Donnerstag, 20. Dezember 2007

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Wenn der Schuss nach hinten losgeht

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutscher begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat.

Sie sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!
Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Bei einer dauerhaften Schädigung kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Sonntag, 16. Dezember 2007

Gut versichert auf die Piste

Hinfallen erlaubt
Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Das kann teuer werden, warnt die HUK-COBURG.

Wer die Berge im benachbarten Ausland herunterwedelt und sich verletzt, muss auch dort ins Krankenhaus. Zwar hat Deutschland mit den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das gesetzlich Versicherten eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt garantiert, doch behandeln viele Ärzte - besonders in Österreich - nur privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhaus können mit 2.000 Euro zu Buche schlagen. Dazu kommt dann noch der Transport von der Piste ins Krankenhaus. Hier reicht die Spanne von rund 800 Euro mit einem Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro mit einem Hubschrauber.

Aus dem Urlaub zurück muss der Verunglückte die Privat-Rechnung bei seiner deutschen Krankenkasse einreichen. Die ersetzt aber nur das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel reicht das nicht aus. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung bleibt der Verunglückte auf den Mehrkosten für die private Behandlung sitzen.

Gefahr lauert auch an anderer Stelle:
Wer dem Rausch der Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste (Fis-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können auch lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.

Unfallopfer braucht Geld
Eine fehlende Haftpflicht-Versicherung kann vor allem auch für das Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht der leer aus.
Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.

Freitag, 14. Dezember 2007

HUK-COBURG Lebensversicherung

Überschuss-Beteiligung wird erhöht –
Beteiligung an den Bewertungsreserven


Die Kunden der HUK-COBURG Lebensversicherung können im Jahr 2008 mit deutlich höheren Ablaufleistungen rechnen. Der Ansammlungszins steigt von 4,25 Prozent auf 4,5 Prozent. Außerdem wird es mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ab dem kommenden Jahr bei Ablauf beziehungsweise Kündigung des Lebensversicherungsvertrags eine zusätzliche Leistung geben: Die Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Neben der Garantieverzinsung als Grundlage einer sicheren Altersvorsorge bestimmen ab 2008 die laufende Überschussbeteiligung mit 4,5 Prozent und der Schlussüberschuss und die Bewertungsreserve zusammen weitere 0,8 Prozent die Ablaufleistung bei der Lebensversicherung. Damit beträgt die Gesamtleistung bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung im Durchschnitt 5,3 Prozent.

Die neuen Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven gelten sowohl für neu abgeschlossene Verträge wie auch für Bestandsverträge. Die Höhe der auszuzahlenden Bewertungsreserven wird wegen ihrer hohen Schwankungen immer erst bei Auszahlung ermittelt.

Freitag, 23. November 2007

Happy Week vom 26.11. bis 30.11.2007; 100 € geschenkt



Sichern Sie sich mit der Postbank und der HUK-COBURG gleich 3 Vorteile!

  • TOP-Tarif in der Kraftfahrtversicherung bei der HUK-COBURG

  • kostenloses Girokonto bei der Postbank, inkl. Tagesgeldkonto mit bis zu 4,5% Guthabenzins*

  • 100 € Gutschrift auf die Kraftfahrtversicherung bei der HUK-COBURG*


*Postbank Giro plus: Kostenlos ab einem monatlich bargeldlosen Geldeingang von 1.250 EUR. Tagesgeldkonto mit 4,5% p.a. für Beträge bis unter 25.000 EUR – fest für 6 Monate ab Kontoeröffnung, wenn Sie bis zum 31.12.2007 ein Postbank Tagesgeldkonto zusammen mit einem Postbank Giro plus oder Postbank Giro start direkt (bei Volljährigkeit) eröffnen. Die 100 EUR einmalige Beitragsgutschrift erhalten alle Kunden der HUK-COBURG mit einer Kraftfahrtversicherung beim Neuabschluss eines eigenen kostenlosen Girokontos der Postbank in der Zeit vom 26.11. bis zum 30.11.2007. Weitere Voraussetzung für die Gutschrift auf eine Kraftfahrtversicherung bei der HUK-COBURG ist eine Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen ungekündigten Girokontos von 7 Monaten.

Info und Antrag downloaden

Die Postbank bietet einen sehr komfortablen Kontowechselservice an, der einfach und schnell in Anspruch genommen werden kann und darüber hinaus u. a. folgende Vorteile und Serviceleistungen bietet:

  • Die Postbank übernimmt die Kündigung des alten Girokontos

  • Daueraufträge können bei der Postbank kostenlos eingerichtet werden

  • Im Begrüßungspaket sind vorgedruckte Karten enthalten, um die neue Bankverbindung allen Zahlungsempfängern mitzuteilen

  • Vorhandenes Guthaben wird vom alten Konto auf das Postbank-Girokonto übertragen


Übrigens: Es gibt keine Kündigungsfristen beim Girokonto. Sie können jederzeit kündigen.

Neuer Kraftfahrzeug-Tarif 01.01.2008

Kasko SELECT jetzt noch attraktiver für Sie.
Im neuen Tarif haben wir auch wieder attraktive Leistungsverbesserungen vorgenommen:
Der Abschlag für die Kasko SELECT steigt in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung von 15% auf 20%.
Der bisher auf 12 Monate befristete Neuwagen-Nachlass wird mit 5% fortgeführt.
Bei Leasingfahrzeugen ist im Classic-Tarif in Verbindung mit Vollkasko die Differenzkasko enthalten "ohne Mehrbeitrag".
Dieser Schutz ersetzt die Restschuld aus dem Leasingvertrag, die oft höher liegt als der Wiederbeschaffungswert, der normalerweise von der Kasko erstattet wird.

Daneben gibt es ab 01.01.2008 auch Leistungsverbesserungen für Bestandsverträge:
Für alle Tarife außer für den Basis-Tarif:
Wildschaden umfasst jetzt "Tiere aller Art".
Die Elementarschadendeckung umfasst neu auch Schäden durch Lawinen und Muren für alle Tarife.
Bei der Regulierung neuer Schadenfälle ab 01.01.2008 wenden wir die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an.

