Mittwoch, 23. Januar 2008

Kasko Select

Wenn Sie sich für die Kasko SELECT entscheiden, überlassen Sie uns bei jedem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt. Durch schnellere Abläufe und Großkundenkonditionen ergeben sich für uns Kostenvorteile, die wir an Sie weitergeben. Unser flächendeckendes Werkstattnetz setzt sich aus DEKRA geprüften Werkstätten zusammen, die hohe Qualitätsstandards erfüllen.

Und so funktioniert's:

  • Im Schadenfall rufen Sie uns gleich an, wenn möglich noch von der Unfallstelle aus. Wir nennen Ihnen dann eine unserer Partnerwerkstätten in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.

  • Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher oder die Entfernung zwischen Wohnsitz und Werkstatt beträgt mehr als 15 km, übernehmen wir den Transport zur Werkstatt.

  • Die fachgerechte Reparatur erfolgt unter Verwendung von Originalersatzteilen und wird direkt mit uns abgerechnet.

  • Wir gewähren eine Garantie von 3 Jahren auf Reparaturen.

  • Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, wenn es durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt wurde.

  • Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt ein Ersatzfahrzeug zu günstigen Konditionen.

  • Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen wir den Betrag (ohne Umsatzsteuer), der bei einer Reparatur in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen, unserem Werkstattnetz angehörigen Werkstatt angefallen wäre.

  • Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt aus unserem Werkstattnetz reparieren, erhalten Sie 85 Prozent der ersatzfähigen Kosten (ohne Transportkosten).


Glasschaden melden (Sofortreparatur)

Ihr Vorteil dabei: Bei einer Steinschlagreparatur der Windschutzscheibe verzichtet die HUK-COBURG (und alle führenden Versicherer) auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Teilkasko, wenn die Reparatur in bei Carglass durchgeführt wird.

Ein Teilkaskoschaden füht nicht zur Schlechterstellung Ihres Vertrages.

Zu viel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten

Auf die Menge kommt es an

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut lässt das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht. Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unberührt.

Viele fühlen sich nach zwei, drei Gläsern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens ab 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch über den Versicherungsschutz. Fahrtüchtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Was heißt das? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Alkohol-Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol ursächlich.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Mofa / Moped-Verkehrsjahr 2008/09

Am 1. März 2008 beginnt das neue Moped-Verkehrsjahr mit schwarzen Kennzeichen.
Die grünen Moped-Kennzeichen 2007 werden zum 29. Februar 2008 ungültig.
Die Versicherung eines Mopeds mit 100-Mio.-Deckung ist bei der HUK-COBURG für VN/Fahrer ab 23 Jahren bereits für 55,00 € möglich, also sogar günstiger als im Vorjahr.

Gutschrift in Höhe des Haftpflicht-Beitrags für neues Postbank-Girokonto

Durch den Abschluss eines Postbank-Girokontos können Sie sich Ihren individuellen KH-Beitrag wieder holen. Sie müssen dazu nur bis 1. Mai 2008 Girokonto beantragen und

- eine Mofa-/ Mopedversicherung bei der HUK-COBURG für das Verkehrsjahr 2008/09 abschließen.

Sie erhalten dann einmalig Ihren individuellen KH-Beitrag für Ihre HUK-COBURG-Mopedversicherung auf dieses Konto gutgeschrieben.
Die Aktion gilt für Versicherungsbeginne von 1. März bis 1. Mai 2008 in Verbindung mit einem Antrag auf ein Postbank-Girokonto bis zum 01. Mai 2008. Weitere Voraussetzung für die Gutschrift : Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen Girokontos von 7 Monaten und ein bargeldloser Zahlungseingang von mind. 400 Euro in diesem Zeitraum.
Geht der Mofa/Moped-Antrag später als der Giro-Antrag ein, kann die Gutschrift nicht vorgenommen werden.

* Postbank Giro plus ist kostenlos bei einem monatlichen Geldeingang ab 1.250 Euro, sonst nur 5,90 €/Monat.
Postbank Giro start direkt ist kostenlos für alle unter 26 Jahren, die ihr Konto beleglos nutzen (beleghafte Aufträge 0,75 EUR je Auftrag)

DIE ZINSTRICKS DER BAUSPARKASSEN

FINANZtest 02/2008
Immobilienfinanzierung.
Bausparkassen bieten Kombikredite mit festen Zinsen für bis zu 30 Jahre Laufzeit – angeblich zu Top-Konditionen.

Doch die meisten Angebote sind schlecht.

Wirklich günstig war in unserem Test nur die Huk-Coburg.
Hohe Sicherheit, feste Raten und niedrige Zinsen für die gesamte Laufzeit – so werben Bausparkassen ... weiterlesen

HUK-COBURG und VHV Versicherungen kooperieren beim Schadenmanagement

Gemeinsame Nutzung eines Werkstattnetzes –
HUK-COBURG: Unterstützung für Werkstätten beim Ersatzteil-Einkauf


Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe und die VHV Versicherungen kooperieren ab sofort bei der Nutzung des Partnerwerkstattnetzes der HUK-COBURG. Die über 2 Millionen Kfz-Versicherungskunden der VHV können damit auf Wunsch ebenso wie die rund 7,8 Millionen Kfz-Kunden der HUK-COBURG im Schadenfall den Service der 1.200 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG nutzen, was deren Auslastung weiter verbessern wird. Gleichzeitig unterstützt die HUK-COBURG ihre Partnerwerkstätten bei der Beschaffung von Original-Ersatzteilen. Die Betriebe sollen dadurch in die Lage versetzt werden, den Kunden weiterhin höchste Reparaturqualität und umfassenden Service zu bieten.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe bietet seit 2002 bundesweit ihren freiwilligen Schadenservice PLUS an. Kunden im Kasko-Schadenfall ebenso wie Anspruchstellern in einem Kfz-Haftpflichtfall wird ein Bündel an zusätzlichen Serviceleistungen geboten, wenn sie ihr Fahrzeug in einer der 1.200 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG reparieren lassen. 2006 wurde das Angebot ergänzt durch Kasko SELECT, eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung: SELECT-Kunden verpflichten sich zu einer Reparatur in einer Partnerwerkstatt, erhalten dafür einen Nachlass von bis zu 20 Prozent auf die Kasko-Prämie. Im Neugeschäft entscheidet sich mittlerweile etwa jeder zweite Vollkasko-Kunde für die Kaskoversicherung mit Werkstattbindung.

Eine ähnliche Philosophie verfolgen die VHV Versicherungen. Auch sie bieten unter dem Namen „Easy Drive“ eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung an. Die Kunden der VHV, welche sich für den Schadenservice über Partnerwerkstätten („Easy Drive“) entschieden haben, erhalten neben einer hochwertigen Reparatur ebenfalls einen Nachlass auf die Kaskoprämie. „Die positive Kundenresonanz auf unseren Schadenservice ,Easy Drive’ war uns Anlass, in dieser Richtung einen weiteren Schritt zu gehen“, erläutert VHV-Vorstand Dietrich Werner die jetzt beschlossene Kooperation. „Wir haben uns für die HUK-COBURG als Partner entschieden, weil wir – wie die HUK-COBURG – höchsten Wert auf Service und Qualität der Reparaturleistungen legen und das Werkstattnetz der HUK-COBURG hier Maßstäbe setzt.“

Die 1.200 Partnerwerkstätten des zukünftig gemeinsam genutzten Netzes setzen sich etwa jeweils zur Hälfte aus herstellergebundenen Betrieben und freien, auf Unfallinstandsetzung spezialisierte Fachbetrieben zusammen. Um eine hohe Reparaturqualität sicherzustellen, unterziehen sich die Betriebe laufend einer Qualitätssicherung durch die Sachverständigenorganisation DEKRA. Bei Reparaturen werden ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet. Zudem geben sowohl die HUK-COBURG als auch die VHV ihren Kunden eine eigene Garantie von drei Jahren auf die Reparaturen in den Partnerbetrieben.

Die Zusammenarbeit der HUK Coburg und der VHV ist ausschließlich auf das Schadenmanagement bezogen. Darüber hinaus agieren beide Kfz-Versicherer unabhängig und im Wettbewerb im Markt.

Im Jahr 2007 konnte die HUK-COBURG mehr als 100.000 Schadenfälle mit einem Reparaturvolumen von über 185 Millionen Euro in ihr Werkstattnetz steuern. Die HUK-COBURG ist damit Marktführer beim Schadenmanagement. „Diese Position wollen wir weiter ausbauen“, erklärt Klaus-Jürgen Heitmann, für die Kfz-Versicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG. „Wir sind daher froh, mit der VHV einen der Top-5-Anbieter im Autoversicherungsmarkt als Kooperationspartner im Schadenmanagement gewonnen zu haben und mit der VHV zusammen eine hohe Auslastung unserer Partnerbetriebe sicherstellen zu können.“

Beschaffung von Original-Ersatzteilen optimieren

Die Werkstätten, so Heitmann weiter, müssten angesichts des heftigen Wettbewerbs verstärkt darauf achten, ihre Kostenstrukturen zu verbessern. „Auch dabei wollen wir sie noch intensiver als bisher unterstützen.“ Bereits 2007 hatte sich die HUK-COBURG an den Kosten von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Werkstattmitarbeiter sowie von Beratungen zur Prozessoptimierung beteiligt. Jetzt wird die HUK-COBURG ihren Partnerwerkstätten darüber hinaus dabei helfen, ihren größten Kostenfaktor - den Einkauf von Ersatzteilen – zu optimieren. Sie unterstützt daher die Betriebe bei der Beschaffung von Original-Ersatzteilen. Heitmann: „Die Zukunfts-fähigkeit jeder Partnerwerkstatt soll damit auf ein stabiles Fundament gestellt werden.“

Montag, 7. Januar 2008

Winterreifen für das Auto

Im Winter an die Reifen denken!

Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, jetzt wird es wieder wichtig:
Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert.
In Paragraph zwei heißt es:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Winterreifen sorgen für bessere Fahreigenschaften
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür. Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und stehen damit für bessere Fahreigenschaften.

Mitschuld droht bei einem Unfall
Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber bezahlen.


Tipps für Österreich
Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz „Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. Wer dann auf seine Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren.
Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
„Schneeketten vorgeschrieben“

Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.


Tipps für die Schweiz
In der Schweiz sieht es ähnlich aus:
Es gibt keine generelle Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein.


Tipps in Frankreich
Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.

Übrigens: Die HUK-Coburg verzichtet weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (z. B. beim Überfahren einer roten Ampel).