Samstag, 3. September 2011

Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersvorsorge

Neu ab 01.01.2012:
für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Die wichtigsten Regelungen für Arbeitgeber auf einen Blick

Informationspflicht des Arbeitgebers
Entsprechend dem neuen Tarifvertrag müssen Sie Ihre Mitarbeiter(innen) über die wichtigsten Inhalte informieren.

Durchführungsweg
Die Direktversicherung ist der festgeschriebene Durchführungsweg für die tarifvertragliche Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter(innen).

Arbeitgeberbeitrag zur bAV
Je nach wöchentlicher Arbeitszeit haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag.
  • > 30 Stunden: 27,50 €
  • > 20 Stunden: 22,50 €
  • > 10 Stunden: 15,00 €
  • < = 10 Stunden: 10,00 €*
* gilt auch für Azubis nach einer Probezeit von 4 Monaten

Beteiligung der Mitarbeiter(innen) mit Arbeitgeberzuschuss
Ihre Mitarbeiter(innen) können zusätzlich mit vorsorgen – und somit die Förderung vom Staat erhalten.
Auf jeden Euro, den Ihr Mitarbeiter zahlt, geben Sie einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 20 %.
Das ist genau der Beitrag, den Sie vorher auch eingespart haben – somit kostet Sie dieser zusätzliche Beitrag in Wirklichkeit nichts!


Der begünstigte Personenkreis
Bundesweit zählen (ausgenommen von den Kammerbezirken Nordrhein und Sachsen und den Angestellten von Krankenhaus-Apotheken) alle angestellten Mitarbeiter von Apotheken – auch angestellte Apotheker – zum begünstigten Personenkreis.

Vertrauen Sie auf die hervorragenden Referenzen:
Die unabhängige Fachpresse bestätigt immer wieder das günstige Preis-Leistungsverhältnis der HUK-COBURG.

Ihre Vorteile:
  • Wir übernehmen die Informationspflicht für Sie und nehmen Ihnen die Arbeit ab
  • Beste Konditionen für Ihre Mitarbeiter, sehr hohe garantierte Renten
  • Die Mitarbeiter können aktuell bis zu 220 € im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei in ihre Altersvorsorge investieren.
  • Monatsbeiträge bereits ab 10 € möglich.
  • Einzigartig: Mit dem Lebensmodell der HUK-COBURG passt sich die Direktversicherung flexibel an die Lebenssituation Ihrer Mitarbeiter an:

    Für Beitragserhöhungen während der Laufzeit legen wir den höheren Rechnungszins vom Vertragsbeginn zugrunde.
  • Einfache Mitnahme des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine tarifvertragskonforme Lösung.
  • Sie vermeiden unerwünschte oder risikoreiche Produkte und haben damit als Arbeitgeber keine Haftungsrisiken.
Ja, ich möchte vom Pensionsmanagement der HUK-COBURG beraten werden, wie der Tarif in meiner Apotheke mit minimalem Aufwand rechtssicher umgesetzt werden kann.