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Mittwoch, 20. November 2013

Rutschfeste Winterschuhe für das Auto Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen

Quellenangabe: HUK-COBURG
Coburg (ots) - Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist.

Was man sich unter dieser freien Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Autofahrer müssen beim Kauf keine technischen Details kennen, es genügt auf die Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen.


Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 40 Euro kassieren alle, die die Polizei mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.

Zudem kann solch ein Unfall laut der HUK-COBURG auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders, wenn der Winter schon wochenlang mit Schnee für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war - weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen.
Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich relevant werden.

Höchstgeschwindigkeit
Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse - das tragende Gerüst - und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.

Freitag, 31. Mai 2013

Welche Schäden zahlt die Teilkaskoversicherung – welche die Vollkaskoversicherung?



Ab jetzt wird zugebissen
Von Juni bis August machen Marder vermehrt Jagd auf Brems-  und Kühlwasserschläuche –  welche Schäden zahlt die Teilkaskoversicherung – welche die Vollkaskoversicherung?
    

Coburg, den 31. Mai 2013

Für Autofahrer mit Straßengarage beginnt im Juni eine gefährliche Zeit: Wenn Marder sich paaren, verteidigen die Männchen besonders heftig ihr Revier und leider nutzen viele den engen Raum unter der Motorhaube als kuschlige Wohnhöhle. Wird ein Pkw oft an unterschiedlichen Orten geparkt, findet sich häufig auch auf dem neuen Parkplatz ein Marder, der es sich unter dieser Motorhaube bequem macht. Doch der Geruch des Rivalen kann das Wohlgefühl eines Marders schnell trüben, dann sind Beißattacken vorprogrammiert – immerhin 230.000 Mal beißen Marder nach Angaben des GDV pro Jahr zu.  

Einziger Trost: Schäden, die Marder oder auch andere Tiere unter der Motorhaube anrichten, sind meist in der Teilkasko mitversichert. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diesen Schutz. Wer es also genau wissen will, sollte bei seinem Versicherer nachfragen oder einen Blick in seine Bedingungen werfen. Zudem sind in der Teilkasko-Versicherung manchmal nur die unmittelbaren Schäden - also die zerbissenen Schläuche oder Dämmstoffe - versichert. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Bei manchen Versicherungen, wie zum Beispiel bei der HUK-COBURG, sind auch diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 3.000 Euro mitversichert.

Wenn sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen hat, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet,
wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft und muss aus der eigenen Tasche einen Selbstbehalt von meist 300 Euro zahlen.  

Doch diese Beißattacken kosten nicht nur Geld, sie können auch gefährlich werden, wenn der Marder die Brems- oder Kühlwasserschläuche zerbeißt. Um letzteres zu bemerken, hilft ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers während der Fahrt. Geht der Zeiger in den roten Bereich, sollte man auf jeden Fall einen Blick unter die Motorhaube werfen.


Wenn Mardermännchen unter ihrer Motorhaube plötzlich den Geruch eines fremden Artgenossen wittern, beißen sie zu: häufigste Beute Brems- und Kühlwasserschläuche.            Foto: HUK-COBURG  

Freitag, 12. Oktober 2012

Autoversicherung: Wenn die Rechnung zu spät kommt

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer – oft auch noch nach dem 30. November

Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vergleichen lohnt sich: Wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich.

Bei der Suche nach dem Anbieter mit dem günstigsten Kfz-Versicherungstarif helfen Vergleichsportale. Da Studien gezeigt haben, dass kein Portal die Tarife aller Kfz-Versicherer listet, sollte man bei verschiedenen Portalen nach der günstigsten Versicherungsprämie suchen.

Doch mit allein Preisvergleich allein ist es nicht getan:
Man muss auch wissen, wie ein Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft, so die HUK-COBURG, ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun.
Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt.

Kündigung nach dem Stichtag

Doch gar nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag noch nicht im Briefkasten. Muss man jetzt beim bisherigen Versicherer bleiben, obwohl der Versicherungsbeitrag für das kommende steigt? Nein!

Der Gesetzgeber räumt dem Autofahrer durch das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich die Möglichkeit ein, sich auch nach dem 30. November noch für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden.
Zudem muss der bisherige Kfz-Versicherer in seiner Rechnung klar und deutlich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ebenso muss er darüber informieren, wie der Kunde sein Kündigungsrecht wahrnehmen kann.

Geltend machen lässt sich das Sonderkündigungsrecht, im Falle einer Tariferhöhung und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden, spielt keine Rolle.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in eine schlechter eingestufte Region verursacht wird. Und auch wer einen Schadenfall hatte, der zur Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.

HUK-COBURG - Aus Tradition günstig!

Freitag, 10. August 2012

Auto im Urlaub gestohlen

Das Auto wird auf der Urlaubsfahrt gestohlen: Was ist zu tun - wer muss informiert werden?


Mit dem Auto durch Andalusien: Ein Traum geht in Erfüllung. Doch aus dem Traum wird ein Albtraum, wenn man auf dem Parkplatz steht und vergeblich sein Auto sucht. - Was ist zu tun, wenn im Ausland das Auto gestohlen wird? Die HUK-COBURG rät, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen. Das Protokoll davon braucht die deutsche Polizei, wenn man nach der Rückkehr den Diebstahl hier anzeigt.
Genauso wichtig: die Kaskoversicherung anrufen und den Schaden melden. Der Griff zum Hörer allein genügt aber nicht, denn die Schadenmeldung muss auch in schriftlicher Form – per Post, Mail oder Fax – bei der Versicherung eingehen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kasko zuständig. Hier hilft ein Schutzbrief, der als Zusatzmodul in die meisten Kfz-Verträge mit eingeschlossen werden kann.
Nach vier Wochen geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über. Ob der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert erhält, hängt vom Fahrzeugalter und den individuell gültigen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.
Heimfahrt
Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat noch ein Problem, die Rückfahrt. Auch in diesem Fall hilft ein Schutzbrief: 600 Euro stehen einem Geschädigten für die Heimfahrt mit einem Mietwagen zur Verfügung. Doch Achtung! Wer in Spanien ein Auto mietet, um nach Deutschland zu fahren, zahlt in der Regel nicht allein für die Tage der Rückfahrt. Hat er das Auto abgegeben, muss es wieder ins Heimatland verbracht werden. Für die Rückführung sind Kosten von mehreren hundert Euro keine Seltenheit. –
Wer sicher gehen will, dass er bei  Rückfahrt nicht draufzahlt, sollte mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen und sich bei der Organisation der Rückreise beraten lassen. Denn auch eine Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Bahn oder Flugzeug - ist durchaus möglich und mitversichert.
Ein Tipp noch: Gerade im Schadenfall ist es hilfreich, auf die nötigen Informationen schnell und unkompliziert zugreifen zu können. Deshalb empfiehlt es sich die Notrufnummer, die im Schutzbrief angegeben wird,
vor Reisebeginn zu Hause ins Handy einzuprogrammieren.

Donnerstag, 17. Mai 2012

Wer ein fremdes Auto anfährt, muss den Besitzer persönlich informieren

Zettel dran und wegfahren, geht nicht

Raus aus dem Büro - rein in den Supermarkt und dann so schnell wie möglich nach Hause. Beim Ausparken passiert es: ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.

Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch absolutes Minimum. Natürlich kann man auch auf eigene Faust versuchen, den Fahrer des beschädigten Pkw zu finden; zum Beispiel indem man ihn an der Supermarktkasse oder im Einkaufszentrum ausrufen lässt. Ebenso hilfreich ist es, sich die Namen von Zeugen zu notieren, die man später benennen kann. Bleibt die Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der Polizei vor Ort melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite. - Allein das Anbringen eines Zettels mit der Adresse oder Telefonnummer wird von der Rechtsprechung regelmäßig nicht toleriert.
Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht, kann das für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers heißen: Ihr Versicherungsnehmer hat gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht verstoßen. Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt ihren Kunden im Nachhinein jedoch wegen einer Obliegenheitsverletzung mit maximal 5.000 Euro in Regress.

Informationen zur Kraftfahrzeugversicherung der HUK-COBURG

 

Sonntag, 22. April 2012

Saisonkennzeichen: An Schadenfreiheits-Klasse denken!

Saisonkennzeichen machen Leben leichter

Einmal anmelden genügt - beim Versichern an Schadenfreiheits-Klasse denken

Quelle: HUK-COBURG
Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das:
Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage.

Und das sind beileibe keine Einzelfälle:
Von den rund 47 Millionen zugelassenen Autos und Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nur ein paar Monate im Jahr unterwegs. Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt.

Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken:
Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kaskoversicherung mit eingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird.

Samstag, 17. März 2012

Im Frühling machen Steinmarder Jagd auf Schläuche und Kabel


Mit demFrühling kommt der Marder: Wer auf der Straße parkt, muss besonders in dieserJahreszeit damit rechnen, dass das kleine Raubtier Kabel und Schläuchezerbeißt. Foto: HUK-COBURG
Er beißt wieder: Im Frühling beginnt die Paarungszeit der Steinmarder. Die Männchen verteidigen jetzt heftig ihr Revier. Unsichere Zeiten für Autofahrer. Besonders für alle, die zwischen Orten hin- und herpendeln, an denen unterschiedliche Marder den Motorraum heimsuchen. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert. Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, so die HUK-COBURG, nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden.

Zumal die Schäden oft unentdeckt bleiben, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden kommen, zum Beispiel am Motor. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers kann hier helfen. Geht der Zeiger in den roten Bereich, sollte man auf jeden Fall einen Blick unter die Motorhaube werfen. - Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht.

Einziger Trost: Schäden, die Marder anrichten, sind oftmals in der Teilkasko mitversichert. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diesen Schutz. Wer es genau wissen will, sollte nachfragen oder einen Blick in seine Bedingungen werfen. Zudem sind in der Teilkaskoversicherung manchmal auch nur die unmittelbaren Schäden - also die zerbissenen Schläuche und Kabel - versichert. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Bei manchen Versicherungen, wie zum Beispiel bei der HUK-COBURG, sind auch diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 3.000 Euro mitversichert.
  
Wenn sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen hat, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft und muss aus der eigenen Tasche einen Selbstbehalt von 300 Euro zahlen.