Mittwoch, 29. Dezember 2010

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kathegorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kathegorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und – ganz wichtig –  immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Welche Versicherung hilft?

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Rabatt erhalten: Schaden selbst bezahlen

Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Beule. Die eigene Schuld steht außer Frage. Normalerweise muss man seiner Kfz-Haftpflichtversicherung jeden Schaden melden, doch es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, den Bagatellschaden. Oftmals lohnt es sich nicht, eine kleine Beule von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen zu lassen. Eine Faustregel besagt: Bei Schäden bis zu 600 Euro lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man den Schaden selbst bezahlt und damit eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts vermeidet. Bis zu welcher Schadenhöhe man von einem Bagatellschaden reden kann, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die HUK-COBURG empfiehlt darum, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer schlau zu machen.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr hindurch unfallfrei besteht. Je länger jemand unfallfrei fährt, umso größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür einräumt.
Nachmeldung eines Bagatellschadens möglich

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren. Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres angezeigt werden.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen für ihn wirklich lohnt. Bei der HUK-COBURG beispielsweise behält ein Unfallfahrer, der in der niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt.
Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr, um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt. Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Rauchmelderpflicht

Momentan erreichen uns vermehrt Anfragen zur Rauchmelderpflicht einiger Bundesländer.

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachtet.

Ist also behördlich vorgeschrieben einen Rauchmelder einzubauen, muss der Versicherungsnehmer dies auch tun. Informationen zur Rauchmelderpflicht geben die Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

HUK Lebensversicherung: Überschussbeteiligung bleibt stabil

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung hält ihre Überschussbeteiligung auch im kommenden Jahr 2011 unverändert bei 4,25 Prozent stabil.
 Zusammen mit der Schlussüberschussbeteiligung beträgt die Gesamtverzinsung rund 5,1 Prozent.

Dazu kommt noch eine Beteiligung aus den Bewertungsreserven.


„Wir haben in der Anlagepolitik der vergangenen Jahre auf Stetigkeit und Stabilität geachtet und unnötige Risiken vermieden“, sagt Dr. Wolfgang Weiler, Vorstandssprecher der HUK-COBURG und unter anderem für die Kapitalanlagepolitik zuständig. Dies erlaube es jetzt, trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten die Überschusssätze auch im dritten Jahr stabil zu halten.

Darüber hinaus profitiert die HUK-COBURG-Lebensversicherung von ihren niedrigen Kosten und ihrer vorsichtigen Kalkulation. Sie erzielt deshalb regelmäßig neben den Kapitalerträgen auch Kosten- und Risikogewinne, die ebenfalls den Kunden gutgeschrieben werden.


Die „exzellenten Kosten- und Risikogewinne“ hebt auch die Ratingagentur Assekurata in ihrem letzten Unternehmensrating der HUK-COBURG-Lebensversicherung hervor. Auch die Sicherheitslage wurde mit exzellent bewertet. Die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer sah Assekurata ebenso wie die Erfolgslage als sehr gut an. Insgesamt bekam die HUK-COBURG-Lebensversicherung im November 2010 zum fünften Mal die sehr gute Bewertung A+.

Donnerstag, 18. November 2010

Finanzreform der GKV: Wegfall der Dreijahresfrist

So können Sie jetzt zur HUK-Coburg Krankenversicherung wechseln!

  • regelmäßiges Arbeitsentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.162,50 € monatlich)
  • Ein Wechsel ist wieder nach einmaligen Überschreiten möglich, z. B. Gehaltserhöhung im Oktober, berechnet wird von GKV wie folgt:
    Gehalt Dez. x Anzahl der Gehälter, Bsp: 3.800 x 13,5 = 51.300 : 12 =4.275 >4.162,50
  • Regelmäßiges Arbeitsentgelt überschreitet voraussichtlich auch ab 01.01.2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von dann 4.125 € monatlich.
  • Antrag bei der HUK-COBURG Krankenversicherung stellen, Antragsbestätigung erfolgt sofort nach abschließender Prüfung.
  • Austritt aus der GKV innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung der GKV, dass Sie nun freiwillig versichert sind, erklären (Antragsbestätigung der HUK-Coburg Krankenversicherung muss bei der GKV vorgelegt werden).
  • Kommt die Benachrichtigung der GKV z. B. erst Anfang Februar, kann trotzdem rückwirkend zum 01.01.2011 gewechselt werden, wenn die o.g. 2 Wochen eingehalten werden.
  • Sollten Sie diese Frist versäumen, können Sie jederzeit zum Ende des übernächsten Monats zur HUK-COBURG wechseln.
TIPP: Stellen Sie umgehend einen Antrag, sobald die Antragsbestätigung der HUK-COBURG vorliegt, können Sie diese bei ihrer GKV einreichen und somit den Wechsel bereits ankündigen.

Dienstag, 16. November 2010

Autoversicherung: Günstig oder billig?

Mit einem Preisvergleich allein ist es nicht getan.
Wer die Versicherung wechselt, sollte nicht nur auf den Preis schauen.

Wichtig - besonders im Schadenfall – sind auch die Leistungen, auf die Sie achten sollten:

  • Deckungssumme (Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro)
    • Sie haften in unbegrenzter Höhe. Die Vergangenheit hat es gezeigt, 50 Mio. Euro waren unzureichend.
  • Grobe Fahrlässigkeit (Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit)
    • z.B. rote Ampel, Telefonieren mit Handy.
  •  Rabattretter
    • In Schadenfreiheitsklasse 25. Ihr Rabatt bleibt Ihnen trotz des Unfalls erhalten – ohne Mehrbeitrag. 
  • Mallorca-Police
    • Für gemietete Pkw auf einer Reise im europäischen Ausland.
  • Marderbissschäden und Marderbissfolgeschäden
    • Folgeschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine) bis zu 3.000 €.
  • Neuwertentschädigung
    • mindestens 12 besser 18 Monate.
  • Wildschäden
    • Ersatz aller Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art. (z. B. Hund, Katze, Pferd, Vogel).
 Ausführliche Informationen zu den Leistungen bekommen Sie hier.

Hier können Sie den Beitrag für Ihre Pkw-Versicherung berechnen, die alle empfohlenen Leistungen beinhaltet.

Freitag, 8. Oktober 2010

Die Qual der Wahl

Was Autofahrer wissen sollten, bevor sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden

Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vergleichen lohnt sich: Wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich. Hilfreich beim Preisvergleich können Vergleichsportale im Internet sein. Doch Vorsicht: Nicht immer berücksichtigen die Portale alle günstigen Anbieter. Deshalb sollte der Autofahrer mehrere Portale nutzen.

Fristgerechte Kündigung

Doch mit dem Preisvergleich allein ist es, laut der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, nicht getan. Man muss auch wissen, wie solch ein Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Versicherer den Eingang der Kündigung bestätigen.

Preis und Leistung vergleichen

Wer die Versicherung wechselt, sollte nicht nur auf den Preis schauen. Wichtig - besonders im Schadenfall – sind auch die Leistungen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Mindestanforderungen an ihre Leistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Unterschiede gibt es jedoch bei den Deckungssummen. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro. Die meisten Autofahrer haben darüber hinaus noch eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Erstere schützt vor allem bei Diebstahl, bei Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden, aber auch bei Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren. Die Vollkasko ist zuständig für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall oder Vandalismusschäden durch Dritte. Jeder, der einen neuen Pkw fährt, sollte darauf achten, dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für mindestens 12 Monate garantiert ist, besser noch für 18 Monate.

Preisvorteile durch Werkstattbindung

Geld sparen kann man bei immer mehr Versicherern, wenn man eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung abschließt. Der Kunde überlässt dann im Schadenfall dem Versicherer die Auswahl der Werkstatt und die Schadenabwicklung. Der Versicherer gibt die Einsparungen weiter, die er durch schnellere Abläufe und Großkundenkonditionen erzielt. Bei der HUK-COBURG spart der Kunde dadurch 20 Prozent des Kaskobeitrags. Etwa die Hälfte der Kunden entscheidet sich für diese Variante.

Der 30. November ist ein Termin, den Autofahrer sich merken sollten. Bis dahin können sie ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und sich eine neue suchen. Ein paar hundert Euro lassen sich mit richtigem Vergleichen durchaus sparen. Überzeugen sollte nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung. Online-Portale ermöglichen einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich. Um einen wirklichen Marktüberblick zu erhalten, sollte man mehrere Onlineportale abfragen.

Weitere Informationen zum Leistungs-/Versicherungsumfang und zum Beitrag für Ihre Pkw-Versicherung, bekommen Sie hier.

Montag, 4. Oktober 2010

Mit umfassender Produktoffensive an die Spitze des Marktes

Für alle Lebens- und Rentenversicherungsprodukte führt die HUK-COBURG-Lebensversicherung zum 1. Oktober 2010 Tarife mit deutlich verbesserten Leistungen ein. Darüber hinaus bieten die neuen Angebote mehr Transparenz und größere Flexibilität. Erreicht wurde dies durch eine weiter optimierte Kostenstruktur, die traditionell bereits zu den günstigsten im Markt zählt.

Die neuen Tarife bieten den Kunden sowohl höhere Garantie- als auch höhere Ablaufleistungen.

So liegen zum Beispiel für einen 35-jährigen Kunden beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung die garantierte Rente jetzt um 6,5 Prozent und die Gesamtrente um 14,0 Prozent höher als im Marktdurchschnitt*.
Günstigere Beiträge erhalten zudem Studenten bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sowie Kunden mit mehreren Verträgen.

Für mehr Transparenz sorgen überarbeitete Produktinformationen sowie der separate Ausweis der Höhe der Bewertungsreserven in der Zukunftsrechnung. Ein verbessertes Antragsverfahren erspart dem Riester-Versicherten ab sofort, seine staatlichen Zulagen selbst zu beantragen. Marktrecherchen zeigen, dass dies in einer Vielzahl der Fälle vergessen wird. Mehr Flexibilität bieten die neuen Angebote durch den Ausbau der Nachversicherungsgarantie in der Risikolebens- und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mit den neuen Tarifen will die HUK-COBURG-Lebensversicherung ihre Position im Vorderfeld des Wettbewerbs weiter ausbauen. Bereits jetzt landen ihre Angebote bei Produktvergleichen regelmäßig unter den günstigsten. Im Lebensversicherungs-Rating des unabhängigen Branchen-Informationsdienstes mapreport erhält das Unternehmen seit Jahren die Bestnote "mmm". Die Kölner Ratingagentur Assekurata vergab der HUK-COBURG-Lebensversicherung zuletzt zum vierten Mal in Folge die sehr gute Note A+.

* Modellvorgaben:
Privatrente mit Versicherungsbeginn: 1.10.2010, Eintrittsalter 35, Lauf-zeit 30 Jahre, Jahresbeitrag 1.200 €,
HUK-COBURG-Lebensversicherung:
garantierte Rente: 184,33 €, Gesamtrente: 307,79 €
Marktdurchschnitt (Vergleichsprogramm von Morgen & Morgen): garantierte Rente: 173 €, Gesamtrente: 270 €

Montag, 6. September 2010

HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung

HUK Coburg Rechtsschutz


HUK Rechtsschutzversicherung
Neuer Tarif zum 1.10.2010




Prämien
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG senkt ihre Prämien in nahezu allen Risikoarten.


Leistungserweiterungen

Erweiterung beim Wohnungs-Rechtsschutz
Der Rechtsschutz für Haus und Wohnung gilt ab Tarif 10/2010 für alle selbst genutzten Wohnungen im Inland. Zweitwohnsitz oder selbst genutztes Ferienhaus sind also künftig mitversichert.

Lebenspartner mitversichert
Lebenspartner sind im neuen Rechtsschutztarif mitversicherte Personen – ob eingetragen oder nicht.
Voraussetzung: es besteht eine häusliche Gemeinschaft und beide Partner sind unverheiratet. Eine Antragstellung ist im neuen Tarif nicht mehr erforderlich.

Neuer Rechtsschutz PLUS
Mit dem neuen Rechtsschutz PLUS kann der Versicherungsschutz um zahlreiche Leistungsbestandteile erweitert werden.

Der Rechtsschutz PLUS enthält folgende Leistungserweiterungen:
  • Mediation in Bausachen
    Die Kosten einer Mediation für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit werden übernommen.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    Die Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist versichert (bis 250 €, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung).
  • Mitversicherung von Eltern
    Mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende und dort gemeldete Eltern des VN oder des Ehe-/ Lebenspartners sind mitversichert, wenn sie sich im Ruhestand befinden.
  • Erweiterung des Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
    auf das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungsrechtsschutz
    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um den Einzug einer Waffenbesitzkarte, einer Jägerprüfung oder einen Maulkorb für den Hund geht.
  • Weitergehender Beratungsrechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerschaftsrecht und Erbrecht
    Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts bis 1.000 €.
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
    Die Kosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person) werden übernommen.
  • Rechtsschutz für Kapitalstreitigkeiten
    Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 5.000€ je Rechtsschutzfall mitversichert.

Samstag, 4. September 2010

Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Ruhestand

Ein Blick in die Zukunft – die Situation im Rentenalter
Wiederholt wurden in den letzten Jahren in den Medien über hohe Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung diskutiert. Eins vorab: Ein privater Krankenversicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft. Er ist generationengerecht und zukunftsfest. 

Ihre Situation im Rentenalter

  • Grundsätzlich sind Sie als Rentner in dem Krankenversicherungssystem versichert, in dem Sie auch vor dem Ruhestand versichert waren: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer Pflichtversicherung als Rentner, als freiwilliges Mitglied oder – falls keine eigenen Rentenansprüche bestehen, in der Familienversicherung
  • In einer privaten Krankenversicherung (PKV)
    Welchen Beitrag Sie in der GKV als Rentner zahlen, hängt davon ab, ob Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wann sind Sie als Rentner in der GKV pflichtversichert?
  1. Sie beziehen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche beantragt und
  2. Sie waren in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 9/10 gesetzlich krankenversichert (unabhängig von der Art der Mitgliedschaft)

Die gesetzliche Krankenkasse prüft bei Rentenantragstellung, ob Sie diese Vorversicherungszeiten erfüllen. Wenn Sie diese nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern (wenn Sie vorher in der GKV versichert waren) oder privat versichern.

Beiträge – womit Sie als gesetzlich pflichtversicherter Rentner rechnen müssen
Als versicherungspflichtiger Rentner zahlen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem Zahlbetrag Ihrer Rente. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des um 0,9% geminderten allgemeinen Beitragssatzes.

Erhalten Sie mehrere Renten, müssen Sie aus jeder Rente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Auch Versorgungsbezüge (z. B. aus der betrieblichen Altersvorsorge) sind für Sie beitragspflichtig,
wenn diese über einem Mindestbeitrag liegen (2010: 127,75 €). Diese Beiträge tragen Sie in voller Höhe allein.

Die Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Pflegeversicherungsbeiträge gibt eskeinen Zuschuss!

Als Rentner freiwillig gesetzlich versichert – Beiträge aus allen Einkünften
Waren Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als zu 9/10 gesetzlich krankenversichert, erfüllen Sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht. In diesem Fall können Sie sich in der GKV nur freiwillig weiterversichern. Auch Beamte und andere versicherungsfreie Personen (z. B. Richter, Soldaten) können sich im Ruhestand (Pension) nur freiwillig in der GKV versichern, sofern Sie nicht privat versichert sind.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn Sie bereits vor dem Ruhestand in der GKV versichert waren. Sind Sie freiwillig versicherter Rentner, werden all Ihre Einkünfte (bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze) für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Mieten, Pacht, private Lebensversicherungen oder auch Kapitalerträge. Hierauf ist der ermäßigte Beitragssatz (14,3%) zu zahlen. Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Den vollen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse.

Freiwillig gesetzlich versichert – Alle Einkünfte werden für die Höhe des GKVBeitrags berücksichtigt.
Sowohl versicherungspflichtige, freiwillig versicherte, als auch privat versicherte Rentner müssen ihre Pflegeversicherungsbeiträge allein finanzieren.

Die Situation in der privaten Krankenversicherung
Auch im Alter genießen Sie die Vorteile der PKV

Ihre Beiträge:
Als privat versicherter Rentner richtet sich Ihr Beitrag nach dem Risiko. Ihre Einkünfte (z. B. gesetzliche Rente und Betriebsrenten sowie Ihre Altersvorsorge z. B. Lebensversicherungen, Kapitalerträge) bleiben unberührt.

Haben Sie als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so erhalten Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss entspricht der Höhe eines gesetzlich versicherten Rentners, maximal aber der Hälfte des PKV-Beitrages.


Ihre Leistungen
  • Sie bestimmen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Ihr Vertrag ist von gesetzlichen Reformen unbetroffen.
  • Leistungskürzungen können nur Sie vornehmen. In diesem Fall reduziert sich auch Ihr Beitrag. In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz und die Beiträge individuell an Ihre persönliche und finanzielle Situation anpassen. Alle bereits gebildeten Alterungsrückstellungen wirken sich dabei beitragsmindernd aus.

Beitragsersparnis nutzen
Wechseln Sie bereits in jungen Jahren in die PKV, sparen Sie Beiträge gegenüber einem gesetzlich Versicherten. Nutzen Sie einen Teil Ihrer Einsparungen aus unserer preisgünstigen Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Unsere HUK-COBURG-Lebensversicherung erstellt Ihnen gern ein Angebot, wie Sie zusätzliches Vermögen für Ihre Ruhestandsplanung aufbauen.

Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie – ganz wie Sie es später möchten – für Ihre persönlichen Wünsche und Ziele investieren oder auch einsetzen, um Ihre Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu mindern. Sie entscheiden damit völlig frei über die Mittel und haben doppelte Sicherheit.

Durch Beitragsersparnis Rente finanziert
* Berechnung mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit; Überschuss-Sätze 2010.
Das zeigt, dass Sie mit der Rente, die Sie aus der Beitragsersparnis finanziert haben, Ihren privaten leistungsstarken Krankenversicherungsschutz begleichen können.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Wir werden alle älter
In den nächsten Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur weitreichend verändern. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger erwerbstätiger Menschen. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es gerade älteren Menschen, selbst nach schweren Erkrankungen, zunehmend wieder zu Gesundheit, zumindest aber zu einer guten Lebensqualität trotz Krankheit zurückzufinden.

Länger und besser zu leben wird in Zukunft aber auch immer mehr Aufwand und Vorsorge erfordern.

In der PKV sorgen Sie in jungen Jahren für Ihr Alter vor
Insgesamt kennt die PKV drei Säulen der Beitragsvorsorge:
  • Es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Damit wird für den Umstand vorgesorgt, dass mit steigendem Lebensalter mehr Gesundheitsleistungen benötigt werden. Ein 80-Jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-Jährigen. In der PKV verschieben sich die Beiträge nicht auf andere Generationen. Durch die Alterungsrückstellungen sind Sie als Privatversicherter gut für die Zukunft gerüstet und unabhängig von der Alterszusammensetzung der Bevölkerung.
  • Die Alterungsrückstellungen werden verzinslich angelegt. Die über den Rechnungszins von 3,5% erwirtschafteten Erträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90% der Überzinsen werden als zusätzliche Altersvorsorge verwendet.
  • Seit 1.1.2000 wird bei Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der zusätzlich der Altersvorsorge dient. Dieser sorgt dafür, im Rentenalter Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu mildern.
…zudem ermäßigt sich Ihr PKV-Beitrag mit Eintritt in den Ruhestand um den Beitrag für das Krankentagegeld und ab 60 Jahren um dem 10%igen gesetzlichen Zuschlag.

In der PKV bestimmen Sie Ihren Beitrag selbst Sie können Ihren Beitrag und Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Dabei wirken Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen beitragsmindernd.

In der PKV gibt es Basis-Tarife für Rentner mit Beitragsgarantie:
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht,
in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel wie der Höchstbeitrag der GKV. Wechseln Sie in den Basistarif, sorgen die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen zusätzlich für eine erhebliche Beitragsenkung. Unser Ziel ist es, dass unsere leistungsstarken Vollkostentarife bezahlbar bleiben, so dass ein Wechsel in den Basistarif nicht nötig wird.

Fazit:
  • In der PKV wählen Sie die Gesundheitsleistungen, die Ihren Ansprüchen und Wünschen gerecht werden.
  • In der PKV sind Ihnen die vereinbarten Leistungen garantiert – ein Leben lang.
  • In der PKV sparen Sie heute Ihre Krankenversicherungsbeiträge von morgen und entscheiden sich für eine sichere, zukunftsfähige, leistungsstarke PKV!

Donnerstag, 2. September 2010

Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert:
Das Wichtigste über Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

PKV-Beiträge im Alter – Was Sie darüber wissen sollten
Die schon seit längerem geführte Diskussion um steigende PKV-Beiträge im Alter führt bei vielen Versicherten und Interessenten zu einer verständlichen Verunsicherung und Fragen.

Diese Informationen sollen Ihnen das nötige Wissen über die Beitragskalkulation in der PKV, die Wirkung von Alterungsrückstellungen, Ursachen von Beitragsanpassungen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter vermitteln.

Das Kalkulationsprinzip der PKV:
Was ist unter Alterungsrückstellungen zu verstehen?
Der Beitrag eines PKV-Tarifs setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:
  1. einem Risikoanteil, mit dem die Versicherungsleistungen bezahlt werden,
  2. einnem Kostenanteil, z. B. für Verwaltung und Leistungsbearbeitung und
  3. einem Anteil, mit dem in den ersten Jahren die Alterungsrückstellungen finanziert werden.
Außerdem bildet die HUK Krankenversicherung zusätzliche Alterungsrückstellungen (AR), die nur zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet werden dürfen
Das Risiko, krank zu werden, steigt mit zunehmenden Alter erheblich an, daher wird von der PKV ein Teil des Gesamtbeitrags – er bewegt sich anfänglich zwischen rd. 30% und 50% des Tarifbeitrags, je nach Alter, Tarif und Geschlecht – für das Alter zurückgelegt. Er vermindert sich im Laufe der Jahre auf Grund des steigenden Risikobedarfs.

Die so angesammelte Alterungsrückstellung wird später dazu verwendet, die im Alter steigenden Krankheitskosten zu finanzieren.
Grundsätzlich ist der Beitrag so kalkuliert, dass er zeit Lebens gleich bleiben müsste, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern. Das ist aber leider nicht so: Die Kosten für unser Gesundheitssystem bleiben leider nicht konstant, eine bessere und aufwändigere medizinische Versorgung und Medizintechnik haben ihren Preis, zusätzlich steigt die Lebenserwartung – so erfreulich dies für den einzelnen ist –, so dass die höheren Krankheitskosten im fortgeschrittenen Alter auch länger finanziert werden müssen.

Notwendigkeit von Beitragsanpassungen
Die Beiträge der PKV müssen regelmäßig an diese Entwicklung angepasst werden. In § 8 b der AVB der HUK Coburg Krankenversicherung ist für jeden Tarif eine jährliche Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen vorgeschrieben. Übersteigen die erforderlichen Leistungen die kalkulierten um 10% oder mehr, so ist grundsätzlich eine Anpassung erforderlich. Dabei sind auch neue Erkenntnisse bei den Rechnungsgrundlagen, wie etwa die neue Sterbetafel, einzubeziehen.

Die zusätzliche Leistung muss entsprechend dem bei der Anpassung erreichten Alter finanziert werden. Je kürzer die noch verbleibende Zeit ist, je älter der Versicherte also ist, umso höher fällt der Anpassungsbedarf aus.


Ein paar Worte zur GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kennt keine Alterungsrückstellungen, keine Berücksichtigung geänderter Lebenserwartungen.
Sie beruht ausschließlich auf einem Umlageverfahren mit sozialpolitischer Komponente, d. h. die gesamten Krankheitskosten werden von den derzeitigen Versicherten entsprechend ihren Einkünften gezahlt.
Die erwerbstätige Generation trägt also in erheblichem Umfang die höheren Krankheitskosten der älteren Generation mit.
Angesichts der demographischen Entwicklung mit immer mehr älteren Versicherten sind die Zukunftsaussichten wenig erfreulich. Gesundheitsreformen, weitere Leistungseinschränkungen und Beitragssteigerungen sind vorprogrammiert.

Im Vergleich hierzu ist die PKV mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren in Form von Alterungsrückstellungen unter Berücksichtigung aktueller Rechnungsgrundlagen, siehe neue Sterbetafel, sicher besser gerüstet.


Zur Höhe und Wirkung der Alterungsrückstellungen
Immer wieder erreichen die HUK Krankenversicherung Fragen nach der Höhe der Alterungsrückstellung.
Für ein Musterbeispiel haben wir zur Verdeutlichung nachstehende Grafik erstellt: Auch dieses Beispiel basiert auf der Annahme unveränderter Verhältnisse, tatsächlich ist aber mit Änderungen in der Zukunft zu rechnen, die uns natürlich nicht bekannt sind.



Die Aussagekraft der absoluten Höhe der Alterungsrückstellung ist sehr gering. Je nach Tarif, Geschlecht, Eintrittsalter, zurückgelegter Versicherungsdauer errechnet sich für jedes Jahr ein geänderter Wert, jede Beitragsanpassung beeinflusst die Höhe.
Wichtig ist nicht die absolute Höhe der Alterungsrückstellung, die sich ständig ändert und von vielen Faktoren abhängt, sondern ihre Wirkung.

Es gibt eine einfache Möglichkeit, wie Sie diese Wirkung erkennen können:

Wirkung der Alterungsrückstellung für den Bestandskunden
Als Bestandskunde können Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung bzw. den Beitragsnachlass, der aus ihr resultiert, gut erkennen, wenn Sie den Beitrag, den Sie tatsächlich bezahlen, mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss mit Ihrem jetzigen Alter bei uns bezahlen müssten, vergleichen. Die Differenz resultiert aus Ihrer Alterungsrückstellung.

Wirkung der Alterungsrückstellung bei einer Beitragsanpassung
Bei einer Beitragsanpassung ist die Wirkung der Alterungsrückstellung ebenso zu ermitteln: Vergleichen Sie Ihren neuen tatsächlichen Beitrag mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss bei Ihrem jetzigen Eintrittsalter bezahlen müssten.

Wirkung der Alterungsrückstellung für Neukunden
Wenn Sie noch nicht bei der HUK krankenversichert sind, erkennen Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung beispielsweise für einen Zeitraum von 5 Jahren, in dem Sie den Tarifbeitrag, den Sie bei Ihrem jetzigen Alter zahlen müssten, mit dem Beitrag vergleichen, der Ihrem Alter vor 5 Jahren entsprechen würde. Dabei ist die Wirkung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen (aus Überzins und gesetzlicher Zuschlag von 10%, siehe unten), noch nicht berücksichtigt.

Wie wirkt sich die neue Sterbetafel bei der HUK Krankenversicherung aus?
Den Tarifen der HUK-Coburg Krankenversicherung liegt zum Teil die neueste Sterbetafel PKV 2010, die der weiter gestiegenen Lebenserwartung Rechnung trägt, zu Grunde, zum Teil die Sterbetafel PKV 2008 bzw. 2009.

Das ZIEL der HUK Krankenversicherung:
Auch im Alter günstige Beiträge
Damit die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben, sorgt die HUK Krankenversicherung durch eine Reihe von Maßnahmen vor:
  • Zusätzliche Alterungsrückstellungen
    • Aus Überzins
      Bereits seit 1992 schreibt die HUK-Coburg Krankenversicherung ihren Versicherten eine zusätzliche Alterungsrückstellung gut. Sie wurde ab 1995 auf 80%, ab Anfang 2000 weiter auf 90% der über die rechnungsmäßige Verzinsung (dzt. 3,5%) hinausgehenden Kapitalerträge, den sog. Überzins, erhöht.
    • Gesetzlicher Zuschlag von 10%
      Seit Anfang 2000 ist für Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein Beitragszuschlag von 10% auf Vollkostentarife gesetzlich vorgeschrieben. Für Bestandskunden erfolgte seit 2001 eine stufenweise Einführung. Dieser Zuschlag wird unseren Kunden individuell in voller Höhe als zusätzliche Altersrückstellung gutgeschrieben und verzinslich angesammelt; die HUK Krankenversicherung bildet für Sie also eine zusätzliche Altersvorsorge.
      Die Verzinsung erfolgt auch hier rechnungsmäßig mit 3,5%, außerdem werden aber auch darüber hinaus erzielte Kapitalerträge (Überzins) gutgeschrieben.
    • Verwendung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen
      Ab dem 65. Lebensjahr werden die vorhandenen Mittel aus den zusätzlichen Alterungsrückstellungen verwendet, Beitragsanpassungen möglichst zu vermeiden und die Beiträge stabil zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr werden verbleibende Mittel zur Beitragssenkung herangezogen.
  • Zusätzliche Sicherheit durch den Basistarif
    Mit dem Basistarif wird dem Versicherten zugesichert, dass er die Möglichkeit hat, nicht mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen, wenn er seinen Versicherungsumfang auf das Niveau der GKV reduziert; er stellt sich damit nicht schlechter als in der GKV.

    Bei Beihilfeberechtigten errechnet sich der Höchstbeitrag anteilig entsprechend dem vereinbarten Erstattungssatz.
Das Bestreben der HUK Krankenversicherung ist aber, Normaltarife bezahlbar zu halten, so dass ein Umstieg auf den Basistarif nicht notwendig ist, doch bietet er dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit.

Die Beiträge im Alter werden auch dadurch günstiger, dass ein bisher vereinbartes Krankentagegeld nicht mehr benötigt wird.
Bei Beihilfeberechtigten erhöht sich meist der Beihilfesatz mit Eintritt in den Ruhestand, so dass nur noch ein geringerer Versicherungsschutz benötigt wird und sich die Beiträge damit verringern.

Beitragsentwicklung 1990 bis 2010
Betrachtet man die Beitragsentwicklung in den letzten 20 Jahren seit Gründung der HUK-Coburg Krankenversicherung, so zeigt sich, dass die HUK Krankenversicherung eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik betreibt. Die Beiträge sind im Marktvergleich sehr günstig, obwohl die HUK Krankenversicherung großen Wert auf aktuelle Rechnungsgrundlagen und ausreichende Alterungsrückstellungen für den Bedarf im Alter legt.

So erhöhte sich in den Beihilfetarifen der Beitrag in der Tarifkombination BA/BS/BZ501/BEZ1 für einen 35-jährigen Mann in 20 Jahren um durchschnittlich 4,5% jährlich, bei einer gleichaltrigen Frau um rund 3,4% (ohne gesetzl. Zuschlag).

In den Vollkostentarifen für Nichtbeihilfeberechtigte erhöhte sich der Beitrag in der häufigen Tarifkombination A300/SE/Z100/KT6 mit 90 € Tagessatz für einen 35-jährigen Mann um durchschnittlich 5%, bei einer gleichaltrigen Frau um 4,8% jährlich (ohne gesetzl. Zuschlag).

Zum Vergleich: In der GKV stieg der Höchstbeitrag im gleichen Zeitraum von 300 € um 260 € auf rund 560 €, wobei hier keine Vorsorge für das Alter eingerechnet ist. Auch umfasst der Versicherungsschutz in der GKV deutlich geringere Leistungen, die zudem wiederholt gekürzt wurden.

Zusätzliche Vorsorge ist sinnvoll
Viele Kunden verwenden einen Teil ihrer Einsparungen aus der preisgünstigen HUK Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Die Schwestergesellschaft der HUK-Coburg-Krankenversicherung, die HUK-COBURG-Lebensversicherung, erstellt Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie ganz oder teilweise – ganz wie Sie es später wünschen – auch zur Verminderung der Beitragsbelastung Ihrer HUK Krankenversicherung einsetzen. Sie sind damit völlig frei bei der Entscheidung über die Mittelverwendung.

Die Wahl des Krankenversicherers ist Vertrauenssache
Sie treffen eine Entscheidung, die auf eine lange Dauer angelegt ist.
Umso wichtiger ist es, eine Gesellschaft zu wählen, bei der man sich fair behandelt fühlt und zu der man Vertrauen haben kann. Wichtig für ein gesundes Unternehmen sind in erster Linie stabile Beiträge, eine ausgesprochene Kundenorientierung und die Attraktivität im Markt.

Über 350.000 Kranken-Vollversicherte vertrauen der HUK-COBURG Krankenversicherung!

Sonntag, 25. Juli 2010

Starkregen – ein unterschätztes Risiko!


Der Klimawandel ist eine gern genutzte Floskel für vielerlei globale Veränderungen. Alle Wetterforscher sind sich einig, dass Mitteleuropa deutlich häufiger von extremen Wetterereignissen betroffen sein wird. Nahezu wöchentlich werden über Funk und Fernsehen amtliche Unwetterwarnungen für ganze Landstriche innerhalb Deutschlands veröffentlicht. Gerade jetzt im Sommer nach sehr heißen Phasen kommt es zu lokalen Unwettern. Ein Begriff wird dabei immer verwendet: der Starkregen.
Anders als bei Überschwemmungen ist bei Starkregen nicht die Gesamtmenge des Niederschlags das entscheidende Kriterium, sondern vielmehr seine Intensität. Innerhalb kürzester Zeit fällt so viel Niederschlag, dass der Boden nicht mehr in der Lage ist, das Wasser aufzunehmen. Von diesen örtlichen Unwettern bleibt niemand verschont, es kann jeden zu jeder Zeit treffen. Es spielt keine Rolle, ob man im Norden oder Süden wohnt, in der Nähe oder weit entfernt von einem Gewässer, auf einer Anhöhe oder erst recht im geneigten Gelände. Bei Starkregen können Überschwemmungen plötzlich und überall auftreten, eine Vorhersage ist nahezu unmöglich.
Die Schadenbilder sind immer die gleichen: Die Kanalisation kann die Niederschlagsmengen nicht fassen, Wasser staut sich zurück in die Keller. Von außen drückt dann noch Oberflächenwasser in Kellerabgänge, Lichtschächte, Garagen oder ebenerdige Türen. Wasser und Schlamm richten dabei beträchtliche Schäden an Hausrat und Gebäuden an.
Im Juli 2007 passierte dies in Baiersdorf, einer kleinen Stadt bei Erlangen. Nach einem schweren Gewitterregen lagen etwa 1000 Gebäude und ein Gewerbegebiet unter Wasser. Die Schäden beliefen sich auf ca. 70 Mio. €. Da der Ort in einer vermeintlich hochwassersicheren Gegend liegt, waren die meisten Betroffenen nicht versichert.
Ein ähnlicher Extremniederschlag verursachte im Jahr 2008 im Bereich der Schwäbischen Alb Schäden von über 100 Mio. €. Im Ruhrgebiet kam es wiederholt in den Jahren 2008 – 2010 zu lokalen Starkregenereignissen mit jeweiligen Schäden in Millionenhöhe.
So ist es nicht verwunderlich, dass rund 70 % unserer bisherigen Schadenfälle im Rahmen dieses Zusatzrisikos durch Starkregen verursacht wurden. Dies zeigt, dass die Nähe zu stehenden oder fließenden Gewässern kein Hauptargument ist. Für einzelne Schadenfälle hat die HUK-COBURG dabei deutlich über 30.000 € entschädigt.
Das fatale dabei ist: Nach einer repräsentativen Studie zum Klimawandel (unterstützt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) wähnen sich 54% der Immobilienbesitzer gegen Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser versichert. In Wirklichkeit liegt diese Quote bei uns im Neugeschäft für die Hausratversicherung bei ca. 2% (!), in der Wohngebäudeversicherung derzeit bei lediglich 13%.
Umgekehrt wissen 33% der Befragten nicht, gegen welche Gefahren ihre Immobilie derzeit versichert ist. Daher kommt es sehr häufig vor, dass die Geschädigten solcher Starkregen-Ereignisse keine Entschädigungsleistung erhalten, denn der Standard-Versicherungsschutz von Hausrat- oder Wohngebäudepolicen sieht nur Schutz gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser vor. Weil dies so häufig vorkommt, verlangen die Geschädigten oft nach staatlicher Hilfe. Insofern nimmt uns auch die Politik in die Pflicht, die Interessenten umfassend auf diese Gefahr hin zu beraten.
Die beste Vorsorge: HUK-COBURG Elementar-Schutz!
Überschwemmungsschäden durch Starkregen sind NICHT im Standard-Versicherungsschutz enthalten, können aber gegen Mehrbeitrag versichert werden. Mit dem HUK-COBURG Elementar-Schutz kann sowohl das Gebäude als auch der Hausrat versichert werden.

Mittwoch, 30. Juni 2010

Wechseln Sie jetzt in die Private Krankenversicherung und genießen Sie viele Vorteile

Werden Sie Privatpatient!

Wann können Sie wechseln?

ALS FREIWILLIG VERSICHERTER IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG:
Jederzeit zum Ende des übernächsten Monats durch eine schriftliche Austrittserklärung.

ALS BEREITS VERSICHERTER IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG:
3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahrs (häufig Kalenderjahr) bzw. bei einer Beitragsanpassung zum Anpassungszeitpunkt.

Unbedingt beachten!
Damit Sie die Kündigungsfristen einhalten können, sollten Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig stellen.
Sie können ihn schon 6 Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn bei HUK-Krankenversicherung einreichen.


Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Zum 1.1.2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem werden die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt als bisher. Die Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen und damit Ihre Steuerlast.


Private Krankenversicherung und Familie
In vielen Familien ist die Frau in der GKV pflichtversichert, z. B. wenn sie nach dem Erziehungsurlaub wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt.
Wenn sich der Ehepartner in der PKV vollversichert, sind meist die Kinder ebenfalls in der PKV zu versichern.
Eine kostenlose Familienversicherung in der GKV ist dann möglich, wenn bei Verheirateten nicht alle beide der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:
das Einkommen des PKV-Versicherten übersteigt regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010: 4.162,50 €, bei bereits Ende 2002 PKV-versicherten Arbeitnehmern 3.750 €),
sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des GKV-versicherten Elternteils.

Sind die beiden Voraussetzungen gegeben, ist keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich.
(Ausnahme: Bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern reicht es aus, dass ein Elternteil GKV-versichert ist.)
In diesem Fall können die Kinder entweder als freiwillige Mitglieder in der GKV oder bei uns in der PKV versichert werden.

Mittwoch, 23. Juni 2010

HUK Krankenversicherung: Studententarif Select "S"


Der Select-Tarif „S“ für Studenten

Studenten werden mit Einschreibung versicherungspflichtig in der GKV. Studenten sind in der Regel über die Eltern in der GKV familienversichert. Ist dies nicht möglich, so können sie sich innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen und sich privat versichern.

Neben den Komfort-Tarifen gibt es auch den Select-Tarif nach den Besonderen Bedingungen „S“ in 2 Varianten:
  • Select0 S ohne jährlichen Selbstbehalt
  • Select600 S mit 600 € jährlichem Selbstbehalt

Die Studententarife Select „S“ enden mit Vollendung des 34. Lebensjahres. Eine Studienbescheinigung ist einzureichen.

Die Leistungen sind analog dem „normalen“ Select-Tarif.

Ihre garantierten Leistungen im Überblick
  1. Privatpatient bei allen Allgemeinmedizinern, praktischen Ärzten und Zahnärzten Ihrer Wahl
  2. Privatpatient bei allen Fachärzten, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner/praktischen Arzt, Kinder-, Frauen-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  3. ambulante Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Diabetes, Krebs) bei den genannten Ärzten sowie bis zu 250 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Zahnvorsorge
  4. 60 % für Heilpraktikerleistungen
  5. 100 % für Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 €, darüber hinaus 80%
  6. 300 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Kalenderjahren
  7. 80 % für Heilmittelanwendungen
  8. 100 % für Zahnbehandlungsmaßnahmen, 60 % bei Zahnersatz und Inlays
  9. Freie Wahl des Krankenhauses
  10. Behandlung durch den Chefarzt und Anspruch auf das Zwei-Bettzimmer
  11. 100 % Kostenübernahme bei Arzneimitteln, wenn Generika bezogen werden
  12. 100 % für alle Medikamente unserer Kooperationspartner
  13. 3 Monatsbeiträge Rückerstattung ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr – auch wenn Vorsorgeleistungen genutzt wurden!

Mehr Info

Montag, 21. Juni 2010

Erholung ausgeschlossen



Was muss man als Urlauber tun, wenn sich das gebuchte Luxushotel vor Ort als renovierungsbedürftige Bleibe entpuppt?



Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten

Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Mängel sofort beanstanden

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät, Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel derselben Kategorie zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im Allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Mängelliste von Reiseleitung und Zeugen unterschreiben lassen

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt, – soweit möglich – fotografieren.

Ansprüche bis einen Monat nach Reiseende einreichen

Wer den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen will, muss nicht allein die Mängel beweisen können, sondern auch seine nachdrückliche Forderung, eben diese Mängel zu beseitigen. Übrigens sollte man zu Hause seine Ansprüche möglichst schnell schriftlich beim Veranstalter geltend machen. Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Telefonische Rechtsberatung möglich

Rechtsschutzversicherte der HUK-COBURG können sich auch jederzeit an ihren Versicherer wenden, der ihnen auf Wunsch sofort eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt ermöglicht.

Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man – statt den Urlaub zu genießen – benötigte, um Mängel zu dokumentieren.

Montag, 14. Juni 2010

Urlaub und Gesundheit



Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.


Pässe, Flugtickets, Reiseführer, Impfpässe…wer in den Urlaub fährt, muss vieles bedenken. Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört bei Auslandsaufenthalten ins Gepäck. Und wer dann noch zu Hause zum Handy greift, um in aller Ruhe die Notrufnummer seiner Auslandsreise-Krankenversicherung einzuspeichern, kann sich im Notfall viel Stress ersparen.


Krankenrücktransport kann teuer werden

Wichtig zu wissen: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt.
Gesetzlich Versicherte, die so schwer erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten dafür selbst tragen.


Mit Auslandsreise-Krankenversicherung als Privatpatient zum Arzt gehen

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Privat Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.


Notrufnummer ins Handy einprogrammieren

Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall - wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden können. Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.


Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die die Auslandsreise-Krankenversicherung dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.

Dienstag, 8. Juni 2010

Zulagenberechtigung Riester-Rente neu geregelt

Für Neuabschlüsse ab 01.01.2010 gilt: Staatliche Zulagen erhalten alle EU-Bürger, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands sind. Die Förderung ist somit unabhängig von Nationalität, Wohnort und Steuerpflicht. Steuervorteile erhalten darüber hinaus alle Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und im EU-Ausland arbeiten, erhalten für Neuabschlüsse keine Förderung mehr. Die Zulagenberechtigung für bestehende Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2010 bleibt hiervon unberührt. Bei einem Anbieterwechsel kommen die Richtlinien für Neuverträge ab 01.01.2010 zur Anwendung. Es sollte daher geprüft werden, ob die Zulagenberechtigung durch den Wechsel entfallen würde.

Durch die Neuregelung gilt nun auch ein Wegzug innerhalb der EU/EWR nicht mehr als "schädliche Verwendung". Es erfolgt somit keine Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen auf Grund des Umzugs.

Mehr Information

Montag, 7. Juni 2010

Privathaftpflichtversicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr – keine Frage.
Bevor man jedoch alles vergessen kann, muss manches bedacht werden: Zum Beispiel wer in den kommenden Wochen den Briefkasten leert oder die Blumen vor dem Austrocknen bewahrt.

Meist springt ein netter Nachbar ein und übernimmt diese Pflichten. Doch was geschieht, wenn der nette Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den kostbaren Teppich schüttet oder eine teure Blumenvase hinunterwirft?

Im Normalfall gilt, wie die HUK-COBURG Versicherungsgruppe mitteilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der
Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht.
Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Soweit die rechtlichen Grundlagen.
Wie sieht es aber aus, wenn der nette Nachbar eine Privathaftpflichtversicherung hat? Rein rechtlich betrachtet, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet nicht.
Doch etliche Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, zahlen trotzdem. Sie haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen.

Tipp für den freundlichen Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde Wohnung zu betreten und sich um die Blumen zu kümmern, sollte er in seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine Privathaftpflicht-Versicherung bei Gefälligkeitshandlungen auf den Haftungsausschluss verzichtet.

Donnerstag, 13. Mai 2010

Güne Karte

In welchen Ländern ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig?
In der EU und in anderen europäischen Staaten reisen sie bequem und unbürokratisch ohne Grüne Karte.
Das amtliche Kennzeichen reicht als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Die Grüne Karte brauchen sie nur noch in wenigen ausländischen Staaten (z. B. Türkei).
EU: Amtliches Kennzeichen ist Nachweis für Kfz-Haftpflichtversicherung. In der EU und in wichtigen anderen europäischen Reiseländern ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig. Grund: Hier gilt das Kennzeichenabkommen. In diesen Ländern ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs als alleiniger Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt. Dies gilt für die Einreise in das Besuchsland und im Schadenfall.

Überflüssig ist das Mitführen der Grünen Karte in allen EU-Ländern
Benelux-Länder, Malta, Bulgarien, Österreich, Dänemark, Polen, Estland / Lettland / Litauen, Rumänien, Finnland, Schweden, Frankreich, Slowakische Republik, Griechenland (mit Zypern), Slowenien, Großbritannien / Irland, Spanien (mit Kanarischen Inseln)/ Gibraltar / Portugal, Tschechische Republik, Ungarn.

Italien: Für Italienreisen empfehlen wir derzeit, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelfälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

Mittwoch, 3. März 2010

Sturmschäden

Wer zahlt bei Sturmschäden?



Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellst möglich ihrer Versicherung zu melden.

Ab Windstärke acht ist es Sturm

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung helfen

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile – wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen – sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Haftpflicht-Versicherung ersetzt den Schaden Dritter

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Höhere Gewalt ab Windstärke zwölf

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Montag, 25. Januar 2010

Versicherungskennzeichen 2010/2011

Farbe wechsel Dich

Neue Kennzeichen ab ersten März

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Wichtiger Versicherungsschutz

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Ab 49 Euro pro Jahr

Wie im Vorjahr bietet die HUK-COBURG bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 49 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 40 Euro jährlich.

Unter dem Strich lässt sich mit dem neuen Kennzeichen sogar Geld sparen: Mopedfahrer, die nicht nur eine Versicherung abschließen, sondern gleichzeitig bei der HUK-COBURG bis Ende April auch ein Postbank-Girokonto eröffnen, erhalten einmalig eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro.

Sonntag, 24. Januar 2010

Postbankgirokonto und 100 Euro Prämie von der HUK

Diese Aktion ist befristet, bis zum 31.03.2010. Nähere Informationen...

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Was Sie als Arbeitnehmer über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wissen sollten

Zum 01.01.2010 steigt für Arbeitnehmer, die bereits Ende 2002 PKV-(voll)versichert waren, die Versicherungs-Pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bundesweit auf jährlich 45.000 Euro, für alle anderen Arbeitnehmer auf jährlich 49.950 Euro.

Damit werden PKV-versicherte Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig in der GKV, wenn das Jahresbruttoeinkommen unter der neuen Grenze liegt.

Es handelt sich dabei um ein grundsätzliches Problem, das sich jedes Jahr erneut mit der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze stellt.

Arbeitnehmer, die aus diesem Grund wieder versicherungspflichtig werden, haben die Möglichkeit, sich gem. § 8 SGB V von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht, also
bis 31.03. des Folgejahres bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Zuständig dafür ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; es kann aber auch jede andere Krankenkasse gewählt werden.

Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Versicherungsleistungen beansprucht wurden, andernfalls vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats.

Ausnahmeregelungen gelten lediglich für PKV-Versicherte ab 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht GKV-versichert waren; diese bleiben versicherungsfrei.

Was ist bei der Befreiung zu beachten?

Eine Befreiung sollte man sich gut überlegen, denn sie ist unwiderruflich, solange der zur Versicherungspflicht führende Sachverhalt, z. B. die Eigenschaft als Arbeitnehmer, fortbesteht. Tritt z. B. bei einem befreiten Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit ein, so zählt dies als neuer Tatbestand; der Arbeitnehmer kann sich daher wieder in der GKV versichern. Nimmt er allerdings wieder eine Beschäftigung als Arbeitnehmer auf, so lebt die frühere Befreiung wieder auf, und er muss sich wieder privat versichern.

Eine Befreiung birgt also gewisse Risiken.

Grundsätzlich sollte sie in den Fällen, in denen eine Rückkehr in die GKV später zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorteilhaft wäre, nicht vorgenommen werden, z. B. wenn die beruflichen Aussichten eher ungewiss sind und später evtl. eine niedriger bezahlte Beschäftigung mit entsprechend geringerem GKV-Beitrag angenommen werden muss. Zu berücksichtigen
ist auch die Familienplanung, wenn beispielsweise weitere Kinder gewünscht werden und die Ehefrau ihre Berufstätigkeit aufgeben will.

Sollte die Entscheidung gegen die Befreiung fallen, so helfen ergänzende Zusatzversicherungen, die dann i. d. R. ohne Risikoprüfung und unter Anrechnung der vorhandenen Altersrückstellung vereinbart werden können, das gewohnte Leistungsniveau beizubehalten.

Wenn die Versicherungspflicht in der GKV voraussichtlich nur vorübergehend ist, Sie sich aber dennoch nicht befreien lassen wollen, empfehlen wir Ihnen, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung zu vereinbaren. Dann können Sie Ihren privaten Versicherungsschutz anschließend wieder ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung aufleben lassen.

In vielen Fällen dürfte aber eine Befreiung von der Versicherungspflicht und ein Verbleib in der PKV mit ihren Vorteilen durchaus die bessere Alternative sein. Beispielsweise, wenn die berufliche Zukunft als einigermaßen absehbar eingeschätzt werden kann und auch
keine größeren familiären Veränderungen, die eine Familienversicherung in der GKV nahelegen, zu erwarten sind.

Auch bisher schon hat sich ein großer Teil der betroffenen Arbeitnehmer für die Befreiung entschieden, da die PKV viele Vorteile bietet wie bessere Leistungen in vielen Bereichen und die Sicherheit, dass keine Leistungskürzungen vorgenommen werden, wie dies bei der GKV ja immer wieder erfolgt. Auch dem Problem steigender Beiträge im Alter, das viele von einem Wechsel zur PKV abhielt, wurde durch den 10%-Zuschlag zur Beitragssicherung im Alter sowie weitere Maßnahmen entgegengetreten.