Donnerstag, 23. Juli 2009

Auch Studenten können mit Riester-Rente für das Alter vorsorgen

Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.

Mit 5 Euro dabei sein

Mini-Jobber können, so die HUK-COBURG, auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen. Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Anpassung möglich

Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.

Warum sich Aufstocken noch lohnt

Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.

Je früher desto besser

Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.

HUK Vorsorgeberatung - persönlich. individuell und unverbindlich!

Montag, 20. Juli 2009

Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während des Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland. Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann bei Notfällen – sei es bei Krankheit oder Unfall – im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.

Traurig aber wahr: Auch im Urlaub ist man gegen Unfall oder Krankheit nicht gefeit.

Wer im Ausland zum Arzt geht, muss jedoch damit rechnen, dass vieles ganz anders ist als zu Hause.

Vor Reiseantritt

Schon vor dem Kofferpacken sollte man an die Versicherung denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte*, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall – wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist – auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden können.

Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.

Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die der Auslandsreise-Krankenversicherer dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seinen Auslandsreise-Krankenversicherer auf jeden Fall informieren, damit der alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notrufhotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.

* Länder mit Sozialversicherungsabkommen
In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie nach Vorlage eines Auslandskrankenscheines oder der europäischen Versichertenkarte Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Vertragsstaates.
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Bulgarien, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Zypern, Gibraltar, Grönland, Korsika, Madeira, Azoren

Klein, aber gemein: Zecken auf dem Vormarsch

Klein, lautlos und gefährlich ist sie, die Zecke. Und sie ist schon seit Jahren auf dem Vormarsch. Als Überträger von FSME – einer gefährlichen Form der Hirnhautentzündung - und Borreliose stellt sie ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit dar.

Wer geht im Sommer nicht gerne im Wald spazieren? Doch gerade hier und besonders im tiefen Gras am Waldrand lauern die Zecken.

Impfung schützt

Alle, die sich im Frühling und Sommer viel in der freien Natur aufhalten, müssen mit Zeckenbissen rechnen. Dabei nistet sich dieser winzige Parasit oftmals ganz unbemerkt ein. Nur eine Impfung bietet wirksamen Schutz, und auch nur gegen FSME. Die HUK-COBURG Versicherung warnt, doch auch die Borreliose, eine Bakterieninfektion, kann zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen, bis hin zur Invalidität.

Unfallversicherung hilft

Kommt es zu einer Erkrankung mit Dauerschädigung, ist es gut vorgesorgt zu haben. Eine private Unfallversicherung hilft. Allerdings schließt nicht jeder Vertrag einen Zeckenbiss und seine Folgen automatisch mit ein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer nach dem Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen. Eventuell lässt sich ein Vertrag um dieses Risiko erweitern.

Recht ist nicht gleich Recht

Ferienzeit: die Blechlawine rollt. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Auch wenn einen selber keine Schuld trifft, eine Reparatur bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland liegt. Zwar ist die Schadenregulierung seit einigen Jahren EU-weit einfacher geworden: Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden und jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes und das weicht in vielen Fällen vom deutschen erheblich ab.

Was man im Ernstfall wissen sollte

Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungsbeauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selber darum kümmern. Die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung rät, sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180 25026) zu wenden und dort den Ansprechpartner zu erfragen. – Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Nummer vor Reiseantritt im Handy speichern.

Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im Ausland

Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung.