Donnerstag, 6. Oktober 2011

Neue Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung verbraucherfreundlich gestaltet


Mit dem neuen Bedingungswerk in der Wohngebäudeversicherung setzt die HUK-COBURG ihren im Frühjahr begonnen Weg der Verbraucherfreundlichkeit weiter fort:
Damals überarbeitete man zusammen mit der Verbraucherschutzorganisation "Bund der Versicherten" die neuen Hausratversicherungsbedingungen und gestaltete sie grundlegend neu.
Die hierbei gewonnen Erkenntnissen sind jetzt auch in die Umgestaltung der Wohngebäudeversicherung eingeflossen. Im Fokus der Bedingungen stand eine einfache Struktur sowie eine klare und verständliche Sprache. Für Verstehbarkeit sorgen in erster Linie möglichst kurze Sätze ohne Fachbegriffe. Weil Fachsprache sich aber nicht immer vermeiden lässt, wurde ein Glossar zur Erklärung eingefügt. Hinzu kommen Beispiele, mit denen abstrakte Sachverhalte auch für den Versicherungslaien verständlich  werden.
Zusätzlich wurde auch der Versicherungsschutz umfangreich überarbeitet und optimiert. So sind nun  Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen eingeschlossen. Für Photovoltaikanlagen kann ein Allgefahrenbaustein mit Ertragsausfall abgeschlossen werden. Ein verstärkter Fokus liegt künftig auf der Elementarversicherung, nachdem Ereignisse wie Starkregen für zunehmende Überschwemmungen sorgen.
Die beitragsfreie Rohbauversicherung wurde auf 15 Monate verlängert und umfasst nun auch Sturm- und Hagelschäden.