Das Auto wird auf der Urlaubsfahrt gestohlen: Was ist zu tun - wer muss informiert werden?
Mit dem Auto durch Andalusien: Ein Traum geht in Erfüllung. Doch aus
dem Traum wird ein Albtraum, wenn man auf dem Parkplatz steht und
vergeblich sein Auto sucht. - Was ist zu tun, wenn im Ausland das Auto
gestohlen wird? Die HUK-COBURG rät, den Diebstahl sofort bei der Polizei
anzuzeigen. Das Protokoll davon braucht die deutsche Polizei, wenn man
nach der Rückkehr den Diebstahl hier anzeigt.
Genauso wichtig: die
Kaskoversicherung anrufen und den Schaden melden. Der Griff zum Hörer allein genügt aber nicht, denn die
Schadenmeldung muss auch in schriftlicher Form – per Post,
Mail oder Fax
– bei der Versicherung eingehen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu
laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug
wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn
der Eigentümer zurück. Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens
nicht die Kasko zuständig. Hier hilft ein
Schutzbrief, der als
Zusatzmodul in die meisten Kfz-Verträge mit eingeschlossen werden kann.
Nach vier Wochen geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über.
Ob der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert erhält,
hängt vom Fahrzeugalter und den individuell gültigen Bedingungen des
Versicherungsvertrags ab.
Heimfahrt
Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat noch ein Problem, die
Rückfahrt. Auch in diesem Fall hilft ein
Schutzbrief: 600 Euro stehen
einem Geschädigten für die Heimfahrt mit einem Mietwagen zur Verfügung.
Doch Achtung! Wer in Spanien ein Auto mietet, um nach Deutschland zu
fahren, zahlt in der Regel nicht allein für die Tage der Rückfahrt. Hat
er das Auto abgegeben, muss es wieder ins Heimatland verbracht werden.
Für die Rückführung sind Kosten von mehreren hundert Euro keine
Seltenheit. –
Wer sicher gehen will, dass er bei Rückfahrt nicht draufzahlt, sollte
mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen und sich bei der Organisation
der Rückreise beraten lassen. Denn auch eine Rückreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln - Bahn oder Flugzeug - ist durchaus möglich und
mitversichert.
Ein Tipp noch: Gerade im Schadenfall ist es hilfreich,
auf die nötigen Informationen schnell und unkompliziert zugreifen zu
können. Deshalb empfiehlt es sich die Notrufnummer, die im
Schutzbrief
angegeben wird,
vor Reisebeginn zu Hause ins Handy einzuprogrammieren.