Donnerstag, 27. Januar 2011

Kostenloses Girokonto und 100 Euro Prämie von der HUK

Postbankgirokonto und 100 Euro Prämie von der HUK

  Diese Aktion ist befristet, bis zum 30.04.2011. Nähere Informationen...

Ergänzung der freien Heilfürsorge für Beamte der Bundespolizei

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Ab 01.01.2006 wurden bei der freien Heilfürsorge für Bundespolizisten nachstehende Leistungseinschränkungen wirksam:
  • Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie) und für verordnete Hilfsmittel (z. B. medizinische Therapiegeräte, Schienen, Bandagen)
  • Abzug von 14,50 Euro bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers im Krankenhaus (nur für Beamte der Besoldungsgruppe A8 und höher)
  • Bei Zahnersatz-Maßnahmen werden Material- und Laborkosten nur noch zu 40% übernommen (gilt ab 01.01.2006 für Dienstanfänger(innen), für die übrigen Heilfürsorgeberechtigten ab 01.09.2006).
Unser Angebot für Sie
Nach Ihrer aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe als Versorgungsempfänger. Hier hilft Ihnen eine »Anwartschaftsversicherung« (AWV) weiter.
Damit sichern Sie sich schon heute die Rechte auf den Versicherungsschutz, den Sie nach Ihrer aktiven Dienstzeit benötigen.

Nach Wegfall der freien Heilfürsorge lebt der Versicherungsschutz auf Ihren Antrag hin ohne Wartezeiten auf, gleichgültig, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Sie können zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung wählen. Letztere beinhaltet den Aufbau von Alterungsrückstellungen, ihr Beitrag ist entsprechend höher, dafür ist der Beitrag später beim Aufleben des aktiven Versicherungsschutzes geringer.

Grundsätzlich empfehlen wir jüngeren Heilfürsorgeberechtigten bis 45/50 Jahre die kleine AWV, älteren Heilfürsorgeberechtigten die große AWV. Ein Wechsel von der kleinen in die große AWV ist jederzeit möglich.

Ergänzen Sie die Anwartschaftsversicherung mit dem Beihilfeergänzungstarif BEBUN. Dieser beinhaltet vor allem
  • Leistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz,
  • 15 Euro Krankenhaustagegeld sowie ergänzende Leistungen bei stationärer Kur und Sanatoriumsaufenthalt,
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Heilfürsorgeberechtigte bis Besoldungsgruppe A8 haben über die freie Heilfürsorge keinen Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus (Unterkunft im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung). Wir empfehlen diesem Personenkreis unsere stationäre Zusatzversicherung Tarif SZ mit Unterkunft im Einbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl und Chefarztbehandlung. Wird der Tarif SZ vereinbart, so braucht der Tarif BS
nicht in Anwartschaft gestellt werden.


Angebot ohne Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung bei uns wünschen, empfehlen wir Ihnen den besonders preisgünstigen Zahnersatztarif ZZ, der Ihre Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 30%, für Inlays zu 50% ersetzt. Insgesamt erhalten Sie 1.000 Euro je Kalenderjahr und zusammen mit der Leistung der GKV – hier der Freien Heilfürsorge – 90% (der Tarif BEBUN kann nur zusammen mit einer Anwartschaftsversicherung vereinbart werden).

Legen Sie neben Zahnersatz auch Wert auf Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, empfehlen wir Ihnen unseren Ergänzungstarif AZZ.

Außerdem sollten Bundespolizisten bis Gehaltsgruppe A8 den bereits erwähnten stationären Zusatztarif SZ sowie ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro vereinbaren, ab Gehaltsgruppe A8 dagegen ein Krankenhaustagegeld mit 25 Euro Tagessatz oder höher, vor allem, wenn Sie Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.

Montag, 17. Januar 2011

Überschwemmungsschäden sind in der Kasko mitversichert

Straßen und Wege stehen unter Wasser: Was ist zu tun, wenn das Auto nasse Füße kriegt? Ist solch ein Schaden versichert? Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden, bestätigt die HUK-COBURG. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf noch von der Schadenstelle aus. Versichert ist übrigens nicht allein das Auto, sondern auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon oder Autoradio mit Lautsprechern sind mit eingeschlossen. Dasselbe gilt für Zubehör, das - wie zum Beispiel der Kindersitz - gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient.

Keinesfalls den Motor starten

Neben spezifischen Versicherungsfragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.

Hochwassergebiet besser umfahren

Vorsicht ist auch an anderer Stelle geboten. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Motorschäden geltend machen will, die während einer Fahrt durch das Wasser oder durch Restwasser im Motor entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Sonntag, 16. Januar 2011

Versicherungskennzeichen 2011/2012 günstiger

Neue Kennzeichen ab ersten März

Mopedschild 2011 günstiger
Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes gegen ein neues schwarzes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Wichtiger Versicherungsschutz

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Ab 46 Euro pro Jahr

Wie im Vorjahr bietet die HUK-COBURG bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 46 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man ab 37,50 Euro jährlich.

Unter dem Strich lässt sich mit dem neuen Kennzeichen sogar Geld sparen: Mopedfahrer, die nicht nur eine Versicherung abschließen, sondern gleichzeitig bei der HUK-COBURG bis Ende April auch ein Postbank-Girokonto eröffnen, erhalten einmalig eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro.