Donnerstag, 13. Mai 2010

Güne Karte

In welchen Ländern ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig?
In der EU und in anderen europäischen Staaten reisen sie bequem und unbürokratisch ohne Grüne Karte.
Das amtliche Kennzeichen reicht als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Die Grüne Karte brauchen sie nur noch in wenigen ausländischen Staaten (z. B. Türkei).
EU: Amtliches Kennzeichen ist Nachweis für Kfz-Haftpflichtversicherung. In der EU und in wichtigen anderen europäischen Reiseländern ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig. Grund: Hier gilt das Kennzeichenabkommen. In diesen Ländern ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs als alleiniger Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt. Dies gilt für die Einreise in das Besuchsland und im Schadenfall.

Überflüssig ist das Mitführen der Grünen Karte in allen EU-Ländern
Benelux-Länder, Malta, Bulgarien, Österreich, Dänemark, Polen, Estland / Lettland / Litauen, Rumänien, Finnland, Schweden, Frankreich, Slowakische Republik, Griechenland (mit Zypern), Slowenien, Großbritannien / Irland, Spanien (mit Kanarischen Inseln)/ Gibraltar / Portugal, Tschechische Republik, Ungarn.

Italien: Für Italienreisen empfehlen wir derzeit, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelfälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.