Mittwoch, 29. Dezember 2010

Silvesterfeuerwerk richtet jedes Jahr große Schäden an

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kathegorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kathegorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und – ganz wichtig –  immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Welche Versicherung hilft?

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

Rabatt erhalten: Schaden selbst bezahlen

Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Beule. Die eigene Schuld steht außer Frage. Normalerweise muss man seiner Kfz-Haftpflichtversicherung jeden Schaden melden, doch es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, den Bagatellschaden. Oftmals lohnt es sich nicht, eine kleine Beule von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen zu lassen. Eine Faustregel besagt: Bei Schäden bis zu 600 Euro lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man den Schaden selbst bezahlt und damit eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts vermeidet. Bis zu welcher Schadenhöhe man von einem Bagatellschaden reden kann, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die HUK-COBURG empfiehlt darum, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer schlau zu machen.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr hindurch unfallfrei besteht. Je länger jemand unfallfrei fährt, umso größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür einräumt.
Nachmeldung eines Bagatellschadens möglich

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren. Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres angezeigt werden.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen für ihn wirklich lohnt. Bei der HUK-COBURG beispielsweise behält ein Unfallfahrer, der in der niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt.
Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr, um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt. Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Rauchmelderpflicht

Momentan erreichen uns vermehrt Anfragen zur Rauchmelderpflicht einiger Bundesländer.

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachtet.

Ist also behördlich vorgeschrieben einen Rauchmelder einzubauen, muss der Versicherungsnehmer dies auch tun. Informationen zur Rauchmelderpflicht geben die Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

HUK Lebensversicherung: Überschussbeteiligung bleibt stabil

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung hält ihre Überschussbeteiligung auch im kommenden Jahr 2011 unverändert bei 4,25 Prozent stabil.
 Zusammen mit der Schlussüberschussbeteiligung beträgt die Gesamtverzinsung rund 5,1 Prozent.

Dazu kommt noch eine Beteiligung aus den Bewertungsreserven.


„Wir haben in der Anlagepolitik der vergangenen Jahre auf Stetigkeit und Stabilität geachtet und unnötige Risiken vermieden“, sagt Dr. Wolfgang Weiler, Vorstandssprecher der HUK-COBURG und unter anderem für die Kapitalanlagepolitik zuständig. Dies erlaube es jetzt, trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten die Überschusssätze auch im dritten Jahr stabil zu halten.

Darüber hinaus profitiert die HUK-COBURG-Lebensversicherung von ihren niedrigen Kosten und ihrer vorsichtigen Kalkulation. Sie erzielt deshalb regelmäßig neben den Kapitalerträgen auch Kosten- und Risikogewinne, die ebenfalls den Kunden gutgeschrieben werden.


Die „exzellenten Kosten- und Risikogewinne“ hebt auch die Ratingagentur Assekurata in ihrem letzten Unternehmensrating der HUK-COBURG-Lebensversicherung hervor. Auch die Sicherheitslage wurde mit exzellent bewertet. Die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer sah Assekurata ebenso wie die Erfolgslage als sehr gut an. Insgesamt bekam die HUK-COBURG-Lebensversicherung im November 2010 zum fünften Mal die sehr gute Bewertung A+.