In den folgenden Zeitschriften können Sie sich selbst überzeugen:
FINANZ-TEST 17.10.2007 Kfz-Versicherungsübersicht
Geld-Idee 17.10.2007 Kfz-Versicherungsübersicht
Euro 17.10.2007 Kfz-Versicherungen
TV Hören und Sehen 19.10.2007 Auto Versicherungs-Spezial
Super Illu 25.10.2007 Auto-Herbst; Kfz-Versicherungen
Bild am Sonntag 28.10.2007 Auto-Versicherungswechsel
Stern 31.10.2007 Journal "Auto und Geld: Vers. & Finanzen"
Euro am Sonntag 04.11.2007 Kfz-Versicherungen
Focus 05.11.2007 Kfz-Versicherungen
Auto/Straßenverkehr 14.11.2007 Kfz-Versicherungen
Geld-Idee 14.11.2007 Versicherungswechsel
Focus-Money 14.11.2007 Kfz-Versicherungen
FINANZtest 14.11.2007 Kfz-Versicherungsübersicht-Aktualisierung

Die HUK-günstigen Kfz-Tarife: Info/Preise/Antrag hier.

Übrigens: Die HUK24 kennt keinen Kombi-Bonus.
Mit dem Kombi-Bonus liegt unser Beitrag sogar unter dem der HUK24, und das bei vollem Service.

HUK-COBURG-Autoversicherung: Für viele noch günstiger

Mit ihrem neuen Kfz-Tarif erweitert die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zum 1. Januar 2008 erneut ihr Leistungspaket und verbessert ihr günstiges Preis- Leistungs-verhältnis weiter.
Neu ist, dass die Kaskoversicherung nun auch beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art eintritt. Bisher galt hier die erweiterte Wildschadenregelung, in der zum einen der Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild sowie auch mit Nutztieren abgedeckt ist. Außerdem erweitert der Versicherer mit dem neuen Angebot seine Elementarschadendeckung in der Kaskoversicherung um den Schutz bei Lawinen und Muren. Im Tarif Kasko SELECT, der Kaskoversicherung mit Werkstattbindung, erhöht der Versicherer den Nachlass auf die Kaskoprämie von 15 Prozent auf 20 Prozent.
Wer bereits sein Auto bei der HUK-COBURG versichert hat, kommt ebenfalls in den Genuss der wichtigen Leistungsverbesserungen. Außerdem: Für viele ist der neue Pkw-Tarif noch günstiger als im Vorjahr. Niedrige Beiträge verbunden mit einem hervorragenden Service im Schadenfall kann der Versicherer anbieten, weil er traditionell besonders kostenbewusst arbeitet.
Hier können Sie Ihren Beitrag berechnen.

Donnerstag, 15. November 2007

Zum zehnten Mal Bestnote A++ für HUK-COBURG und HUK-COBURG-Allgemeine von Assekurata

Die beiden Schaden- und Unfallversicherer der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, HUK-COBURG und HUK-COBURG-Allgemeine, liefern ihren Kunden dauerhafte Qualität auf höchstem Niveau: Bereits zum zehnten Mal in Folge erhielten sie im Unternehmensrating der Kölner Rating-Agentur Assekurata jetzt die Bestnote exzellent A++. Damit erfüllen diese Unternehmen die Qualitätsanforderungen der Versicherungsnehmer exzellent.

Das umfangreiche Assekurata-Rating bezieht neben veröffentlichtem Datenmaterial in hohem Maße auch vertrauliche Unternehmensinformationen und eine repräsentative Kundenbefragung mit ein. Das Gesamtrating ergibt sich aus der Zusammenfassung der Einzelergebnisse von vier Teilqualitäten, die aus Kundensicht zentrale Qualitätsanforderungen an ein Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen darstellen. Dabei handelt es sich nach Assekurata-Vorgehensweise um Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum.

Besonders hervorgehoben wird in den neuen Rating-Berichten bei allen drei Gesellschaften die exzellente Teilqualität Sicherheit. Der HUK-COBURG und der HUK-COBURG-Allgemeinen bescheinigen die Experten eine "außerordentlich hohe Schadenreserveausstattung" sowie eine "deutlich überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung".

Lobend äußert sich Assekurata auch bei der Kundenorientierung der Gesellschaften. Eine aktuell von Assekurata durchgeführte Kundenbefragung habe ein sehr hohes Zufriedenheitsniveau ergeben. Laut Assekurata äußerten sich 94,8 Prozent der Kunden weitgehend bzw. voll und ganz zufrieden mit der HUK-COBURG. 93,0 Prozent der HUK-COBURG-Kunden bescheinigen dem Unternehmen darüber hinaus ein sehr gutes Image. Außerdem bestätigten 92,6 Prozent der HUK-COBURG-Kunden zudem ihre grundsätzliche zukünftige Weiterempfehlungsbereitschaft. Im Durchschnitt der von Assekurata gerateten Unternehmen falle der entsprechende Anteil mit 83,1 Prozent deutlich geringer aus, so Assekurata. Des Weiteren würden 96,3 Prozent der Kunden ihren Versicherungsvertrag ganz bestimmt bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut bei der HUK-COBURG abschließen. Auch dieses Ergebnis liegt über dem Durchschnitt von 91,4 Prozent.

Bestnoten verteilte Assekurata auch für die Erfolgslage der Versicherer. Die HUK-COBURG und die HUK-COBURG-Allgemeine wurden mit "exzellent" eingestuft. Bei der HUK-COBURG und der HUK-COBURG-Allgemeinen hob Assekurata hervor, dass diese Gesellschaften bei einem deutlichen Beitragsrückgang weiterhin von der günstigen Schadenentwicklung sowie den anhaltend niedrigen Betriebskosten profitieren.

Schließlich bewertete Assekurata bei der HUK-COBURG und der HUK-COBURG-Allgemeinen auch den Teilbereich Wachstumsqualität beziehungsweise Attraktivität im Markt mit "exzellent". Nach Einschätzung der Rater könnten die Unternehmen ihr gutes Markenimage, insbesondere als kostengünstiger und zuverlässiger Versicherer zu gelten, auch zukünftig wie bisher zu einem stetigen Wachstum nutzen. Nach Assekurata-Einschätzung liegen die Unternehmen mit ihrer Prämienpolitik beim Kunden, die sich in einer vorteilhaften Preis-/Leistungsrelation bemerkbar macht, genau richtig.

Mittwoch, 26. September 2007

Ein Reh kommt selten allein

Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss die Geschwindigkeit unbedingt anpassen

Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße queren. Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen.

Ein hohes Risiko: Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 200.000 Wildunfälle in Deutschland, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Wenn es gekracht hat, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen. Sie hilft, den Förster zu informieren und stellt auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Die braucht man, wenn man seiner Versicherung den Schaden meldet.

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit dem Haarwild - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.

Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen Rechtssprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im allgemeinen für die Folgen eines nicht selbstverschuldeten Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
günstige Autoversicherung

Donnerstag, 20. September 2007

Spitzenposition beim map-report gehalten

HUK-COBURG-Lebensversicherung steht erneut auf Siegertreppchen
Zum wiederholten Mal in Folge hat der Brancheninformationsdienst map-report die HUK-COBURG-Lebensversicherung mit der Bestbewertung mmm ausgezeichnet. Geratet wurden insgesamt 71 Gesellschaften.
Von einem hervorragenden Lebensversicherer erwarteten die Rater, dass er am Kapitalmarkt viel Geld verdient, mit Kundengeldern sparsam wirtschaftet und sich bei der Beratung am Bedarf des Kunden orientiert.
Als Indikatoren für die Qualität eines Lebensversicherers wurden die Bilanzkennzahlen unter die Lupe genommen, also die Nettorendite und die Quoten der Rückstellung für Beitragsrückvergütung, von Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie der Solvabilität. Für das Abschneiden bei den Servicekennzahlen waren Storno-, BaFinbeschwerde- und die Prozessquote ausschlaggebend. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Zusammenhang auch - gerade weil sich darin eine qualitätsorientierte Beratung zeigt - die Rentenquote bei der Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung. Als weiteren Indikator nahmen die Rater noch die Leistungen abgelaufener Verträge und aktuelle Vertragsleistungen unter die Lupe. Ausgehend vom heutigen Stand der Gewinnbeteiligung eines Unternehmens lassen sich anhand dieser Zahlen die einzelnen Marktteilnehmer miteinander vergleichen.

Mittwoch, 19. September 2007

Der Staat spart mit

Vermögenswirksame Leistungen während Ausbildung nicht verschenken.
Die Schulzeit ist herum, das erste selbst verdiente Geld auf dem Konto. Spätestens jetzt sollten sich Azubis über die Verwendung ihrer Vermögenswirksamen Leistungen Gedanken machen.

Was es damit auf sich hat, erklärt die HUK-COBURG-Bausparkasse:
In der Regel zahlen Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss, oftmals sogar die gesamte Summe, maximal 40 Euro pro Monat.
Selbst der Staat gibt etwas dazu: Neun Prozent Arbeitnehmersparzulage legt er am Jahresende noch einmal auf den jährlich angesparten Betrag. Übrigens, wer die Arbeitnehmersparzulage haben möchte, muss zur Tat schreiten und sie mit einem Formblatt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, erhält den Antrag automatisch jedes Jahr zusammen mit seinem Jahreskontoauszug.
Mit dem Bausparvertrag lässt sich nicht nur Geld ansparen, er kann gleichzeitig auch als Zinsversicherung dienen. Nach dem Ende der siebenjährigen, staatlich verordneten Bindungsfrist kann sich der Sparer den Bausparvertrag auszahlen lassen.
Andere Möglichkeit: Er nutzt den Bausparvertrag und die damit verbundene Zusage auf ein zinsgünstiges Darlehen, um Wohneigentum zu erwerben. Bei dieser Variante sind die Zinsen in der Ansparphase zwar geringer, man hat sich jedoch für lange Jahre einen sehr günstigen Darlehenszinssatz gesichert. Bei der HUK-COBURG liegt der momentan bei vier Prozent. Ein Stück Planungssicherheit in einer Zeit, in der sich Zinserhöhungen eindeutig abzeichnen.      mehr Information

Montag, 17. September 2007

Vermögenswirksame Leistungen während Ausbildung nicht verschenken

Der Staat spart mit

Die Schulzeit ist herum, das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto. Spätestens jetzt sollten sich Azubis über die Verwendung ihrer Vermögenswirksamen Leistungen Gedanken machen. Was es damit auf sich hat, erklärt die HUK-COBURG-Bausparkasse: In der Regel zahlen Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss, oftmals sogar die gesamte Summe, maximal 40 Euro pro Monat. Selbst der Staat gibt etwas dazu: Neun Prozent Arbeitnehmersparzulage legt er am Jahresende noch einmal auf den jährlich angesparten Betrag.

Übrigens, wer die Arbeitnehmersparzulage haben möchte, muss zur Tat schreiten und sie mit einem Formblatt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, erhält den Antrag automatisch jedes Jahr zusammen mit seinem Jahreskontoauszug.

Mit dem Bausparvertrag lässt sich nicht nur Geld ansparen, er kann gleichzeitig auch als Zinsversicherung dienen. Nach dem Ende der siebenjährigen, staatlich verordneten Bindungsfrist kann sich der Sparer den Bausparvertrag auszahlen lassen. Andere Möglichkeit: Er nutzt den Bausparvertrag und die damit verbundene Zusage auf ein zinsgünstiges Darlehen, um Wohneigentum zu erwerben.

Bei dieser Variante sind die Zinsen in der Ansparphase zwar geringer, man hat sich jedoch für lange Jahre einen sehr günstigen Darlehenszinssatz gesichert. Bei der HUK-COBURG liegt der momentan bei vier Prozent. Ein Stück Planungssicherheit in einer Zeit, in der sich Zinserhöhungen eindeutig abzeichnen.
Bausparen

Freitag, 24. August 2007

Mehr Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Lange Zeit war sie Diskussions- und Streitthema Nummer eins: Die Gesundheitsreform. Nach ihrer Einführung im April 2007 haben sich die Wogen einigermaßen geglättet.

Dennoch bleiben bislang viele Fragen ungeklärt: Welche Konsequenzen birgt die Reform? Was hat sich für den Verbraucher geändert? Und: Welche Änderungen wird es in Zukunft noch geben?

Um Licht ins Dunkel zu bringen, informiert die HUK-COBURG über die wichtigsten Neuerungen und hilft, richtig mit ihnen umzugehen.
Für Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nach In Kraft treten der Gesundheitsreform erst drei Jahre nach Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze möglich geworden. Diese liegt derzeit bei einem Monatseinkommen von mindestens 3.975 Euro.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben jedoch die Chance, sich durch Abschluss einer Optionsversicherung für vier Euro monatlich bei der HUKCOBURG einen besseren Schutz zu sichern. Dabei wird der Gesundheitszustand sofort geprüft. Im Falle einer Gesundheitsverschlechterung trägt das Risiko dann die Versicherung.

Eine weitere entscheidende Neuregelung wird 2009 in Kraft treten: ab dem 1. Januar gilt in allen gesetzlichen Krankenversicherungen ein einheitlicher Beitragssatz . Wer in die private Krankenversicherung wechselt, hat einen großen Vorteil:

Er muss wesentlich geringere Beiträge leisten. So zahlt ein 30-jähriger Angestellter für Top-Leistungen bei der HUKCOBURG im Monat lediglich 116,69 Euro Arbeitnehmeranteil bei 150 Euro Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich. Hinzu kommt dann nur noch das Krankentagegeld. Der Nutzen, den Versicherungsnehmer daraus ziehen können, ist enorm:


Sie profitieren von einem wesentlich besseren Versicherungsschutz nach eigenen Leistungsschwerpunkten. Heilpraktikerkosten, Leistungen für Brillen und Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus werden dann übernommen.

Gerade Letzteres kann für die Gesundheit immens wichtig sein. Wenn die Leistungen doch nicht benötigt werden, erhalten die Versicherten eine attraktive Beitragsrückerstattung.

Wer zwar schon privat versichert ist, aber mit Beitrag, Leistung oder Service nicht zufrieden ist, hat dank der neuen Reform die Möglichkeit, zum Beispiel zur HUK-COBURG zu wechseln. Für alle, die erst seit kurzem privat versichert sind, lohnt sich der Übertritt schon jetzt. Kunden, die schon länger privat versichert sind, können ab 2009 einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen, also die Beiträge, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden, mitnehmen. Dementsprechend fällt der Beitrag noch niedriger aus.

Eine Kündigung des alten Versicherers unter Mitgabe der Alterungsrückstellung ist allerdings nur einmalig von 1. Januar bis 30. Juni 2009 mit Wirkung zum nächsten Wechseltermin möglich.     mehr Information

Montag, 20. August 2007

Versicherungsschutz während Ausbildung und Studium

Volljährig und was dann?

Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung ? inklusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert. Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.

Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000 Euro - begrenzt ist. Das heißt: Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000 Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenbude inclusive Vorsorge maximal 7.700 Euro zur Verfügung.

Ausland inclusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden.

Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz benötigt und länger als sechs Wochen wegbleibt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.

Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrecht-schutz eine große Rolle: Einige wenige Versicherer, wie die HUK-COBURG, schließen ihn beitragsfrei mit ein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
Privathaftpflicht-Versicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung

Donnerstag, 9. August 2007

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind vom jährlichen Einkommen abziehbar

Kindergeld: ja oder nein?

Kindergeld und Steuerfreibeträge: Mit 18 ist normaler Weise Schluss. Nur wenn sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet, können Eltern erwachsener Kinder noch Ansprüche geltend machen. Wer nach 1983 geboren wurde, hat in der Regel bis zum 25. Geburtstag ein Recht auf diesen staatlichen Obolus. Falls jemand Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat, verlängert sich die Zahlungsdauer um diesen Zeitraum. Allerdings erlischt der Anspruch, sobald die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes sich auf mehr als 7.680 Euro pro Jahr summieren.

Wer jetzt beginnt mit spitzem Bleistift zu rechnen, sollte - so die HUK-COBURG-Krankenversicherung - daran denken, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Verdienst abzuziehen. Dazu zählen, wie der Bundesfinanzhof jüngst feststellte, nicht allein die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile. Nein, auch die Prämien für eine private Krankenversicherung, die der Student selber von seinem Gehalt überweist, sind abzugsfähig. Gleiches gilt übrigens für die Werbungskosten eines Stundentenjobs: Eine Kilometerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist zum Beispiel absetzbar.
Private Krankenversicherung

Montag, 6. August 2007

VVG-Reform

Verbraucherfreundliches Recht bei der HUK-COBURG für alle Verträge
Die HUK-COBURG wird die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) allen bestehenden Verträgen in der Kfz-Versicherung sowie in den anderen Schaden- und Unfallversicherungen bereits ab 2008 bei der Regulierung neuer Schadenfälle zugrunde legen.
Der Gesetzgeber hat dies erst für 2009 vorgesehen; 2008 sollten nur Neuverträge von dem neuen Recht profitieren.

Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des so genannten Alles-oder-Nichts-Prinzips vor:
Das bedeutet, dass künftig bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer in allen Sachversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht befreit ist, sondern je nach dem Grad des Verschuldens des Kunden gegebenenfalls einen Teil des Schadens ersetzen muss.
Die HUK-COBURG wird nach dieser Quotelungsregel ab 2008 alle neuen Schadenfälle regulieren. In der Kaskoversicherung gilt dies für Kfz-Diebstähle und Trunkenheitsdelikte; für alle übrigen Tatbestände hat die HUK-COBURG bereits seit längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
In den anderen Schadenversicherungen profitieren alle älteren Verträge, die bei grober Fahrlässigkeit bis jetzt noch die Leistungsfreiheit vorsehen.
Auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung - in der Autoversicherung z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen - und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - etwa Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht - gilt künftig die Quotelung.
Darüber hinaus wird sich die HUK-COBURG ab 2008 in allen neuen Schadenfällen nicht mehr auf Leistungsfreiheit durch Fristablauf berufen, wenn ein Kunde nach einem ablehnenden Bescheid des Versicherers nicht innerhalb von sechs Monaten seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Auch diese Neuerung wäre nach der VVG-Reform erst 2009 für alle Verträge verbindlich, 2008 dagegen nur für neu abgeschlossene.

Dienstag, 24. Juli 2007

Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Erholung ausgeschlossen

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät: Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine Mängelliste zu erstellen und sich die von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.

Nur wer Mängel beweisen kann, kann den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen und Schadenersatz fordern. Dies sollte man möglichst schnell und mit Hilfe eines Rechtsanwalts tun: Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
Rechtsschutzversicherung

Mittwoch, 18. Juli 2007

Aufpassen allein genügt nicht beim Hüten fremder Hunde

Der beste Freund der Familie

Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Strandhotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um ihn. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazieren gehen jemanden beißt oder er sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften?

Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder auch mit Vertrag auf den Familienhund auf, ist er juristisch gesehen der Hüter. Dies hat Konsequenzen. Wie die aussehen, erläutert die HUK-COBURG. Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und der Hund zubeißt.

Die Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert. Zudem unterstützen viele Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert.

Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selber ein Opfer des Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgend etwas beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Tierhalterhaftpflicht
Privathaftpflicht Familie

Freitag, 13. Juli 2007

Hausrat auch außer Haus versichert

Wenn einer eine Reise tut

Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da noch die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern. Wer einmal in seinem leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit Gewalt etwas wegnimmt. - Hat ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. Dies gilt nicht, wenn ein Auto im Freien geparkt wurde. - Auch wichtig: Wertsachen, wie zum Beispiel Schmuck, dürfen niemals unbeaufsichtigt im Auto liegen bleiben.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.

Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt die Obergrenze bei maximal zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 12.000 Euro. Hat der Versicherungsnehmer seinen Hausrat also mit 75.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung in solch einem Fall - einschließlich des zehnprozentigen Vorsorgebetrags - maximal 8.250 Euro.

Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei seiner Versicherung erkundigen.
Hausratversicherung

Sonntag, 1. Juli 2007

Neue Baufinanzierung: Geringes Kreditausfallrisiko wird belohnt

Ab 1. Juli 2007 belohnt die HUK-COBURG Bausparkasse als einer der ersten Anbieter am Markt generell gute Bonität bei der Baufinanzierung. Kreditkunden können mit dem neuen Angebot bis zu 0,25 Prozent gegenüber den bereits günstigen bisherigen Konditionen sparen.

Das neue Verfahren nennt sich Risikoadjustierte Bepreisung. Dabei ermittelt die HUK-COBURG Bausparkasse die Zinskonditionen für jeden Darlehensnehmer individuell. Der Zinssatz hängt zum einen ab von seiner Bonität, also von seiner Fähigkeit, den Kredit zurückzahlen zu können. Zum anderen entscheidet das als Sicherheit dienende Beleihungsobjekt, beispielsweise sein Haus beziehungsweise seine Wohnung.

Hier ein Beispiel:

Ein Darlehenskunde, der einen Kredit über 200.000 Euro aufnimmt und wegen günstigem Risikoprofil einen Abschlag von 0,25 Prozent erhält, spart im Jahr 500 Euro. In der ersten Zinsbindungsphase von zehn Jahren addiert sich seine Ersparnis somit auf 5.000 Euro. Das entspricht bei dem derzeitigen Zinsniveau einem Rabatt von rund fünf Prozent. Angebot anfordern

Donnerstag, 28. Juni 2007

Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Auf gute Nachbarschaft

Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr - keine Frage. Bevor man jedoch alles vergessen kann, muss manches bedacht werden: Zum Beispiel wer in den kommenden zwei Wochen den Briefkasten leert oder die Blumen vor dem Austrocknen bewahrt. Meist springt ein netter Nachbar ein und übernimmt diese Pflichten. Doch was geschieht, wenn der nette Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den kostbaren Teppich schüttet oder eine teure Blumenvase hinunter wirft?

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt Auskunft. Im Normalfall gilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Soweit die rechtlichen Grundlagen. Wie sieht es denn aber aus, wenn der nette Nachbar eine Privathaftpflicht-Versicherung hat? Rein rechtlich betrachtet, ist die Versicherung nicht verpflichtet Schadenersatz zu leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet nicht. Doch etliche Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, zahlen. Sie haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen.

Tipp für den freundlichen Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde Wohnung zu betreten und sich um die Blumen zu kümmern, sollte er in seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine Privathaftpflicht-Versicherung bei Gefälligkeitshandlungen auf den Haftungsausschluss verzichtet.
Privathaftpflicht für Single und Familie

Dienstag, 26. Juni 2007

Platz eins bei Stiftung Warentest

Platz eins bei Stiftung Warentest: Für ihr aktuelles Heft "Finanztest" wurden 92 verschiedene Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ) miteinander verglichen. Wobei die Premium Tarife der HUK-COBURG Lebensversicherung mit sehr gut bewertet werden.

Die getesteten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sind immer kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Besonderen Wert legte Stiftung Warentest auf kundenfreundliche Versicherungsbedingungen, die Qualität der Antragsformulare und das Endalter der am häufigsten ausgeübten Berufe.

Auch wenn der Preis einer BUZ keinen Einfluss auf das Qualitätsurteil hatte, bestätigte Stiftung Warentest den beiden Produkten der HUK-COBURG-Lebensversicherung ein ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis. Angebot anfordern

Dienstag, 12. Juni 2007

Unfallversicherung mit neuem, umfassenden Leistungsspektrum

Optimale Absicherung für jede Altersgruppe bietet die neue Unfallversicherung-Classic der HUK-COBURG. Mit ihrem umfangreichen Leistungspaket ist sie zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern, Erwachsenen im Berufsleben aber auch Senioren.

Gerade bei schweren Unfällen tut eine hohe Absicherung im Invaliditätsfall not: Wer behindert ist, muss sein Leben oft komplett neu organisieren, dazu gehört zum Beispiel der Umbau der Wohnung oder ein behindertengerechtes Auto.

Mit drei verschiedenen Progressionsstaffeln lässt sich die Invaliditätsleistung der individuellen Lebenssituation anpassen. Mit einer frei zu vereinbarenden Todesfallleistung kann die private Vorsorge zudem noch ergänzt werden.

Zusätzlich oder alternativ ist auch der Abschluss einer monatlichen Unfallrente möglich. Mit ihr lässt sich sicherstellen, dass die laufenden monatlichen Kosten für den Lebensunterhalt auch dann noch bezahlt werden können, wenn man nicht mehr arbeiten kann.



Kostenfrei mitversichert ist zum Beispiel auch der Versicherungsschutz bei Infektionen und Vergiftungen sowie die Folgen eines durch Herzinfarkt oder Schlaganfall bedingten Unfalls.


Das Leistungsspektrum deckt zudem auch eine Reha-Beihilfe in Höhe von 2.500 Euro und ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen mit ab.

Der umfassende Versicherungsschutz lässt sich noch durch Zusatzbausteine ergänzen: So bietet der Unfall-Schutzbrief umfangreiche Hilfs- und Pflegeleistungen für einen Zeitraum bis zu neun Monaten nach dem Unfall. Außerdem gehören zum Schutzbrief umfassende Beratungsleistungen. Diese Beratung schließt Fragen zur medizinischen Versorgung ebenso mit ein wie zur Reha und Pflege. Zudem unterstützt sie den Versicherungsnehmer, wenn es um Hilfsmittelversorgung oder den Umbau des Autos oder der Wohnung geht.


Komplettieren lässt sich die Unfallversicherung noch mit den Modulen: Krankenhaustagegeld, einer Übergangs- oder Sofortleistung bei besonders schweren Unfallfolgen sowie einem Kostenersatz bei kosmetischen Operationen. Beitrag berechnen

Sonntag, 3. Juni 2007

Auslandsreise-Krankenversicherung: Spitzenreiter bei Stiftung Warentest

In der jüngsten Ausgabe ihres Heftes "Finanztest" untersuchte Stiftung Warentest Auslandsreise-Krankenversicherungen.


Die HUK-COBURG schnitt sowohl bei Einzelverträgen als auch bei Familienverträgen mit der Bestnote sehr gut ab.


Das Hauptaugenmerk der Untersuchung lag auf der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen. Denn sie, so die Stiftung Warentest, sind entscheidend dafür, dass der wichtige Schutz für Reisen ins Ausland auch wirklich greift.


Kriterien für die Verbraucherfreundlichkeit waren: Ein Anbieter verweigert seinen Schutz nur, wenn die Behandlung vor Reiseantritt im Ausland geplant oder auf Grund einer ärztlichen Diagnose absehbar war. Zudem sollte der Rücktransport eines Kranken oder Verletzten erfolgen, sobald er sinnvoll und vertretbar ist. Wert wurde auch darauf gelegt, dass der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung Senioren jeden Alters offensteht.
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Auslandsreise-Krankenversicherung: Spitzenreiter bei Stiftung Warentest

In der jüngsten Ausgabe ihres Heftes "Finanztest" untersuchte Stiftung Warentest Auslandsreise-Krankenversicherungen.


Die HUK-COBURG schnitt sowohl bei Einzelverträgen als auch bei Familienverträgen mit der Bestnote sehr gut ab.


Das Hauptaugenmerk der Untersuchung lag auf der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen. Denn sie, so die Stiftung Warentest, sind entscheidend dafür, dass der wichtige Schutz für Reisen ins Ausland auch wirklich greift.


Kriterien für die Verbraucherfreundlichkeit waren: Ein Anbieter verweigert seinen Schutz nur, wenn die Behandlung vor Reiseantritt im Ausland geplant oder auf Grund einer ärztlichen Diagnose absehbar war. Zudem sollte der Rücktransport eines Kranken oder Verletzten erfolgen, sobald er sinnvoll und vertretbar ist. Wert wurde auch darauf gelegt, dass der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung Senioren jeden Alters offensteht.
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Dienstag, 29. Mai 2007

Im eigenen Heim dem Alter beruhigt entgegensehen

Altersvorsorge heißt auch, sich für den Lebensabend eigene vier Wände zu schaffen. Ein richtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist der Abschluss eines Bausparvertrags. Er kombiniert das systematische Ansparen von Eigenkapital mit einem zinsgünstigen und zinsstabilen Darlehen. Damit lässt sich nicht allein neues oder gebrauchtes Wohneigentum erwerben, man kann das Geld auch dazu verwenden, um bereits vorhandenen Wohnraum zu modernisieren oder renovieren. Auf was man achten muss, erläutert die HUK-COBURG-Bausparkasse.

Eine Faustregel zur Finanzierung von Wohneigentum lautet: 20 bis 30 Prozent der benötigten Summe sollten Bauherr oder Käufer an Eigenkapital mitbringen, darin kann auch ein Bausparguthaben enthalten sein. Mit Hypothekendarlehen - zum Beispiel Annuitätendarlehen - sollte die Hälfte der benötigten Finanzierungssumme gedeckt werden. Für die restlichen 20 Prozent empfiehlt sich der Abschluss eines Bausparvertrages, damit man hierfür ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.

Liegen konkrete Pläne für Erwerb, Modernisierung oder Renovierung von Wohneigentum auf dem Tisch, bemisst sich daran die Höhe der Bausparsumme. Lässt sich bei Abschluss des Bausparvertrages der eigene Bedarf noch nicht genau abschätzen, kann die Bausparsumme sich auch an der geplanten monatlichen Sparleistung orientieren. Berücksichtigen sollte man auf jeden Fall: Bevor ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen in der Regel 50 Prozent der Bausparsumme auf dem Bausparkonto angespart sein.

Bausparsumme und Laufzeit eines Bausparvertrags orientieren sich also am individuellen Bedarf. Mit seiner Sparleistung kann der Bausparer beeinflussen, wie schnell sein Vertrag zugeteilt wird. Gleichzeitig wirkt sich bei der HUK-COBURG-Bausparkasse die Sparleistung auch auf die Laufzeit des Darlehens sowie auf die in der Darlehensphase zu leistende monatliche Zins- und Tilgungsleistung aus.

Ein flexibler Bauspartarif passt sich veränderten Lebensumständen problemlos an. Grund: Bei Vertragsabschluss muss man nicht exakt festlegen, wann und wie man seinen Vertrag verwenden will. Für Bauwillige ist es bei Vertragsabschluss wichtig, dass im Zuteilungsfall eine Mehrzuteilung möglich ist. Mehrzuteilung heißt: Zusätzlich zu dem Darlehen in Höhe von 50 Prozent der Bausparsumme hat der Bausparer Anspruch auf ein weiteres Darlehen; bei der HUK-COBURG-Bausparkasse zum Beispiel in Höhe von 25 Prozent der Bausparsumme. Übrigens sollte man darauf achten, dass in der gesamten Spar- und Darlehensphase außer der Abschlussgebühr keine Verwaltungsgebühren anfallen.

Ein Bausparvertrag eignet sich aber auch für diejenigen, die sich einfach mit dem Gedanken tragen, in Zukunft einmal zu bauen, aber auch für den Sparer, der die Zinsen im Auge hat.

In der Ansparphase unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum mit Prämien. So fördert er Bausparbeiträge bis zu 512 Euro pro Jahr bei Ledigen/1.024 Euro pro Jahr bei Verheirateten mit einer 8,8-prozentigen Wohnungsbauprämie. Begünstigt werden alle, deren zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 25.600 Euro bei Ledigen oder 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.

Zudem erhalten die meisten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, maximal 40 Euro pro Monat. Dieses Geld kann man auf einem Bausparvertrag anlegen. Für die in einem Jahr angesammelten Leistungen erhalten sie vom Staat noch eine neunprozentige Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehr als 17.900 Euro und bei Verheirateten nicht mehr als 35.800 Euro pro Jahr.
Baufinanzierung
Bausparen

Montag, 14. Mai 2007

Neues Fondsprodukt mit Garantie

Die HUK-COBURG Lebensversicherung kommt jetzt mit einer Garantieleistung für ihre fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf den Markt. Durch die Anlage in einen Fonds mit Höchstwertgarantie sind dem Kunden einmal erreichte Kursgewinne zum Laufzeitende sicher.

Das Konzept richtet sich an sicherheitsorientierte Kunden, die eine Garantie wünschen, aber dennoch von den Renditechancen des Aktienmarktes profitieren wollen. Die Kurshöhe zu Beginn des Vertrages ist dem Kunden zum Ablauf seiner Versicherung garantiert. Darüber hinaus wird jedes Mal, wenn der Kurs zum Monatsende einen neuen Höchstwert erreicht, dieser Kurs als neuer Garantiewert "eingeclickt". Einmal erzielte Börsengewinne sichert sich der Kunde also auf Dauer.

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung hat damit ihr Angebot an fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten weiter ausgebaut. Alle diese Produkte können je nach Lebensphase an die Kundenbedürfnisse angepasst werden. So kann gleich zu Vertragsbeginn oder später die Absicherung für die Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Neben der Absicherung der Arbeitskraft ist auch eine Absicherung der Familie möglich.

Insgesamt bieten die Produkte neben der Garantielösung noch weitere Anlagestrategien mit unterschiedlichem Chancen-Risiko-Verhältnis. Eine einmal gewählte Strategie kann jederzeit geändert werden. Auch eine Reduktion des Beitrages ist möglich. Bei Arbeitslosigkeit kann auch ein längerer Zeitraum ohne Beitragszahlung überbrückt werden.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung der HUK-COBURG kann der Rentenbeginn vorverlegt oder hinausgeschoben werden. Neben der steuerbegünstigten Rentenzahlung kann der Kunde auch eine Kapitalzahlung erhalten, beide Möglichkeiten kombinieren oder die Fondsanteile in sein persönliches Depot übertragen lassen.


Kunden, die fondsgebundene Produkte der HUK-COBURG-Lebensversicherung abschließen, müssen weder Ausgabeaufschläge noch zusätzliche Depotgebühren bezahlen. Ebenso fallen bei allen Wechseln innerhalb der angebotenen Strategien keine Gebühren an. Darüber hinaus profitieren Kunden der HUK-COBURG auch bei den Fondsprodukten von den traditionell sehr niedrigen Kostenquoten. Angebot, Lebensversicherung anfordern  |  Angebot, Rentenversicherung anfordern

Mittwoch, 25. April 2007

HUK-COBURG VISA-Karte: Mehr Zinsen

Gute Nachrichten für Inhaber einer HUK-COBURG VISA-Karte: Sie bekommen ab jetzt auf ein Guthaben ihres Visakontos 3,15 Prozent Zinsen pro Jahr ab dem ersten Euro. Das sind 0,25 Prozent mehr als davor.

Wer seine Kontoführung über das Internet selbst übernimmt, erhält sogar 3,25 Prozent Zinsen auf sein Guthaben im Jahr. Das macht die Kreditkarte noch attraktiver.

Die HUK-COBURG VISA-Karte überzeugt bereits durch einen günstigen Kartenpreis und umfasst unter anderem Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen. Zudem wird der Jahresbeitrag bei einem jährlichen Kartenumsatz von 4.000 Euro zurückerstattet.
Antrag downloaden

Dienstag, 24. April 2007

Mit Auslandsreise-Krankenversicherung für den Notfall vorsorgen

Unbesorgt den Urlaub genießen

Endlich Urlaub: Die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während des Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen. Was sollte man also wissen, bevor man seinen Urlaub antritt? Die HUK-COBURG-Krankenversicherung gibt Auskunft.

Wer in Deutschland bleibt, braucht sich natürlich keine Gedanken zu machen. Anders sieht es bei einer Auslandsreise aus. Zwar garantiert ein Sozialversicherungsabkommen, das Deutschland mit den meisten europäischen Nachbarstaaten* abgeschlossen hat, gesetzlich Versicherten eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus und beim Arzt, das hindert viele Mediziner jedoch nicht, Urlauber nur privat zu behandeln.

Zurück am Wohnort, müssen alle Rechnungen und Quittungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Doch die ersetzt nur das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel reicht das nicht aus.

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung lässt sich vorsorgen. Wer sie abgeschlossen hat, kann bei Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Dies gilt auch für Senioren, die beispielsweise bei der HUK-COBURG ohne Altersbegrenzung einen Auslandsreisekranken-Versicherungsschutz erhalten können. Wichtig: Falls ein Krankenrücktransport nötig werden sollte, sollte auch der mitversichert sein.

Darüber hinaus bieten viele Versicherer, wie die HUK-COBURG bei ihrer Auslandsreise-Kranken PLUS auch, noch zusätzliche Hilfe in Notfällen. So sind zum Beispiel Rettungs- und Ber-gungskosten bis 5.000 Euro ebenso mitversichert wie Hilfe bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Pässen, Arzneimitteln oder Brillen. Zur Seite steht die Auslandsreise-Krankenversicherung auch Urlaubern, die wegen Tod, Unfall oder Krankheit eines Angehörigen den Urlaub abbrechen müssen. Sie organisiert dann die Heimreise. ? Da nicht alle Versicherer die gleichen Leistungen bieten, sollte man vor Abschluss auf jeden Fall vergleichen, welche Versicherung am besten zur persönlichen Lebenssituation passt.
*Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn, (griechischer Teil) Zypern.
Auslandsreise-Krankenversicherung

Montag, 9. April 2007

Rechtsschutz 60: Neues für Senioren

Ganz auf die Bedürfnisse des dritten Lebensabschnitts ist der neue Rechtsschutz 60 zugeschnitten. Er erstreckt sich auf das gesamte Leistungsspektrum des Privat-Rechtsschutzes und bietet umfassenden Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie. Zudem hilft er auch weiter, wenn es in der Zeit nach dem Berufsleben um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Ruhestandsbezügen, Beihilfeansprüchen und betrieblicher Altersversorgung geht.

Mit 176 Millionen Euro Beitragseinnahmen pro Jahr und 1,52 Millionen Versicherten zählt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung zu den großen deutschen Rechtsschutzversicherern. Beitrag berechnen

Rechtsberatung: Wegweiser in allen privaten Rechtsfragen

Das Leben wird immer komplizierter.

