Dienstag, 29. März 2011

Gemeinsames Projekt mit dem Bund der Versicherten:

HUK-COBURG macht Hausratversicherungsbedingungen verbraucherfreundlich

Erstmals haben mit dem Bund der Versicherten (BdV) und der HUK-COBURG eine Verbrauchschutzorganisation und ein Versicherer gemeinsam Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. Ziel war es, Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen. Beraten wurden die beiden Parteien bei dem Projekt vom früheren Ombudsmann und Richter am Bundesgerichtshof Professor Wolfgang Römer. Klaus-Jürgen Heitmann, für die Schaden- und Unfallversicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG, nannte auf einer Pressekonferenz des Bundes der Versicherten in Hamburg als wichtigste Merkmale der neuen Bedingungen für die Hausratversicherung eine einfachere Struktur und eine modernere und verständlichere Sprache. Darüber hinaus hat die HUK-COBURG den Leistungsumfang erweitert. Verwenden wird sie die neuen Bedingungen vom 1. April 2011 an. Heitmann warnte gleichzeitig vor einem weiteren Leistungswettrüsten bei Versicherungen, das letztlich nur zur Intransparenz führe, die Produkte unnötig teuer mache und den Absatz überteuerter Produkte fördere.

Verständliche Sprache

Versicherungsbedingungen gelten allgemein als häufige Ursache von Streit zwischen Verbrauchern und Anbietern. Die Regelwerke sind kompliziert strukturiert, sie verwenden juristische Fachbegriffe und häufig eine nicht mehr zeitgemäße Ausdrucksweise. Für den Laien sind sie daher nur schwer lesbar. Im Zusammenhang mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) häuften sich auch die Forderungen nach besser verständlichen Versicherungsbedingungen. Dem wollte die HUK-COBURG Rechnung tragen und erklärte sich im Herbst 2009 bereit, auf Initiative des ehemaligen Versicherungs-Ombudsmanns und BGH-Richters Professor Römer gemeinsam mit dem Bund der Versicherten die Überarbeitung der Hausratversicherungsbedingungen zu beginnen.

Einfache Struktur

Ziel des Projekts war es, Bedingungen zu erstellen, die sowohl für den Verbraucher lesbar als auch rechtssicher sind. Maxime war allerdings, dass juristische Genauigkeit im Zweifel Vorrang vor einer sprachlich ansprechenden Gestaltung haben müsse. Mit diesen Vorgaben wurde in regelmäßigen Treffen zwischen dem BdV und der HUK-COBURG ein Bedingungswerk erarbeitet, das sich durch drei Merkmale auszeichnet:
Die bisherige Dreiteilung in „Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen“, „Klauseln für die Hausratversicherung“ und „Besondere Bedingungen für die Hausratversicherung“ wurde aufgehoben. Sie führte dazu, dass zum Beispiel der Versicherungsumfang von Bargeld an drei verschiedenen Stellen geregelt wurde. Mit den neuen Bedingungen findet der Verbraucher die entsprechenden Regelungen an einer Stelle.
Die Sprache wurde leichter verständlich und zeitgemäß. Alle Sätze sollten möglichst nicht mehr als 20 Wörter haben, Schachtelsätze mit zum Teil mehr als 50 Wörtern wurden aufgelöst. Auf Substantive wurde zugunsten von Verben verzichtet, „Wortungetüme“ wurden vermieden.
Der Leistungsumfang wurde erweitert. So wurden die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen erhöht, und die Außenversicherung von sechs auf zwölf Monate verlängert. Mitversichert sind künftig auch Sengschäden, der einfache Diebstahl von Garteninventar, der Blitz- und Trickdiebstahl sowie der Einbruchdiebstahl aus Umkleidekabinen. Neu ist die Vorsorgeversicherung für Kinder zum Start in das Berufsleben für sechs Monate. Insgesamt wurden 27 zusätzliche neue Leistungen eingeführt und 26 Leistungsverbesserungen vorgenommen.

Erheblicher Aufwand

Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Heitmann machte den Aufwand des Projekts deutlich: So seien 15 Seiten Bedingungstext mit 15.500 Worten komplett überarbeitet und rund 1.000 Textpassagen in Druckstücken angepasst worden. Sämtliche Arbeitsunterlagen hätten geändert werden müssen. Im Innendienst müssen etwa 2.000 Mitarbeiter, im Außendienst etwa 5.000 Mitarbeiter geschult werden.

Erweiterter Deckungsumfang

Die Leistungserweiterungen, so Heitmann weiter, würden zu einer Erhöhung der Schadenaufwendungen von rund fünf Prozent führen. Gleichwohl wolle man die Beiträge nicht erhöhen. Heitmann beklagte in dem Zusammenhang das „Leistungswettrüsten“ der Branche, in dem er „mehr Fluch als Segen“ sieht: „Wir müssen endlich die Diskussion führen, welche Leistungen wirklich wichtig sind“, forderte Heitmann. „Immer mehr Testinstitutionen neigen dazu, nur den möglichst umfassenden Versicherungsschutz gut zu bewerten, anstatt auf ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis zu achten.“ Dabei seien neue Leistungen oft unwichtig, würden zu teuer verkauft und förderten lediglich die Intransparenz.

Projekt hat Modellcharakter

Heitmann sieht wie der BdV das gemeinsame Projekt als Modell auch für andere Bedingungswerke der Branche. „Wir hoffen beide, dass damit die Verbraucherfreundlichkeit von Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle im Wettbewerb spielen wird und die Verbraucher im Markt künftig transparente Produkte angeboten bekommen, die ihre Erwartungen einer günstigen Prämie erfüllen.“

Dieben keine Chance geben

Damit die Probefahrt nicht den Versicherungsschutz kostet

Das neue Auto ist bestellt, das alte muss verkauft werden. Doch Achtung, wenn Interessenten eine Probefahrt machen wollen. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz.
Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG. Von Diebstahl kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.

Ausweis während der Probefahrt behalten

Gibt es Mittel und Wege, um solch eine Situation zu vermeiden, ohne den Käufer zu verprellen? Man sollte sich auf jeden Fall vor der Probefahrt Ausweis und Führerschein zeigen lassen. Am besten behält man zumindest den Ausweis während der Probefahrt. Wer während der Probefahrt mit im Auto sitzt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Verhandlungen in der Wohnung führen

Noch ein Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder nicht, hängt nach gängiger Rechtsprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab. Deshalb sollten die Verhandlungen auf jeden Fall in der Wohnung des Verkäufers geführt und die Schlüssel dort übergeben werden.

Bevor man einem Kaufinteressenten mit dem eigenen Auto davon fahren lässt, sollte man sich auf jeden Fall Führerschein und Personalausweis zeigen lassen. Am besten behält man den Ausweis während der Probefahrt.