floskel für vielerlei globale Veränderungen. Alle Wetterforscher sind sich einig, dass Mitteleuropa deutlich häufiger von extremen Wetterereignissen betroffen sein wird. Nahezu wöchentlich werden über Funk und Fernsehen amtliche Unwetterwarnungen für ganze Landstriche innerhalb Deutschlands veröffentlicht. Gerade jetzt im Sommer nach sehr heißen Phasen kommt es zu lokalen Unwettern. Ein Begriff wird dabei immer verwendet: der Starkregen.
Anders als bei Überschwemmungen ist bei Starkregen nicht die Gesamtmenge des Niederschlags das entscheidende Kriterium, sondern vielmehr seine Intensität. Innerhalb kürzester Zeit fällt so viel Niederschlag, dass der Boden nicht mehr in der Lage ist, das Wasser aufzunehmen. Von diesen örtlichen Unwettern bleibt niemand verschont, es kann jeden zu jeder Zeit treffen. Es spielt keine Rolle, ob man im Norden oder Süden wohnt, in der Nähe oder weit entfernt von einem Gewässer, auf einer Anhöhe oder erst recht im geneigten Gelände. Bei Starkregen können Überschwemmungen plötzlich und überall auftreten, eine Vorhersage ist nahezu unmöglich.
Die Schadenbilder sind immer die gleichen: Die Kanalisation kann die Niederschlagsmengen nicht fassen, Wasser staut sich zurück in die Keller. Von außen drückt dann noch Oberflächenwasser in Kellerabgänge, Lichtschächte, Garagen oder ebenerdige Türen. Wasser und Schlamm richten dabei beträchtliche Schäden an Hausrat und Gebäuden an.
Im Juli 2007 passierte dies in Baiersdorf, einer kleinen Stadt bei Erlangen. Nach einem schweren Gewitterregen lagen etwa 1000 Gebäude und ein Gewerbegebiet unter Wasser. Die Schäden beliefen sich auf ca. 70 Mio. €. Da der Ort in einer vermeintlich hochwassersicheren Gegend liegt, waren die meisten Betroffenen nicht versichert.
Ein ähnlicher Extremniederschlag verursachte im Jahr 2008 im Bereich der Schwäbischen Alb Schäden von über 100 Mio. €. Im Ruhrgebiet kam es wiederholt in den Jahren 2008 – 2010 zu lokalen Starkregenereignissen mit jeweiligen Schäden in Millionenhöhe.
So ist es nicht verwunderlich, dass rund 70 % unserer bisherigen Schadenfälle im Rahmen dieses Zusatzrisikos durch Starkregen verursacht wurden. Dies zeigt, dass die Nähe zu stehenden oder fließenden Gewässern kein Hauptargument ist. Für einzelne Schadenfälle hat die HUK-COBURG dabei deutlich über 30.000 € entschädigt.
Das fatale dabei ist: Nach einer repräsentativen Studie zum Klimawandel (unterstützt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) wähnen sich 54% der Immobilienbesitzer gegen Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser versichert. In Wirklichkeit liegt diese Quote bei uns im Neugeschäft für die Hausratversicherung bei ca. 2% (!), in der Wohngebäudeversicherung derzeit bei lediglich 13%.
Umgekehrt wissen 33% der Befragten nicht, gegen welche Gefahren ihre Immobilie derzeit versichert ist. Daher kommt es sehr häufig vor, dass die Geschädigten solcher Starkregen-Ereignisse keine Entschädigungsleistung erhalten, denn der Standard-Versicherungsschutz von Hausrat- oder Wohngebäudepolicen sieht nur Schutz gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser vor. Weil dies so häufig vorkommt, verlangen die Geschädigten oft nach staatlicher Hilfe. Insofern nimmt uns auch die Politik in die Pflicht, die Interessenten umfassend auf diese Gefahr hin zu beraten.
Die beste Vorsorge: HUK-COBURG Elementar-Schutz!
Überschwemmungsschäden durch Starkregen sind NICHT im Standard-Versicherungsschutz enthalten, können aber gegen Mehrbeitrag versichert werden. Mit dem HUK-COBURG Elementar-Schutz kann sowohl das Gebäude als auch der Hausrat versichert werden.

Mittwoch, 3. März 2010

Sturmschäden

Wer zahlt bei Sturmschäden?



Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellst möglich ihrer Versicherung zu melden.

Ab Windstärke acht ist es Sturm

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung helfen

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile – wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen – sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Haftpflicht-Versicherung ersetzt den Schaden Dritter

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Höhere Gewalt ab Windstärke zwölf

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Dienstag, 23. Dezember 2008

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Wenn der Schuss nach hinten losgeht

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher begrüßen es mit Raketen und Böllern.

Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden.

Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat.

Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!

Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf:
  • Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden.
  • Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit.
Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos.
  • Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften.
    (In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall)
  • Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen.
  • Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht.
    Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens: Selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Dienstag, 9. September 2008

Bessere Leistungen und niedrigere Beiträge rund um Haus und Wohnen - Schutzbrief bietet konkrete Hilfe

Mit neuen Angeboten rund um Haus und Wohnen geht ab sofort die HUK-COBURG in den Markt. Die neue Hausratversicherung bietet viele Leistungsverbesserungen sowie neue Leistungsinhalte in Verbindung mit zum Teil nochmals abgesenkten Beiträgen. In der Wohngebäudeversicherung kommt nur noch der leicht verständliche Wohnflächentarif zur Anwendung. Außerdem ergänzt das Unternehmen seine Produktpalette um den neuen Haus- und Wohnungsschutzbrief. Dieser rundet das Angebot mit Hilfsleistungen rund um das Thema Haus und Wohnung ab.

In der Hausratversicherung hat die HUK-COBURG in ihrem Classic-Tarif das Leistungsspektrum deutlich erweitert. So verzichtet der Versicherer künftig auf den Selbstbehalt bei Überspannungsschäden. Außerdem hat die Gesellschaft die Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20 auf 30 Prozent der Versicherungssumme angehoben. Im Rahmen der Außenversicherung hat die HUK-COBURG eine Erhöhung auf 20 Prozent der Versicherungssumme und eine Erweiterung von drei auf sechs Monate umgesetzt. Trotz der Leistungsverbesserungen wurden die Beiträge in vielen Regionalklassen nochmals gesenkt.

Der Beitrag der neuen Wohngebäudeversicherung der HUK-COBURG richtet sich künftig ausschließlich nach der Wohnfläche. Die oftmals aufwendige Berechnung einer Versicherungssumme 1914 (Einheitswert) entfällt. Das macht das Angebot für die Kunden noch verständlicher. Wohnhäuser mit niedrigem Energiebedarf erhalten jetzt einen Ökorabatt von fünf Prozent. Auf der Leistungsseite wartet die neue Wohngebäudeversicherung Classic unter anderem mit dem Ersatz von Dekontaminationskosten oder dem Verzicht auf Leistungskürzungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden auf.

Eine Antwort auf die immer stärkere Nachfrage der Bevölkerung nach Assistance-Leistungen ist der neue Haus- und Wohnungsschutzbrief der HUK-COBURG. Dieser beinhaltet Hilfsleistungen rund um das Thema Haus und Wohnung. Die Leistungen reichen vom Schlüsseldienst im Notfall bis zur Beseitigung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern. Daneben hilft der Versicherer bei der Organisation von Handwerkerdiensten wie Elektro- und Heizungsinstallation oder der Schädlingsbekämpfung. Mit ihrem neuen Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet die HUK-COBURG ein leistungsstarkes Produkt zu einem günstigen Preis an.

Donnerstag, 24. Juli 2008

Haus- und Wohnungsschutzbrief

HUK-COBURG Versicherung für den Notfall
Wir organisieren die Hilfe im Notfall
Das Leistungsspektrum beinhaltet folgende Komponenten:

* Schlüsseldienst im Notfall
* Rohreinigungsservice im Notfall
* Sanitärinstallateur-Service im Notfall
* Notheizung
* Schädlingsbekämpfung
* Entfernung von Wespen-, Bienen- und Hornissennestern
* Datenrettung
* Kinderbetreuung im Notfall
* Unterbringung von Tieren im Notfall
* Dokumentendepot

Je Schadenfall erstatten wir Kosten bis zu 500 € (max. 1.500 € Gesamtleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres; für die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot bestehen keine Begrenzungen des Kostenansatzes).
Um einen Anspruch auf Leistungen geltend machen zu können, muss die Hilfe von uns organisiert werden.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kann nur ergänzend zu einer bestehenden Hausratversicherung und/oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Einführungsbonus
Wer noch in 2008 abschließt, erhält den Schutzbrief rund um Haus und Wohnung für mind. 1 Jahr kostenlos.



Sehr günstiger Preis:
19,80 € bei der HUK-COBURG und 22,80 € bei der HUK-COBURG Allgemeine
Jetzt beantragen

Donnerstag, 20. Dezember 2007

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Wenn der Schuss nach hinten losgeht

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat.

Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!
Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Bei einer dauerhaften Schädigung kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Montag, 1. Januar 2007

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schließlich schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Für angerichtete Schäden zahlen

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel vom eigenen Dach herunterreißen, der beim Herunterfallen ein Auto beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt. In diesem Fall hilft eine private Haftpflichtversicherung.