Mit einer Erweiterung ihrer Produktpalette trägt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung dem Rechnung und bietet eine neue Form der Rechtsberatung an: Der Kunde kann jetzt jederzeit den telefonischen Rat eines unabhängigen Rechtsanwaltes einholen.

Neu daran ist, dass die Beratung in Anspruch genommen werden kann, sobald sich ein Konflikt im privaten Leben andeutet. Er muss - im Gegensatz zur klassischen Rechtsschutzversicherung - noch nicht eingetreten sein. So kann man sich bereits im Vorfeld eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es keinerlei Ausschlüsse gibt.

Stellt sich während der Beratung heraus, dass Mustertexte oder Formulare benötigt werden, steht die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ihren Kunden zur Seite und beschafft diese.



Die HUK-COBURG-Rechtsberatung kann als Zusatzbaustein einer Rechtsschutzversicherung hinzugefügt oder als eigener Vertrag abgeschlossen werden. Beitrag berechnen

Samstag, 31. März 2007

Kfz-Versicherung mit Rabattschutz

Mit einem neuen Autoversicherungstarif zum 1. April bestätigt die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch weiterhin ihr äußerst günstiges Preis-/Leistungsniveau. NEU: die Versicherung für den Schadenfreiheitsrabatt - der Rabattschutz.

So schnell kann es gehen : Ein Unfall und die langjährig erfahrene günstige Schadenfreiheitsklasse ist möglicherweise Vergangenheit. Denn: Der Schaden zieht eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und somit eine Erhöhung des Beitrags nach sich. Als Schutz davor bietet die HUK-COBURG ab 1. April optional im Classic-Tarif für Pkw den Rabattschutz an.

Der Rabattschutz bewahrt die Kunden vor der Rückstufung ihrer Schadenfreiheitsklasse. Pro Kalenderjahr ist ein Schaden frei. Der Kunde fährt im Folgejahr weiterhin mit seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Ab 7,5 % des Beitrags ist der Rabattschutz für alle Kunden der HUK-COBURG zu haben. Die einzige Voraussetzung: Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.

Somit erweitert die HUK-COBURG ihre Produktpalette zu weiterhin günstigen Beiträgen. Beitrag berechnen

Dienstag, 27. März 2007

Unfall im Bild festhalten

Ostern steht vor der Tür, die Urlaubszeit beginnt: Bald schon setzen sich wieder Zigtausende hinter das Steuer, um ihr Ferienziel zu erreichen. Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt damit deutlich an.

Deshalb rät die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, neben dem europäischen Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu bedienenden Fotoapparat ins Auto zu legen. Dies gilt besonders dann, wenn die Fahrt ins Ausland geht. Denn sollte es zu einer Karambolage mit einem anderen Fahrzeug kommen, geben Fotos immer noch am objektivsten die Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein Fotoapparat - meist im Wert von bis zu 60 Euro - in der Teilkasko gegen Diebstahl mitversichert.

Wertvollere Fotoausrüstungen oder Videokameras dürfen allerdings nicht im Auto liegen bleiben. Selbst bei einem noch so kurzen Zwischenstopp gilt: Sobald der Fahrer den Wagen verlässt, muss er die Kamera mitnehmen. Ein kostspieliger Fotoapparat auf dem Rücksitz ist für jeden Dieb ein zusätzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und solch ein Diebstahl ist weder durch die Hausrat- noch durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert.

Sehen und gesehen werden

Wichtig beim Unfall ist auch eine Warnweste. In Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich, Italien, Tschechien und der Slowakei, ist sie Pflicht.

Und es genügt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben. Nein, sie muss griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine gelbe, rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss zahlen.

Mittwoch, 7. März 2007

Rausch der Geschwindigkeit - gefährlich schön

Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Inlineskater ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit den acht Rädern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte Risiken, warnt die HUK-COBURG.

Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den Fußgängern. Das bedeutet: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen - nötigenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.

Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer dann noch eine lebenslange Rente zahlen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Ob sie tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht vom Alter, sondern ihrer Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.

Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne eine private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.

Donnerstag, 8. Februar 2007

HUK-COBURG senkt Beiträge in der Hausratversicherung

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe hat jetzt die Beiträge in der Hausratversicherung für ständig bewohnte Wohnungen gesenkt.

Die Ermäßigung geht von etwa 2 Prozent in der Tarifzone 1 bis zu rund einem Viertel für die Tarifzone 6.

Für eine Hausratversicherung einer 50 Quadratmeter-Wohnung in der Frankfurter, die mit 32.000 Euro versichert ist, sinkt bei der HUK-COBURG der Jahresbeitrag von 88,64 auf jetzt nur noch 64,48 Euro.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe ist der zweitgrößte deutsche Hausratversicherer. Mehr als zwei Millionen Verträge hatte sie Ende 2006 in ihrem Bestand. Beitrag berechnen

Montag, 29. Januar 2007

Zu viel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut lässt das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht. Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unberührt.

Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 € kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.

Donnerstag, 25. Januar 2007

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller, aber auch Minicars oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Die HUK-COBURG hat ihr Prämienniveau trotz Erhöhung der Versicherungssteuer bei den Tarifen für Kleinkrafträder gehalten: Sie bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung wie im Vorjahr ab 57 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 37 Euro jährlich.

Freitag, 19. Januar 2007

Wenn das Auto nasse Füße kriegt

Mit dem Sturm kam das Wasser: Überall in Deutschland stehen Straßen und Wege unter Wasser. Für Autofahrer wichtig zu wissen: Wenn das Auto nasse Füße kriegt, ist dieser Schaden versichert?

Die HUK-COBURG informiert: Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf direkt von der Schadenstelle aus. Hierbei lässt sich gleichzeitig abklären, welche Fahrzeug- und Zubehörteile - wie zum Beispiel der Kindersitz oder das Autoradio - mitversichert sind.

Doch neben den versicherungsspezfischen Fragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor selber zu starten, denn sobald Wasser in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Metall reibt auf Metall und ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich auch den Innenraum mit ein.

Vorsicht ist aber auch an anderer Stelle angebracht. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Schäden geltend machen will, die während einer Fahrt durchs Wasser entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Montag, 1. Januar 2007

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schließlich schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Für angerichtete Schäden zahlen

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel vom eigenen Dach herunterreißen, der beim Herunterfallen ein Auto beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt. In diesem Fall hilft eine private Haftpflichtversicherung.